Auto parken in europäischen Businessmetropolen

Bei automobilen Geschäftsreisen ins bzw. im europäischen Ausland sind in Städten besondere Regeln beim Parken zu beachten. Wer die Regeln kennt, kann Ärger und Unannehmlichkeiten vermeiden. Ansonsten wird es unglaublich teuer. In diesem Beitrag ist das Abstellen des Autos in Parkhäusern und deren Gebühren nicht berücksichtigt. Dies folgt in einem gesonderten Beitrag.

Viele Businessmetropolen in Europa sind attraktive Reiseziele für deutsche Geschäftsreisende. Die Anreise mit dem Geschäfts- oder eigenen Wagen ist praktisch. Vor Ort muss man sich aber auf ausgedehnte Parkzonen und Einfahrtsrestriktionen einstellen. Hier gilt es dann, besonders aufmerksam zu sein, um Bußen möglichst zu vermeiden. Nachstehend Besonderheiten einiger Ziele:, wobei hier nur das Parken auf der Straße (nicht in Parkhäusern) berücksichtigt wird.

In Wien einen Parkplatz fzu finden ist Glückssache und nicht ganz billig. Foto Wien Schauen

Amsterdam. Das Parken in Amsterdam ist sehr teuer: In der Innenstadt kosten Parkhäuser regulär bis zu 60 Euro pro Tag, während das Parken auf der Straße oft bei 7,80 bis 8,05 Euro pro Stunde liegt. Die günstigste und beste Alternative für Besucher sind die offiziellen P+R-Parkplätze (Park and Ride). Die Parkgebühren und Optionen im Detail: P+R (Park and Ride) – Die günstige Alternative

Wer sein Auto am Stadtrand abstellt und mit dem Nahverkehr in die City fährt, für den gelten sehr günstige Tarife: Wochentags vor 10:00 Uhr: 13 Euro für die ersten 24 Stunden, danach 1 Euro pro Tag. Wochentags nach 10:00 Uhr & am Wochenende: 6 Euro pro 24 Stunden. Bedingung: man muss  innerhalb von 1 Stunde nach dem Parken mit dem ÖPNV (maximal 5 GVB-Tickets) ins Zentrum fahren und bei der Rückfahrt die Tickets nutzen. Das Parken am Straßenrand ist nicht nur teuer (bis zu 8 Euro/Stunde in der zentralen Zone „Centrum“), sondern auch zeitlich stark limitiert. Außerhalb der Kernzone sinken die Preise auf etwa 2,50 bis 6,80 Euro. Bezahlt wird digital an den Automaten (nur mit Karte) oder über Apps wie Yellowbrick oder Parkmobile.

Brüssel. Die Europametropole ist in verschiedene Parkzonen aufgeteilt. Die jeweilige Parkdauer und die zu zahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gebiet.  Rote und Orange Zone: Max. Parkdauer meist 2 Stunden. Erste 30 Minuten: ca. 0,90 €; 2 Stunden kosten insgesamt rund 9,20 Euro.  Graue Zone: Max. 4,5 Stunden Parkdauer. Erste halbe Stunde: 0,90 €; für 4 Stunden werden ca. 20,50 € fällig..  Grüne Zone: Keine zeitliche Begrenzung, aber deutlich günstiger, jedoch meist für Anwohner reserviert. Die Blaue Zone ist kostenlos (bis zu 2 Stunden), erfordert aber eine blaue europäische Parkscheibe.  Mehrere Apps werden angeboten, die minutengenau den Parkvorgang abrechnen. Diese Apps sind in ganz Belgien nutzbar und ersparen den Gang zur Parkuhr. Überwacht wird das Ganze mittels „Scan Cars“, die auf der Straße die Kennzeichen der Autos erfassen.

Kopenhagen. Das Zentrum Kopenhagens ist in Tarifzonen und zeitlich begrenzte Zonen unterteilt. Es fällt von Montag 8:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr eine Parkgebühr an. Die Stadt Kopenhagen ist in vier Hauptzonen unterteilt: Rote Zone (Innenstadt): ca. 39 DKK (5,23 Euro) / Std.; Grüne Zone: ca. 23 DKK (3,08 Euro) / Std. / Blaue Zone: ca. 15 DKK (2,01 Euro) / Std. und Gelbe Zone: ca. 11 DKK (1,47 Euro) / Std.. Außerhalb der Kernzeiten (montags bis freitags von 18:00 bis 23:00 Uhr) gelten in den roten, grünen und blauen Zonen einheitliche Gebühren von 16 DKK (ca. 2,14 Euro) pro Stunde. Nachts (23:00 bis 08:00 Uhr) ist das Parken in Kopenhagen oft deutlich günstiger. Autofahrer müssen gegen eine Gebühr ein Ticket (Pay-and-Display-Fahrkartenautomat) ziehen oder per App zahlen. Für einen Aufenthalt über mehrere Tage kann auch eine „Zeitintervallkarte“ erworben werden. Das Parken ist an Sonntagen und Feiertagen kostenlos. In der „Inner City“ darf man zudem nur auf gekennzeichneten Stellplätzen sein Auto abstellen.

Paris. Die französische Hauptstadt verlangt für das Abstellen eines Autos im öffentlichen Straßenraum von Besuchern gestaffelte Gebühren. Dabei darf der Platz maximal für sechs Stunden belegt werden. Die Parkgebühren sind in den Innenstadtbezirken (1. bis 11. Arrondissements) teurer als in den äußeren Stadtbereichen (12. bis 20. Arrondissements) und berücksichtigen bei der Höhe auch die Art des Fahrzeuges. Die Stunde kostet für normale Pkw im Innenbereich 6 Euro die Stunde, in den Außenbezirken 4 Euro. SUVs kosten 18 Euro die Stunde. Entrichtet werden können die Beträge durch die angebotenen Apps per Mobiltelefon oder an Parkuhren mit Karten.

Prag. Das Parken in Prag ist in verschiedene Zonen unterteilt. Die Kosten variieren stark je nach Standort, Parkdauer und gewähltem Parkplatztyp. Straßenparken (Parkzonen): Blaue Zone: Ausschließlich für Anwohner. Für Besucher gilt hier strenges Parkverbot (Risiko von Parkkrallen oder Abschleppen). Orange Zone: Maximal 2 Stunden erlaubt; Kosten: ca. 40 bis 80 CZK (ca. 1,60 bis 3,20 €) pro Stunde. Grüne Zone: Maximal 6 Stunden erlaubt; Kosten: ca. 30 bis 40 CZK (ca. 1,20 bis 1,60 €) pro Stunde.  Günstig & Sicher: P+R (Park & Ride)

Sehr günstig für Besucher; ca. 40 bis 100 CZK (ca. 1,60 bis 4,00 €) pro Tag. Lage: Befinden sich an den Stadträndern mit direkter Anbindung an U-Bahn-Stationen (z. B. Černý MostChodovLetňany).  Die Gebühren an Parkscheinautomaten können in bar (tschechische Kronen) oder per App/Karte bezahlt werden. Tipp: Nutzen Sie die Apps Citymove oder Mr.Parkit, um freie Plätze im Voraus zu suchen und zu reservieren. 

Rom, Mailand, Turin und weitere italienische Städte. Viele Stadtkerne in Italien sind für Fahrzeuge durch verkehrsberuhigte Zonen („zona traffico limitato, ZTL“) nur eingeschränkt zugänglich. Zu bestimmten Uhrzeiten ist die Einfahrt in diese Zonen für fremde Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung untersagt. Die mit Hinweisen ausgeschilderten Zugangsstraßen sind mit Videokameras überwacht. Jedes Ein- und Ausfahren wird registriert und einzeln geahndet. Der Betroffene muss noch Monate oder sogar Jahre danach mit Benachrichtigungen an seine ausländische Wohnadresse rechnen. Durch die geltende EU-Vollstreckung ist eine Beitreibung wegen der längeren Verjährungsfristen in Italien (fünf Jahre) lange möglich. Farbige Markierungen machen an vielen Orten kenntlich, wo geparkt werden darf und wo nicht. Am Bordstein- oder Fahrbahnrand angebrachte gelbe Streifen zeigen verbotenes Halten, bei durchgängigen Linien auch nicht erlaubtes Parken, an. 

Stockholm. Für die Einfahrt sind von ausländischen Autofahrern Straßengebühren zu zahlen. Das System ist vollautomatisiert: Das Kennzeichen wird bei der Einfahrt erfasst, eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Gebühren müssen online über die Website epass24.com bezahlt werden. Die Gebühr ist uhrzeit- und saisonabhängig und liegt zwischen 11 SEK und 45 SEK (ca. 1 € bis 4 €) pro Durchfahrt. Der Tageshöchstsatz beträgt 135 SEK (ca. 12 €).   An Wochenenden, Feiertagen und im gesamten Juli (mit Ausnahme der ersten fünf Wochentage) ist die Durchfahrt gebührenfrei.  Beim Parken auf einem ausgewiesenen Straßenparkplatz sollten die Hinweisschilder beachtet werden. In den meisten Stadtteilen, in denen das Parken auf der Straße erlaubt ist, befinden sich Schilder am Eingang jedes Viertels. Straßenparkplätze werden in der Regel stundenweise abgerechnet; viele Parkautomaten akzeptieren VISA und MasterCard. Alternativ können Parkgebühren auch über Apps wie EasyPark oder Parkster bezahlt werden. Parkbeschränkungen in Schweden sind auf Schildern mit der Aufschrift „Avgift“ für die Gebührenpflicht ausgewiesen. Steht dort „P-Skiva“, ist eine Parkscheibe auszulegen. Die Beschilderungen „Förhyrda platser“ oder „Boende“ weisen auf spezielle Parkbewilligungen hin. An Plätzen ohne gesonderte Kennzeichnung ist in der Regel das Parken verboten. Der Wagen ist generell in Fahrtrichtung abzustellen. An Wochentagen darf ohne ausgewiesene Beschränkungen längstens 24 Stunden am selben Ort geparkt werden. 

Wien. Parken ist in Österreichs Bundeshauptstadt im gesamten Stadtgebiet an Wochentagen zwischen 9:00 und 22:00 Uhr kostenpflichtig. Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden und kostet für diesen Zeitraum 6,80 Euro. Wer über Parkschein oder die App „Handyparken“ bezahlt, kann 15 Minuten kostenlos sein Auto abstellen. Der Erwerb der Parkscheine ist in „Trafiken“, an Tankstellen oder Zigarettenautomaten möglich. Auch in den Wiener U-Bahn-Stationen sind die Scheine erhältlich. Zudem haben einzelne Hotels und Geschäfte Verträge mit der Stadt Wien abgeschlossen und vertreiben die Billets. . Überfährt man in bestimmten österreichischen Kommunen grüne Linien mit einem großen „P“ auf der Straße, befindet man sich in einer Parkstraße, in der man nur gegen Bezahlung sein Fahrzeug abstellen darf. 

Zürich. In der Schweizer Hauptstadt hängen die Parkgebühren stark von der gewählten Zone und Parkdauer ab. Die Preise variieren zwischen regulierten Zonen und Parkhäusern: Blaue Zone: Mit einer Parkscheibe parkt man kostenfrei für 60 Minuten (Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr). Nachts (zwischen 19:00 und 08:00 Uhr) ist das Parken für Besucher teils gebührenfrei. Weiße Zone (Kurzzeitparkplätze): Diese Parkplätze sind kostenpflichtig (meist 2 bis 4 Stunden Parkdauer). Die Gebühren liegen in der Regel zwischen CHF 2.00 und CHF 5.00 pro Stunde. Flughafen Zürich: Hier liegen die Tagestarife für Kurz- und Langzeitparker offiziell bei etwa CHF 56.00 pro Tag, für eine Woche bei ca. CHF 200.00 bis 247.00. (Achtung: Kurzzeitparkplätze vor der Ankunftshalle können bis zu CHF 57.00 für die erste Stunde kosten). Um Strafzettel zu vermeiden (Bußgelder beginnen bei CHF 40.00), empfiehlt es sich, die Gebühren entweder vor Ort am Automaten, per Kreditkarte oder unkompliziert minutengenau über Park-Apps wie EasyPark oder ParkingPay zu entrichten. Quelle: CM

MUC: Franziska Lynen übernimmt Leitung des Presseteams

Mit Wirkung zum 10. Juli 2026 übernimmt Franziska Lynen die Leitung der Media Relations am Flughafen München. Sie wechselt aus der Finanzbranche an den Airport und verantwortet künftig die Pressearbeit im Bereich Corporate Communications & Politics.

Franziska Lynen stammt aus dem Landkreis Erding und ist damit eng mit der Flughafenregion verbunden. Nach ihrem Studium der Politikwissenschaft begann sie ihre Karriere in der Finanzbranche. Zuletzt war sie bei der HypoVereinsbank tätig, wo sie die Strategie- und Vorstandskommunikation leitete und als Head of Newsroom für die redaktionelle Steuerung des Corporate Newsrooms verantwortlich war.

Franziska Lynen: Neue Leiterin der MUC-Presse. Foto: FMG

„Mit Franziska Lynen gewinnen wir eine Führungskraft mit fundierter Erfahrung in der strategischen Kommunikation“, sagt Andrea Rexer, Leiterin des Bereichs Corporate Communications & Politics. „Ihre Expertise soll dazu beitragen, unsere Medienarbeit weiter zu schärfen und relevante Themen klar zu positionieren.“  Quelle: FMG / CM

Global Business Travel Survey 2026 

Viele Beschäftigte erleben berufliche Reisen als bereichernd. Sie stärken Beziehungen und tun dem Wohlbefinden gut. Gleichzeitig wachsen bei vielen Reisenden die Vorbehalte. Gründe sind Sicherheitsbedenken, Reiseunterbrechungen und steigender Druck. Das zeigt die achte Global Business Travel Survey von SAP Concur. Für die jährliche Studie wurden 3.300 Geschäftsreisende aus 21 Märkten, 800 Travel Manager aus acht Märkten und 700 CFOs aus sieben Märkten befragt.

„Geschäftsreisen haben für Unternehmen weiterhin großen Wert. Die Erwartungen der Mitarbeitenden an diese Reisen verändern sich jedoch“, sagt Charlie Sultan, President, Concur Travel bei SAP Concur. „Geschäftsreisende schätzen den persönlichen Austausch und die Zusammenarbeit vor Ort. Sie erwarten Reisen, die reibungslos, sicher und einfach zu organisieren sind. Für Unternehmen bringt das neue Chancen und Anforderungen mit sich, wenn sie ihre Geschäftsreiseprogramme weiterentwickeln.“

Geschäftsreisen sind gar nicht mehr so wahnsinnig beliebt. Grafik: SAP-Concur

Geschäftsreisen sind für viele Beschäftigte wertvoll. Trotz anhaltender Störungen im internationalen Reiseverkehr erleben viele Mitarbeitende Geschäftsreisen weiterhin als persönlichen und beruflichen Gewinn. Weltweit sagen mehr als neun von zehn Geschäftsreisenden (93 %), dass berufliche Reisen ihrem mentalen oder körperlichen Wohlbefinden guttun. In Deutschland liegt dieser Anteil mit 84 % etwas niedriger. Zu den am häufigsten genannten Vorteilen zählen:

  • Pause vom Arbeitsumfeld im Büro oder Homeoffice (45 %)
  • Tapetenwechsel, um neue mentale Energie zu tanken (44 %)
  • Persönlicher Kontakt mit Personen, die man normalerweise nicht trifft (36 %)
  • Kurze Auszeit von familiären oder privaten Verpflichtungen (30 %)
  • Wellness-Angebote im Hotel (30 %)
  • Zusätzliche Möglichkeiten für Sport und Bewegung (19 %)

Für Eltern haben Geschäftsreisen in einigen Punkten einen höheren persönlichen Nutzen. Sie nennen häufiger eine Auszeit von familiären oder privaten Verpflichtungen als Reisende ohne Kinder (33 % vs. 26 %). Auch Wellness-Angebote (33 % vs. 25 %) und zusätzliche Möglichkeiten für Sport und Bewegung (22 % vs. 14%) spielen für sie eine größere Rolle.

Die Ergebnisse zeigen, dass viele Beschäftigte Geschäftsreisen längst nicht mehr nur als Pflichttermin sehen. In einer Arbeitswelt, die viele Menschen als belastend und digital erschöpfend erleben, sind Geschäftsreisen für viele auch eine Chance, persönliche Kontakte zu pflegen und Abstand vom Alltag zu gewinnen.

Auch Finanzverantwortliche sehen den strategischen Wert von Geschäftsreisen. Weltweit sagen fast alle befragten CFOs (97 %), dass Geschäftsreisen für die Wachstumsstrategie ihres Unternehmens wichtig sind. Mehr als vier von fünf (82 %) erwarten, dass das Reisebudget ihres Unternehmens in diesem Jahr steigen wird. Mit den höheren Kosten wächst aber auch der Rechtfertigungsdruck. Fast neun von zehn CFOs (89 %) sagen, dass Travel Manager besser belegen müssen, wie Geschäftsreisen dazu beitragen, Unternehmensziele zu erreichen.

Geschäftsreiseverantwortliche stellen wiederum fest, dass sie den Return on Investment nachweisen sollen, dafür aber nicht genug Unterstützung aus dem Unternehmen bekommen. Mehr als vier von fünf (84 %) halten es für unmöglich, die Unternehmensziele ohne stärkere Unterstützung durch die Finanzleitung zu erfüllen. Dazu zählen bessere Daten und Auswertungen, um den Return on Investment zu belegen (44 %), Schulungen für den wirksamen Einsatz von KI (43 %), mehr Rückhalt bei geänderten Richtlinien oder neuen Initiativen (42 %) sowie moderne digitale Lösungen (40 %).

Die administrative Herausforderung verschiebt sich dabei weg von den routinierten Vielreisenden: Da heute vermehrt Beschäftigte unterwegs sind, die nur vereinzelt reisen, steigt der interne Beratungs- und Prüfaufwand in den Personalabteilungen drastisch an. Ein intuitiv bedienbares System fängt diese Gelegenheitsreisenden schon beim Antrag fehlerfrei ab.

Geschäftsreisen sind für viele stressiger und schwerer planbar. Auch wenn viele Mitarbeitende Geschäftsreisen schätzen, begegnen sie Reisen mit mehr Vorbehalten. Etwa zwei Drittel der Geschäftsreisenden weltweit (67 %) geben an, dass sie in diesem Jahr zögern, geschäftlich zu reisen. Ähnlich empfinden deutsche Reisende (64 %). Dahinter steht die wachsende Unsicherheit im internationalen Reiseumfeld: Rund drei von zehn Befragten weltweit (31 %) nennen Sicherheitsbedenken bei Reisen in Regionen mit geopolitischen Konflikten oder Spannungen als größte Sorge. Mehr als ein Viertel (28 %) fürchtet Reiseunterbrechungen wie Flugverspätungen oder Flugausfälle. Rund ein Sechstel (16 %) nennt Bedenken bei Visa, Einreisestatus und digitalen Identitätsnachweisen.

Auch Überfüllung und Übertourismus belasten Geschäftsreisen. Knapp ein Viertel der Befragten weltweit (24 %) sagt, dass eine eigene Reise dadurch negativ beeinflusst wurde; unter den deutschen Befragten sind es 15 %. Als Reaktion darauf versuchen 87 %Unterkünfte außerhalb touristischer Gegenden zu buchen. Gründe sind vor allem höhere Kosten (43 %) und die Schwierigkeit, wegen knapper Verfügbarkeit die bevorzugte Reiseoption zu finden (33 %). 

Geschäftsreisende erwarten mehr Unterstützung vom Arbeitgeber. Die Studie zeigt zudem, dass sich die Erwartungen an Arbeitgeber auf Geschäftsreisen verändern. Mehr als ein Viertel der befragten Reisenden (27 %) sieht vor allem den Arbeitgeber in der Verantwortung, ihre Sicherheit auf Dienstreisen zu gewährleisten. 2020 lag dieser Wert bei einer vergleichbaren Frage noch bei 18 %. Die größte Verantwortung sehen viele Reisende aber weiter bei sich selbst. Mehr als ein Drittel (37 %) nennt in erster Linie die eigene Verantwortung. Nur 6 % sehen vor allem den Staat in der Pflicht.

Beim Vertrauen in die Vorsorge des Arbeitgebers zeigt sich ein gemischtes Bild. Weltweit sagt nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten (58 %), dass sie überwiegend oder vollständig darauf vertraut, dass ihr Unternehmen sie im Ernstfall aus einem Land evakuieren könnte. Zugleich befürchten 86 % der Travel Manager weltweit, dass ihr Unternehmen nicht genug für die Sicherheit von Geschäftsreisenden tut. 

Unternehmen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen zu ergreifen. Unter den befragten CFOs weltweit sehen jedoch nur knapp zwei von fünf (38 %) das Unternehmen in voller Verantwortung. Die Mehrheit (57 %) gibt an, dass Unternehmen zwar eine gewisse Verantwortung tragen, die Hauptverantwortung jedoch bei den Mitarbeitenden liegt.

Für mehr Sicherheit auf Geschäftsreisen können Unternehmen technologische Lösungen wie Standort-Tracking einsetzen.Weltweit sagen knapp vier von fünf der Geschäftsreisenden (79 %), dass sie zumindest teilweise damit einverstanden sind. Entscheidend bleibt aber das Vertrauen: Fast ein Drittel (29 %) gibt an, dass eine Echtzeitüberwachung von Standort und Ausgaben ihr Vertrauen in die Entscheidungen der Führungskräfte schwächen würde. Für Unternehmen entsteht daraus ein Balanceakt: Mitarbeitende wünschen sich mehr Sicherheit und Unterstützung. Zugleich erwarten sie Transparenz darüber, wie ihre Reisedaten genutzt werden.

Die Zukunft der Geschäftsreisen ist eine Vertrauensfrage. Die Global Business Travel Survey 2026 von SAP Concur zeigt, dass Geschäftsreisen weiter zu Unternehmenswachstum, besserer Zusammenarbeit und einem positivem Mitarbeitererlebnis beitragen. Die Ergebnisse machen aber auch deutlich, dass die Erwartungen von Unternehmen an ihre Reiseprogramme und die Erfahrungen von Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen zunehmend auseinandergehen. Das beeinflusst das Wohlbefinden der Reisenden, ihr Vertrauen in die Unternehmensführung und den Umgang von Unternehmen mit ihrer Fürsorgepflicht. Unternehmen, die diese Lücke schließen, entwickeln Reiseprogramme, denen Mitarbeitende vertrauen. Dafür braucht es klare Kommunikation, gute Governance und spürbare Unterstützung für Reisende, etwa durch Tools, die Geschäftsreisen erleichtern und Mitarbeitende gerne nutzen. Quelle: SAP-Concur / CM

Drohne kollidierte mit JetBlue-Airbus

Wie Aufzeichnungen der US-Flugsicherung belegen, wurde ein Airbus A321 von JetBlue mit 159 Passagieren an Bord am Montagmorgen im Endanflug auf den Flughafen New York JFK von einer Drohne getroffen. 

„Nur kurz zur Info … Wir sind dort hinten in der Kurve mit einer Drohne kollidiert“, teilte einer der beiden Piloten der Flugsicherung mit, während sich das Flugzeug in einer Höhe von rund 3.000 Fuß (ca. 900 Meter) befand. „Sie sagten, Sie sind kollidiert?“, fragte der Fluglotse nach. „Ja, sie hat uns direkt über dem Cockpit getroffen“, antworteten die Piloten. 

Bei dem Vorfall handelte es sich um den JetBlue-Flug B9-948, der sich am Ende eines vierstündigen Fluges von Las Vegas befand. Trotz der Kollision forderten die Piloten keine Rettungskräfte an; die Maschine landete planmäßig auf der Landebahn 13L des Flughafens New York JFK. 

Dazu ein Sprecher von JetBlue: „Am Montag, dem 29. Juni, meldete die Besatzung des JetBlue-Fluges 948 von Las Vegas (LAS) nach New York (JFK) eine mögliche Begegnung mit einer Drohne während des Landeanflugs auf New York. Der Flug landete ohne Zwischenfälle, die Passagiere verließen das Flugzeug auf normalem Weg, und die Maschine wurde für eine Inspektion nach dem Flug aus dem Betrieb genommen; dabei wurden weder Schäden noch Hinweise auf eine Kollision festgestellt.“ 

Der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage, nachdem eine voll besetzte Boeing 737 von United Airlines – mit 106 Passagieren und fünf Besatzungsmitgliedern an Bord – am Freitag im Endanflug auf den Newark Liberty International Airport (EWR) nur knapp einer Kollision mit einer Drohne entgangen war. 

Obwohl es sich bei der Drohne offenbar um ein kleines, für Freizeitzwecke genutztes unbemanntes Fluggerät (UAV) handelte, hätte eine Kollision bei hoher Geschwindigkeit ausreichen können, um in einer kritischen Flugphase schwere Schäden an einem der Triebwerke zu verursachen oder sogar die Cockpitscheibe zu zertrümmern. 

Im vergangenen Oktober schlug ein winziges Wettermessgerät, das sich von einem Höhenballon gelöst hatte, in die Windschutzscheibe eines Flugzeugs von United Airlines ein, während dieses in einer Höhe von 36.000 Fuß über dem US-Bundesstaat Utah flog. Der Kapitän bemerkte ein kleines Objekt, das auf das Flugzeug zuflog, nur Augenblicke bevor das Gerät mit solcher Wucht gegen die Windschutzscheibe prallte, dass sowohl die äußere als auch die innere Scheibe zerbrachen; der Kapitän wurde dabei mit Glassplittern überschüttet und verletzt. Glücklicherweise hielt eine mittlere Scheibe aus bruchsicherem Material dem Aufprall stand, sodass die strukturelle Integrität der Windschutzscheibe nicht beeinträchtigt wurde. 

Drohnen bereiten Fluggesellschaften und Flughäfen auch in Deutschland zunehmend Sorgen; unverantwortliche Drohnenpiloten haben bereits zur Schließung ganzer Flugplätze geführt, da die Fluggeräte eine Gefahr für den Luftverkehr darstellen. Auch größere Drohnen militärischer Bauart sorgen seit Ende vergangenen Jahres an etlichen europäischen Flughäfen für Probleme, wobei entsprechende Sichtungen massive Störungen verursachten. 

Immer mehr Flughäfen verfügen zwar über hochentwickelte Drohnenerkennungssysteme, doch diese können die Drohnen weder außer Gefecht setzen noch zum Absturz bringen. Quelle: JetBlue / FAA / CM

Österreich watscht Ryanair ab

In einem wegweisenden Urteil hat ein österreichisches Gericht entschieden, dass die bei Fluggästen äußerst unbeliebte Ryanair-Gebühr von 55 Euro (62 US-Dollar) für den Check-in am Flughafen sowie 13 weitere Zusatzgebühren unzulässig sind. Das Urteil erging im Anschluss an eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die im Auftrag der Regierung eingebracht worden war. Der OGH hat den vollständigen Urteilstext noch nicht veröffentlicht.

Der VKI (vergleichbar mit der Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland, vzbv)  hatte 15 der von Ryanair erhobenen Zusatzgebühren angefochten; der Oberste Gerichtshof in Wien befand 14 dieser Gebühren für unzulässig. Zu den für unzulässig erklärten Gebühren gehört die besagte 55-Euro-Gebühr für den Check-in am Flughafen, die anfällt, wenn Passagiere nicht bereits vor ihrer Ankunft am Flughafen online einchecken.

Weitere unzulässige Gebühren sind eine 25-Euro-Gebühr für Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit einem Kleinkind auf dem Schoß („Lap Infant“) reisen, sowie eine 15-Euro-Gebühr für die Ausstellung einer Bordkarte in Papierform am Flughafen (eine Gebühr, die die Fluggesellschaft inzwischen nicht mehr erhebt).

Ferner entschied das Gericht, dass auch die Gebühr unzulässig ist, die Eltern oder Erziehungsberechtigte zahlen müssen, um gemeinsam mit ihren Kindern im Alter von 2 bis 11 Jahren zu sitzen – wenngleich Ryanair diese Regelung erst vergangene Woche als Reaktion auf eine Untersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde geändert hatte (wir berichteten).

Die Iren kündigten an, ihre Regelung zur Sitzplatzvergabe für Familien „widerwillig“ zu ändern, noch bevor die Untersuchung abgeschlossen war; gleichzeitig kritisierte sie die britischen Aufsichtsbehörden scharf dafür, dass diese den Wettbewerb behinderten und Ryanair dazu zwängen, „jene weniger transparente und weniger verbraucherfreundliche Regelung zu übernehmen, die auch von den meisten anderen Fluggesellschaften angewandt wird.“ Ryanair erklärte, man erhebe zwar keine direkte Gebühr dafür, dass Familien zusammensitzen, verlange jedoch von einem Erwachsenen die Reservierung eines Sitzplatzes, wodurch bis zu vier Kinder kostenlos neben ihrem Elternteil oder einer Aufsichtsperson sitzen könnten. Die neue Regelung ermöglicht es Eltern nun, kostenlos nebeneinander zu sitzen; Ryanair warnte jedoch, dass Familien, die nicht bereit seien, für Sitzplatzreservierungen für alle Personen der Buchung zu zahlen, wahrscheinlich auf weniger begehrten Plätzen im hinteren Teil des Flugzeugs untergebracht würden.

Ryanair hatte bereits im vergangenen November seine Praxis bei der Ausstellung von Bordkarten in Papierform geändert, nachdem portugiesische Aufsichtsbehörden vor einem möglichen Rechtsverstoß gewarnt hatten. Die Billigairline strebt an, dass alle Passagiere mobile Bordkarten nutzen, erklärte sich jedoch bereit, Bordkarten am Flughafen kostenlos auszustellen, sofern die Passagiere zuvor online eingecheckt hatten.

Dr. Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Intervention beim VKI, kommentierte das jüngste Urteil wie folgt: „Das Urteil ist ein starkes Signal für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass zusätzliche Gebühren transparent ausgewiesen werden müssen und Verbraucher nicht benachteiligt werden dürfen. Betroffene Kunden, die auf der Grundlage dieser oder ähnlicher Klauseln Gebühren gezahlt haben, können diese zurückfordern“, betonte Leupold.

Vorerst gilt das Urteil nur für österreichische Passagiere; es stellt jedoch einen wichtigen Präzedenzfall dar, der den Ausgang ähnlicher Klagen in anderen europäischen Ländern beeinflussen könnte. Ryanair hat sich bislang noch nicht zu dem Urteil geäußert. Quelle: OGH / CM

ADAC schickt Gelbe Engel nach Frankreich und Italien

Im Juli und August sind elf Gelbe Engel des ADAC in Touristenregionen Frankreichs im Einsatz – südwestlich von Bordeaux sowie rund um Narbonne, Nimes, Grasse, Toulon, Frejus und Salon-de-Provence. Sie sorgen dafür, dass (Geschäfts)Reisende auch fern der Heimat schnell wieder mobil sind. Beim Einsatz 2025 konnten rund 70 %  der Fahrzeuge direkt vor Ort wieder flott gemacht werden. 

Zu den zwei Gelben Engeln, die das ganze Jahr über fest in Südtirol und am Gardasee stationiert sind, unterstützen in der Hauptsaison weitere sechs Pannenhelfer deutsche Havaristen rund um Mailand, Genua und in der Toskana.

Der Einsatz ist Teil einer gemeinsamen Initiative im Clubverbund ARC Europe. Neben den ADAC Pannenhelfern sind weitere KollegInnen befreundeter europäischer Automobilclubs in Frankreich und Italien im Einsatz – darunter Fahrer aus den Niederlanden (ANWB), Großbritannien (AA), Belgien (Touring), Polen (ARC Europe Poland), Italien (ACI), Frankreich (ARC Europe France), aus der Schweiz (TCS) sowie aus Luxemburg (ACL). Alle Clubs unterstützen vorrangig ihre eigenen Mitglieder vor Ort, arbeiten aber eng zusammen und helfen sich gegenseitig, wenn Kapazitäten vorhanden sind.


Wichtig für Autofahrer in Frankreich. 
Auf en dortigen Autobahnen dürfen private Pannenhelfer nicht eingreifen. Hilfe muss über Notrufsäulen oder die 112 angefordert werden. Ein konzessionierter Abschleppdienst übernimmt – die Kosten sind gesetzlich geregelt und direkt vor Ort zu zahlen. Zudem gilt: Bei einer Panne keine eigenen Maßnahmen ergreifen, sondern hinter der Leitplanke in Sicherheit gehen. Abseits der Autobahnen leisten die ADAC Pannenhelfer direkte Hilfe und beheben viele Defekte sofort vor Ort. 

ADAC rund um die Uhr erreichbar. 
Für ADAC Plus- und Premium Mitglieder steht der Auslands-Notruf unter der zentralen Telefonnummer +49 89 22 22 22 rund um die Uhr zur Verfügung. Die Mitarbeiter sprechen Deutsch und koordinieren die Hilfe schnell und effizient. Zusätzlich kann die Pannenhilfe auch über die ADAC Pannenhilfe-App oder online gemeldet werden, was die Reaktionszeit weiter verkürzt. Im Notfall auf der Autobahn empfiehlt sich die Nutzung der europaweit gültigen Notrufnummer 112, die ebenfalls kostenfrei und mit automatischer Standortübermittlung erreichbar ist. Quelle: ADAC / CM

Stellantis und mobile.de kooperieren beim Leasing

Stellantis und mobile.de, Deutschlands größter Fahrzeugmarkt, kooperieren ab sofort bei der digitalen Vermarktung von Leasingangeboten. 

Stellantis Händler können ab sofort ihre Sonderaktionsangebote aus dem Financing Store – dem digitalen Leasing Marktplatz von Stellantis Financial Services und den Stellantis Marken – automatisch an mobile.de sowie null leasing.com übertragen.

Insbesondere zeitlich begrenzte Sonderaktionen und ausgewählte Bestandsfahrzeuge mit attraktiven Konditionen wurden bislang häufig nicht auf großen Fahrzeugplattformen veröffentlicht, da der manuelle Pflegeaufwand als zu hoch galt. Hier schafft die neue Kooperation nun Abhilfe: Nach einer einmaligen Einrichtung erfolgt die Übertragung der Angebote dauerhaft und ohne zusätzlichen manuellen Aufwand an beide Portale.

Die Angebote werden inklusive aller Daten wie Fahrzeugbildern, Beschreibungen und Leasingparametern vollständig automatisch erstellt und aktuell gehalten. Dies stellt sicher, dass die besten Angebote der Händler stets die größtmögliche Sichtbarkeit erhalten, was im Umkehrschluss zu einer auf Sicht von Stellantis hoffentlich gesteigerten Nachfrage und höherem Absatz führen kann.

Zum Start umfasst die Integration alle Stellantis Marken, für die Leasing Sonderaktionen im Financing Store live geschaltet sind. In einem nächsten Schritt ist geplant, auch weitere Fahrzeugkategorien – etwa Bestandsfahrzeuge – in die automatisierte Übertragung einzubeziehen.

Stellantis entwickelt sein Angebot für Online-Verkäufe seit fünf Jahren kontinuierlich weiter. 2025 waren erneut mehr als 72 % der Online-Kunden Neukunden, über die Hälfte von ihnen im Alter zwischen 25 und 44 Jahren. Der Anteil der reinen Elektromodelle in diesem Bereich liegt seit dem zweiten Quartal 2025 bei etwa 40 %, im laufenden Jahr bisher bei über 60 %. Quelle: Stellantis / CM

Barrierefreie S-Bahn Nürnberg

Die DB InfraGO macht das Ein- und Aussteigen an zehn weiteren Stationen der S-Bahn Nürnberg barrierefrei. An den Stationen Nürnberg-Sandreuth, Nürnberg-Eibach, Nürnberg-Reichelsdorf, Reichelsdorfer Keller, Katzwang, Rednitzhembach und Büchenbach der S-Bahnlinie S2 werden hierfür die Gleise angehoben. In Schwabach, Schwabach-Limbach und Roth baut die DB InfraGO neue S-Bahnsteige. 

Damit soll den Fahrgästen künftig das stufenfreie Ein- und Aussteigen ermöglicht werden. Um die Einschränkungen für Pendler und Schüler möglichst gering zu halten, finden die Baumaßnahmen in den bayerischen Sommerferien zwischen Ende Juli und Mitte September 2026 statt. Während der Bauarbeiten können Fahrgäste den Ersatzverkehr mit Bussen nutzen. 

Die S-Bahn Nürnberg wird komplett barrierefrei. Foto: DB

Das stufenfreie Ein- und Aussteigen ist ein großer Mehrwert für die Fahrgäste im Nürnberger S-Bahnnetz. Im Zuge der Bauarbeiten an den Stationen werden auch die Bahnsteigausstattungen erneuert und die elektrischen Anlagen einschließlich der Beleuchtung auf den neuesten Stand gebracht. 

Während der Bauphase zwischen 31. Juli und 19. September 2026 ist die S-Bahnstrecke zwischen Nürnberg Hauptbahnhof und Roth gesperrt. Die DB richtet einen Ersatzverkehr mit Bussen ein. In Katzwang finden parallel Brückenarbeiten in der Rennmühlstraße statt, die eine direkte Verbindung aufgrund der erheblichen Fahrzeitverlängerung des Schienenersatzverkehrs nicht möglich machen. Daher ist dort ein zusätzlicher Umstieg für die Fahrgäste notwendig. 

Ab dem 15. September fährt die S2 wieder zwischen Nürnberg Hauptbahnhof und Schwabach. Der Regionalexpress zwischen Nürnberg, Treuchtlingen und Augsburg (RE 16, RE 60) verkehrt auch während der Bauarbeiten. 

Im Nürnberger S-Bahn-Netz sind seit 2020 moderne Züge mit einer einheitlichen Einstiegshöhe von 76 cm im Einsatz. An mehreren Stationen der S2 sind die Bahnsteigkanten rund 20 cm höher. Für einen stufenfreien Einstieg sind deshalb Umbaumaßnahmen notwendig. Die DB InfraGO hat bereits im Sommer 2023 die Zustiege an der S3 zwischen Feucht und Altdorf bei Nürnberg sowie im Sommer 2025 an der S2 zwischen Nürnberg-Ostring und Röthenbach an der Pegnitz barrierefrei ausgebaut. Gemeinsam mit der aktuellen Maßnahme fördert der Freistaat Bayern den barrierefreien Umbau mit insgesamt rund 50 Mio. Euro. Quelle: DB / CM

Am 30. Juni kann es in Südafrika gefährlich werden

Am Dienstag, 30. Juni 2026 sollten Busness Traveller und gewöhnliche Touristen,die sich in Südafrika aufhalten, besonders wachsamen sein: Für Dienstag haben verschiedene Gruppierungen zu einem landesweiten „National Shutdown“ und Protestmärschen gegen illegale Einwanderung aufgerufen. Behörden und Sicherheitskräfte bereiten sich auf mögliche Ausschreitungen vor.

Zwar rechnen Beobachter nicht mit einem landesweiten Stillstand, dennoch warnen Behörden und Sicherheitsexperten vor lokalen Ausschreitungen. Die Regierung will eine Wiederholung der schweren Unruhen vom Juli 2021 verhindern, bei denen rund 350 Menschen ums Leben kamen und Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Sämtliche Polizeibeamten wurden für den 30. Juni aufgeboten, die Armee steht zum Schutz kritischer Infrastruktur bereit. Auch private Sicherheitsfirmen haben ihre Präsenz verstärkt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt am 30. Juni Innenstädte zu meiden, Autofahrten auf das Nötigste zu beschränken und sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten. Reisende sollten zudem den Anweisungen der Sicherheitskräfte folgen.

Die Proteste richten sich gegen die aus Sicht der Organisatoren unzureichende Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Regierung und Polizei betonen jedoch, dass Gewalt, Einschüchterung und fremdenfeindliche Übergriffe nicht toleriert würden. Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften haben die Bevölkerung dazu aufgerufen, den Dienstag als normalen Arbeitstag zu behandeln.

Für Geschäftsreisende und gewöhnliche Touristen gilt: Die meisten Ferienregionen dürften vom Protestgeschehen kaum betroffen sein. Wer sich jedoch in größeren Städten aufhält oder Ausflüge plant, sollte die aktuelle Lage aufmerksam verfolgen und kurzfristige Einschränkungen einkalkulieren. Quelle: Auswärtiges Amt / CM

Wien ist Nr. 1 der Kongressmetropolen weltweit

Die Union of International Associations (UIA) hat ihr aktuelles Kongress-Ranking für 2025 veröffentlicht: Wien belegt darin weltweit den 1. Platz und liegt somit vor Brüssel. Bereits im Mai hatte die International Congress and Convention Association (ICCA) Wien auf Platz 4 der global gefragtesten Kongressmetropolen gereiht.

Die von der UIA veröffentlichte Analyse internationaler Verbandskongresse zählt neben dem ICCA-Ranking zu den wichtigsten Benchmarks der Branche. Im aktuellen UIA-Ranking erreicht Wien mit 345 Meetings den ersten Platz und verbessert sich damit vom zweiten Rang im Vorjahr. Zuletzt führte Wien das UIA-Ranking im Jahr 2006 an. Hinter Wien folgen Brüssel (329 Meetings), Seoul (216), Lissabon (174) und Tokio (156). Die Plätze 6 bis 10 belegen Barcelona (151), Bangkok (131), London (128), Kopenhagen (124) und Rom (120). Mit 6,2 Prozent aller Kongresse der erfassten 100 Städte entfällt ein bedeutender Anteil auf Wien. In den vergangenen 25 Jahren lag die Bundeshauptstadt durchgehend in den Top 5.

Vienna Congress & Convention Center © WienTourismus / Gregor Hofbauer


ICCA-Ranking: Wien erneut an der globalen Spitze. Auch im ICCA-Ranking 2025 bestätigt Wien seine starke Position: Mit 159 internationalen Kongressen belegt die Stadt weltweit den 4. Platz. Angeführt wird das Ranking von Lissabon (188), gefolgt von Paris (174) und Barcelona (166). Hinter Wien liegen Singapur (156), Prag (133), Kopenhagen (131), London (124), Seoul (121) und Tokio (119). Im führenden Wissenssektor „Medical Science“ nimmt Wien sogar den ersten Platz ein – vor Barcelona, Lissabon und Paris. Insgesamt erreichte Wien in den vergangenen 25 Jahren zwölfmal Rang 1 im ICCA-Ranking.


Norbert Kettner, CEO des WienTourismus: „Die Spitzenplatzierung im UIA-Ranking unterstreicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Qualität der Meeting Destination Wien. Mehr als sechs Prozent aller erfassten Kongresse finden in Wien statt – ein Anteil, den wir gemeinsam mit unseren Partner:innen auch künftig sichern wollen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis der engen Zusammenarbeit aller Akteur:innen der Wiener Meeting-Industrie – von Kongresszentren und Veranstaltungsorten über Hotellerie und Agenturen bis hin zu unseren Kund:innen. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank für die langjährige Zusammenarbeit.“

Mit insgesamt 7.196 Kongressen und Firmentagungen verzeichnete Wien 2025 das erfolgreichste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und übertraf den bisherigen Rekord aus 2024 um 9 Prozent. Die 794.812 Teilnehmer:innen generierten 2.545.348 Nächtigungen. Erstmals wurden damit mehr als 2 Mio. Übernachtungen durch Meetings erzielt. Die wirtschaftlichen Effekte sind entsprechend hoch: Die durch Meetings generierte Wertschöpfung lag bei 1,707 Mrd. Euro. Österreichweit resultierten daraus 348 Mio. Euro an Steuereinnahmen sowie 19.300 Ganzjahresarbeitsplätze.Quelle: Vienna Convention Bureau im Wien Tourismus / CM