Drogenkonsum oder Softwarefehler schuld an plötzlichem Absacken eines A320neo?

Der Kapitän eines Airbus A320neo von Air India, der sich auf dem Flug von Phuket (Thailand) nach Delhi befand, als die Maschine letzte Woche plötzlich um 300 Fuß (ca. 90 Meter) absackte – wobei Dutzende Passagiere und Besatzungsmitglieder verletzt wurden –, ist Berichten zufolge zum zweiten Mal positiv auf illegale psychoaktive Substanzen getestet worden.

Der Flug AI-2379 befand sich am 04. August 2026 auf einer Reiseflughöhe von etwa 34.000 Fuß, als er unerwartet an Höhe verlor. Alles und jeder, der nicht angeschnallt war, wurde in die Luft geschleudert. Mehrere Passagiere und Besatzungsmitglieder erlitten Verletzungen, nachdem sie gegen die Kabinendecke des sieben Jahre alten Flugzeugs geschleudert worden waren.

Bei dem Vorfall wurden rund 20 Passagiere und vier Kabinenbesatzungsmitglieder verletzt; viele von ihnen mussten mit Kopf-, Nacken- und Wirbelsäulenverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Vorfall wird von der indischen Untersuchungsbehörde für Flugunfälle (AAIB) untersucht.

Schreckmoment und 20 Verletzte: Ein A320neo sackte urplötzlich ab… Foto: Reddit

Bei einem schweren Luftfahrtzwischenfall wie diesem gehört es zum Standardverfahren, dass sich alle beteiligten Besatzungsmitglieder einem Drogentest unterziehen. Beide Piloten absolvierten kurz nach der Landung in Delhi Schnelltests auf Drogen, wobei das Ergebnis beim Kapitän Berichten zufolge „nicht negativ“ ausfiel. Daher wurde eine weitere Laboruntersuchung durchgeführt. Nun zitierte Bloomberg Quellen, wonach dieser Folgetest ein positives Ergebnis auf illegale Drogen lieferte.

Ursprünglich wurde vermutet, dass Turbulenzen bei wolkenfreiem Himmel (Clear-Air-Turbulence) die Unfallursache waren; allerdings verbreiteten sich rasch Gerüchte im Internet, wonach ein technisches Problem oder ein Konstruktionsfehler des vom europäischen Luftfahrtriesen Airbus hergestellten Flugzeugs für den Vorfall verantwortlich gewesen sei.

Wie bei Unfällen mit Airbus-Flugzeugen üblich, unterstützt die französische Untersuchungsbehörde BEA ihre indischen Kollegen bei der Aufklärung der Umstände, die zu dem plötzlichen Höhenverlust führten.

Nach wie vor wird heftig über die Ursache des Absturzes von Air-India-Flug AI-171 nach London-Gatwick am 12. Juni 2025 diskutiert – kurz nach dem Start in Ahmedabad –, bei dem es sich um den ersten tödlichen Absturz einer Boeing 787 Dreamliner handelte. Damals kamen bis auf eine Person alle 230 Passagiere und 12 Besatzungsmitglieder an Bord ums Leben, als das Flugzeug nach einem plötzlichen Höhenverlust kurz nach dem Start in ein Gebäude am Ende der Startbahn stürzte. In einem vorläufigen Bericht gaben indische Ermittler bekannt, dass beide Kraftstoffabschalthebel innerhalb weniger Sekunden nach dem Start von der Position „RUN“ auf „CUTOFF“ gestellt worden waren. Eine der führenden Theorien zur Unfallursache besagt, dass einer der Piloten die Kraftstoffzufuhr absichtlich unterbrochen hat. Innerhalb Indiens gibt es jedoch eine wachsende Bewegung, die behauptet, die Kraftstoffabschalthebel seien fehlerhaft gewesen.

Ende letzten Jahres gab Airbus eine dringende Sicherheitswarnung für seine äußerst erfolgreiche A320-Familie (Flugzeuge mit einem Mittelgang) heraus. Anlass war die Untersuchung eines Vorfalls an Bord einer JetBlue-Maschine, bei dem das Flugzeug während des Fluges plötzlich und ohne Eingabe durch die Piloten die Flugzeugnase nach unten neigte. Ingenieure stellten danach fest, dass dieser unerwartete Befehl zur Neigung nach unten von einer fehlerhaften ELAC-Computereinheit stammte. ELAC steht für „Elevator & Aileron Computer“ (Höhen- und Querruder-Computer); das System ist darauf ausgelegt, die Steuerbefehle der Piloten zu interpretieren und anschließend die Höhen- und Querruder sanft und präzise anzusteuern.

Airbus vermutet, dass die ELAC-Einheit durch starke Sonneneinstrahlung beeinträchtigt wurde, wobei das Problem lediglich ein Software-Update namens L104 betraf. Zur Behebung des Fehlers wurden die Fluggesellschaften angewiesen, bei allen mit der Software L104 ausgestatteten Maschinen die vorherige Version wiederherzustellen. In den meisten Fällen mussten Techniker hierfür ein tragbares Dateneingabegerät (Portable Data Loader) mit der älteren Software L103 an den Cockpit-Computer der betroffenen Flugzeuge anschließen und die bewährte Software neu installieren.

Weltweit sind  rund 11.500 Flugzeuge der Airbus-A320-Reihe im kommerziellen Einsatz; die Software L104 ist bei 6.000 dieser Maschinen installiert. Quelle: Bloomberg / CM

Allsco, Betreiber des Hilton-Hotels Frankfurt Gravenbruch, ist insolvent

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Neu-Isenburg hat das Amtsgericht Offenbach am Main vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Am 23. Juli 2026 um 15.00 Uhr wurde gegen die Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Gleichzeitig ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei bestellt. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Offenbach am Main unter dem besonders hervorzuhebenden Aktenzeichen 8 IN 662/26 geführt.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits endgültig eröffnet wurde. Das Gericht prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen.

Der Betreiber des ilton-Hotels Frankfurt Gravenbruch ist insolvent. Foto: Hilton

Mitte Juli wurde berichtet, dass der US-Konzern Hilton u.a. in Gravenbruch einen Managementvertrag kündigen wolle. Hintergrund sind neue US-Sanktionen gegen den iranischen Geschäftsmann Ali Ansari und dessen Holding Smart Global Limited.  Betroffen sind das Hilton Frankfurt Gravenbruch in Neu-Isenburg sowie das Hilton Frankfurt City Centre. Laut Unternehmensunterlagen ist die in St. Kitts und Nevis ansässige Smart Global wirtschaftliche Eigentümerin beider Immobilien. Ansari soll das Unternehmen über ein Geflecht aus Scheinfirmen und Bankkonten in mehreren Ländern aufgebaut haben. Das Office of Foreign Assets Control, kurz OFAC, hatte Ansari und Smart Global Limited am 10. Juli 2026 auf die US-Sanktionsliste gesetzt.

Das US-Finanzministerium bezeichnet Ansari als einen wichtigen Finanzier des Netzwerks des iranischen Obersten Führers Mojtaba Khamenei. Nach Angaben der Behörde soll der Unternehmer mithilfe zahlreicher Briefkastengesellschaften und Bankkonten ein internationales Geflecht aus Immobilien, Unternehmen und Finanzanlagen aufgebaut haben. Smart Global Limited, eine Holdinggesellschaft mit Sitz im karibischen Inselstaat St. Kitts und Nevis, soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Über die Gesellschaft habe Ansari u.a. in Immobilien und Gewerbeobjekte in Deutschland, Luxemburg, Spanien, Großbritannien, Zypern und den Vereinigten Arabischen Emiraten investiert.

Unternehmensunterlagen zufolge ist Smart Global letztlich auch Eigentümerin des Hilton Frankfurt City Centre und des Hilton Frankfurt Gravenbruch, berichtet Bloomberg.

Gleichzeitig mit den Sanktionen erließ das OFAC eine allgemeine Genehmigung zur Abwicklung bestehender Geschäfte mit Smart Global. Die General License erlaubte nur noch bis zum 9. August 2026 Transaktionen, die für eine geordnete Beendigung laufender Geschäftsbeziehungen erforderlich sind.

Nach Informationen von Bloomberg hatte Hilton bereits einige Monate vor den neuen US-Sanktionen eine interne Prüfung eingeleitet. Dabei sollte untersucht werden, ob die Fortführung der Geschäftsbeziehungen mit den beiden deutschen Hotels Sanktionsrisiken für den Konzern mit sich bringen könnte. Auslöser war demnach eine frühere Bloomberg-Recherche, die die iranische Eigentümerstruktur der beiden Frankfurter Hotels offenlegte. Zahlungen aus dem Chamenei-Netzwerk an globale Unternehmen, darunter Hilton, gerieten anschließend ins Visier des US-Justizministeriums. Quelle: Bloomberg / CM

FlightAware verklagt Plattform Kalshi, die Wetten auf Flugausfälle anbietet 

FlightAware, die weltweit größte Website zur Flugverfolgung, verklagt die aufstrebende Prognosemarkt-Plattform Kalshi. Der Vorwurf: Kalshi nutze Daten und Markenzeichen von FlightAware, um einen neue und umstrittenen Markt zu bewerben, der es Verbrauchern ermöglicht, auf Flugausfälle zu wetten – ein Angebot, das nach Ansicht von FlightAware Fluggäste gefährdet und das „Potenzial für massive Störungen des Flugverkehrs“ birgt.

Kalshi wurde 2018 von Tarek Mansour und Luana Lopes Lara in New York gegründet und ist eine Plattform für Prognosemärkte, die es Privatpersonen ermöglicht, auf den Ausgang künftiger Ereignisse zu wetten. Das Angebot deckt eine Vielzahl von Bereichen ab, von klassischen Themen wie Sportergebnissen bis hin zu Rohstoffen, Politik und zahlreichen weiteren Gebieten, darunter seit gut vier Wochen auch die Luftfahrt.

Laut einer Klage, die FlightAware Anfang dieser Woche bei einem Bezirksgericht in New York eingereicht hat, weitete Kalshi sein Marktangebot am 14. Juli 2026 auf die zivile Luftfahrt aus – konkret auf die Frage, ob Flüge an bestimmten Flughäfen gestrichen werden.

FlightAware hat die US-Wetten-Plattform Kalshi verklagt. Foto Oliv.

FlightAware beantragt bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die Kalshi die Nutzung der Marke oder der Daten des Unternehmens untersagt, und fordert zudem, Kalshi zur Offenlegung und Herausgabe sämtlicher Gewinne zu verpflichten, die aus der unbefugten Nutzung der FlightAware-Marken erzielt wurden. Darüber hinaus verlangt FlightAware Schadenersatz in Höhe des bis zu Dreifachen des tatsächlich entstandenen Schadens sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.

So lautet beispielsweise eine der derzeit auf Kalshi laufenden Prognosefragen: „Werden am 21. Oktober 2026 mindestens 50 % der geplanten Flüge am Flughafen JFK gestrichen?“ Darauf kann man dann Geld setzen und gewinnen oder verlieren, wie das u.a. bei den bekannten Sportwetten der Fall ist,

FlightAware macht geltend, dass Kalshi vor Einreichung der Klage Logo, Name und Marke des Unternehmens FlightAware ohne dessen Zustimmung verwendet habe – und dies auch dann fortsetzte, nachdem die Flugverfolgungs-Website das Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert hatte.

In der Klageschrift heißt es: „Kalshi hat FlightAware zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass es sich bei der Ermittlung der Ergebnisse dieser Wettmärkte auf die Daten von FlightAware stützen würde. Sobald FlightAware von Kalshis unzulässigem Verhalten Kenntnis erlangte, verschickte das Unternehmen umgehend Abmahnungen.“ „Trotzdem bietet Kalshi bis heute Wetten auf annullierte Flüge an und bewirbt diese mit dem Hinweis, sie seien ‚durch FlightAware verifiziert‘ – obwohl Kalshi in eigenen Unterlagen andere Datenquellen nennt, die zur Abrechnung der Wetten herangezogen werden könnten.“

FlightAware erklärt, seine Nutzungsbedingungen hätten Kalshi bereits zuvor untersagt, die umfangreiche Datenbank und die proprietären Informationen des Unternehmens für den Betrieb seines Prognosemarktes im Luftfahrtbereich zu nutzen; dennoch habe FlightAware – nur zwei Tage nach dem Start des Marktes durch Kalshi – die Nutzungsbedingungen angepasst, um Prognosemärkte ausdrücklich als unzulässig zu deklarieren.

Das Unternehmen äußert sich besorgt nicht nur über die unbefugte Nutzung von Name und Daten durch Kalshi, sondern auch darüber, dass Verbraucher, die auf solche Prognosemärkte setzen, einen Anreiz haben könnten, das Marktergebnis zu beeinflussen.

„Die mit Prognosemärkten verbundenen Risiken haben bereits zu Vorwürfen wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens und anderen besorgniserregenden Warnsignalen geführt“, heißt es in der Klageschrift. Darin wird behauptet, ein Soldat der Army Special Forces habe geheime Informationen über die geplante Festnahme des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro genutzt, um bei Polymarket – dem Hauptkonkurrenten von Kalshi – Wetten zu platzieren, die ihm mehr als 400.000 US-Dollar einbrachten.

Die Klage deutet darauf hin, dass Verbraucher dazu verleitet werden könnten, Flugausfälle herbeizuführen, um eine Wette zu gewinnen, wodurch möglicherweise das Leben von Passagieren gefährdet würde.

Am 15. Juli 2026, nur einen Tag, nachdem Kalshi seinen Prognosemarkt für Flugausfälle gestartet hatte, reagierte FlightAware mit einer Unterlassungsaufforderung und verlangte, dass die Plattform die Nutzung ihrer Daten und ihrer Marke einstellt. Als Reaktion darauf fügte Kalshi seiner Website einen Hinweis hinzu, dass die Märkte für Flugausfälle nicht von FlightAware unterstützt würden, auch wenn das Unternehmen weiterhin auf Daten von FlightAware zurückgriff. Seit Einreichung der Klage hat Kalshi aber den Namen FlightAware von seiner Website entfernt.

Die Anwälte von FlightAware schreiben: „Die Nachricht von Kalshis geplantem Markt für Wetten auf Flugausfälle stieß auf breite öffentliche Empörung. Zahlreiche Kommentatoren im Internet wiesen auf die Sicherheitsrisiken hin, die entstehen, wenn Spekulanten und böswillige Akteure dazu animiert werden, Flugausfälle zu verursachen, um von ihren platzierten Wetten zu profitieren.“

FlightAware erklärt, durch die unbefugte Nutzung seiner Marken durch Kalshi geschädigt worden zu sein; einige Nutzer hätten angekündigt, FlightAware zu boykottieren und Konkurrenzprodukte zu verwenden, da sie fälschlicherweise von einer Partnerschaft zwischen FlightAware und Kalshi ausgingen. „Als Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit von der Sicherheit und Integrität der Luftfahrt abhängt, droht FlightAware ein unmittelbarer und irreparabler Schaden, da seine Daten und sein Name mit Verhaltensweisen in Verbindung gebracht werden, die den Flugbetrieb und die Sicherheit der Passagiere gefährden könnten“, heißt es in der Klageschrift weiter.

FlightAware beantragt bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die Kalshi die Nutzung der Marke oder der Daten des Unternehmens untersagt, und fordert zudem, Kalshi zur Offenlegung und Herausgabe sämtlicher Gewinne zu verpflichten, die aus der unbefugten Nutzung der FlightAware-Marken erzielt wurden. Darüber hinaus verlangt FlightAware Schadenersatz in Höhe des bis zu Dreifachen des tatsächlich entstandenen Schadens sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Quelle: FlightAware / CM

Bahn: Tonaufnahmen bei Bodycams wegen steigender Übergriffe

Es gibt immer mehr „kranke Hirne“ hier zu Lande, die meinen, mit Gewalt z.B. bei Fahrkartenkontrollen gegen Bahnbedienstete agieren zu müssen. Während in den USA, in Großbritannien oder auch Frankreich drakonische Strafen für die unsäglichen Angreifer die Regel sind, werden sie von deutschen Gerichten viel zu oft gehätschelt und zig Anwälte auf Steuerzahlerkosten beauftragt, di Täter zu schützen und es werden immer Gründe gesuxht, warum der „arme“ Täter unschuldig sein soll. 

 Bei einem gemeinsamen Termin mit dem neuen Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat Harmen van Zijderveld, Vorstandsvorsitzender der DB Regio AG, neue Zahlen zu Übergriffen auf Mitarbeitende der Bahn sowie Maßnahmen für mehr Sicherheit in den Zügen vorgestellt:

Bild und Ton sollen eine abschreckendere Wirkung haben… Foto: DB

Im ersten Halbjahr 2026 kam es insgesamt zu 989 Übergriffen auf Mitarbeitende der DB Regio. Darunter fallen 781 Fälle von einfacher Körperverletzung (schubsen, greifen, bespucken) sowie 185 Fälle von versuchter Körperverletzung. 22 Mitarbeitende wurden Opfer schwerer Körperverletzungen. Unvergessen bleibt der Tod von Serkan Çalar zu Beginn des Jahres.

Bundesminister Steffen Bilger: „Die reinen Zahlen, aber auch die Schilderungen der Bahn-Beschäftigten, sind erschütternd. Wir dürfen angesichts dieser gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht in Schockstarre verfallen, sondern müssen gemeinsam besonnen aber entschlossen gegensteuern. Denn Sicherheit im Zug ist kein Randthema. Sie ist eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden öffentlichen Verkehr. Umso wichtiger ist, dass die Beschäftigten der Deutschen Bahn für ihre Aufgaben bestmöglich ausgerüstet sind. Sie sind es, die täglich die Mobilität von Millionen Menschen gewährleisten. Dafür gilt ihnen mein Respekt und Dank.“

Harmen van Zijderveld, Vorstandsvorsitzender DB Regio AG: „Die Zahlen belegen, was unsere Mitarbeitenden nahezu täglich erleben: sie werden beschimpft, bespuckt, geschlagen und getreten. Das ist umso trauriger, wenn man weiß, mit welcher Leidenschaft sie ihren Beruf ausüben und leben. Wir tun daher alles, um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden bei Kontrollsituationen zu erhöhen und mit der verstärkten Personalpräsenz auch brenzlige Situation besser deeskalieren zu können. Die Tonaufzeichnung der Bodycams ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Sie unterstützt die Deeskalation, hilft aber auch enorm bei der Verfolgbarkeit von Straftaten.“ 

Im ersten Schritt wird die Tonaufzeichnung in der Region Rhein-Neckar-Pfalz ab spätestens 01. Oktober für zwei Monate getestet. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist durch den Konzerndatenschutz und die Konzernsicherheit des DB-Konzerns in den Einführungsprozess eingebunden und informiert. Aus dieser Pilotphase heraus erfolgt dann unmittelbar im zweiten Schritt die sukzessive bundesweite Umsetzung.

Die Bahn meint, sie könne (die vor allem von den Grünen aber auch der SPD und ehemaliger Bundeskanzlerin verursachte, Anmerkug des Autors) gesellschaftliche Entwicklung nicht ändern, aber dafür sorgen, dass unsere Züge Orte der Sicherheit und des Respekts im öffentlichen Raum sind – für Mitarbeitende und Fahrgäste. Dafür wurden unverzüglich umfassende Maßnahmen getroffen:

Bodycam-Ausstattung im Nah- und Fernverkehr; Pilotprojekte zu 1/1-Begleitungen, bei der Kundenbetreuer durch eine weitere Person mit Sicherheitskenntnissen begleitet werden, sowie Doppelbesetzungen im Kundenservice ;Einsatz von Prüfgruppen (6-8 Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer kontrollieren gleichzeitig einen Zug); Erweiterung der persönlichen Schutzausrüstung um stichfeste Westen für Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer und Helme für die Mobile Unterstützungsgrupp; Neben der Einführung der Möglichkeit von Tonaufzeichnungen bei Aktivierung der Bodycam und der Vernetzung von Prio-Ruf (Alarmsystem per Knopfdruck am Armband) und Bodycam wird auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geprüft. Quelle: Deutsche Bahn / CM

Emirates lockert Umbuchungsregeln

Als Reaktion auf die gesunkene Reiselust von Europa in die VAE infolge des Iran-Kriegs räumt Emirates seinen Passagieren mehr Flexibilität bei Buchungen ein. Seit Montag, 10. August 2026, können Passagiere mit Reiseziel Dubai ihre Flugdaten beliebig oft und ohne Umbuchungsgebühr ändern. 

Das gilt für sämtliche Economy-Tarife von Saver bis Flex sowie für Special, Saver und Flex in der Business Class. Eine allfällige Tarifdifferenz muss aber weiterhin bezahlt werden. Gleichzeitig senkt Emirates die Gebühren für Rückerstattungen bei Dubai-Flügen. In der Economy Class kostet die Annullierung beim Saver-Tarif neu 50 US-Dollar, beim Flex-Tarif 25 US-Dollar. In der Business Class gelten 50 US-Dollar für Special und Saver sowie 25 US-Dollar für Flex.

Auch Reisende zu anderen Emirates-Destinationen profitieren von angepassten Bedingungen. Für Tickets, die seit 02. April 2026 gebucht wurden, ist eine einmalige Änderung des Reisedatums ohne Gebühr möglich. Zudem können Kunden einen Tarif während 24 Stunden kostenlos reservieren, bevor sie sich für die Buchung entscheiden.

Nicht unattraktiv: Auch beim Vielfliegerprogramm Skywards gibt es Anpassungen: Bis Ende August 2026 sind die Anforderungen für einen höheren Status um 20 % reduziert.

Emirates verweist zudem auf seine Reiseversicherung „Comprehensive Travel Cover“, die in 27 Ländern angeboten wird. Sie deckt Reiseannullierungen, Gepäckverspätungen und -verluste sowie medizinische Kosten und Evakuierungen ab. Enthalten ist auch eine Deckung bei Konflikten mit bis zu 25.000 US-Dollar für medizinische Ausgaben und einer möglichen Verlängerung der Reise um bis zu 30 Tage. Quelle: Emirates / CM

BMW streicht einige Modelle, neue kommen

BMW strafft sein Portfolio, um Komplexität zu reduzieren und Ressourcen für die „Neue Klasse“ freizumachen. So geraten nicht zuletzt auch im Schatten des Sparprogramms Modelle, Derivate und Antriebsvarianten zunehmend unter Druck. Prominente Modelle stehen bei den Münchnern vor dem Aus.

Z4 und 8er werden schon nicht mehr produziert, auch den X4 gibt es nicht mehr als Benziner. Und angeblich sollen i4 und XM sollen dem Rotstift zum Opfer fallen. Das SUV-Coupé X4 als sportlicher gezeichnete Variante des X3 ist als Benziner schon länger nicht mehr bestellbar. Das SAV, wie es BMW nennt,  erhält aber einen rein elektrischen Nachfolger als iX4 auf Basis des iX3 der Neuen Klasse. Der neue BMW iX4 (Typ NA7) wird die komplette Technik vom bereits vorgestellten BMW iX3 (NA5) übernehmen. Zum Marktstart im Jahr 2027 soll der iX4 bereits alle Antriebsversionen aufbieten.

Zu erwarten sind so ein rund 345 kW (469 PS) starker iX4 50 xDrive, eine iX4 40er-Basisvariante mit Heckmotor und entsprechend reinem Hinterradantrieb sowie eine M-Performance-Version und on top ein echtes M-Modell. Die 108 kWh große Batterie, die mitsamt der kompletten 800-Volt-Plattform vom iX3 stammt, erlaubt im SUV bereits eine Reichweite von bis zu 805 km nach WLTP. Im aerodynamisch etwas günstiger geformten SUV-Coupé iX4 dürfte sich der Aktionsradius nochmals verbessern. Die noch unbestätigte Ladeleistung soll bis zu 400 kW betragen, was kurze Ladezeiten verspricht.

U.a. verabschiedet sich der Autobauer schrittweise von den bekannten Competition-Modellen. Jeder neue M kommt künftig serienmäßig auf dem bisherigen Competition-Niveau – also mit mehr Leistung, einem schärferen Set-up und umfangreicherer Ausstattung, aber ohne zusätzlichen Modellschriftzug.

Premiere im neuen BMW iX3: Deutsche Sprachversion des KI-basierten BMW Intelligent Personal Assistant. BMW erweitert den BMW Intelligent Personal Assistant durch Künstliche Intelligenz. Mit ganz natürlich geführten Gesprächen hebt der KI-basierte Assistent die Sprachinteraktion zwischen Mensch und Fahrzeug dabei auf ein neues Level. Der neue BMW Intelligent Personal Assistant versteht freie Formulierungen und erkennt Zusammenhänge. Dabei greift er auf Amazons KI-Technologie Alexa+ zurück und wird zum smarten Helfer im Fahralltag. Eingeführt wurde die deutsche Sprachversion im neuen BMW iX3 ab Produktion Mitte April 2026. Zuvor produzierte Fahrzeuge dieses Modells erhalten die Funktion voraussichtlich ab Ende Mai 2026 per Software-Update. Weitere BMW Modelle mit BMW Operating System 9 und BMW Operating System X werden ab der zweiten Jahreshälfte 2026 folgen. Gleichzeitig wird die Verfügbarkeit auf weitere Märkte erweitert.

BMW iX3: Neues Einstiegsmodell der Neuen Klasse. Die Modellpalette des BMW iX3 umfasst ab Sommer 2026 eine zweite Antriebsvariante. Der neue iX3 40 erweitert das Angebot als Einstiegsmodell. Er verfügt über die eigens für die Neue Klasse entwickelte, grundlegend neue 6. Generation der BMW eDrive Technologie (Gen6). Alle Komponenten sind auf 800-Volt-Technologie ausgelegt. Eine stromerregte Synchronmaschine (SSM) mit besonders hohem Wirkungsgrad ist in die Hinterachse integriert. Diese 235 kW/320 PS starke E-Maschine erzeugt ein Drehmoment von 500 Nm und treibt die Hinterräder an. Der BMW iX3 40 beschleunigt in 5,9 Sekunden von null auf 100 km/h und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h. Seine Hochvoltbatterie verfügt über einen nutzbaren Energieinhalt von 82,6 kWh, die maximale Ladeleistung beträgt 300 kW. Er besitzt eine Reichweite von bis zu 637 km gemäß WLTP. 

Für alle Motorisierungen des BMW iX3 stehen ab Sommer 2026 insgesamt neun besonders attraktive BMW Individual Sonderlackierungen neu zur Wahl: Neben Orinoco Perleffekt, Sepang Bronze metallic, Twilight Purple Perleffekt, Grigio Telesto Perleffekt metallic, Javagrün II metallic, Purple Silk metallic und Malachitgrün metallic umfasst das Angebot auch Voodooblau und Urban Green uni. Neu verfügbar sind die 21 Zoll grossen M Aerodynamikräder 1051 M Jetblack ebenso wie das Interieurdesign Contemporary in der Farbwelt Agave Grün Bicolor. In Verbindung mit dem optionalen Innovationspaket können Kundinnen und Kunden die Sitzheizung für Fondsitze neu als Sonderausstattung wählen. Quelle: BMW / CM

Hyatt schnappt sich Hotel Palace Berlin

Schon bald wird das Hotel Palace Berlin einen neuen Namen tragen: Das traditionsreiche und renommierte Business- und Tagungshotel wird Teil von Hyatt Regency. Hyatt ist die weltweit größte Hotelkette (Sitz in Chicago),

Im kommenden Frühjahr 2027 wird das von Geschäftsreisenden und Tagungsgästen gern genutzte Haus als Hyatt Regency Palace Berlin firmieren. Der US-Hotelkonzern will umfangreiche Investitionen vornehmen und das Hotel stärker auf das internationale Business- und Veranstaltungssegment sowie Individualgäste ausrichten. Hyatt Regency ist eine der zwölf Marken des Hotelkonzerns. Die seit 1967 bestehendeMarke zählt aktuell ca. 200 Hotels im 4- bis 5-Sterne-Bereich mit Fokus auf Geschäftsreisende. 

Der US-Konzern Hyatt betreibt ab 2027 das Hotel Place Berlin unter der Marke Hyatt Regency.

Das Hotel Palace Berlin (an der Budapester Straße) genießt einen hervorragenden Ruf. „Wir freuen uns sehr, es als Teil der Hyatt Regency-Marke willkommen zu heißen“, sagte Gabriela Basovska, Director Development Northern Europe bei Hyatt. „Seine erstklassige Lage in der City West, die hochwertige Gastfreundschaft und die exzellenten Veranstaltungsmöglichkeiten machen es zu einer perfekten Ergänzung für eine Marke, die darauf abzielt, Menschen zusammenzubringen.“

Die Marke Hyatt Regency steht für gehobene Premium-Hotels mit Fokus auf Geschäftsreisende, Tagungen und Events. Künftig wird das Haus in das internationale Vertriebsnetz der Marke eingebunden. Angeboten werden 239 Zimmer und 39 Suiten. Für Meetings und Veranstaltungen stehen 2.600 mflexibel nutzbare Veranstaltungsfläche mit 18 Bankett- und Konferenzräumen zur Verfügung. Diese bieten Platz für bis zu 900 Personen. Außerdem kommen die Gäste in den Genuss einer Club Lounge, des Restaurants beef45, der House of Gin Bar und einer Lobby Lounge Bar,. Modernisiert ist das Frühstücksrestaurant The Food Court Und wer sich in Sachen Gesundhit und Fitness Gutes tun möchte, für den/die  gibt es einen 800 mgroßen Spa-Bereich mit Pool und Saunen.

Mit dem Wechsel zu Hyatt erhalten Gäste und Geschäftskunden künftig Zugang zum Programm „World of Hyatt“, dem weltweiten Vertriebsnetzwerk. Außerdem erhalten sie exklusive Mitgliedervorteile und können von einheitlichen Qualitätsstandards profitieren.  Quelle: Hyatt / CM

Software-Chef verlässt Mercedes

Nach fast fünf Jahren verlässt Chief Software Officer Magnus Östberg Mercedes-Benz. Das bestätigte der Stuttgarter Autobauer . Nach Aufbau der  Software-Organisation  und der erfolgreichen Überführung in die Serie habe sich Östberg aus persönlichen Gründen entschieden, eine neue berufliche Phase zu beginnen, teilte das Unternehmen mit. Wohin es ihn zieht und wer nachfolgt, ist offiziell noch offen.

In den vergangenen Jahren war der Schwede maßgeblich für den Aufbau des Betriebssystems MB.OS verantwortlich, das künftig die digitale Basis für die Modelle bilden wird. Magnus Östberg war im September 2021 vom Zulieferer Aptiv gekommen und übernahm die neu geschaffene CSO-Position als Nachfolger von Sajjad Khan, der Mercedes-Benz damals ebenfalls auf eigenen Wunsch verlassen hatte. Östberg trug die Gesamtverantwortung für das konzerneigene Fahrzeug-Betriebssystem MB.OS und berichtete direkt an Vorstandschef Ola Källenius. Seine berufliche Karriere hatte Östberg bei Mecel begonnen und Führungspositionen bei Delphi in Deutschland und den USA bekleidet.

Softearechef Magnus Östberg verlässt noch im August Mercedes-Benz. Foto: MB

Mit seinem Team baute Magnus Östberg MB.OS zu einer der ambitioniertesten Softwareplattformen.  der Branche aus und verhalf mit dem neuen CLA in 2026 dem ersten durchgängig darauf basierenden Modell zur Serienreife – ein zentraler Schritt auf dem Weg zum Software-Defined Vehicle. 

Der überraschende Abgang reiht sich in mehrere jüngere personelle Veränderungen in der IT- und Softwareführung des Konzerns ein, darunter die kürzliche Berufung von Jonas von Malottki zum neuen CIO als Nachfolger von Katrin Lehmann. Quelle: MB / CM

Erfreulich effizienter elektrischer Twingo

Der batterieelektrische Kleinwagen Renault Twingo E-Tech hat in einem aktuellen Effizienzvergleich einen neuen Bestwert aufgestellt. Mit einem Verbrauch von lediglich 14,4 kWh/100 km bei konstant 130 km/h erzielt der kleine Franzose den niedrigsten Wert, der bei einem E-Modell unter diesen Bedingungen gemessen hat.

Das Ergebnis unterstreicht den Ansatz von Renault, Elektromobilität durch hohe Energieeffizienz, leichten Fahrzeugbau sowie konsequent an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtete Fahrzeugkonzepte für eine breite Zielgruppe zugänglich zu machen.

Der kleine elektrische Twingo ist ein Sparmeister. Foto: Renault

Mit einem Leergewicht von 1.242 kg, einer kompakten 27,5-kWh-Batterie sowie einer für den urbanen Alltag entwickelten Architektur erreicht der Elektro-Kleinwagen eine außergewöhnlich hohe Energieeffizienz. Der Test zeigt zugleich, dass ein niedriger Energieverbrauch nicht zwangsläufig große Batterien erfordert. Entscheidend ist vielmehr ein intelligentes Paket aus effizientem Antrieb, geringem Gewicht und optimierter Fahrzeugauslegung. Der Renault Twingo E-Tech ist dabei kein Einzelfall innerhalb der Marke: Auch der Renault 4 E-Tech zählt im Vergleich mit einem Verbrauch von 17,1 kWh/1ßß km bei 130 km/h zu den effizientesten Fahrzeugen. Quelle: Renault / CM

VW’s zwei neue Vollhybride

Mit dem neuen Golf Hybrid bzw. T-Roc Hybrid erweitert Volkswagen sein Angebot an Vollhybridantrieben. Beides sind Modelle, die zwar eine leichte elektrische Unterstützung haben, ansonsten aber mit inzwischen sündhaft teurem Benzin gefüttert werden müssen. Ob das so klug ist, sei dahingestellt. Beide Modelle eignen sich nicht für gewerbliche Kunden.  

Auf Ladekabel, Steckdose und Ladeinfrastruktur sind die neuen Hybridmodelle nicht angewiesen. Denn die Energie für die elektrischen Antriebsphasen wird an Bord dieser Volkswagen per Rekuperation sowie durch einen Turbobenziner in Verbindung mit einem Generator gewonnen. Eine auf den Hybridantrieb zugeschnittene Hochvoltbatterie (NMC) und einer in Vollhybrid-Fahrzeugen üblichen Kapazität von 1,6 kWh (brutto) ist sowohl beim Golf als auch T-Roc im Heckbereich in den Fahrzeugboden integriert und speichert die Energie. Insgesamt drei Betriebsmodi sorgen beim Fahren dafür, dass das Zusammenspiel des Turbobenziners (1.5 TSI evo2) mit 125 kW Systemleistung mit zwei E-Maschinen und der Batterie ausgewogen funktioniert und eine gute Ballance aus Effizienz, Dynamik und Komfort bietet.

Golf und T-Roc als Vollhybride. Foto: VWScreenshot

Mit der Einführung des 125-kW-Vollhybrid baut Volkswagen das Angebot im volumenstarken Kompakt- und SUV-Segment aus. Das neue Hybridsystem ist an der Bezeichnung „Hybrid“ am Heck des jeweiligen Modells zu erkennen und schließt hier die Lücke zwischen dem Mild-Hybrid, der als „eTSI“ bereits erhältlich ist, und den Plug-in-Hybriden. Diese sind für den Golf bestellbar unter dem Label „eHybrid“ oder auch als sportlicher Golf GTE. 

Effizienz im Stadtverkehr. Seine Stärken spielt der Vollhybrid vor allem im Stadtverkehr und auf Überlandfahrten aus: Die für den Antrieb zuständige E-Maschine ersetzt oder unterstützt den Turbobenziner z.B. beim Anfahren oder bei niedrigen Geschwindigkeiten. Die Modelle sind daher häufig rein elektrisch und infolgedessen sehr leise unterwegs – und dabei stets durchzugsstark. Zusätzlicher Vorteil im Vergleich zu einem Modell mit Mild-Hybrid: Die elektrische Unterstützung kann helfen, den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die Kraftstoffkosten zu reduzieren, aber in keinem nennenswerten Umfang. Für den Golf bedeutet dies eine geringe Verbrauchseinsparung und gleichzeitige Reduzierung der CO₂-Emissionen um 10 bis 15 % gegenüber einem vergleichbar ausgestatteten Golf 1.5 eTSI mit 110 kW (kombinierter WLTP-Wert). Im Stadtverkehr fällt der Effizienzvorteil mit bis zu 35 % sogar noch deutlicher aus. Gleichzeitig steigt die Systemleistung auf 125 kW (170 PS) und das Systemdrehmoment auf 309 Nm. Die Beschleunigung aus dem Stand auf 100 km/h gelingt nun in 7,5 Sekunden.

Drei Fahrprofile. Der Fahrer wird an Bord des neuen Golf Hybrid und T-Roc Hybrid zwischen drei Fahrprofilen wählen können: „Eco“, „Comfort“ und „Sport“. Im Fahrprofil „Eco“ wird die maximale Systemleistung auf 70 % begrenzt und die Boost-Funktion deaktiviert, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Das Profil „Comfort“ verzichtet auf die Begrenzung der Systemleistung und erlaubt das Boosten. Im Fahrprofil „Sport“ wird die sportliche Ausprägung dadurch erreicht, dass der Antrieb früher in den seriellen Betrieb wechselt und damit schnell die volle Leistung zur Verfügung steht. „Sport“ ist freilich wenig ratsam. Denn damit erhöht sich der Verbrauch kräftig. Quelle: VW / CM