Verschärfter Reisehinweise für die Golfregion 

Reisen in die Golfregion und durch diese hindurch sind trotz der erhöhten regionalen Spannungen weitgehend uneingeschränkt möglich. Der Flugbetrieb an den Flughäfen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) läuft normal weiter, wenngleich es als Folge der iranischen Raketenangriffe bei Regionalflügen zu Verspätungen und Ausfällen kommt. Auch Regierungen in Europa und Asien haben ihre Reisehinweise aktualisiert, und Warnungen erlassen, wonach bestimmte Hotels und Resorts zu potenziellen Zielen der iranischen Raketen werden könnten. Geschäfts- und privat Reisende sollten sich vor Reiseantritt über offizielle Meldungen informieren, z.B. beim Auswärtigen Amt in Deutschland.

Reisenden, die in der Woche ab 27. Juli 2026 von oder in die Vereinigten Arabischen Emirate fliegen, wird empfohlen, vor der Fahrt zum Flughafen ihren Flugstatus zu überprüfen, da die regionalen Spannungen, sprich Terror-Raketen der iranischen Mullahs  weiterhin zu Flugausfällen, Verspätungen und Flugplanänderungen auf ausgewählten Routen im Nahen Osten führen.

Angeblich plant der Iran jetzt auch Raketenangriffe auf Hotels und Resorts. Foto Farhang Ahmed

Trotz der sich verschärfender Sicherheitslage bleiben die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Saudi-Arabien, Jordanien und Israel voll in Betrieb; die überwiegende Mehrheit der internationalen Flüge findet planmäßig statt. Fluggesellschaften raten Passagieren allerdings dringend, offizielle Mitteilungen zu verfolgen, mit ihrer Airline in Kontakt zu bleiben und für Check-in, Sicherheitskontrollen sowie Einreiseformalitäten mehr Zeit einzuplanen.

Für Geschäftsreisende und private Besucher, die sich bereits in den VAE, Katar oder Jordanien aufhalten, sind Hotels, Resorts, Geschäftsviertel etc. geöffnet. Die aktuellen Beeinträchtigungen konzentrieren sich auf Regionalverbindungen zu Zielen wie Bahrain, Kuwait, dem Irak und Dschidda, wo Flugausfälle und Änderungen des Flugplans weiterhin häufig vorkommen.

Langstreckenflüge zwischen der Golfregion und Europa, Nordamerika, Indien, Asien, Australien, Afrika sowie Südamerika werden trotz der iranischen Raketenangriffe weitgehend planmäßig durchgeführt. Auch der Flugverkehr zwischen den VAE und Tel Aviv wird aufrechterhalten. Reisenden wird dennoch empfohlen, vor der Fahrt zum Flughafen ihren Flugstatus zu überprüfen, da sich Luftraumbeschränkungen kurzfristig ändern können.

Sicherheit in Hotels und Resorts im Fokus. Auch die Hotel- und Tourismusbranche beobachtet die Entwicklung der Lage aufmerksam, nachdem der iranisch-amerikanische Politikanalyst Seyed Mohammad Marandi – der weithin als der iranischen Regierung nahestehend gilt – umstrittene Äußerungen getätigt hat. In der am Freitag (24. Juli 2026) auf YouTube ausgestrahlten „Danny Haiphong Show“ behauptete Marandi, der Konflikt stehe kurz vor seiner „tödlichsten Phase“. Zudem behauptete er, US-Militärpersonal sei von regionalen Stützpunkten in Hotels und Resorts verlegt worden – u.a. in den VAE, Katar, Jordanien, dem Irak, Bahrain und Kuwait. Dies deutet darauf hin,  dass Hotels und Ressorts zu potenziellen Zielen für künftige iranische Raketenangriffe werden könnten.

Sicherheitsanalysten weisen jedoch darauf hin, dass die offiziellen Reisehinweise verschiedener Regierungen bereits anerkennen, dass der Iran in der Vergangenheit zivile Infrastrukturen mit Bezug zu den USA oder Israel – darunter Flughäfen, Häfen, Hotels, Unternehmen und Verkehrsinfrastrukturen – bedroht oder ins Visier nehmen will. Quelle: US Gov / e-turbo news / CM

Schäbiges Verhalten: Ryanair schasste einen Flugkapitän

Der Pilot der irischen Lowcost-Fluglinie hatte von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, die Ruhezeit für eine Gruppe von Kabinenmitarbeitern zu verlängern, die aufgrund der sogenannten „Commander’s Discretion“ (Ermessensentscheidung des Kommandanten) – über die reguläre Arbeitszeit hinaus im Einsatz gewesen waren.

Die Pilotengewerkschaft SEPLA, die einen Teil der Ryanair-Piloten in Spanien vertritt, bezeichnete die Entscheidung als ein „zutiefst besorgniserregendes“ Signal an die Piloten. Diese müssten nun Disziplinarmaßnahmen und eine Kündigung befürchten, wenn sie im Sinne der Sicherheit Maßnahmen gegen Übermüdung ergriffen.

In Europa gelten umfassende Vorschriften für die maximale Arbeitszeit von Piloten und Kabinenpersonal. Diese Regeln, die allgemein als „Flight Duty Limitations“ (Begrenzung der Flugdienstzeiten) bekannt sind, wurden von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegt, um durch Übermüdung verursachte Unfälle zu verhindern.

Für Piloten und Kabinenpersonal auf Kurzstreckenflügen ohne spezielle Ruhemöglichkeiten an Bord ist die maximale Dienstzeit gesetzlich auf 13 Stunden begrenzt. In „unvorhergesehenen Situationen“ kann diese Grenze jedoch durch die Ausübung der „Commander’s Discretion“ um bis zu zwei Stunden verlängert werden.

Die „Commander’s Discretion“ räumt dem Kapitän die letzte Entscheidungsgewalt darüber ein, ob die maximale Dienstzeit verlängert wird. Dabei müssen sowohl der eigene Ermüdungsgrad als auch der der Besatzung berücksichtigt werden.

Im Fall des kürzlich entlassenen Ryanair-Kapitäns wurde dieses Ermessen genutzt, um die Dienstzeit der Besatzung zu verlängern. Nach der Rückkehr zur Basis machte der Kapitän zudem von einer weiteren Befugnis im Rahmen der „Commander’s Discretion“ Gebrauch, um die Mindestruhezeit der Besatzung zu verlängern. Berichten zufolge war es genau diese Entscheidung, die zu einem Disziplinarverfahren gegen den Kapitän führte.

„Aus der Mitteilung des irischen Lowcostfliegers geht hervor, dass der Kommandant seinen Ermessensspielraum nutzte, um den Flug abzuschließen, und anschließend die Ruhezeit der Besatzung verlängerte – Tatsachen, die als Grundlage für das Disziplinarverfahren dienten, das schließlich zu seiner Entlassung führte“, erklärte die Gewerkschaft SEPLA.

Die Gewerkschaft führte weiter aus: „Wenn ein Kommandant der Ansicht ist, dass die betrieblichen Umstände die Ausübung seines Ermessens erfordern, oder dass die ursprünglich geplante Ruhezeit nicht ausreicht, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, muss er in der Lage sein, ausschließlich nach fachlichen Kriterien zu handeln – frei von jeglichem Druck oder der Angst vor Repressalien. Kein Kommandant sollte gezwungen sein, sich zwischen der Gewährleistung der Flugsicherheit und dem Erhalt seines Arbeitsplatzes entscheiden zu müssen.“

Laut EASA sollte das Ermessen des Kommandanten (Commander’s Discretion) nur dann ausgeübt werden, wenn unvorhergesehene, außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegende Umstände eintreten, die dazu führen würden, dass Flugzeug, Besatzung und Passagiere stranden. Es gibt jedoch eine lebhafte Debatte darüber, was genau als „unvorhergesehene Umstände“ gilt. Die EASA weist zudem darauf hin, dass Airlines in ihren Flugplänen genügend Puffer einplanen sollten, damit Piloten im regulären Flugbetrieb nicht auf dieses Ermessen angewiesen sind.

In der Realität sieht dies jedoch anders aus, so die European Cockpit Association. Der europaweite Pilotenverband kritisiert, dass Fluggesellschaften die Dienstpläne der Piloten routinemäßig „überfrachten“, selbst wenn sie wissen, dass Verspätungen wahrscheinlich sind. „Sie erwarten von den Piloten, dass sie ihr Ermessen nutzen, um den Flugbetrieb zu bewältigen. Das ist längst keine Ausnahme mehr, sondern fester Bestandteil der Planung“, erklärte der Verband vergangene Woche.

Die Gewerkschaft SEPLA teilte mit, sie prüfe derzeit alle rechtlichen Möglichkeiten, um dem entlassenen Kapitän wieder zu seinem Arbeitsplatz zu verhelfen. Quelle: SEPLA / CM

American Airlines: Notlandung wegen sechs erkrankter Flugbegleiter

Eine Boeing 787-9 von American Airlines mit 284 Passagieren an Bord musste am Samstagnachmittag (25. Juli 2026) in Dublin (Irland) von Rom nach Philadelphia abbrechen, über dem Atlantik umkehren und in Dublin (Irland) notlanden. Zuvor waren sechs der acht Flugbegleiter erkrankt. 

Der American-Airlines-Flug AA-719 startete am Samstag kurz vor 13:00 Uhr Ortszeit vom Flughafen Rom-Fiumicino zu einem eigentlich routinemäßigen, achteinhalbstündigen Flug über den Atlantik zum Drehkreuz der Fluggesellschaft in Philadelphia. Daten von FlightRadar24 zeigen, dass die sieben Jahre alte Maschine auf eine Reiseflughöhe von rund 38.000 Fuß (ca. 11.600 Meter) stieg und ihren Kurs über Frankreich und den Atlantik nahm, bevor die Piloten etwa drei Stunden nach Flugbeginn plötzlich in Richtung Irland abdrehten.

FlightRadar24 zeigt, wie der Flug American Airlines 719 von Rom nach Philadelphia am 25. Juli nach Dublin umgeleitet wurde.

Als Grund für die plötzliche Kursänderung wurde der Flugsicherung ein medizinischer Notfall genannt; Einzelheiten zur Art des medizinischen Vorfalls wurden zunächst nicht bekannt gegeben. Luftfahrt-Insider JonNYC berichtet jedoch auf X, dass sechs der Flugbegleiter während des begonnenen Transatlantikflugs über Schwindel und Unwohlsein klagten. Daraufhin entschieden die Piloten, dass der Flug nicht fortgesetzt werden könne, da so viele Flugbegleiter gleichzeitig erkrankt waren.

Das Flugzeug landete sicher in Dublin. Da jedoch keine Ersatzbesatzung für den Weiterflug nach Philadelphia zur Verfügung stand und die Ursache für die Erkrankung der Flugbegleiter weiterhin unklar war, blieb American Airlines keine andere Wahl, als den Weiterflug zu streichen.

Für die plötzliche Erkrankung des Kabinenpersonals kommen verschiedene Ursachen infrage. Ein Vorfall mit „giftigen Dämpfen“ ist jedoch am unwahrscheinlichsten, da der Flug mit einer Boeing 787 durchgeführt wurde. Denn der Dreamliner ist das einzige Verkehrsflugzeug, das nicht auf das sogenannte „Bleed-Air“-System (Zapfluftsystem) zurückgreift, um Außenluft in die Kabine zu leiten. Die Bezeichnung „Bleed Air“ (Zapfluft) leitet sich davon ab, dass ein Teil der in die Triebwerke angesaugten Luft abgezapft und in das Klimatisierungssystem geleitet wird. Diese Methode der Frischluftzufuhr steht in der Kritik: Experten bemängeln seit Jahren, dass die Luft mit verdampftem Triebwerksöl oder anderen Schadstoffen aus dem Triebwerk verunreinigt werden kann, was bei Einleitung in die Kabine zu gesundheitlichen Problemen bei Passagieren und Besatzung führen kann.

Als wahrscheinlichere Ursache für die Zwischenlandung gilt ein Defekt an den Klimatisierungseinheiten, die die Kabine mit Luft versorgen. Fällt auch nur eine dieser Einheiten aus, kann der Sauerstoffgehalt in der Kabine so weit sinken, dass bei Passagieren und Besatzung erste Symptome einer Hypoxie (Sauerstoffmangel) auftreten können. Dies wäre nicht unbedingt gravierend genug, um einen Notfall aufgrund von Druckverlust auszulösen, würde aber ausreichen, damit sich Personen schwindelig oder benommen fühlen. Eine solche Störung betrifft eher das Kabinenpersonal als die Passagiere, da die Flugbegleiter auf den Beinen sind und den geschäftigen Bordservice abwickeln; ihr Körper benötigt daher mehr Sauerstoff, um normal zu funktionieren.

Eine weitere – wenn auch sehr ungewöhnliche – mögliche Ursache wäre das Austreten chemischer Dämpfe aus einem verschütteten Reinigungsmittel. Das klingt zwar nach einem sehr speziellen Fall, doch genau dies führte dazu, dass einer Gruppe von Flugbegleitern von American Airlines kurz nach dem Start in London Heathrow auf dem Flug nach Philadelphia im Oktober 2018 übel wurde. Damals litten zwei Besatzungsmitglieder so stark unter dem Geruch der gesundheitsschädlichen Chemikalien, dass sie kurzzeitig das Bewusstsein verloren, woraufhin die Piloten eine Notlandung in Shannon (Irland) einleiteten. Seinerzeit teilte American Airlines mit, der Vorfall sei durch eine Flasche des Industriereinigers CH2200D verursacht worden, die das Reinigungspersonal versehentlich in einer Bordtoilette zurückgelassen hatte. Beim Start kippte die Flasche um, und die Flüssigkeit sickerte in den Teppichboden ein, wobei sie gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzte, die einige der Flugbegleiter außer Gefecht setzten. Quelle: pyok / CM

Absurder Verbindungsvorschlag mit 74 km Fußweg beim Umsteigen 

Eine junge Frau aus dem Raum Bremen wollte kürzlich von Frankfurt (Oder) nach Berlin und dann weiter in ihre Heimat reisen. Auf ihrem Smartphone suchte sie nach einer passenden Bahnverbindung. Statt im DB-Navigator nachzuschauen, öffnete sie aus alter Gewohnheit die App ihres regionalen Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN) namens „Fahrplaner“.

Wegen Bauarbeiten auf der Bahnstrecke fanden sich in der VBN-App überwiegend Direktbusverbindungen als Schienenersatzverkehr – aber auch Umsteigeverbindungen mit Regionalzügen über Nebenstrecken.

Bahnumsteigeverbindung mit 74 km Fußweg… Screenshot Eckhard Stengel

Einer der Fahrvorschläge passte der Reisenden zeitlich am besten: mit der Regionalbahn um 16:09 Uhr ab Frankfurt (Oder) Richtung Eberswalde, unterwegs in Seelow aussteigen und mit einem Regionalexpress weiter nach Berlin-Südkreuz fahren, Ankunft schon um 17:04 Uhr.

Ein Mitreisender mit demselben Ziel wunderte sich allerdings, dass seine bevorzugte Bahn-App, der „DB Navigator“, diese Verbindung nicht anzeigte. Stattdessen schlug die DB-App vor, die Regionalbahn erst am Zielbahnhof Eberswalde zu verlassen und dort in einen Regionalexpress nach Berlin zu steigen, mit deutlich späterer Ankunft als beim vorzeitigen Umstieg in Seelow.

Welcher App sollte man nun glauben? Zum Glück fand sich in der besagten Regionalbahn Richtung Eberswalde eine ortskundige Zugbegleiterin als Schiedsrichterin. Die wunderte sich sehr über die VBN-Empfehlung. Denn beim Zwischenhalt in Seelow kann man überhaupt nicht Richtung Berlin umsteigen.

Erst beim genaueren Blick auf den Verbindungsvorschlag fällt auf, dass auch die VBN-App dies keineswegs so behauptet hat. Man soll in Seelow zwar aussteigen, aber dann zum Bahnhof Zossen gehen und erst dort in einen Zug nach Berlin einsteigen. Offenbar trauen die VBN-Programmierer den Reisenden dabei übermenschliche Fähigkeiten zu: Die Umsteigezeit beträgt nur neun Minuten, die Entfernung von Seelow nach Zossen jedoch 74 Kilometer.

Zum Glück wurde der IT-Fehler noch rechtzeitig vor dem empfohlenen Ausstieg in Seelow aufgedeckt. Sonst hätte die junge Reisende dort beim Warten auf den Berlin-Zug ganz schön alt ausgesehen. Quele: Eckhard Stengel / CM

Bayern: Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“

Nach dem großen Erfolg des Lehrgangs „Kommunales Mobilitätsmanagement“ bietet der Freistaat die berufsbegleitende Qualifizierung erneut an. Das Angebot läuft von Dezember 2026 bis März 2027 und richtet sich an Mitarbeitende in den bayerischen Kommunen aus den Bereichen Verkehrs- und Stadtplanung, Mobilitätsmanagement, Umwelt- und Klimaschutz, Infrastruktur sowie Kommunikation.Durchgeführt wird der Lehrgang von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Kommunales Mobilitätsmanagement hilft Städten, Gemeinden und Landkreisen, die Verkehrsentwicklung strategisch zu steuern. Dabei geht es nicht nur um einzelne Verkehrsmittel, sondern um die gesamte Wegekette: vom Fuß- und Radverkehr über Bus und Bahn bis hin zu Sharing-Angeboten, Parkraum, Schulwegen und Pendlerverkehren. Mobilitätsmanagerinnen und Mobilitätsmanager koordinieren Prozesse innerhalb der Verwaltung, vernetzen Fachbereiche und bringen konkrete Projekte voran.

„Mobilität beginnt und endet nicht am Bahnhof“, sagt BEG-Geschäftsführerin Bärbel Fuchs. „Damit die Schiene ihre Stärken voll entfalten kann, braucht es gut vernetzte Anschlussmobilität und ein Angebot, das die gesamte Wegekette in den Blick nimmt. Genau hier setzt kommunales Mobilitätsmanagement an: Es bringt unterschiedliche Verkehrsträger zusammen und entwickelt passgenaue Lösungen für die Menschen vor Ort.“

Der Lehrgang umfasst neun Präsenztage in drei Modulen:

• Modul I Grundlagen: 08. bis 10. Dezember 2026 in Dießen am Ammersee
• Modul II Handlungsfelder: 19. bis 21. Januar 2027 in Nördlingen
• Modul III Kommunikation: 09. bis 11. März 2027 in Heilsbronn

Neben fachlichen Inhalten steht der Austausch zwischen den Teilnehmenden im Mittelpunkt. Sie profitieren von Erfahrungen anderer Kommunen, entwickeln gemeinsam Lösungsansätze und bauen ein Netzwerk für ihre tägliche Arbeit auf. Die Teilnahme ist gegen einen Selbstkostenbeitrag von 1.200 Euro möglich.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter: www.wir-bewegen.bayern.de/lehrgang-kmm. Quelle: BEG / CM

Mercedes CLA L kostet in China weniger als die Hälfte…

… was man in Deutschland schon für die Normalversion bezahlen muss. Obwohl der Mercedes CLA L (Langversion) in China bei 249.000 Yuan, umgerechnet rund 32.300 Euro kostet, läuft der Verkauf im Reich der Mitte allenfalls schleppend. 

Mercedes hat das viertürige Coupé den CLA mit einer Langversion auf chinesische Kunden zugeschnitten. Doch auf dem wichtigen Markt findet das Elektroauto kaum Käufer. Der CLA L verfügt über einen um 4 cm längeren Radstand und bietet damit mehr Platz im Fond – ein Ausstattungsmerkmal, das bei vielen chinesischen Kunden gefragt ist. Dazu hat er eigene lokale digitale Dienste und Assistenzfunktionen, die gemeinsam mit chinesischen Partnern entwickelt wurden. Der Erfolg bleibt aber aus: In den ersten 6 Monaten 2026  wurden nur 627 Exemplare neu zugelassen. Allein im Juni 2026 waren es Null! 

Der Elektro-Hoffnungsträgers ist zwar eines der modernsten BEV der Marke mit dem Stern. Aber nicht nur die Technik entscheidet über Wohl und Wehe auf dem Schlüsselmarkt im Reich der Mitte. Es ist vor allem der Preis. Dabei ist der im Vergleich etwa zu Deutschland aberwitzig niedrig, von dem man hier zu Lande nur träumen kann. Mercedes versucht jetzt mit dem GLC in China sein Glück. Quelle; CM 

Unser CM-Test: Toyota bZ4X 4×4  vs. C-HR+ Active ECV

Toyota macht einem die Entscheidung wahrlich nicht leicht, wenn es um die Wahl zwischen den beiden Elektro-SUVs bZ4X und C-HR+ geht. Unsere beiden Testfahrzeuge hatten im Fall des „ Großen“ mit der sperrigen Bezeichnung Allradantrieb und eine Leistung von 252 kW, der etwas Kleinere bot Frontantrieb und immerhin auf 165 kW Leistung. Bei beien Modellen ist eine staatliche Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich (aber nur für private Käufer/Leasingnehmer und nur mit Nachweis der beiden letzten Einkommensteuerbescheide).

Toyota ist vermutlich einer der letzten großen Autobauer dieser Welt, die sich für batterieelektrische Modelle erwärmten. Den Anfang machte 2022 die erste Generation des bZ4X, dem eine Touring-Version nachgeschoben wurde, und die in gewissermaßen 2. Generation ein Update erhielt. Mit dem C-HR+ präsentierte die Marke mit dem Crossover ein neues E-Modell im Kompaktsegment, mit 4,52 m geringfügig kleiner aber mit einem sehr attraktiven Styling. Um es vorweg zu nehmen: Das Schrägheckmodell auf der eTNGA-Plattform hat uns einen Tick besser gefallen. Es bietet im Grunde genommen mindestens den gleichen Komfort wie der „größere Bruder bZ4X

Unser C-HR+  besaß einen Akku mit einer nutzbaren Kapazität von 72 kWh eine 162 kW /224 PS starke E-Maschine unter der Fronthaube und Frontantrieb. Die vom Hersteller angegebene Reichweite von ca. 600 km haben wir nicht erreicht. Bei ca. 440 km war Schluss. An DC-Schnellladesäulen brauchten wir bei halbwegs normalen Wetterbedingungen um die 60 Minuten, bis der C-JR+  zu 100 % „voll“ war. 

Das Interieur der C-HR+ ist Toyota-typisch sehr funktionell mit einem großen Display in der Mitte und einem Armaturendisplay ober halb des Lenkradkranzes. Zum Bedienen gibt es nur wenige physische Schalter. Klassische Rändelräder dienen dem Einstellen von Temperatur oder Lautstärke. Weniger „optimal“ funktionierte das Tomtom-Navi.  

Generell gefallen hat uns der wirklich gute Fahrkomfort einschließlich sehr gutem Handling. Der Crossover liefert ein souveränes Fahrgefühl, insbesondere auch was die Kurvenlage betrifft. Der C-HR+ ist diesbezüglich beinahe so etwas wie der Maßstab für vergleichbare Wettbewerbsmodelle. Das gilt auch fpr die Innenraumakustik. Unser Stromverbrauch hielt sich sehr in Grenzen, was natürlich dami zu tun hatte, dass wir nahezu ausschließlich im Eco-Modus unterwegs waren und auf Autobahnfahrten den Crossover zwischen 110 und 120 km/h bewegten. Das drückt den Stromverbrauch auf rund 16 kWh/100 km,  was wiederum die Recihweite erhöht. 

Übrigens hat der C-HR+ eine Wärmepumpe an Bord. Im Eco-Modus schickt das System beispielsweise die warme Luft nur zum Fahrer, wenn sonst keine weiteren Gäste mitfahren. Gleichzeitig werden Sitz- und Lenkradheizung aktiviert. Das spart Strom.

Für die Batterie verspricht Toyota, dass sie nach zehn Jahren oder nach einer Laufleistungen von 250.000 km nicht auf unter 70 % ihrer ursprünglichen Kapazität fällt. Preislich startet unser Testwagen bei rund 46.000 Euro. 

Damit zum bZ4X: Nach dem C-HR+ folgte der bZ4X Teamplayer als Allradler mit einer Leistung von 252 kW (343 PS) und einer Batterie mit brutto 73 kWh. Unser Testwagen war einer jener, die eine umfangreiche Modellpflege hinter sich haben. Das gut 4,7 m lange SIUV ist optisch ähnlich attraktiv wie der etwas kleinere Crossover C-HR+. 

Das Facelift, das seit Januar 2026 zu haben ist, bietet u.a. eine Akku-Vorkonditionierung: Per Knopfdruck wird der Akku im Vorfeld auf Temperatur gebracht. Bei unserem Testmodell Teamplayer fiel uns unangenehm auf, 

war das leider nicht der Fall:  diese Ausstattungsalternative läuft weiterhin nur mit maximal 11 kW. Die Geräuschdämmung war wie beim C-HR+ wirklich sehr angenehm.   und Federung wurden verbessert.

Das Interieur ist wie beim C-HR+ einladend. Die verwendeten Materialen sind sehr sorgfältig ausgewählt und verbaut. Die Materialanmutung liegt auf einem hohen Level. In der Mittelkonsole findet sich ein 14“-Display. Fahrer bzw. Fahrerin werden über den Ladestand in Prozent und, ganz wichtig, mittels der ins Navi integrierten Ladeplanung informiert. Einstellbar sind die Rekuperationsstufen via Lenkradpaddel. In der Mittelkonsole sind zwei  Ladeschalen zum induktiven Laden von Smartphones. Und mit Letzteren lässt sich der Wagen auch entriegeln, verschließen etc. Die Bedienung erschließt sich trotz vieler Funktionen weitgehend von selbst. 

Die maximale Ladeleistung des Topmodells liegt bei 150 kW, wie schon beim Vorgängermodell. Damit  bleibt es bei Ladezeiten von ca. 30 Minuten von 10 auf 80 kW bzw. um die 50 Minuten bis zur vollen Akkukapazität. Beim genehmigt sich der bZ4X bei moderater Fahrweise geringfügig mehr ls der C-HR+. Wir kamen auf ca. 17 kW/100 km. Die Reichweiter entsprach weitgehend der des C-HR+, also ca. 450 km. 

Keine Einwände haten wir gegen das Fahrverhalten. Das Fahrwerk des rund 2 Tonnen schweren bZ4X ist komfortabel abgestimmt . Es sorgt dafür, dass Fahrbahnunebenheiten weitgehend neutralisiert werden. Selbst in flott gefahrenen Kurven verspürt man kaum eine Seitenneigung. Die Laufkultur ist sehr angenehm. Dank vergleichsweise kleinem Lenkrad inklusive einer präzisen Lenkung lässt sich der bZ4X erstaunlich gut handeln.

Was hat uns gefehlt? Ein klassisches Handschuhfach an der Beifahrerseite, das wir anfangs vergeblich gesucht und zu öffnen versucht hatten. Und einen Frunk (unter der Motorhaube) sucht man auch vergebens.  

Unser CM-Fazit: Auch wenn das Update des bZ4X zu einem überaus gelungenen und designstarken SUV geführt hat, würden wir dennoch den C-HR+  als Firmenwagen vorziehen. Der ist kompakter, bietet in etwa gleiche Fahrleistungen, ist mindestens genauso komfortabel wie der größere „Bruder“ bZ4X, bietet dieselbe wertige Anmutung ist etwas sparsamer, bietet mehr Reichweite und ist etwas günstiger.  Zwar ist der Ford etwas enger und auch der Kofferraum bietet etwas weniger Platz. Aber wann ist man schon zu viert unterwegs? Quelle: CM

DERTOUR Group übernimmt  DSR Hotel Holding

Die Kölner DERTOUR Group, einer der führenden Tourismuskonzerne Europas, baut ihr Hotelgeschäft weiter au: Sie wird alleinige Eigentümerin der Hotelgesellschaft DSR Hotel Holding (DSR HH). Dafür erwirbt die DERTOUR Hotel & Resorts GmbH mit Wirkung zum 01. August 2026 die bislang von der Deutschen Seereederei gehaltenen Anteile am gemeinsamen Joint Venture.

Die DSR Hotel Holding betreibt und vermarktet aktuell 34 Hotels in Deutschland, Österreich sowie in Italien. Zum Portfolio gehören Marken wie A-ROSA, aja und HENRI sowie traditionsreiche Einzelhotels wie das Louis C. Jacob und das Hotel NEPTUN. Nach der jüngsten HENRI-Hoteleröffnung in Garmisch-Partenkirchen steht im September die nächste Eröffnung des A-ROSA Hotels am Tegernsee an. 

Die DERTOUR Group übernimmt die DSR Hotel Holding.

Seit 2021 war die DSR Hotel Holding Teil eines Joint Ventures zwischen der Deutschen Seereederei und der DERTOUR Group. Die DERTOUR Group hatte ihre Beteiligung 2024 auf 74,9 % ausgebaut. Mit dem Erwerb der verbleibenden Anteile geht der Konzern den nächsten Schritt der Komplettübernahme. 

Für die DERTOUR Group zählt das Hotelgeschäft zu den zentralen Wachstumsfeldern. Die Sparte wird seit 2021 in einer eigenen Hotel Division gebündelt. Diese umfasst heute 12 Marken mit rund 120 Hotels in 15 Ländern und zählt c. 5.000 Mitarbeitende. 

Zeitgleich stellt sich das Management der DSR Hotel Holding neu auf: Zum 15. August 2026 übernimmt Philipp von Czapiewski den Vorsitz der Geschäftsführung. Er soll die Weiterentwicklung der DSR Hotel Holding vorantreiben. Zudem wird er Mitglied des Hotel Boards der DERTOUR Hotelgesellschaft, in dem die DSR Hotel Holding mit einem eigenen Sitz vertreten ist. Quelle: Dertour / CM

Viel Wirbel in den USA: ICE verhaftete Southwest-Flugbegleiter

Ein Flugbegleiter von Southwest Airlines wurde am Dienstag, 14. Juli 2026, am Nashville International Airport von Beamten der Einwanderungsbehörde ICE festgenommen. Diese hatten erfahren, dass das auf Jamaika geborene Besatzungsmitglied nach einem Arbeitseinsatz an seine Heimatbasis zurückkehren würde. 

Lorenzo Thompson wurde noch in seiner Uniform als Southwest-Airlines-Flugbegleiter abgeführt und befindet sich weiterhin in ICE-Gewahrsam, während die Bundesbehörden seine Abschiebung aus den USA wegen Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer seines Visums betreiben.

Das beliebte und geschätzte Besatzungsmitglied war 2021 mit einem Sechs-Monats-Visum in die USA eingereist. Freunde berichten, Lorenzo habe über ein gültiges Arbeitsvisum verfügt und ein laufendes Asylverfahren gehabt. Seine Unterstützer machen geltend, dass ihm bei einer Rückkehr nach Jamaika erhebliche Gefahren drohten.
„Trotz seines dokumentierten Status und seines Bestrebens, alles auf dem korrekten Weg zu regeln, wurde Lorenzo unerwartet von der ICE verhaftet, als er von einem Arbeitseinsatz an seine Basis zurückkehrte“, erklärte Kristin Foster, Lorenzos beste Freundin, in einer Nachricht auf einer GoFundMe-Seite, die zur Finanzierung seiner Anwaltskosten eingerichtet worden war.

„Wer Lorenzo kennt, weiß, dass er einen wahrhaft bemerkenswerten Charakter hat. Er ist ehrlich, fürsorglich und loyal – stets bereit, zu helfen, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Es ist ihm noch nie leichtgefallen, um Hilfe zu bitten, doch diese Situation erfordert genau jene Freundlichkeit und Großzügigkeit, die er so vielen anderen bereits entgegengebracht hat“, fügte Kristin hinzu.

Die Gewerkschaft TWU 556, die die Flugbegleiter von Southwest Airlines vertritt, bestätigte, dass Lorenzo Mitglied der Gewerkschaft ist. In einer Erklärung hieß es: „Jedes Mitglied hat es verdient, mit Würde und Respekt behandelt zu werden, und wir setzen uns dafür ein, dass dieses Mitglied und seine Familie wissen, dass sie in dieser schwierigen Zeit nicht allein sind.“ „Die TWU Local 556 steht mit der Familie des Mitglieds in Kontakt. Zudem arbeitet die US-Flugbegleiter-Gewerkschaft mit dem vom Mitglied beauftragten Anwalt als auch mit dem Rechtsbeistand der TWU Local 556 zusammen, um die Umstände zu klären und angemessene Unterstützung zu leisten.“

Ein Sprecher der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) äußerte sich nicht zu Lorenzos laufendem Asylverfahren, wies jedoch darauf hin, dass die Behörde beabsichtige, ihn während des fortlaufenden Einwanderungsverfahrens in Gewahrsam zu behalten. „Thompson verhielt sich gegenüber den ICE-Beamten kooperativ. Eine derartige Kooperation trägt dazu bei, dass das Verfahren für alle Beteiligten sicher und effizient abgewickelt wird“, heißt es in einer Erklärung der ICE.

Die Nachricht von Lorenzos Festnahme wurde nur einen Tag bekannt, nachdem Southwest Airlines vorgeworfen worden war, an der Festnahme einer Passagierin durch ICE-Beamte „mitschuldig“ gewesen zu sein; die Frau war am Denver International Airport gerade im Begriff, ein Flugzeug zu besteigen.

Zu diesen Vorwürfen äußerte sich ein Sprecher der Fluggesellschaft wie folgt: „Southwest hält sich an die geltenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene, wenn das Unternehmen aufgefordert wird, Informationen über Kunden weiterzugeben. Die Fluggesellschaft hat ihre Mitarbeiter angewiesen, darauf zu achten, dass Strafverfolgungsbehörden vor einem Einschreiten im Gate-Bereich die erforderlichen rechtlichen Unterlagen vorlegen.“

Seit seiner Festnahme am 14. Juli wurde Lorenzo von der Einwanderungsbehörde ICE bereits mehrfach verlegt; derzeit befindet er sich im „Central Louisiana ICE Processing Center“ in Jena in Haft. Jena ist eine Kleinstadt und Verwaltungssitz des La Salle Parish im US-amerikanischen Bundesstaat Louisiana. Seit die Nachricht von Lorenzos Inhaftierung für Schlagzeilen sorgte, haben Unterstützer mehr als 40.000 US-Dollar über die GoFundMe-Seite gespendet.  Quelle:  CNN / ICE / CM

British Airways wechselt Crew-Hotel in Hyerabad

British Airways verlegt seine Flugbesatzungen aus dem Hotel, in dem sie während ihres Aufenthalts in der indischen Stadt Hyderabad bisher untergebracht  waren. Grund dafür ist ein Vorfall, bei dem alle drei Piloten eines Rückflugs nach London Heathrow  an einer Lebensmittelvergiftung erkrankten. 

Der Vorfall ereignete sich auf dem British-Airways-Flug BA-276, der mit einer Boeing 777 – einem der bewährten Flugzeugtypen der Airline – durchgeführt wurde. Der Flug dauert normalerweise zehn Stunden und erfordert drei Piloten, damit diese sich abwechselnd in speziellen Ruheräumen für die Besatzung ausruhen können.

Während Fluges zeigten jedoch alle drei Piloten klassische Symptome einer Lebensmittelvergiftung. Einem der drei Flugzeugführer wurde in 10.700 m Reiseflughöhe (35.000 Fuß) so schlecht, dass er fluguntauglich wurde und mit Sauerstoff versorgt werden musste (wir haben darüber berichtet). Glücklicherweise konnten die beiden anderen Piloten das Flugzeug sicher nach London steuern, wo sich schon bei der Landung ihr gesundheitlicher  Zustand ebenfalls verschlechterte.

Der Verdacht hinsichtlich der Ursache der Lebensmittelvergiftung fiel nicht auf eine an Bord verzehrte Mahlzeit, sondern auf das Buffet in der Executive Lounge des Hotels in Hyderabad, in dem British Airways seine Besatzungen während der Aufenthalte in der Stadt unterbringt.

Laut BA war es nicht nicht das erste Mal, dass Piloten und Kabinenpersonal von British Airways nach einem Aufenthalt in diesem speziellen Hotel Symptome einer Lebensmittelvergiftung meldeten. Trotzdem hatten die Verantworlticchen bei BA bisher nichts unternommen. Nach der Geschichte über die drei Piloten, die weltweit für viel Aufsehen gesorgt hat, kam die britische Fluggesellschaft nicht umhin, jetzt endlich einzuschreiten. Piloten sowie Kabinenpersonal werden jetzt in einem anderen Crew-Hotel, einem luxuriösen Fünf-Sterne-Hotel im Herzen des Geschäftsviertels von Hyderabad. Quelle: BA / CM