Schlosshotel Berlin – ein Tipp für Geschäftsreisende

Das Schlosshotel Berlin (im Management der GCH Hotel Group ) an der Brahmstraße 10 erweitert sein Angebot um ein exklusives Long-Stay-Konzept, das die Privatsphäre einer hochwertigen Residenz mit dem umfassenden Service eines Premium-Hotels verbindet. Die insgesamt 15 renovierten Schloss Residences vereinen den historischen Charakter des Hauses mit modernem Design, hochwertiger Ausstattung und individuell buchbaren Hotelleistungen. Das neue Konzept richtet sich an anspruchsvolle Geschäftsreisende, internationale Gäste, Berlin-Besucher sowie Long-Stay-Gäste, die für mehrere Tage oder Monate ein stilvolles Zuhause auf Zeit suchen.

Gleichzeitig bieten die Schloss Residences ideale Voraussetzungen für Gäste, die das umfangreiche Spa- und Longevity-Angebot des Schlosshotel Berlin intensiv nutzen und ihren Aufenthalt mit maximalem Komfort verbinden möchten.

Dvhloss Hotel Berlin – eine feine Adresse für Business Traveller und Kongstay-Gäste. Foto: GCH Hotel Group

Zur Auswahl stehen 12 Residences sowie drei Residence Deluxe, die zusätzlich über eine Kitchenette und einen separaten Wohnbereich verfügen. Die Zmmer habe eine Größe von 30–40 m² Wohnfläche; sie bieten einen Blick auf den Hotelgarten, Badewanne mit integrierter Dusche, wWeiche Bademäntel und Hausschuhe, individuell regulierbare Klimaanlage, Flachbild-TV, Kaffeemaschine. Ausgewählte Zimmer mit Kitchenette oder voll ausgestatteter Küche.

Die Aufenthaltsdauer reicht von einer einzelnen Übernachtung bis hin zu mehreren Monaten und ermöglicht damit ein Höchstmaß an Flexibilität.

Im Mittelpunkt steht die Residence Experience – ein modernes Hybrid-Konzept, bei dem Gäste selbst entscheiden, welche Hotelleistungen sie während ihres Aufenthalts in Anspruch nehmen möchten. Über das digitale Wingscoin-System oder persönlich über das Guest Experience Team lassen sich Serviceleistungen jederzeit bequem buchen oder individuell anpassen. 

Ergänzt wird das Angebot durch verschiedene Residence Service Packages. Das Residence Essential Package richtet sich an Gäste, die besonderen Wert auf Privatsphäre legen und umfasst u.a. High-Speed-WLAN, Concierge-Service, Zugang zum Spa sowie die Endreinigung. Das Residence Comfort Package erweitert den Leistungsumfang um regelmäßiges Housekeeping, bevorzugte Servicezeiten und diverse Vorteile in den gastronomischen Einrichtungen des Hotels. Mit dem Residence Signature Package genießen Gäste schließlich das Premium-Erlebnis mit täglichem Housekeeping, Wäsche- und Bügelservice und weiteren Vorzügen. Zudem stehen den Gästen Massageanwendungen und ausgewählte Longevity-Angebote zur Verfügung.

Für Aufenthalte ab fünf Nächten bietet das Schlosshotel Berlin darüber hinaus ein persönliches Long Stay Living-Konzept. Gemeinsam mit den Gästen wird ein individueller Serviceplan erstellt, der unter anderem regelmäßige Reinigung, Bettwäsche- und Handtuchwechsel sowie flexibel buchbare Zusatzleistungen umfasst. Ergänzt wird das Angebot durch attraktive Langzeitkonditionen und Vergünstigungen im gastronomischen Bereich. Info:  https://www.schlosshotelberlin.com/zimmer-suiten/residenz-room / CM

Wertminderung nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall richten sich die Ansprüche Geschädigter zunächst auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. Doch selbst nach technisch einwandfreier Instandsetzung verbleibt häufig ein weiterer, eigenständiger Schaden: die Wertminderung. 

Wer ein Fahrzeug nach einem Unfall verkauft – oder verkaufen möchte -, ist gegenüber dem Käufer offenbarungspflichtig. Der erzielbare Preis fällt geringer aus als bei einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug. Diese Differenz stellt einen erstattungsfähigen Schadensersatzanspruch dar, der neben den Reparaturkosten geltend gemacht werden kann.

Technische und merkantile Wertminderung. Die Wertminderung tritt in zwei Erscheinungsformen auf, die nebeneinander bestehen können. Die technische Wertminderung liegt vor, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur nicht vollständig in den Zustand vor dem Unfall versetzt werden kann – etwa weil Reparaturspuren verblieben, Restschäden bestehen oder die Betriebssicherheit, Lebensdauer oder äußere Erscheinung dauerhaft beeinträchtigt sind. Typisches Beispiel sind leichte Farbabweichungen beim Lack, die bei einer Lackierung kaum vollständig zu vermeiden sind.

Die merkantile Wertminderung – auch merkantiler Minderwert genannt – betrifft dagegen allein den Verkaufswert. Sie entsteht, weil ein erheblicher Teil potenzieller Käufer für ein Fahrzeug mit Unfallhistorie – selbst nach ordnungsgemäßer, fachgerechter Reparatur – weniger zu zahlen bereit ist. Grund ist die allgemeine Abneigung gegen Unfallfahrzeuge wegen des Verdachts verborgener Mängel und erhöhter Schadensanfälligkeit. Die Differenz zwischen dem Verkaufswert eines reparierten Unfallfahrzeugs und einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug stellt einen unmittelbaren Vermögensschaden dar (vgl. BGH, 30.09.1963 – Az: III ZR 137/62). Die merkantile Wertminderung wurde früh grundlegend definiert als die „Minderung des Verkaufswertes, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung des Fahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallgeschädigter Kraftfahrzeuge besteht“ (vgl. BGH, 29.04.1958 – Az: VI ZR 82/57; BGH, 29.04.1958 – Az: VI ZR 82/57).

Rechtsgrundlage für die merkantile Wertminderung ist § 251 Abs. 1 BGB, da die Herstellung des ursprünglichen Zustands – nämlich das positive Kaufverhalten potenzieller Käufer – nicht herbeigeführt werden kann. Die Reparaturkosten werden hingegen auf Grundlage von § 249 Abs. 2 BGB erstattet. Beide Schadensarten können nebeneinander geltend gemacht werden.

Wann entsteht ein Anspruch auf Wertminderung? Ein Anspruch auf merkantilen Minderwert setzt grundsätzlich voraus, dass das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert wurde. Wird das Fahrzeug unbehandelt verkauft, scheidet ein Anspruch auf Wertminderung aus, da die Reparaturkosten als Berechnungsgrundlage fehlen.

Darüber hinaus muss es sich um einen nicht unerheblichen Schaden handeln. Bagatellschäden – also Schäden, die beim Verkauf üblicherweise keine Offenbarungspflicht auslösen und auf dem Markt keinen erkennbaren Preiseinfluss haben – rechtfertigen keinen Ausgleich des merkantilen Minderwerts (vgl. LG Köln, 19.04.2024 – Az: 14 O 65/21). Als grober Anhaltspunkt gilt, dass Reparaturkosten unterhalb von 10 % des Zeitwerts auf einen Bagatellschaden hindeuten können. Eine starre Untergrenze existiert indes nicht: Sind Karosseriearbeiten oder Eingriffe in die Fahrzeugsubstanz erforderlich, kann auch bei geringen Reparaturkosten eine Offenbarungspflicht bestehen.

Fünf Jahre und 100.000 km: Keine starre Altersgrenze.Lange galt in der Rechtspraxis die Faustformel, dass Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufweisen, keinen merkantilen Minderwert mehr beanspruchen können. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte hierzu Richtlinien entwickelt, die eine Wertminderung in diesen Fällen pauschal ausschlossen.

Diese Auffassung entspricht nicht mehr dem Stand der aktuellen Rechtsprechung. Der BGH hat eine fixe Obergrenze ausdrücklich offengelassen und die Frage dem tatrichterlichen Schätzungsermessen nach § 287 ZPO zugeordnet (vgl. BGH, 23.11.2004 – Az: VI ZR 357/03). Das OLG Frankfurt am Main hat 2025 nochmals klargestellt, dass Alter und Laufleistung allenfalls als Anhaltspunkte dienen, nicht aber als absolute Ausschlussgrenzen – gerade bei hochwertigen Fahrzeugen (vgl. OLG Frankfurt, 13.01.2025 – Az: 14 U 124/24). Entscheidend ist stets eine Einzelfallbetrachtung.

Die Gerichte haben dies in einer Reihe von Entscheidungen konkretisiert: Einem sieben Jahre alten Fahrzeug mit 40.000 km wurde ein Minderwert von 200 Euro zugesprochen (vgl. AG Coburg, 29.03.2012 – Az: 11 C 1548/11). Einem Fahrzeug im siebten Betriebsjahr mit ca. 191.000 km wurde eine Wertminderung zuerkannt, weil Sachverständiger und Gericht einen überdurchschnittlich guten Zustand, keine Vorschäden und vollständige Unfallfreiheit bis zum Schadensereignis feststellten (vgl. AG Köln, 17.12.2010 – Az: 263 C 240/10). Einem 12 Jahre alten Fahrzeug mit knapp 200.000 km blieb der Anspruch hingegen versagt, weil besondere Umstände weder vorgetragen noch erkennbar waren (vgl. AG Ratingen, 25.02.2014 – Az: 11 C 69/13). Die sachverständige Einzelfallbewertung ist damit unverzichtbar.

Berechnungsmethoden: Fünf Ansätze, kein einheitlicher Standard. Die Gerichte haben keine verbindliche Berechnungsmethode für den merkantilen Minderwert vorgegeben. In der Praxis kommen vor allem folgende Ansätze zur Anwendung:

Die Methode Ruhkopf-Sahm gilt als am häufigsten eingesetzt und wird auch vom BGH bevorzugt herangezogen. Sie berücksichtigt Veräußerungswert (Zeitwert), Reparaturkosten, ehemaligen Neupreis und Fahrzeugalter in Monaten. Die Formel lautet: Minderwert = (Veräußerungswert + Reparaturkosten) × Faktor Xr ÷ 100. Der Faktor Xr liegt je nach Fahrzeugalter und Schadensintensität zwischen 3 und 7:

Ein allgemein anerkanntes Berechnungsmodell existiert nicht. Das OLG Frankfurt hat bereits 2016 festgehalten, dass keine pauschale Formel für alle Fälle passt (vgl. OLG Frankfurt, 21.04.2016 – Az: 7 U 34/15). Gerichte können die Höhe des Minderwerts nach § 287 ZPO frei schätzen und sind dabei an keine bestimmte Methode gebunden. Die Wertminderung ist damit keine rechnerisch feststehende Größe, sondern muss vom Sachverständigen unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren individuell bestimmt werden. Quelle:  anwaltonline / CM

Schottland führt Tourismussteuer ein

Die schottische Regierung verabschiedete im Frühling 2024 die „Visitor Levy (Scotland) Bill“, die allen Kommunen des  weitgehend autonomen Landesteils von Großbritannien ermöglicht, eigenmächtig eine Tourismussteuer einzuführen. Den Anfang hat vor drei Wochen Edinburgh gemacht. Zur Kasse gebeten werden natürlich auch alle Geschäftsreisenden.

Edinburgh ist die erste Stadt Schottlands, die eine Tourismussteuer Ende Juli eingeführt hat. Alle Übernachtungsgäste, ob einheimnische oder ausländische Besucher, müssen  pro Nacht zusätzlich 5 % zusätzlich zu ihren Buchungskosten zahlen. Die Beitragshöhe ist gedeckelt: Es werden nur die fünf ersten Übernachtungen gezählt, auch bei längeren Aufenthalten.

Zu zahlen ist generell in allen Hotels, Bed & Breakfasts, auf den Campingplätzen sowie Selbstversorgungsunterkünfte (z.B. Airbnb‘s und Ferienwohnungen), auch auf den Hausbooten. Tagesgäste (ohne Übernachtung) sind von der Tourismussteuer befreit.

Die Einnahmen Edinburghs, voraussichtlich rund 50 Mio. Pfund /ca. 58,4 Mio. Euro), sollen der Stadt zugute kommen. Nach der Gesetzgebung müssen die Mittel in lokale Dienstleistungen und Einrichtungen investiert werden, die wesentlich von Geschäfts- und Freizeitbesuchern genutzt werden.

Folgende Projekte sind bereits angekündigt:

  • Der Bau von 472 Häuserrn
  • Restaurierung des Leith Theatre
  • Renovation der Old Royal High School, um sie in ein nationales Musikzentrum umzuwandeln
  • Modernisierung der öffentlichen Toiletten
  • Gründung einer neuen Polizeieinheit im Stadtzentrum, um Veranstaltungen zu unterstützen

Reaktionen auf die Steuer. In Schottland, dem weitgehend autonomen Landesteil von Großbritannien, sorgt die neue Steuer für Unmut, da auch alle zahlen müssen, wenn sie außer Haus übernachten. Davon betroffen sind also Binnentouristen sowie sämtliche auskländische Besucher. Selbst  Obdachlose und Gewaltopfer, welche in Notunterkünften übernachten, sollen die Steuer zahlen, werden sie aber erstattet bekommen. Quelle: Scottish Government / BBC / CM

Schaeffler mit sich mit CATL zusammen

Die Motion Technology Company Schaeffler (Herzogenaurach) und CATL, ein weltweit führender Anbieter innovativer Batterietechnologien und von Zero-Carbon-Energielösungen, haben eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) im Bereich der Elektromobilität unterzeichnet.

Die Vereinbarung umfasst die gemeinsame Entwicklung von Automotive-Batteriemanagementsystemen (BMS) sowie „X-in-1“-Integrated-PowerBox-(IPB)-Lösungen. Die Zusammenarbeit adressiert die wachsende Nachfrage nach innovativen Elektrifizierungslösungen für den europäischen Markt. Beide Unternehmen streben eine langfristige Partnerschaft an.

Im Mittelpunkt der Partnerschaft stehen zwei strategische Technologiefelder. Zum einen wollen Schaeffler und CATL gemeinsam Batteriemanagementsysteme entwickeln, die gezielt auf die Anforderungen europäischer Automobilhersteller zugeschnitten sind. Zum anderen planen die Partner die Entwicklung von „X-in-1“-Integrated-PowerBox-Lösungen, die eine enge Integration von Hochvoltelektronik und elektromechanischen Systemen ermöglichen.

Vorne (v. l.): Dr. Xiangbin Chen, President E-Mobility Schaeffler Greater China, und Oscar Luo, Executive President und Head of Global Business Development bei CATL; hinten (v. l.)  Thomas Stierle, Vorstand E-Mobility der Schaeffler AG, und Dr. Bruce Li, Executive President Quality Systems bei CATL.

Durch die Kombination ihrer komplementären Kompetenzen wollen beide Unternehmen die Grundlage für leistungsfähige, hochintegrierte und wettbewerbsfähige Elektrifizierungslösungen schaffen.

Schaeffler verfügt über Kompetenzen entlang der gesamten BMS-Wertschöpfungskette – von Hardware- und Softwareentwicklung über Systemintegration, funktionale Sicherheit sowie Test und Validierung bis hin zur lokalisierten Serienproduktion in Europa. CATL bringt seine global führende Expertise in der Zelltechnologie, der Entwicklung von Batteriesystemen sowie der Industrialisierung großer Produktionsvolumina ein. Die Kompetenzen beider Unternehmen ergänzen sich in idealer Weise und schaffen eine solide Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit im europäischen Markt für Batterieelektrifizierung.

„Dank unserer etablierten Präsenz in Europa verfügt Schaeffler über umfassende Expertise in lokaler Forschung und Entwicklung, Fertigung, Markteinführung sowie der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und kann Projekte damit ganzheitlich bis zur Umsetzung begleiten“, sagt Thomas Stierle, Vorstand E-Mobility der Schaeffler AG. „Durch unsere Partnerschaft mit CATL wollen wir ein wettbewerbsfähiges Produktportfolio für den europäischen Markt und darüber hinaus aufbauen und so langfristigen Mehrwert für globale sowie für chinesische Automobilhersteller schaffen, die international expandieren.“

Industrielle Synergien für Europas Elektrifizierung. Mit der fortschreitenden Elektrifizierung Europas und der zunehmenden Neuausrichtung regionaler Lieferketten wächst die Nachfrage nach hochintegrierten Elektromobilitätslösungen, die höchste Anforderungen an Leistung, Sicherheit und Effizienz erfüllen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die enge Zusammenarbeit entlang der industriellen Wertschöpfungskette zunehmend an Bedeutung. Sie ist ein wichtiger Hebel, um neue Energietechnologien schneller in Großserie zu bringen und deren breite Marktdurchdringung zu beschleunigen.

Dr. Bruce Li, Executive President Quality Systems bei CATL: „Wir freuen uns, diese strategische Partnerschaft mit Schaeffler einzugehen. Als führender Hersteller von Lithium-Ionen-Batterien verfügt CATL über langjährige Erfahrung in der Zelltechnologie sowie über starke Kompetenzen in der Produktdefinition, im Design von Batteriesystemen und in zentralen Batteriealgorithmen. Mit einer starken Präsenz in Europa und umfassender operativer Erfahrung haben wir ein tiefes Verständnis für lokale Kundenbedürfnisse und regionale Industriestandards gewonnen. Diese Zusammenarbeit basiert auf unseren sich ergänzenden Stärken im Bereich der Batteriemanagementsysteme. Wir verfolgen dieselben strategischen Ziele und teilen eine gemeinsame Vision für die Entwicklung der Branche. Künftig werden wir gemeinsam BMS- und integrierte ‚X-in-1‘-PowerBox-Lösungen für den europäischen Markt entwickeln und den Einsatz modernster Technologien wie Cloud Computing und Künstlicher Intelligenz in Batteriemanagement-Anwendungen weiter untersuchen. 

Gemeinsam mit Schaeffler wird CATL die hochwertige Entwicklung der europäischen New-Energy-Automobilindustrie vorantreiben und einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität weltweit leisten.“ Quelle: Schaeffler / CM

Oman Air mit neuem CEO und globalen Ambitionen 

Oman Air hat die Ernennung von Nasser Al Sharji zum Chief Executive Officer (CEO) mit Wirkung zum 01. September 2026 bekannt gegeben. Damit übernimmt eine erfahrene Führungskraft aus dem Oman die Leitung der nationalen Fluggesellschaft des Sultanats zu einem Zeitpunkt, an dem diese in eine wichtige neue Phase der Transformation und des internationalen Wachstums eintritt und die wachsenden touristischen Ambitionen des Landes unterstützt.

Die Ernennung ist mehr als nur ein Wechsel an der Führungsspitze. Sie bringt eine Führungspersönlichkeit zu Oman Air, deren bisherige Laufbahn Stationen in der Luftfahrt, der Logistik, dem Energiesektor sowie im öffentlichen Dienst umfasst und die operative Erfahrung mit einer nachweislichen Erfolgsbilanz bei der Leitung großer Organisationen und Transformationsprogramme verbindet. Al Sharji verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Unternehmensführung, operativen Exzellenz und geschäftlichen Transformation. Er bekleidete Führungspositionen bei einigen der wichtigsten Organisationen des Oman, darunter die ASYAD Group, OQ und Nama Water Services. Seine Expertise im Luftfahrtsektor ist für die anstehende Aufgabe von besonderer Bedeutung. Zuletzt war Al Sharji als CEO von Transom Handling sowie als Interims-CEO der Oman Airports Management Company tätig. Dadurch ist er bestens mit dem operativen Umfeld von Fluggesellschaften, Flughäfen, Passagieren und Bodenabfertigungsdiensten vertraut. Al Sharji besitzt einen Executive MBA und war zudem als Vorstandsmitglied sowie als Vorsitzender verschiedener Gremien in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen tätig.

Botschafterin des Sultanats . Oman Air fungiert als internationale Botschafterin des Sultanats am Persischen Golf und an der Meeresstraße von Hirmus. Die Fluglinie bildet ein strategisches Bindeglied zwischen Oman und wichtigen globalen Märkten und vermittelt internationalen Besuchern oft den ersten Eindruck der omanischen Gastfreundschaft.

Seine Exzellenz Saeed Al Mawali, Vorsitzender von Oman Air:  „Wir sind zuversichtlich, dass Oman Air unter der Führung von Al Sharji an die in den letzten Jahren erzielten bedeutenden Fortschritte anknüpfen und ihre Position als nationale Fluggesellschaft Omans weiter festigen wird.“ Al Sharji   übernimmt eine Fluggesellschaft, die bereits eine umfassende Umstrukturierung durchlaufen hat und sich zunehmend auf kaufmännische Disziplin, betriebliche Effizienz sowie das Kundenerlebnis konzentriert – und darauf, dass ihr Streckennetz nicht nur für die Airline selbst, sondern auch für den Oman einen Mehrwert schafft.

Der Führungswechsel würdigt auch die Leistungen des scheidenden CEO Con Korfiatis, der Oman Air seit Mai 2024 geleitet hat. Oman Air verzeichnete im Jahr 2025 ein Passagieraufkommen von 5,8 Mio. – ein Anstieg um 8 % gegenüber 2024 und um 57 % gegenüber 2022. 64 % der Passagiere waren Point-to-Point-Reisende, die direkt in den Oman kamen; dieses Segment wuchs im Jahresvergleich um 34 %.

Anstatt den Erfolg rein an der Zahl der Passagiere zu messen, die über Maskat in ein anderes Land weiterreisen, hat Oman Air verstärkt darauf gesetzt, Reisende direkt in den Oman zu bringen – Menschen, die in Hotels übernachten, in Restaurants essen, Sehenswürdigkeiten besuchen, Reiseführer und Fahrzeuge buchen, in lokalen Geschäften einkaufen und direkt zur Tourismuswirtschaft beitragen. Korfiatis wird die Fluggesellschaft weiterhin als Berater des CEO unterstützen.

Von der regionalen Fluggesellschaft zum globalen Botschafter Omans. Die Geschichte von Oman Air reicht mehr als drei Jahrzehnte zurück. Die Fluggesellschaft nahm ihren Betrieb 1993 auf und bediente zunächst wichtige Inlands- und Regionalstrecken, bevor sie sich zu einer internationalen Airline entwickelte, die Maskat mit Städten in Europa, Asien, Afrika, dem Nahen Osten und auf dem indischen Subkontinent verbindet. Im Laufe der Jahre ist die Fluggesellschaft eng mit der Entwicklung Maskats zu einem internationalen Luftfahrtdrehkreuz verknüpft worden. Dennoch nahm Oman Air stets eine etwas andere Position ein als die größten Airlines der Golfregion.

Im Juni 2025 trat Oman Air der Allianz „oneworld“ bei und erweiterte damit die internationalen Reisemöglichkeiten für ihre Passagiere über das Allianznetzwerk erheblich. Im Laufe des Jahres 2026 baute die Fluggesellschaft ihr eigenes Streckennetz weiter aus. Allein im Juli nahm sie fünf neue Verbindungen auf – nach Singapur, Sotschi, Taschkent, Dubai–Salalah sowie Abu Dhabi –, womit das Netzwerk zu diesem Zeitpunkt 49 Ziele umfasste.

Diese Strategie schafft ein zunehmend attraktives Angebot: Einerseits werden mehr internationale Märkte an den Oman angebunden, andererseits erhalten Kunden von Oman Air dank globaler Partnerschaften Zugang zu Zielen, die weit über das eigene Streckennetz der Fluggesellschaft hinausgehen.

Eine moderne Flotte für eine neue Ära. Mit der Auslieferung einer weiteren Boeing 737 MAX 8 im Februar 2026 schloss Oman Air eine wichtige Phase der Flotteninvestitionen ab und erreichte eine Gesamtflottengröße von 33 Jets. Diese Maschine war Teil einer Lieferung von insgesamt sieben Boeing-Flugzeugen (Modelle 787 und 737), die in den vorangegangenen zwölf Monaten eingetroffen waren. Für die Langstrecke bieten die Dreamliner die nötige Reichweite und den hohen Passagierkomfort. Oman Air setzt sowohl die Variante 787-8 als auch die 787-9 ein.  Der Golf-Carrier hat angekündigt, dass ab Mitte 2028 sechs neue Großraumflugzeuge (Wide-Body-Jets) in die Flotte aufgenommen werden sollen; diese werden die Kapazitäten auf der Langstrecke erhöhen und eine bessere globale Anbindung unterstützen.

Für Kurz- und Mittelstrecken bietet die Boeing 737 MAX 8 eine höhere Treibstoffeffizienz sowie moderne Technologie und bedient das dichte regionale Streckennetz rund um den Oman. Oman Air gibt für dieses Flugzeug eine maximale Reichweite von rund 6.570 Kilometern an.

Oman Air verkauft mehr als nur Flugzeugsitze. Der Oman muss nicht zu einem weiteren Reiseziel am Golf werden. Sein Wettbewerbsvorteil liegt gerade darin, dass er anders ist. Überall in der Golfregion finden Reisende außergewöhnliche moderne Städte, Luxushotels, Einkaufsmöglichkeiten, Unterhaltungsangebote und ambitionierte Architektur. Der Oman ergänzt die Region um ein anderes Erlebnis – eines, das stark von der Landschaft, dem kulturellen Erbe, der Weite, dem Abenteuer und einer unaufdringlichen Authentizität geprägt ist. Nur wenige Reiseziele in der Region ermöglichen es Besuchern, sich so mühelos zwischen schroffen Bergen, alten Festungen, Wüstenlandschaften, Wadis, Fischerdörfern, langen Stränden und modernen Luxusresorts zu bewegen. Quelle: Oman Air / CM

United-Piloten trieben ihre Sex-Kapriolen bis die Handschellen klickten

Eine ehemalige Flugbegleiterin von United Airlines, die ihren Traumjob aufgab, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr Freund – ein Pilot der in Chicago ansässigen Fluggesellschaft – ohne ihre Zustimmung intime Fotos und Videos von ihr aufgenommen und diese unter ihrem Namen im Internet veröffentlicht hatte, hat bei ihrem Versuch, die Airline für das ihr zugefügte Leid haftbar zu machen, einen  juristischen Rückschlag vor dem U.S. District Court for the District of Colorado erlitten.

Lisa D’s. Geschichte wurde im Juli 2024 öffentlich, als bekannt wurde, dass gegen Andrew H., einen 37-jährigen Piloten von United Airlines, Anklage wegen einer Reihe von Straftaten erhoben worden war – darunter die Verbreitung von Pornografie und intimen Aufnahmen, Belästigung, Stalking sowie Identitätsdiebstahl im Internet.

Einige Monate später bekannte sich der Pilot  zahlreicher Verbrechen schuldig, die er an D.  sowie an mindestens zehn weiteren Frauen begangen hatte; zu den auch mehrere Stewardessen  von United Airlines gehörten..

Im vergangenen Oktober reichte D. Klage gegen United Airlines ein und warf der Fluggesellschaft vor, ein feindseliges Arbeitsumfeld geschaffen, intime Aufnahmen unbefugt weitergegeben und ihren Ex-Lover fahrlässig eingestellt zu haben.

Anfang dieser Woche gab die US-Bezirksrichterin Nina Y. Wang jedoch United Airlines recht und folgte dem Antrag der Fluggesellschaft, die meisten von D. erhobenen Klagepunkte abzuweisen. Sie begründete dies damit, dass die von D. erlittenen Belästigungen vollständig außerhalb des Arbeitsplatzes stattgefunden hätten und nie intern gemeldet worden seien; daher gebe es keine plausible Grundlage für die Annahme, United habe vom Verhalten des Piloten gewusst oder hätte davon wissen müssen.

Die Richterin wies zudem D’s s Klage gegen United wegen Haftung für das Verhalten von Mitarbeitern (Vicarious Liability) im Zusammenhang mit der unbefugten Verbreitung einer intimen Aufnahme ab.

Das Gericht ließ jedoch die Klage wegen fahrlässiger Einstellung, Schulung und Weiterbeschäftigung des Piloten zu – allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung: United kann nicht für Vorfälle haftbar gemacht werden, die vor April 2024 lagen, als das Unternehmen erstmals von den polizeilichen Ermittlungen gegen den Piloten erfuhr.

Zu diesem Zeitpunkt hatten die Strafverfolgungsbehörden aufgedeckt, dass H.  sich im Internet als D. ausgegeben und ohne deren Zustimmung intime Fotos von zehn verschiedenen Frauen veröffentlicht hatte. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Behörden United einen Durchsuchungsbeschluss zu, um Einsicht in die Personalakten des Piloten zu erhalten.

Richterin Wang zufolge wurde United ausdrücklich darüber informiert, dass H. beschuldigt wurde, intime Aufnahmen von D. im Internet veröffentlicht zu haben. Trotz dieses Wissens kündigte United dem Piloten nicht und stellte ihn auch nicht vom Dienst frei; stattdessen durfte er weiterhin Flüge durchführen, als wäre nichts geschehen.

Einem Manager von United Airlines wird zudem vorgeworfen, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden behauptet zu haben, er habe mit D.  über die Anschuldigungen gesprochen und ihr Unterstützung angeboten. Dies entsprach jedoch laut der gerichtlichen Verfügung von Richterin Wang nicht der Wahrheit.

Erst nach der  Festnahme des United-Piloten im Juli 2024 beendete United das Arbeitsverhältnis. Später im selben Jahr bekannte sich der Täter in acht Fällen der Verbreitung von Pornografie für Erwachsene, einem Fall von Stalking sowie einem Fall sexueller Erpressung – allesamt als Straftaten (Felonies) eingestuft – schuldig.

Wie alles begann. Die klagende Stewardess war 2015 von United Airlines eingestellt worden. Ein Jahr später lernte sie den Piloten kennen, als beide auf demselben Flug im Einsatz waren. Der Klageschrift zufolge zeigte der Pilot umgehend Interesse an ihr, und die beiden begannen eine einvernehmliche Beziehung. Während ihrer Beziehung bat der Pilot seine Freundin und Flugbegleiterin, ihm sexuelleindeutlige Fotos und Videos von sich zu schicken. Zudem soll er heimlich Aufnahmen von ihrem gemeinsamen Sex in Hotelzimmern während beruflicher Zwischenstopps gemacht und sie heimlich fotografiert haben, als sie nur teilweise bekleidet in ihrer Uniform war.

Im Jahr 2017 entdeckte D., dass der Lover einige dieser Fotos und Videos ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung im Internet verbreitet hatte. Trotzdem entschied sie sich, die Beziehung fortzusetzen, nachdem H. versprochen hatte, die Bilder zu entfernen. Obwohl sie sich in einer Beziehung befand, die von H’s „missbräuchlichem und manipulativem Verhalten“ geprägt war, führte die Flugbegleiterin die Partnerschaft bis 2021 fort – bis sie herausfand, dass ihr Freund sie mit mehreren Arbeitskolleginnen betrogen hatte.

Nach der Trennung soll H‘s Verhalten „zunehmend unberechenbar und gefährlich“ geworden sein. Er überhäufte seine Ex-Freundin mit Anrufen und Textnachrichten und begann schließlich, sie zu stalken. Als D. dieses Verhalten des Piloten der Polizei in Utah meldete, stellte diese fest, dass er wiederum intime, Sex-Aufnahmen von ihr im Internet veröffentlicht hatte.

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass sie nicht das einzige Opfer war. Der Pilot hatte auch Bilder von zehn weiteren Frauen im Internet verbreitet, darunter weitere Angestellte von United Airlines. Trotz Bemühungen, die Bilder entfernen zu lassen, geht D. davon aus, dass ein Großteil dieses Materials weiterhin online verfügbar ist.

Ein weiterer Fall mit einem United-Kapitän. Im Jahr 2019 willigte United Airlines in eine Zahlung von 321.000 US-Dollar ein, um eine Klage wegen „Revenge Porn“ (Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Zustimmung) beizulegen, die von der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) im Namen einer anderen Flugbegleiterin eingereicht worden war. Die langjährige Flugbegleiterin, die seit 1989 für United Airlines tätig war, hatte zwischen etwa 2002 und 2006 eine „einvernehmliche intime Beziehung“ mit dem inzwischen pensionierten Piloten und Kapitän Mark U. geführt. Während dieser Beziehung gestattete sie dem Lover, Fotos und Videos von ihr in „provokanten Posen“ aufzunehmen. Sie beendete die Beziehung zum Flugkapitän, als sie entdeckte, dass er diese Fotos und Videos angeblich ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung auf verschiedenen Internetseiten veröffentlicht hatte.

Die Flugbegleiterin wandte sich hilfesuchend an ihren Arbeitgeber United Airlines; doch statt Unterstützung zu erhalten, versäumte es die Fluggesellschaft laut Klageschrift, angemessene präventive oder korrigierende Maßnahmen gegen den Kapitän zu ergreifen. Es wurde behauptet, dass keinerlei disziplinarische Schritte unternommen wurden – selbst nicht, als Jahre nach den ursprünglichen Vorwürfen eine zweite Beschwerde durch eine weitere Flugbegleiterin einging. Das Treiben des Kapitäns wurde schließlich 2015 gestoppt, als das FBI ihn festnahm und wegen Stalkings anklagte. Im Juni 2016 bekannte er sich des Stalkings schuldig;. Und obwohl er zu einer mehr als dreijährigen Haftstrafe verurteilt wurde, ermöglichte ihm United Airlines im Juli 2016 den Eintritt in den Ruhestand unter vollem Erhalt seiner Versorgungsansprüche. Quelle: U.S. District Court for the District of Colorado / EEOC /  CM

Statt umweltfreundliche Züge in den Abendstunden sollen klimaschädliche Busse fahren 

Der Main-Tauber-Kreis hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zur Planung eines Vergabeverfahrens BEV Taubertalbahn veröffentlicht (580766-2026).

Das Land Baden-Württemberg plant gemeinsam mit dem Main-Tauber-Kreis zur Ergänzung der SPNV-Leistungen auf der Regionalbahn-Linie Crailsheim – Lauda – Wertheim zu ausgewählten Zeiten im Spätverkehr zusätzlich straßengebundene und natürlich umweltschädliche ÖPNV-Leistungen auf der Straße als Ergänzung zum SPNV einzurichten.

Der Main-Tauber-Kreis als zuständiger ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörde beabsichtigt für den Busergänzungsverkehr der Linien 88a und 88b einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 zu vergeben . Er bedient sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als gemeinsame Vergabestelle. 

Los 1: Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88a Wertheim – Tauberbischofsheim. Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88a im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Wertheim und Tauberbischofsheim angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten in Wertheim ZOB um 21:50 Uhr, 22:50 Uhr und 23:30 Uhr sowie eine Abfahrt Montag bis Freitag um 21:05 Uhr ab Gamburg (Tauber) Tauberbrücke/Bahnhof nach Tauberbischofsheim ZOB. Weiter sind vier tägliche Abfahrten ab Tauberbischofsheim ZOB um 21:35 Uhr, 22:35 Uhr, 23:35 Uhr und 00:30 Uhr in Richtung Wertheim geplant. Als Mindestanforderung sind Fahrzeuge mit einer Kapazität von 7 Sitzplätzen und einem Rollstuhlplatz vorgesehen. 

Los 2: Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88b Tauberbischofsheim – Bad Mergentheim – Niederstetten. Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88b im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Niederstetten angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten und eine Abfahrt Freitag und Samstag in Tauberbischofsheim ZOB um 21:45 Uhr, 22:45 Uhr (bis Lauda ZOB), 23:45 Uhr und 0:30 (Freitag und Samstag) sowie eine Abfahrt Montag bis Samstag um 20:35 Uhr ab Bad Mergentheim Bahnhof nach Niederstetten ZOB. Weiter sind zwei tägliche Abfahrten ab Niederstetten ZOB um 21:15 Uhr und 23:20 Uhr (Montag bis Donnerstag und Sonntag nur bis Lauda) sowie zwei tägliche Abfahrten ab Lauda ZOB um 21:15 Uhr und 23:10 Uhr in Richtung Tauberbischofsheim geplant.

Es sind Fahrzeuge mit einem niederflurigen Bodenanteil (mindestens Low-Entry) einzusetzen, ausgestattet mit einer Klapprampe und einer Mehrzweckfläche auf der Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen gesichert mitgeführt werden können. Quelle EU-Amtsblatt / CM

Trauerspiel Bahnverbindung München-Prag

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) hat im Amtsblatt der Europäischen Union die Vergabe München-Prag (Übergang Staatsgrenze D/CZ, MPrÜ)  an die Die Länderbahn GmbH DLB bekannt gegeben. Unterlegen war die tschechiche Leo Express Bewerbergemeinschaft. Aus Sicht der (geschäftlichen) Bahnreisenden ist die unendlich langsame und umständliche Bahnverbindung ein böser Witz.

Es handelt sich bei der Vertragsausfertigung um den Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien:

• RE 25 München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ und 
• RE 23 München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf als einzelnes Zugpaar.

Nach wie vor denkt die Deutsche Bahn nicht an eine leistungsfähige Bahnverbindung von Bayern nach Tschechien. Während dies auf der Magistrale Dresden-Prag seit Jahrzehnten der Fall ist und auch die Magistralen von Österreich Richtung Tschechien und Slowakei einen hervorragenden und modernen Schienenfernverkehr bieten, ist die Verbindung München(Nürnberg ein echtes Trauerspiel.

Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am 13.12.2031. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach drei Jahre ab Betriebsaufnahme.

Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Den Vertrag über den Ex36 Praha – Plzeň – Regensburg – München auf tschechischer Seite hatte Leo Express erhalten. Quelle EU-Amtsblatt / CM

Port Polska macht sich an Spaniens Schnellfahrstrecken schlau

Port Polska analysiert bewährte Lösungen, die auf Hochgeschwindigkeitsstrecken in ganz Europa zum Einsatz kommen. Die Experten des Unternehmens untersuchten die in Spanien angewandten Verfahren. Auf einer Schnellfahrstrecke in der Provinz Alicante maßen sie den Lärm von Hochgeschwindigkeitszügen, die mit Tempo 300 km/h fuhren, und bewerteten die Wirksamkeit der dort eingesetzten Lärmschutzwände.

Die Messreihe fand im Juli in La Encina in der Provinz Alicante statt. Täglich passieren mehr als 50 Hightech-Züge fünf verschiedener Typen das Gebiet mit Geschwindigkeiten zwischen 250 und 300 km/h. Die Strecke ist zudem mit 5 und 6 Meter hohen Lärmschutzwänden ausgestattet.

Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Analyse ein, die bei der Planung von Hochgeschwindigkeitsstrecken in Polen durchgeführt wird. Der Bau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in Polen ist eines der Schlüsselelemente des Investitionsprogramms von Port Polska. Neben der Planung der Neubaustrecken werden Lösungen analysiert, um deren Auswirkungen auf die Umgebung zu minimieren, einschließlich der Lärmpegel in Gebieten, die Lärmschutzanforderungen unterliegen. 

Spanien ist mit rund 4.000 km Hochgeschwindigkeitsstrecken eines der führenden Länder Europas. Die Tests wurden mit Unterstützung des spanischen Beratungsunternehmens INECO und des Hochgeschwindigkeits-Infrastrukturbetreibers ADIF organisiert, mit denen Port Polska im Juni eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet hatte. Die Erfahrungen Spaniens sind angesichts der Größe seines Netzes und seiner langjährigen Erfahrung im Hochgeschwindigkeitsbetrieb besonders wertvoll. In den letzten Jahren hat Spanien zudem Lärmschutzwandsysteme entwickelt, da neue Strecken zunehmend durch dichter besiedelte Gebiete führen, u.a. in der Provinz Alicante.

Die Ergebnisse der Messungen und der Wissensaustausch mit spanischen Experten werden in weitere Analysen von Lösungen für Polens Hochgeschwindigkeitsstrecken einfließen. Quelle Port Polska / Lokreport / CM

Ausbau der Strecke Lübeck-Neustadt

„Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt, dass der Bund, das Land Schleswig-Holstein und die DB InfraGO sich für einen Ausbau und Elektrifizierung im Streckenabschnitt Haffkrug – Ratekau und somit für einen Ausbau der Anbindung der stark nachgefragten Bahnstationen Scharbeutz und Timmendorfer Strand im Nahverkehr ausgesprochen haben”, so Stefan Barkleit, Vorsitzender des PRO BAHN-Landesverbandes Schleswig-Holstein/ Hamburg. 

Der Bund, das Land Schleswig-Holstein und die DB InfraGO sind nun gefordert, eine belastbare Zeitschiene für die Klärung der offenen Aspekte betreffend den Ausbau und die Elektrifizierung im Streckenabschnitt Haffkrug – Ratekau vorzustellen. 

Aus der Sicht des Fahrgastverbands PRO BAHN sind noch etliche Aspekte des Ausbaus und der Elektrifizierung im Streckenabschnitt Haffkrug – Ratekau zu klären- :

• Welches Angebots-Konzept ist auf der Bahnstrecke Neustadt – Lübeck mit der Anbindung der sehr stark nachgefragten Bahnstationen Scharbeutz und Timmendorfer vorgesehen?

• Welche Anpassungen an der geplanten Schieneninfrastruktur im Streckenabschnitt Neustadt – Ratekau sind durch das geplante Angebots-Konzept erforderlich und verkehrlich sinnvoll?

• Welche Anpassungen an der geplanten Schieneninfrastruktur der neuen Bahnstationen Haffkrug und Ratekau sind für die Anbindung eines ausgebauten und elektrifizierten Streckenabschnitts Haffkrug – Ratekau erforderlich und verkehrlich sinnvoll?

• Ist eine Fertigstellung und Inbetriebnahme der Ausbaustrecke Neustadt – Lübeck im Streckenabschnitt Neustadt – Ratekau und der Neubaustrecke Puttgarden – Lübeck im Streckenabschnitt Ratekau – Lübeck in der Vertragslaufzeit des bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 laufenden Verkehrsvertrages Elektro-Netz Ost realistisch?

Aus der Sicht des Fahrgastverbands PRO BAHN sind folgenden Aspekte des Angebotes und der Fahrzeuge zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der aus- und neugebauten Schieneninfrastruktur zu klären:

Ist ein Einsatz der für eine aus- und neugebaute sowie elektrifizierte Bahnstrecke Neustadt – Lübeck beschafften Doppelstock-Triebwagen der Baureihe 445.1 in der Vertragslaufzeit des bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 laufenden Verkehrsvertrages Elektro-Netz Ost realistisch?

Sofern nicht: Ist ein Einsatz der derzeit auf der Bahnstrecke Neustadt – Lübeck eingesetzten Diesel-Triebwagen der Baureihe 648.1 (Baujahr 2004) und 648.3 (Baujahr 2009) bis zum Ende des bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 laufenden Verkehrsvertrages Elektro-Netz Ost realistisch?

Sofern nicht: Ist eine Beschaffung weiterer Batterie-Triebzüge aus dem Rahmenvertrag des Landes Schleswig-Holstein und der NAH.SH mit dem Hersteller Stadler Rail für einen Einsatz auf der Bahnstrecke Neustadt – Lübeck bis zum Ende des bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 laufenden Verkehrsvertrages Elektro-Netz Ost realistisch? Quelle:Fahrgastverband PRO BAHN Schleswig-Holstein/ Hamburg  / CM