Teurer Spritpreismonat September in Deutschland

Der ADAC verzeichnet im September 2026 neue Höchstwerte bei beiden Kraftstoffen. Ein Liter Super E10 kostete im September im Durchschnitt 2,266 Euro und verteuerte sich damit um fast zwölf Cent im Vergleich zum August. Mit 16 Cent nahm auch der Preis für einen Liter Diesel erheblich zu und lag im Monatsmittel bei 2,386 Euro. Damit war der September der bislang teuerste Tankmonat. Wer halbwegs intelligent ist, steigt jetzt aufs E-Auto um. Denn fossile Kraftstoffe werden ab jetzt immer teurer. 

Am teuersten war Super E10 im Bundesdurchschnitt am 16.9. mit 2,314 Euro. Bei Diesel folgte der Höchstpreis am 17.9. und lag bei 2,471 Euro. Damit lagen auch die beiden Tage mit den bisher höchsten Kraftstoffpreisen im vergangenen Monat. Am günstigsten war das Tanken für beide Kraftstoffsorten am 1.09.: Super E10 kostete 2,183 Euro je Liter, Diesel 2,232 Euro je Liter.

Über den Monat hinweg stiegen die Ölpreise zwar kontinuierlich an, aus Sicht des ADAC lassen sich die aktuell hohen Kraftstoffpreise jedoch nicht allein mit der Entwicklung des Rohölpreises erklären. So zeigt ein Vergleich mit dem Frühjahr: Im April lag der Preis für ein Barrel Brent zeitweise deutlich über 100 US-Dollar. Dennoch lag der Durchschnittspreis für Super E10 trotz damals höherer Rohölnotierungen spürbar unter dem Niveau des Septembers. Zwar beeinflussen neben dem Rohölpreis auch weitere Faktoren wie Raffinerie- und Vertriebskosten sowie steuerliche Belastungen die Kraftstoffpreise. Der aktuelle Preisabstand zum Niveau früherer Monate ist aus Sicht des ADAC nicht vollständig nachvollziehbar.

Indes sollte nicht vergessen werden, dass in Ländern wie Tschechien oder Polen der Spritpreis unter Berücksichtigung der dortigen Durchschnnittsverdiense etwa dem doppelten deutschen Literpreis entspricht. Quelle, also ca. 5 Eurto/Liter Benzin oder Diesel.  ADAC / CM

Flugnachfrage im August 2026 weltweit rückläufig

Laut dem jüngsten Bericht der International Air Transport Association (IATA) sank die gesamte Flugnachfrage im August 2026  – gemessen in verkauften Passagierkilometern – im Jahresvergleich um 0,8 %.  Insbesondere in Bezug auf die Krisensituation im Nahen Osten verschärfte sich der Nachfragerückgang. 

Im Juli hatte sich die weltweite Flugnachfrage leicht erholt, nachdem sie seit März – bedingt durch den Konflikt im Nahen Osten – Monat für Monat zurückgegangen war.

Die Gesamtkapazität im August – gemessen in angebotenen Sitzplatzkilometern – stieg im Jahresvergleich um 0,3 % . Die weltweite Auslastung lag bei 85,1 %, was einem Rückgang von 0,9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht.

Die internationale Nachfrage sank im August im Jahresvergleich um 0,9 %. Die Kapazität blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert, während die Auslastung bei 85 % lag (ein Rückgang um 0,8 Prozentpunkte).

Die Inlandsnachfrage ging im August im Jahresvergleich um 0,5 % zurück. Die Kapazität im Inlandsverkehr stieg um 0,7 %  und die Auslastung lag bei 85,3 % (ein Rückgang um 1,1 Prozentpunkte).

„Abgesehen von einigen wichtigen Ausnahmen, wie etwa dem chinesischen Inlandsmarkt, war die weltweite Fluganbindung im August insgesamt schwächer“, erklärte Marie Owens Thomsen, IATA-Vizepräsidentin für Nachhaltigkeit und Chefvolkswirtin. „Die kommenden Monate werden zeigen, ob Reisende und Firmenreiseverantwortliche , deren Kaufkraft durch gestiegene Energiepreise geschmälert wurde, ihre Reisebudgets nach oben anpassen und sich womöglich aufgrund der anhaltenden geopolitischen Instabilität von Reisen abhalten lassen. Unterdessen deuten die Flugpläne für Oktober auf vorsichtigen Optimismus hin, mit einem Wachstum des Sitzplatzangebots um 2 % im Jahresvergleich. Quelle: IATA / CM“

Heikles Thema Abfindung nach Kündigung

Auch Travel, Fleet- und Mobilitätsmanager sind nicht vor Kündigung sicher. Oft ist dies der Fall, wenn sie ihre Ziele weit verfehlen oder aus anderen Gründen (Mauscheleien bei der Reisekostenabrechnung, eigenmächtiges Verhalten bzw. Vertsöße gegen die Travelpolicy etc.) Nach einer Kündigung taucht fast automatisch die Frage auf: „Welche Abfindung steht mir zu – und wie hoch kann sie sein?“ 

Zumeist orientieren sich Arbeitnehmnde allein an der bekannten Formel „0,5 Monatsgehälter pro Jahr“. Das greift jedoch zu kurz. Weder gibt es einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, noch ist der Faktor 0,5 eine starre Vorgabe oder Grenze. Entscheidend ist die rechtliche Angreifbarkeit der Kündigung und das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess. 

Das deutsche Kündigungsschutzrecht sieht grundsätzlich vor, dass bei einer unwirksamen Kündigung das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Das Gesetz sagt also nicht allgemein: „Kündigung gegen Abfindung“. In der Praxis werden Kündigungsschutzverfahren dennoch häufig durch einen Vergleich beendet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer dafür eine Abfindung erhält. Ein ausdrücklicher Abfindungsanspruch kann sich allerdings beispielsweise aus einem Sozialplan, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer besonderen Vereinbarung ergeben. Daneben enthält § 1a KSchG für einen bestimmten Fall der betriebsbedingten Kündigung einen gesetzlichen Abfindungsanspruch. 

Der bekannte Faktor 0,5 findet sich tatsächlich im Kündigungsschutzgesetz – aber nur für eine besondere Konstellation. Nach § 1a KSchG kann ein Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung im Kündigungsschreiben anbieten, eine Abfindung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses. Diese gesetzliche Regelung hat dazu beigetragen, dass sich der Faktor 0,5 auch außerhalb des § 1a KSchG als häufig verwendeter Orientierungswert etabliert hat. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung nach Faktor 0,5 folgt daraus aber nicht. 

Wie berechnet man eine Abfindung nach Faktor 0,5?. Als einfache Orientierung wird häufig folgende Formel verwendet: Bruttomonatsverdienst × Beschäftigungsjahre × Faktor 0,5. Die Zahl der Beschäftigungsjahre wird dabei üblicherweise kaufmännisch gerundet, oft werden Zeiträume von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 Euro brutto monatlich und ist seit zehn Jahren im Unternehmen beschäftigt. Bei Faktor 0,5 ergäbe sich: 4.000 Euro × 10 × 0,5 = 20.000 Euro Abfindung. Bei Faktor 1,0 wären es dagegen: 4.000 Euro × 10 × 1,0 = 40.000 Euro. Diese Berechnung sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob 20.000 Euro im konkreten Fall viel, wenig oder angemessen sind. 

Kann eine Abfindung auch mit Faktor 1,0 oder höher vereinbart werden? Ja. Bei frei ausgehandelten Abfindungen gibt es keine allgemeine gesetzliche Begrenzung auf Faktor 0,5. Auch Faktor 1,0 oder darüber kann vereinbart werden. Ob dies realistisch ist, hängt von der konkreten Verhandlungssituation ab. Der entscheidende Fehler besteht darin, den Faktor isoliert zu betrachten. Ein Arbeitnehmer mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und sehr gutem Kündigungsschutz befindet sich möglicherweise in einer völlig anderen Verhandlungsposition als ein Arbeitnehmer mit kurzer Betriebszugehörigkeit, gegen dessen Kündigung kaum rechtliche Einwände bestehen. Die Abfindung ist deshalb regelmäßig der Preis für die Beendigung eines rechtlichen und wirtschaftlichen Risikos. 

Was bestimmt die Höhe einer Abfindung wirklich? Der wichtigste Faktor ist häufig die Wirksamkeit der Kündigung. Je größer das Risiko des Arbeitgebers ist, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren, desto größer kann sein Interesse an einer einvernehmlichen Beendigung sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann beispielsweise entscheidend sein, ob der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen ist, ob andere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist zu prüfen, ob die behauptete Pflichtverletzung tatsächlich vorliegt und ob zuvor eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung spielen unter anderem die Gesundheitsprognose, betriebliche Belastungen, Verhältnismäßigkeit und ein mögliches betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eine Rolle. Auch besonderer Kündigungsschutz, etwa für Schwerbehinderte, Betriebsräte, Schwangere oder in Elternzeit, kann die Verhandlungsposition erheblich verändern.

Warum erhöht eine unwirksame Kündigung den Verhandlungsdruck? Verliert der Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess, besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort. Damit kann zusätzlich das Risiko entstehen, Vergütung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nachzahlen zu müssen, soweit Annahmeverzug vorliegt und keine entgegenstehenden Anrechnungen greifen. Je länger ein Kündigungsschutzverfahren dauert, desto größer kann dieses wirtschaftliche Risiko werden. Eine Abfindungsverhandlung lässt sich deshalb nicht sinnvoll führen, ohne vorher zu beurteilen, wie stark oder schwach die Kündigung rechtlich ist. Wer unmittelbar nach Zugang einer Kündigung lediglich die Betriebszugehörigkeit mit 0,5 multipliziert, verschenkt möglicherweise Verhandlungsspielraum.  

Spielt die lange Betriebszugehörigkeit eine Rolle? Ja, aber nicht nur wegen der Rechenformel. Eine lange Betriebszugehörigkeit erhöht bei einem bestimmten Faktor rechnerisch die Abfindung. Sie kann darüber hinaus auch für den Kündigungsschutz selbst von Bedeutung sein. Bei der Sozialauswahl einer betriebsbedingten Kündigung gehört die Dauer der Betriebszugehörigkeit ausdrücklich zu den gesetzlichen Auswahlkriterien. Auch bei der Interessenabwägung in anderen Kündigungskonstellationen kann ein langjährig störungsfrei bestehendes Arbeitsverhältnis erhebliches Gewicht haben. Deshalb kann gerade bei Arbeitnehmern mit 20, 30 oder sogar 40 Jahren Betriebszugehörigkeit eine pauschale Abfindungsberechnung zu kurz greifen. 

Sind Alter und schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt Gründe für eine höhere Abfindung? 

Sie können für die Verhandlung relevant sein. Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind insbesondere bei der Sozialauswahl einer betriebsbedingten Kündigung gesetzlich relevante Kriterien. Bei einer frei ausgehandelten Abfindung gibt es dagegen keinen festen gesetzlichen Zuschlag wegen des Alters. Praktisch kann es aber einen erheblichen Unterschied machen, ob ein Arbeitnehmer voraussichtlich innerhalb weniger Wochen eine vergleichbare neue Stelle findet oder ob die Kündigung nach jahrzehntelanger Beschäftigung kurz vor dem Rentenalter erfolgt. In solchen Fällen sollte außerdem nicht nur die Abfindung betrachtet werden. Arbeitslosengeld, möglicher Rentenbeginn, Abschläge und die Dauer bis zur Altersrente können wirtschaftlich wichtiger sein als ein isolierter Abfindungsfaktor. 

Muss ich Kündigungsschutzklage erheben, um eine Abfindung zu bekommen? Nicht zwingend. Häufig ist die Kündigungsschutzklage aber das entscheidende Instrument für die Verhandlung. Wer eine Arbeitgeberkündigung gerichtlich angreifen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Damit kann auch ein erheblicher Teil der Verhandlungsmacht verloren gehen. Der Arbeitgeber weiß dann, dass er den Arbeitsplatz nicht mehr aufgrund dieser Kündigung im Kündigungsschutzprozess verteidigen muss. Ausnahme ist insbesondere die bereits erwähnte besondere Abfindungsregelung nach § 1a KSchG: Dort soll der Arbeitnehmer gerade keine Kündigungsschutzklage erheben, wenn er den gesetzlich angebotenen Abfindungsanspruch erwerben möchte. Deshalb sollte ein im Kündigungsschreiben enthaltenes Abfindungsangebot sorgfältig geprüft werden, bevor entschieden wird, die Klagefrist verstreichen zu lassen. 

Ist eine Abfindung von 0,5 immer ein gutes Angebot? Nein. Ein Faktor von 0,5 kann in einem Fall sehr attraktiv und im nächsten Fall wirtschaftlich ungünstig sein. Beispiel: Ist eine Kündigung voraussichtlich wirksam und der Arbeitgeber müsste ohnehin nur noch eine kurze Kündigungsfrist bezahlen, kann eine zusätzliche Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr interessant sein. Ist die Kündigung dagegen offensichtlich angreifbar, besteht eine lange Kündigungsfrist und drohen dem Arbeitgeber erhebliche Vergütungsrisiken, kann dasselbe Angebot erheblich zu niedrig sein. Die Frage sollte daher nicht lauten: „Ist Faktor 0,5 üblich?“ Sondern: „Was gebe ich für diese Abfindung auf und welche Alternative habe ich?“ 

Was gehört außer der Abfindung in einen guten Vergleich? Eine hohe Abfindung allein macht einen Beendigungsvergleich nicht automatisch gut. Geregelt werden sollten je nach Fall auch der Beendigungszeitpunkt, eine bezahlte Freistellung, Resturlaub, Überstunden, variable Vergütung, Bonusansprüche, Provisionen, Dienstwagen und das Arbeitszeugnis. Oft ist auch zu klären, wie mit betrieblichen Altersversorgungsansprüchen, Mitarbeiterbeteiligungen oder Wettbewerbsverboten umgegangen wird. Besondere Aufmerksamkeit verdienen sogenannte Ausgleichs- oder Erledigungsklauseln. Wer bestätigt, dass mit dem Vergleich sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt sind, kann möglicherweise weitere Zahlungsansprüche verlieren. Auch das Zeugnis sollte nicht unterschätzt werden. Eine konkrete Regelung zur Zeugnisnote oder sogar zum Zeugnistext kann wirtschaftlich langfristig wichtiger sein als ein kleiner Unterschied bei der Abfindung. 

Kann eine Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben? Ja, aber eine Abfindung führt nicht automatisch zum Verlust des Arbeitslosengeldes. Zu unterscheiden sind insbesondere Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs. Eine Sperrzeit nach § 159 SGB III kann beispielsweise relevant werden, wenn der Arbeitnehmer durch einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag selbst an der Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses mitwirkt und hierfür kein wichtiger Grund besteht. Ein Ruhen nach § 158 SGB III kann insbesondere entstehen, wenn eine Abfindung gezahlt wird und das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der für den Arbeitgeber maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird. Eine nach ausgesprochener Arbeitgeberkündigung im Kündigungsschutzprozess vereinbarte Abfindung muss deshalb sozialrechtlich anders bewertet werden als ein vorschnell unterschriebener Aufhebungsvertrag. Ich prüfe in der Beratung regelmäßig sowohl die arbeitsrechtliche als auch die sozialrechtliche Seite, um unerwartete Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. 

Muss man auf eine Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Eine echte Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und damit für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, ist grundsätzlich kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Maßgeblich ist, dass die Zahlung gerade nicht als Gegenleistung für konkret geleistete Arbeit oder für bereits entstandene Entgeltansprüche erfolgt. Davon zu unterscheiden sind Zahlungen, mit denen bereits entstandene Ansprüche abgegolten werden, etwa rückständiger Lohn, Boni, nicht gezahlte Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung. Werden solche Beträge lediglich als „Abfindung“ bezeichnet, entscheidet nicht die Überschrift über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung, sondern der wahre wirtschaftliche Zweck. In einer Vergleichsverhandlung sollte daher sauber getrennt werden, welche Zahlungen Entgeltcharakter haben und welche eine echte Entschädigung darstellen. 

Muss die Abfindung versteuert werden? Ja. Eine Abfindung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Steuerlich wird sie als sogenannte Entschädigung behandelt, also als Ersatz für entgehende Einnahmen. Unter den Voraussetzungen des § 34 EStG kann für solche außerordentlichen Einkünfte eine steuerliche Tarifermäßigung nach der sogenannten Fünftelregelung in Betracht kommen. Ob deren Voraussetzungen vorliegen, hängt insbesondere davon ab, ob die Abfindung eine einheitliche Entschädigung darstellt und in einem steuerlichen Veranlagungszeitraum zufließt. Gerade bei größeren Abfindungen kann deshalb auch der vereinbarte Auszahlungszeitpunkt wirtschaftlich erheblich sein. In vielen Fällen ist eine abgestimmte Gestaltung mit steuerlicher Beratung sinnvoll, um den Nettoeffekt der Abfindung zu optimieren. 

Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze für Abfindungen? Für eine frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelte Abfindung gibt es keine allgemeine gesetzliche Höchstgrenze nach dem Faktor 0,5 oder 1,0. Davon zu unterscheiden ist die gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass eine Kündigung unwirksam ist, kann es unter besonderen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflösen und eine Abfindung festsetzen. § 10 KSchG sieht hierfür grundsätzlich bis zu zwölf Monatsverdienste vor. Bei älteren Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeit können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 15 beziehungsweise 18 Monatsverdienste festgesetzt werden. Diese gesetzlichen Höchstbeträge gelten aber nicht allgemein für frei ausgehandelte Abfindungsvergleiche, sind aber ein wichtiger Referenzrahmen für die gerichtliche Praxis. 

Fazit: Nicht der Faktor entscheidet, sondern die Verhandlungsposition. Bei einer Abfindung nach Kündigung gibt es keinen „richtigen“ Faktor, der für alle Arbeitnehmer gilt. Der Faktor 0,5 ist ein verbreiteter Orientierungswert und für den Sonderfall des § 1a KSchG gesetzlich festgelegt. Daraus folgt aber weder ein allgemeiner Anspruch noch eine Obergrenze. Ich halte es deshalb für entscheidend, zuerst die Kündigung zu prüfen und erst danach über eine angemessene Abfindung zu sprechen. Wie hoch das Prozessrisiko des Arbeitgebers ist, welche Kündigungsfrist gilt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und welche weiteren Ansprüche betroffen sind, kann die Verhandlung erheblich verändern. Wer eine Kündigung und gleichzeitig ein Abfindungsangebot erhalten hat, sollte außerdem die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage nicht aus den Augen verlieren. Ein scheinbar attraktives Angebot kann nach Ablauf dieser Frist nicht mehr unter denselben Voraussetzungen verhandelbar sein. Quelle: anwalt.de / CM

KI kann vieles, sie kann aber auch zum Albtraum werden

Normalerweise wird der Einsatz von KI beworben mit mehr Sicherheit, mehr Nutzen und Fortschritt . Doch KI kann auch zum Albtraum werden. .So warnen die Chefs der größten US-amerikanischen KI-Firmen OpenAI und Anthropic, Altman und Amodei, vor den Gefharen ihrer eigenen Technologie: Denn KI könnte sich so schnell weiterentwickeln, dass kein Mensch mehr folgen oder eingreifen kann, wenn nötig. 

Zugleich besteht eine riesige Gefahr durch Terroristen, die mithilfe von KI biologische Waffen bauen könnten. Bei unsachgemäßem Umgang könnte Künstliche Intelligenz als Killer-KI zum Risiko für die gesamte Menschheit werden, warnen die Tech-Giganten in den USA. 

Wir kennen Künstliche Intelligenz nur so: Sie beschreibt Technologien, die Aufgaben ausführen können, für die sonst menschliche Denkprozesse nötig wären: etwa das Lernen aus Beispielen, das Erkennen von Mustern oder das Treffen einfacher Entscheidungen 

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Fomen der KI:

  1. Schwache KI: Diese Systeme sind auf klar begrenzte Aufgaben spezialisiert. Beispiele sind Sprachassistenten, Empfehlungsalgorithmen, Spamfilter oder Navigationssysteme. Sie arbeiten zuverlässig, aber nur innerhalb ihres festgelegten Aufgabenbereichs. Alle heute existierenden KI-Systeme gehören zu dieser Kategorie.
  2. Starke KI: Diese Form von KI wäre in der Lage, umfassend zu verstehen, flexibel zu lernen und nahezu jede geistige Aufgabe zu lösen, die auch ein Mensch bewältigen kann. Eine solche starke KI existiert aktuell nicht; sie ist ein langfristiges Ziel der Forschung.

Die heute verbreitete KI ist größtenteils datengetrieben, aber noch unglaublich fehlerbehaftet. Dazu zählen Maschinelles Lernen, Deep Learning und insbesondere Generative KI. Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche Ebenen und Ansätze innerhalb der KI. Fakt ist: KI verändert die Ökonomie in erheblichem Maße und wirkt damit unmittelbar auf die Arbeitswelt ein. Wo KI Prozesse automatisiert, optimiert oder unterstützt, verändern sich Tätigkeitsprofile, Qualifikationsanforderungen und Formen der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine. 

In einer aktuellen YouGov-Umfrage erwartet jeweils  ein gutes Viertel– oder erlebt bereits – in drei Feldern positive Effekte: Entlastung von Routinearbeiten, bessere persönliche Arbeitsergebnisse und höhere Produktivität. Auf der anderen Seite rechnen 42 % damit, dass der Einsatz  von KI Stellenabbau nach sich zieht 9 % der Befragten haben diese Erfahrung demnach im eigenen Umfeld bereits gemacht. Was die durch KI besonders gefährdeten Berufe betrifft, gab es unter den Befragten eine klare Richtung: 41 % glauben, dass die Technologie menschliche Entwickler in der Informationstechnologie überflüssig macht. Es folgen in der Reihe KI-bedrohter Berufe Finanz- und Steuerberater sowie Rechtsanwälte,  (38 Prozent), Werbung und Marketing (36 %) und Verwaltungsangestellte (35 %). Zu den Berufen mit hohem Risiko durch KI ersetzt zu werden zählen viele und millionenfache Jobs im Transportgewerbe ( Lkw-Fahrer, Taxifahrer, Fahrer von U- und S-Bahnen), die durch autonomes Fahren nicht mehr gebraucht werden.  

Am wenigsten gefährdet sind demnach Köche. KI kann vieles, aber nicht am Herd stehen und kochen. Nichts anhaben kann die KI zudem den Pflege- und Sozialberufen. Quelle: YouGov / CNN / CM

Geschäftsreiseriese Amex GTB – das war einmal

Die US-Investmentgesellschaft Long Lake Management hat die Übernahme von American Express Global Business Travel (Amex GBT) für 6,3 Mrd. US-Dollar abgeschlossen. Damit wird das weltweit größte Travel-Management-Unternehmen von der Börse genommen, und es wird der Weg für „umfangreiche“ Investitionen in den Einsatz von KI im gesamten Unternehmen geebnet, wie die Firmen mitteilten. Long Lake wurde bei der Transaktion von General Catalyst und Alpha Wave unterstützt. Auch die bisherigen Großaktionäre – darunter American Express, Expedia, die Qatar Investment Authority und BlackRock, die zusammen 69 % der Stimmrechte halten – hatten der Übernahme zugestimmt, die in Branchenkreisen hohe Wellen geschlagen hat. 

Die Übernahme, die erstmals im Mai angekündigt und am 03. August 2026 von den Amex GBT-Aktionären gebilligt worden war, brachte den Aktionären 9,50 US-Dollar pro Aktie ein – ein Aufschlag von mehr als 65 % gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der 30 Tage nach der Fusionsvereinbarung. Der Handel mit Amex GBT-Aktien wurde inzwischen eingestellt, und das Unternehmen wurde von der New Yorker Börse (NYSE) genommen.

Amex GBT ist die jüngste – genauer gesagt die 35. – in einer langen Reihe von Übernahmen durch Long Lake. Die Holdinggesellschaft, erst vor drei Jahren gegründet, die auf langfristiges Kapital setzt, konzentriert sich darauf, ihre übernommenen Unternehmen durch den Einsatz von KI zu transformieren; der Amex GBT-Deal ist jedoch ihr bislang größter und laut Amex GBT „die weltweit erste Übernahme eines börsennotierten Unternehmens mit dem Ziel der KI-Transformation“ (sog. „AI take-private deal“). In einem LinkedIn-Beitrag erklärte Alex Taubman, Mitgründer und CEO von Long Lake, der Schwerpunkt liege nun darauf, „die Technologieplattform von Amex GBT für das Zeitalter des agentenbasierten Travel-Managements vorzubereiten“.

Der strategische Fokus der Investmentgesellschaft Long Lake liegt auf der Modernisierung von Dienstleistungsunternehmen durch Künstliche Intelligenz (KI). Genau hier soll auch bei Amex GBT der Hebel angesetzt werden. Alex Taubman, CEO und Mitbegründer von Long Lake, skizzierte die Vision für die Zukunft: „Die Zukunft der Geschäftsreisen wird durch das nahtlose Zusammenspiel von KI und menschlichen Agenten im Dienste jedes Reisenden definiert werden: schnellere Buchungszeiten, proaktive Störungsbehebung und reibungslose Reiseverwaltung.“ Auch Paul Abbott, CEO von Amex GBT, sieht in der Übernahme einen entscheidenden Katalysator für die Branche. 

Im Mittelpunkt dieser Transformation steht „Nexus“ von Long Lake – eine selbstlernende KI-Plattform, die Arbeitsabläufe abbildet und Daten für die Integration aufbereitet. Laut Amex GBT schneidet sie bis zu fünfmal besser ab als KI-Modelle, die für allgemeine Zwecke entwickelt wurden. 

„Long Lake erwirbt Unternehmen mit langfristigem Potenzial und hält diese dauerhaft“, so Taubman. „Unsere Ingenieure arbeiten direkt mit den Teams vor Ort zusammen, um Nexus – unsere KI-Plattform für Wissensarbeit – zu implementieren. Über unser gesamtes Portfolio hinweg sparen Mitarbeitende, die Nexus nutzen, durchschnittlich 8,3 Stunden pro Woche ein.“ Taubman merkte zudem an, dass Long Lake derzeit Forscher und Ingenieure für die Standorte New York und San Francisco sucht.

Für die Kunden von Amex GBT bedeutet die Übernahme laut dem Travel-Management-Unternehmen (TMC), dass die Betreuungsteams, Verträge und Serviceleistungen „nahtlos fortgeführt“ werden, da die Investition in die KI und deren Integration „im Hintergrund“ erfolgen. „Von KI-gestützten Kundentools bis hin zu Reiseberatern, die von KI unterstützt werden – unsere Kunden können sich auf kontinuierliche Innovationen freuen, die den Service, dem sie bereits vertrauen, schneller, intelligenter und persönlicher machen“, erklärte Paul Abbott, CEO von Amex GBT.

Long Lake teilte mit, dass die Übernahme durch eine Kombination aus bestehenden Investoren sowie Koch Equity Development – ​​dem Investitions- und Akquisitionsarm von Koch – finanziert wurde. Zu den Investoren von Long Lake, das 2023 gegründet wurde, zählen General Catalyst, Alpha Wave, Elad Gil, D1 und Thrive.  Quelle: Long Lake / Amex GBT / CM

Härtere Strafen für Angreifer auf Bahnpersonal, Rettungskräfte, Ärzte usw.

In den vergangenen Jahren haben die Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte zugenommen. Ebenso auf Zugbegleiter und andere für das Gemeinwohl Tätige. Die Strafen dafür sollen jetzt erhöht werden. 

Laut Bundesregierung sollen fortan Angriffe auf Zugbegleiter, Busfahrer, Polizisten, Rettungssanitäter und Ärzte härter bestraft werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, (SPD) hat das Kabinett nun auf den Weg gebracht. „Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, betonte Hubig. Übergriffe auf Einsatzkräfte, Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen nähmen zu. Deshalb sei es wichtig, jetzt das Signal zu senden, dass diese Gewalt nicht unbeantwortet bleibe. Mehr Berufsgruppen sollen geschützt und Haftstrafen erhöht werden. Bei der Bahn gebe es mittlerweile fünf Angriffe pro Tag, sagte Hubig. 

Die Mindeststrafe für Übergriffe soll von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen, in schwereren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen. Bei tätlichen Angriffen auf Angehörige von Heilberufen sind bis zehn Jahre Gefängnis vorgesehen. 

Die Gewalt gegen Bahn-Beschäftigte in Deutschland hat ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht: Laut aktuellen Zahlen des Bundesinnenministeriums werden im Schnitt 5,5 Angriffe pro Tag auf das Bahnpersonal registriert. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden bereits 1.630 Bahnmitarbeitende sowie 4.672 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei Opfer von Straftaten wie Bedrohungen oder Körperverletzungen. Besonders im Regionalverkehr (DB Regio) zeigt sich eine deutliche Verschärfung der Situation: Im ersten Halbjahr wurden 989 Übergriffe auf das Personal registriert – das ist ein Zuwachs von 14 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (869 Fälle. Unter den aktuellen Fällen im Nahverkehr befanden sich neben versuchten Taten und leichteren Übergriffen auch 22 schwere Angriffe. In einigen Bundesländern, wie etwa Hessen, stieg die Zahl der registrierten Gewaltdelikte gegen Zugpersonal im ersten Halbjahr sogar um 40 %. 

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Für uns als Deutsche Bahn ist klar: Gewalt gegen unsere Beschäftigten ist kein Kavaliersdelikt. Unsere Kolleginnen und Kollegen halten Deutschland jeden Tag mobil. Sie übernehmen Verantwortung für Millionen Reisende und dürfen dabei niemals um ihre eigene Sicherheit fürchten müssen. Deshalb ist die geplante Verschärfung des Strafrechts genau das richtige Signal. Respekt ist keine Option, sondern die Grundlage unseres Zusammenlebens. Die geplanten Regelungen stärken den Schutz unserer Mitarbeitenden. Sie ergänzen unsere eigenen Maßnahmen für mehr Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen – von Bodycams über eine verbesserte Schutzausrüstung bis hin zu Deeskalationstrainings.“ Quelle: Bundesregierung / DB / CM

Für teure Autos verteuert sich 2027 die Kfz-Versicherung

Neue Typklassen sorgen 2027 für deutliche Preisunterschiede bei der Kfz-Versicherung. Manche Modelle werden erheblich teurer, wenige günstiger.  Für Autobesitzer lohnt deshalb in den kommenden Wochen ein genauer Blick auf die Beitragsrechnung. Eine Hochstufung kann die Police spürbar verteuern – muss es aber nicht. Und selbst bei unveränderter Typklasse kann ein Versicherer seinen Preis aus anderen Gründen anheben.

Für mehr als 12 Mio. Autofahrende und Flottenbetreiber ändern sich die Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das zeigt die neue Typklassenstatistik des GDV. Sie bildet die Schadenbilanzen fast aller in Deutschland zugelassenen Automodelle ab.

Der GDV bewertet jedes Jahr die Schadenbilanzen der in Deutschland zugelassenen Fahrzeugtypen neu. Für 2027 wurden mehr als 33.000 Modelle berücksichtigt. Nach Angaben des Versicherungsverbands erhalten rund 7,4 Mio. Autofahrende in der Haftpflicht eine höhere Typklasse, etwa 5,1 Mio. werden niedriger eingestuft. Für die übrigen fast 30 Mio. – insgesamt 71 % aller Autofahrerinnen und Autofahrer – ändert sich in der Einstufung für die KFZ-Haftpflichtversicherung nichts“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.  

Die Typklasse ist eine Einstufung, die zeigt, wie viele und wie teure Schäden mit einem Automodell im Vergleich zu anderen Modellen verursacht werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden maßgeblich, die bei Dritten verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Auffahrunfälle und Parkrempler, aber auch größere Verkehrsunfälle.

Bei 71 % der Autofahrenden ändert sich in der Kfz-Versicherung 2027 wenig bis nichts. Foto: GDV

Entscheidend ist die konkrete Fahrzeugvariante und deren bisherige Schaden- und Kostenbilanz. Die GDV-Systematik berücksichtigt bei der Vollkasko u.a. Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Teilkaskoschäden. In der Haftpflicht stehen dagegen Schäden im Mittelpunkt, die mit einem bestimmten Fahrzeugtyp bei Dritten verursacht werden.

Kaskoversicherung: Hohe Typklassen für Oberklasse- und Luxusklassemodelle. Typklassen gibt es nicht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Voll- und Teilkaskoversicherung. Hier geht es um Schäden am eigenen Auto, etwa durch Autodiebstahl, Wildunfälle, Hagel oder Sturm. In der Vollkaskoversicherung zusätzlich um selbstverschuldete Unfälle.  

Für die Schadenbilanzen in den Kaskoversicherungen spielen daher auch Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und Ersatzteilpreise des jeweiligen Automodells eine Rolle. Viele Kleinwagen, wie Fiat Panda, Renault Twingo und VW Polo, die vergleichsweise günstig zu reparieren sind, haben oft niedrige Kasko-Typklassen. Dagegen fallen bei hochwertigen Geländewagen, Sportwagen oder Oberklassemodellen die Kosten häufig höher aus. Entsprechend finden sich viele dieser Modelle in einer höheren Typklasse wieder. So z.B. verschiedene Autos der Baureihen Porsche Panamera, Land Rover Range Rover oder Toyota Land Cruiser. “Als Faustregel gilt: Je teurer ein Auto und dessen Ersatzteile sind, desto höher fällt meist die Kasko-Typklasse aus”, sagt Asmussen.  

Häufig geht es für Automodelle nur ein oder zwei Klassen nach oben oder unten. So wird in der Kfz-Haftpflichtversicherung  der VW T7 MULTIVAN 2.0 TDI X und in der Vollkaskoversicherung der Mercedes GLC 200 4MATIC zwei Klassen besser eingestuft.

Typklassenstatistik zeigt Schadenbilanzen aller Automodelle . Die Typklassenstatistik des GDV erscheint einmal jährlich. Sie umfasst die Schadenbilanzen der Jahre 2023 bis 2025. Auch bei den Kaskoversicherungen bleibt es für die Mehrheit der Autofahrerenden bei den Einstufungen des Vorjahres: 67 % der Voll- und Teilkaskoversicherten behalten ihre aktuelle Typklassen.  

Die Typklassenstatistik des GDV ist für die Kfz-Versicherer unverbindlich. Sie kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden.

Eine Aussage über den Kfz-Versicherungsbeitrag lässt sich allein durch eine Veränderung bei der Typklasse nicht treffen. Die Versicherungsprämie ist von vielen weiteren Faktoren abhängig, z.B. der Regionalklasse und der Jahresfahrleistung. Auch die Entwicklung der Reparaturkosten, die seit Jahren wesentlich stärker steigen als die allgemeine Inflation ist für die Prämienentwicklung maßgeblich. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 Typklassen (10-34) und in der Teilkaskoversicherung 24 Typklassen (10-33). Quelle: GDV / CM

Copilot versuchte Kapitän zu töten, um einen Terroranschlag zu verüben

Mit Flug FZ1073 von Flydubai soll ein Copilot versucht haben, einen Terroranschlag nach dem Vorbild des 11. September 2001 zu verüben. Das glsubven nach einem schrecklichen Vorfall israelische Ermittler. Nach einer Notlandung in Saudi-Arabien wird laut israelischen Medien geprüft, ob der  Flydubai-Copilot die Boeing Maschine mit 174 isralischen Passagieren an Bord zum Absturz bringen wollte. Offiziell bestätigt ist der Verdacht bisher nicht. 

Aus einer Boeing auf dem Weg von Dubai nach Tel Aviv ist nach Medienberichten „wegen einer Prügelei zwischen den beiden Piloten im Cockpit ein Notsignal gesendet worden. Was zuerst wie ein harmloser Streit wirkte, zeigt nun, dass die Situation im Cockpit und an Bord viel dramatischer war als vorerst angenommen. 

Ein namentlich nicht genannter ranghoher israelischer Regierungsvertreter sagte dem TV-Sender N12, es sei eine schwere Katastrophe verhindert worden. Den Angaben zufolge soll der Copilot versucht haben, den Kapitän niederzustechen und einen Anschlag nach dem Vorbild des 11. September 2001 (New York) zu verüben. Unklar sei, ob das Flugzeug entführt oder zum Absturz gebracht werden sollte. In den sozialen Medien kursieren Bilder, die einen Passagier mit blutverschmiertem Shirt zeigen sollen, der geholfen, hat, den Copiloten zu überwältigen. 

Laut dem Beamten verlor die Maschine etwa 4.500 m an Höhe. Eine weitere Pilotenbesatzung an Bord habe den mutmaßlichen Angreifer überwältigt und anschließend die Kontrolle über das Flugzeug übernommen. In Israel werde der Vorfall laut dem Beamten als möglicher Terroranschlag untersucht. Gegen den Copiloten werde ermittelt, da der Verdacht bestehe, dass er die Kontrolle über das Flugzeug übernehmen und es zum Absturz bringen wollte. Die Ermittlungen dauerten an. An Bord waren 174 Passagiere, darunter 27 Kinder – alles Israelis. 

Der Flug FZ1073 der Flydubai-Maschine startete um 7.05 Uhr Ortszeit in Dubai und hätte um 9.30 Uhr in Tel-Aviv landen sollen. Beim Einflug in den jordanischen Luftraum, etwa anderthalb Stunden nach dem Start, löste das Flugzeug zunächst den internationalen Notrufcode 7700 aus und anschließend den Code 7500, was auf eine Entführung hindeutete. 

Danach drehte die Maschine um, flog zurück nach Saudi-Arabien, wobei sie mit geringerer Höhe flog. Nach einem Flug nach Süden bog sie innerhalb Saudi-Arabiens nach Westen ab. Laut dem Nachrichtensender CNN, der die Flugdaten auswertete, sank das Flugzeug über dem Nordwesten Saudi-Arabiens in gut zwei Minuten rund 5.300 Höhenmeter von etwa 10.400 auf 5.100 Meter.

Das israelische Nachrichtenportal „ynet“ meldete, der tatverdächtige Copilot stamme aus dem Oman. Der israelische Sender „N12“ schreibt wiederum schreibt, dass der Pilot indischer Herkunft sei und der Copilot aus dem Oman. Zunächst hatte es aber geheißen, der Pilot sei russischer und der Copilot ukrainischer Herkunft. 

Das russische Generalkonsulat in Dubai teilte der Moskauer staatlichen Nachrichtenagentur „TASS“ zufolge mit, die Berichte über einen russischen Piloten im Cockpit entsprächen nicht den Tatsachen. Das Konsulat habe von der Airline die Information erhalten, dass kein russischer Staatsbürger an Bord gewesen sei. 

Dem Copiloten wird vorgeworfen, versucht zu haben, das Flugzeug zum Absturz zu bringen. Laut „N12“ wird nun geprüft, wie er die Erlaubnis erhalten hatte, nach Israel zu fliegen. Wegen der geopolitischen Lage führt Israel bei ausländischen Besatzungsmitgliedern, insbesondere aus arabischen Staaten und den Golfstaaten, individuelle Sicherheitsprüfungen durch, bevor sie in den israelischen Luftraum einfliegen oder in Israel landen dürfen.  

Wie eine israelische Sprecherin bestätigte, wird der tatverdächtige Copilot  in Saudi-Arabien befragt. Die israelischen Passagiere warten den Berichten zufolge auf ihre Heimreise. Das Büro des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu teilte mit, die Lage sei unter Kontrolle und man unternehme alles, um die sichere Rückkehr der israelischen Passagiere in ihre Heimat zu gewährleisten. 

Wie der israelischen Sender „Channel 12 berichtet, hörten Passagiere die Auseinandersetzung zwischen den beiden Piloten. Eine Israelin berichtete dem Sender von großer Angst an Bord. Eine weitere Passagierin sagte, sie habe Schreie gehört und anschließend viel Blut im Cockpit gesehen. Ihren Angaben zufolge überwältigten mehrere Männer den mutmaßlichen Angreifer. Andere Passagiere berichteten, die Maschine sei vor der Notlandung in Saudi-Arabien steil abgesackt. Nach der geglückten Landung, erfolgt durch zwei Ersatz-Piloten, die an Boed waren, hätten zahlreiche saudische Sicherheitskräfte das Flugzeug umstellt. In den sozialen Medien kursieren zudem Videos, die den Vorfall und die Reaktionen der Passagiere zeigen sollen. Queue: CNN / N12 / CM

Generation 8 des BMW 3er Verbrenner vorgestellt

Die BMW 3er Reihe ist seit mehr als 50 Jahren das Herz der Marke BMW. Seit dem Produktionsstart 1975 wurden rund 18 Mio. Einheiten gefertigt, 15  Mio. davon in Deutschland. Der BMW 3er ist damit das weltweit erfolgreichste Premium-Automobil der Mittelklasse. Nun stellen die Münchner den neuen 3er vor.

Rund 1 Mrd. Euro ist in die Weiterentwicklung der beiden Fahrzeugwerke München und Dingolfing geflossen. Etwa eine weitere Mrd. Euro investierte das Unternehmen in das neue Batteriewerk Irlbach‑Straßkirchen in Niederbayern.

Die 8. Generation des BMW 3er wurde als Verbrenner aktuell präsentiert. Foto: BMW

„Wir beherrschen die Transformation – von der Entwicklung über die Industrialisierung bis zur hocheffizienten Produktion in München und Dingolfing. Mit dem neuen Hochvoltbatterie-Werk Irlbach-Straßkirchen holen wir zudem eine Schlüsseltechnologie der Elektromobilität an unseren Heimatstandort. Unser Beitrag steht“,, sagt Raymond Wittmann, Produktionsvorstand BMW Group.

Der vollelektrische BMW i3 wird im umfassend modernisierten Stammwerk der BMW Group in München gefertigt, die dabei verwendeten Hochvoltbatterien der sechsten Generation liefert das neue BMW Group Werk Irlbach-Straßkirchen. Die Varianten des 3er mit Verbrennungsmotor und Plug-in-Hybrid-Antrieb entstehen im BMW Group Werk Dingolfing. An beiden Standorten verfügt die BMW Group über hoch moderne und flexible Produktionssysteme und Strukturen, um auch weiterhin weltweit begehrte Premiumautomobile wettbewerbsfähig in Deutschland zu fertigen. Mit dem gleichen Anspruch und den gleichen Leitlinien werden später nach dem Grundsatz „local for local“ der BMW i3 und der BMW 3er auch im BMW Group Werk San Luis Potosí in Mexiko sowie eine angepasste Variante des 3er für den chinesischen Markt in Shenyang in China produziert.

Auch beim neuen BMW 3er setzt die BMW Group auf regionale Wertschöpfung. Zum Produktionsstart beliefern rund 760 Lieferantenstandorte die Werke München und Dingolfing mit Komponenten und Materialien. Mehr als 70 % dieser Produktionsstandorte befinden sich in Europa, gut 30 % in Deutschland.

Die Vorbereitung auf die achte Generation des 3er verlief an beiden Standorten bewusst unterschiedlich. In München investierte die BMW Group umfassend in neue Gebäude und Produktionsanlagen für Technologien der Neuen Klasse. Das über 100 Jahre alte Werk wurde grundlegend modernisiert und zum hochmodernen „Electric Only“-Standort weiterentwickelt. Das Werk Dingolfing nutzt seine hohe Flexibilität und Modellvielfalt, um die Verbrenner- und Plug-in-Hybrid-Varianten des neuen 3er für Kunden in aller Welt zu produzieren. Um die neuen Modelle effizient in die bestehende Fertigung zu integrieren, wurde im Karosseriebau eine neue, zusätzliche Fertigungslinie für die 3er Reihe geschaffen, während die Fahrzeuge in Montage und Lackiererei gemeinsam mit anderen BMW Modellen im Mix auf dem Band laufen.

Irlbach-Straßkirchen stärkt Industriestandort Niederbayern. Ein weiterer zentraler Baustein für die nächste Generation des 3er und die Neue Klasse ist das Werk Irlbach-Straßkirchen. Dort werden künftig Hochvoltbatterien der sechsten Generation montiert. Ab Oktober versorgt der Standort zunächst das Werk München mit Batteriesystemen für den vollelektrischen i3. Das Werk steht beispielhaft für die erfolgreiche Ansiedlung von Hochtechnologie-Industrie in Deutschland. Es stärkt die regionale Wertschöpfung, sichert qualifizierte Arbeitsplätze und erweitert das industrielle Ökosystem Niederbayerns um einen weiteren Zukunftsstandort. Die Entwicklung des Unternehmens und der wirtschaftliche Aufstieg der Region gingen und gehen eng miteinander einher. Investitionen in Werke, Technologien und Beschäftigung wirken weit über die Werkstore hinaus. Sie stärken regionale Zulieferer, Dienstleister und mittelständische Unternehmen, schaffen Einkommen und Steuereinnahmen und sichern industrielle Kompetenz in der Region.

3er als Symbol für eine erfolgreiche industrielle Zukunft. Mit dem neuen BMW 3er führt die BMW Group die Technologien der Neuen Klasse schrittweise in ihr Kernportfolio ein. Bis Ende 2027 wird das Unternehmen rund 40 neue oder überarbeitete Modelle mit Technologien der Neuen Klasse auf die Straße bringen. Quelle: BMW / CM

Reisebüro streicht fast 21.000 CHF ein und „vergisst“ die Reise zu buchen…

Vier Schweizer haben 20.800 Schweizer Franken bei einem Reisebüro in Zürich für eine Japan-Reise einbezahlt. Bis zum Tag des Abflugs aber hatten sie weder ihre Flugtickets noch Hotelvoucher bekommen. Das Reisebüro hatte nichts gebucht.

Ein 43-Jähriger und seine drei Freunde haben laut einem Artikel im Schweizer Online-Boulevardmagazin Blick“ bei einem Reisebüro in Zürich eine Japan-Reise gebucht. Am 28. September 2026 hätte es eigentlich losgehen sollen. Insgesamt haben die vier Männer 20.800 CHF zunächst als Anzahlung, dann als Restzahlung dem Reisebüro überwiesen und die Bestätigung für Flüge, Hotels und Züge erhalten. Als der Abflugtermin näher rückt und die Unterlagen noch nicht vorlagen, wurden die  Kunden vertröstet.

Der 43-Jährige nimmt die Sache selbst in die Hand und fragte bei Cathay Pacific und den Hotels nach, wie es um die Buchungen steht. Doch über eine Reservation für die vier Kunden verfügen weder die Airline noch die Hotels. Wie „Blick“ nach Anfrage beim Geschäftsführer des Reisebüros erfahren hat, soll es „Unstimmigkeiten bei der Buchungsanfrage“ gegeben haben.

Der Kunde hat bei der Polizei Anzeige erstattet und die Rechtsschutzversicherung und den Reisegeld-Versicherer eingeschaltet. Und als er persönlich im Reisebüro auftauchte, will er gehört haben, wie ein Mitarbeiter am Telefon anderen Kunden mitteilte, dass keine Buchung für das Quartett vorhanden sei. Offenbar handelt es sich um keinen Einzelfall.

Blick nennt nicht, um welches Reisebüro genau es sich handelt. Die Rede ist von einem Reisebüro, das sich selber als Experte für Asienreisen bezeichnet und auf Japan spezialisiert ist. Die Kantonspolizei Zürich will aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.

Und die vier geprellten Kunden? Sie wollten sich die Reise nicht nehmen lassen und haben nun neue Flüge auf eigene Faust gebucht und zusätzlich bezahlt. Am Montag sind sie nach Fukuoka abgehoben.

Klar ist: Der Fall wirft ein schlechtes Licht auf die Reisebüro-Branche; umso mehr, weil vorerst unklar ist, um welches Reisebüro es sich handelt und somit auch andere Asien-Spezialisten unter Verdacht geraten. Ein seriöses Zürcher Reisebüro, das Asienreisen verkauft, hat bereits mehrere Kundenanrufe erhalten mit der Frage, ob mit ihrer Buchung alles in Ordnung sei. Quelle: Blick / CM