Denkzettel- und Besinnungsfunktion

Ein bereits verwaltungsrechtlich – auch sofort vollziehbar entzogener Führerschein macht ein zusätzliches straßenverkehrsrechtliches Regelfahrverbot nicht entbehrlich, wenn der Betroffene gleichzeitig mehrere berauschende Substanzen konsumiert hat. Grund ist die eigenständige Denkzettel- und Besinnungsfunktion des Fahrverbots, die sich – anders als der Entzug der Fahrerlaubnis – auch auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge erstreckt.

Welche Zielrichtung verfolgen Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot?

Wird gegen einen Betroffenen wegen eines Verstoßes nach § 24a StVG ein Bußgeldverfahren geführt, stellt sich die Frage, ob ein zusätzlich verhängtes Regelfahrverbot entbehrlich wird, wenn dem Betroffenen zwischenzeitlich in einem gesonderten Verwaltungsverfahren die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG i.V.m. § 4 Abs. 3 BKatV ist bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG kraft Gesetzes in der Regel ein Fahrverbot anzuordnen. Anders als bei den Katalogtaten nach § 4 Abs. 1 und 2 BKatV, bei denen ein Fahrverbot lediglich in der Regel in Betracht kommt, ist den Tatgerichten hier ein deutlich geringerer Ermessensspielraum eingeräumt, da sich angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit derartiger Ordnungswidrigkeiten die Angemessenheit des Fahrverbots grundsätzlich von selbst versteht.

Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während der Entzug der Fahrerlaubnis darauf gerichtet ist, charakterlich ungeeignete Personen vom Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge abzuhalten, besteht der Zweck des Fahrverbots in einer Denkzettel- und Besinnungsfunktion, die sich zusätzlich auch auf das Führen nicht fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge erstreckt. Wegen dieser unterschiedlichen Reichweite der Sanktionen macht ein Entzug der Fahrerlaubnis ein daneben verhängtes Fahrverbot nicht obsolet.

Warum begründet ein Fahrerlaubnisentzug wegen Rauschgiftsucht keinen Ausnahmefall? Ein Absehen vom Regelfahrverbot kommt nach den allgemeinen Grundsätzen nur bei außergewöhnlichen Härten oder einer Vielzahl minderer Erschwernisse in Betracht, die der Tat oder der Person des Betroffenen innewohnen. Legt der Betroffene vor, mit oder nach der vorgeworfenen Tat ein Verhalten an den Tag, das aus Sicht der Verwaltungsbehörde grundsätzliche Zweifel an seiner charakterlichen Zuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet, stellt dies weder einen der Tat innewohnenden, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigenden Gesichtspunkt noch einen in seiner Person liegenden Härtefall dar. Es würde einen Wertungswiderspruch bedeuten, wenn der Verdacht einer über den Einzelfall hinausreichenden charakterlichen Unzuverlässigkeit gerade der Grund dafür wäre, dem Betroffenen die Wohltat des ausnahmsweisen Absehens von einem gesetzlich vorgesehenen Regelfahrverbot zukommen zu lassen.

Diese Wertung entspricht auch der gesetzgeberischen Systematik des § 25 Abs. 6 Satz 1 StVG, wonach lediglich die Dauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis in derselben Sache auf ein Fahrverbot angerechnet wird. Diese eng begrenzte Ausnahmevorschrift trägt dem Gedanken Rechnung, dass eine im selben Verfahren erlittene Entziehung der Fahrerlaubnis den Zweck eines späteren Fahrverbots durch ihre Verbotswirkung bereits erfüllt hat. Der Gesetzgeber hat damit zugleich die Wertentscheidung getroffen, dass ein Fahrverbot auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis in einem anderen – auch verwaltungsrechtlichen – Verfahren regelmäßig nicht angerechnet werden soll (vgl. OLG Zweibrücken, 12.11.2020 – Az: 1 OWi 2 Ss Bs 146/20).

Kann ein langfristiger vorläufiger Fahrerlaubnisentzug im Einzelfall dennoch zum Wegfall des Fahrverbots führen? Bei einem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis in anderer Sache von erheblichem zeitlichen Umfang kann es im Einzelfall an der präventiven Notwendigkeit der Verhängung eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme fehlen (vgl. OLG Zweibrücken, 12.11.2020 – Az: 1 OWi 2 Ss Bs 146/20). Dies gilt für ein auf §§ 25 Abs. 1 Satz 2, 24a Abs. 1 bis 2a StVG gestütztes Fahrverbot jedoch jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene gleichzeitig mehrere psychoaktive Substanzen konsumiert hat.

Ein Verkehrsverstoß gegen § 24a Abs. 1 bis 2a StVG betrifft ein Verhalten, das – anders als etwa Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße – nicht nur Fahrer fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge betrifft, sondern häufig auch von Fahrern fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, etwa E-Scootern, begangen wird (vgl. BayObLG, 30.06.2025 – Az: 201 ObOWi 405/25). Der Denkzettel- und Besinnungsfunktion kommt daher gerade im Hinblick auf fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge besondere Bedeutung zu. Zudem deutet der gleichzeitige multiple Konsum mehrerer psychoaktiver Substanzen auf schwerwiegende psychische Probleme des Konsumenten hin, sodass die Notwendigkeit besteht, dass dieser sein Konsumverhalten vor dem Hintergrund des fortbestehenden Wunsches zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art langfristig reflektiert.

Wie wurde im vorliegenden Fall entschieden? Vorliegend hatte das Tatgericht von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen, weil dem Betroffenen bereits mit sofort vollziehbarer Entscheidung der Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis wegen Neigung zur Rauschgiftsucht entzogen worden war. Da der Betroffene ausweislich der Feststellungen gleichzeitig unter der Wirkung von THC, Alkohol und einem weiteren berauschenden Mittel gestanden hatte, wurde dies als rechtsfehlerhafte Ermessensausübung bewertet und in der Sache selbst über die Anordnung eines einmonatigen Regelfahrverbots entschieden. Zugleich wurde die zugrunde liegende Regelgeldbuße nach lfd. Nr. 243a BKat wegen des Konsums eines weiteren berauschenden Mittels angemessen erhöht.  
BayObLG, 08.06.2026 – Az: 201 ObOWi 387/26

Audi mit neuem Vertriebschef

Der Volkswagen-Konzern und die AUDI AG besetzen zwei zentrale Vorstandspositionen neu: Martin Sander, derzeit Vorstand für Vertrieb, Marketing und After Sales der Marke Volkswagen, kehrt zu Audi zurück. Er übernimmt zum 01. Oktober 2026 das Vorstandsressort Vertrieb und Marketing. 

Martin Sander war von 1995 bis 2022 in verschiedenen Führungsfunktionen für die vier Ringe tätig. Er verfügt über langjährige internationale Vertriebs- und Markterfahrung, insbesondere in Europa und Nordamerika, und ist sowohl bei Audi als auch im Volkswagen-Konzern eng vernetzt. Zuletzt bewegte sich Sander in schwierigem Terrain. Denn VW hat sein Monaten dicke ganz dicke Probleme im Vertrieb.

Auch Sanders Vorgänger Marco Schubert war seit September 2024 Mitglied des Vorstands von Audi und verantwortlich für Vertrieb und Marketing. Auch er sah sich massiven Herausforderungen bei Audi gegenüber. Zudem war er Mitglied der erweiterten Konzernleitung des Volkswagen-Konzerns mit Verantwortung für Sales, Marketing und After Sales. Nun wird er Mitglied der erweiterten Volkswagen Konzernleitung für die Region Nordamerika, wo sich VW derzeit recht schwer tut. Damit übernimmt er die übergreifende Steuerung der Region Nordamerika. Quelle: Audi / CM

Hotels.com führt Buchungsoptionen für Geschäftsreisende ein

Hotels.com hat auf einer Website und in der APP eine neue Funktion für Geschäftsreisen eingeführt, die die Buchung solcher Reisen erleichtern soll.

Zu den neuen Funktionen gehören Einstellungsmöglichkeiten für Geschäftsreisebuchungen, wie etwa die Festlegung eines maximalen Übernachtungspreises, Tarife inklusive Frühstück und/oder WLAN, voll erstattungsfähige Buchungen sowie der Zugang zu Fitnessbereichen. Zudem können Nutzer auf geschäftsreisespezifische Bewertungen zugreifen und eine Schnellbuchungsoption für bevorzugte Hotels einrichten. Laut Hotels.com lässt sich dieser Geschäftsreise-Bereich über dasselbe Benutzerkonto verwalten, das auch für sonstige Buchungen genutzt wird.

Begleitend zur Ankündigung veröffentlichte Hotels.com Daten aus seinem „Booked for Business“-Bericht. Dieser basiert auf einer Umfrage unter 2.000 Erwachsenen in den USA, die in den vergangenen drei Jahren beruflich gereist sind; die Befragung wurde im Zeitraum vom 4. bis 12. Juli durchgeführt. Zu den Ergebnissen zählte u.a., dass Geschäftsreisenden im Durchschnitt ein Hotelbudget von 236 US-Dollar pro Nacht zur Verfügung steht – bei Fachkräften aus der Technologiebranche lag dieser Wert jedoch bei durchschnittlich 264 US-Dollar pro Nacht.

Darüber hinaus ergab die Umfrage, dass Geschäftsreisende im Schnitt zehn Nächte pro Jahr beruflich unterwegs sind, wobei Beschäftigte in der Technologiebranche sowie im Handwerk die intensivsten Reisepläne aufweisen. Kostenloses Frühstück wurde von 49 % der Befragten als beliebteste Hotelleistung genannt, gefolgt von Treueprogrammen (39 %) und flexiblen Check-in-Zeiten (37 %) Quelle: Hotels.com / CM

Sich auf Dienstreisen als zugehörig zu LGBTQ+ zu outen kann gefährlich sein

Laut einem kürzlich veröffentlichten Sonderbericht des globalen Gesundheits- und Risikomanagementunternehmens Healix sehen sich LGBTQ+-Reisende in einigen Weltregionen mit einer „sich verschlechternden Sicherheitslage“ konfrontiert; Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Richtlinien zu Reiserisiken diese LGBTQ+ angesichts der vielfältigen und sich wandelnden Sicherheitsbedingungen unterstützen.

Der Bericht hält fest, dass sich die Risikolage für LGBTQ+-Reisende in Afrika 2025 „verschlechtert“ hat – bedingt durch „neue kriminalisierende Gesetze und eine verstärkte Rhetorik gegen LGBTQ+-Personen“. So hat beispielsweise der Senegal die Strafen für homosexuelle Handlungen verschärft, und der ghanaische Präsident John Mahama steht Berichten zufolge kurz davor, ein Gesetz zu erlassen, das die Identifizierung als LGBTQ+-Person unter Strafe stellen würde.

Auch in der Region Naher Osten, insbesondere in den VAE und Nordafrika war im vergangenen Jahr eine „Fortsetzung – und teilweise Verschärfung – repressiver Maßnahmen gegen LGBTQ+-Gemeinschaften“ zu beobachten. Im Irak etwa werden Gesetze, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen und geschlechtsangleichende Maßnahmen verbieten, „streng durchgesetzt“. Und in der Türkei wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die öffentliche Äußerung einer LGBTQ+-Identität kriminalisieren soll. 

Bereits früher in dieem Jahr 2026 hatte Riskline zudem seine „LGBTQ Risk Map 2026“ vorgestellt, die eine „wachsende Welle von Rückschritten bei den Rechten“ von LGBTQ+-Reisenden weltweit aufzeigt.

Dem Bericht zufolge verzeichnete die Region der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) im vergangenen Jahr die größte allgemeine Verbesserung bei den Rechten und der Sicherheit von LGBTQ+-Personen – u.a., weil die EU sicherstellt, dass grundlegende Rechte selbst in einigen der konservativeren Mitgliedsstaaten gewahrt bleiben. Zudem seien insbesondere in Polen, Ungarn und Italien Verbesserungen zu beobachten gewesen.

Auf dem amerikanischen Kontinent gab es im vergangenen Jahr zwar „verstärkte gesetzgeberische Unterstützung“ für die Sicherheit von LGBTQ+-Personen, doch insbesondere in Südamerika nahm die Zahl der Gewalttaten gegen diese Gruppe zu, so der Bericht. In den USA hingegen kam es zu Rückschritten bei bestimmten Rechten für Transgender-Personen – etwa durch die Abschaffung des nicht-binären Geschlechtseintrags „X“ in Reisepässen. Zudem herrscht auf Bundesstaatenebene ein uneinheitliches Bild aus Beschränkungen und gesetzlich verankerten Rechten, was das Land laut Bericht zu „einem der rechtlich widersprüchlichsten Umfelder für LGBTQ+-Personen unter den Industrienationen“ macht.

Saskia Veldhuizen, Sicherheitsberaterin bei Healix, berichtete von einer zunehmenden Zahl von Anfragen durch Angehörige von Nichtregierungsorganisationen bezüglich möglicher Probleme bei der Einreise oder Visumswiderrufen – sowohl bei Personen, die selbst der LGBTQ+-Community angehören, als auch bei solchen, die im Auftrag der Community reisen.

„Wir erleben, dass sich viele Organisationen mit diesen Aspekten auseinandersetzen oder sie überprüfen“, sagte sie. „Es handelt sich um eine sehr spezifische und stark von der jeweiligen Person abhängige Frage, weshalb sie nur schwer vorherzusagen ist.“

Für die Region Asien-Pazifik hält der Bericht fest, dass sich der rechtliche Schutz von LGBTQ+-Personen in einigen Gebieten – darunter Thailand, Australien und Südkorea – verbessert hat, während andere Länder für LGBTQ+-Reisende gefährlicher geworden sind. So zensiert China weiterhin Inhalte, die LGBTQ+-Themen aufgreifen, und sowohl Malaysia als auch Indonesien haben dem Bericht zufolge die Zahl der Festnahmen von LGBTQ+-Personen erhöht, denen die Teilnahme an „Sex-Partys“ vorgeworfen wird.

Angesichts der sich wandelnden Risikoprofile für LGBTQ+-Reisende weltweit sei es entscheidend, diese Risiken in den Unternehmensrichtlinien zu berücksichtigen; laut Veldhuizen bestehe jedoch ein häufiger Fehler darin, von LGBTQ+-Reisenden zu erwarten, dass sie ihre Identität bzw. sexuelle Andersartigkeit gegenüber Programmverantwortlichen oder Arbeitgebern offenlegen.

Für Unternehmen ist es wichtig, nicht nur vor der Reise Informationen anzubieten, sondern auch einen Feedback-Mechanismus zu etablieren, der es Mitarbeitern ermöglicht, nach der Reise Probleme zu melden – etwa Diskriminierungserfahrungen mit einem bestimmten Dienstleister. Quelle: Healix / CM

United- App ermöglicht Passagieren, sich bei Flugstörungen selbst auf die Warteliste (Standby) setzen zu lassen

United Airlines hat soeben eine neue Funktion in ihrer App eingeführt, die das Reisen für Mitarbeitende (die oft auf Standby-Basis fliegen) noch schwieriger machen dürfte: Bei Flugstörungen können reguläre Passagiere sich nun für bis zu drei weitere Flüge auf die Warteliste setzen lassen, während sie gleichzeitig ihren bestätigten Sitzplatz für einen vierten Flug behalten.

Wird ein Flug gestrichen oder stark verspätet, bucht United Airlines die Passagiere automatisch auf den nächsten verfügbaren Flug um. Doch was, wenn der nächste Flug erst in einigen Stunden startet und man dringend an sein Ziel gelangen möchte?

Die neue Funktion erlaubt es umgebuchten Passagieren, ihren bestätigten Sitzplatz zu behalten und sich gleichzeitig für bis zu drei alternative Flüge auf die Warteliste setzen zu lassen. Die United-App überwacht daraufhin automatisch die Sitzplatzverfügbarkeit auf diesen Flügen und benachrichtigt den Passagier per SMS, sobald ein Platz frei wird.

Man kann dann entscheiden, ob man auf den früheren Flug wechselt oder den Sitzplatz auf der Verbindung behält, auf die United einen ursprünglich automatisch umgebucht hatte.

„Bei Flugstörungen können Kunden ihre bestätigte Reiseplanung beibehalten und sich für drei zusätzliche Flüge auf die Warteliste setzen lassen“, erklärte Jennifer Schwierzke, Vice President of Customer Operations, Strategy & Execution bei United.

Für United-Beschäftigte, die im Rahmen von Vergünstigungen (sogenannte „Non-Rev“-Reisen) fliegen und in letzter Minute noch einen Platz ergattern wollen, könnte diese neue Funktion die Situation weiter erschweren. Stellen Sie sich vor, Sie sind als Mitarbeiter auf Reisen und sehen, dass auf einem ansonsten ausgebuchten Flug ein Platz frei wird – nachdem Sie zuvor bereits bei mehreren anderen Flügen wegen Überbuchung abgewiesen wurden. Sie glauben, endlich an Bord gehen zu können, doch dann – schwupps – ist der Platz weg, weil ein anderer Passagier gerade von seiner Standby-Liste auf diesen Flug gewechselt ist. Natürlich ist das Reisen auf Mitarbeiterbasis nichts für schwache Nerven, auch wenn das Unterfangen zweifellos immer schwieriger wird.

Die Fluggesellschaft hat zudem kürzlich ein „virtuelles Gate“ in ihre App integriert, um dem Ärgernis  jener  Passagieren, die sich schon vorzeitig am Gate in eie vorhergehende Gruppe drängeln – entgegenzuwirken. Anstatt am Gate darauf zu warten, wann die eigene Boarding-Gruppe aufgerufen wird, sendet das virtuelle Gate Echtzeit-Updates auf das Mobiltelefon: Man erfährt, welche Gruppe gerade an der Reihe ist, und sieht anhand einer Fortschrittsanzeige, wie viele Passagiere bereits an Bord gegangen sind. Quelle: United / CM

Vollsperrung der Bahnstrecke Rosenheim – Salzburg 

Die Bahn-Magistrale München-Salzburg/Innsbruck wird zwischen Rosenheim und Salzburg während der geplanten Generalsanierung vom 07. Februar 2027 bis zum 09. Juli 2027 „voll gesperrt“. 

Alternative Konzepte, wie etwa das „Bauen unter rollendem Rad“, hätten Bautätigkeiten über mehrere Jahre zur Folge und würden in Summe zu deutlich höheren Beeinträchtigungen führen, heißt es in der Antwort der Regierung (21/7715) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7143).

Angaben über die Gesamtkosten für die Generalsanierung macht die Bundesregierung nicht. Bei den erfragten Informationen handle es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der betroffenen privaten Unternehmen, heißt es zur Begründung. Die Offenlegung der Informationen könne wirtschaftliche und finanzielle Nachteile sowohl der DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. 

Zur Beantwortung der Frage nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) der Generalsanierung heißt es: Die Korridorsanierung „Rosenheim – Salzburg“ sei Teil der übergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gewesen, die Anfang 2026 durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) durchgeführt worden sei und auf den bereits durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu einzelnen vorherigen Korridorsanierungen (Hamburg-Berlin, Nürnberg-Regensburg-Passau etc.) aufsetze. „Ein separater Wirtschaftlichkeitsnachweis für das hier betrachtete Projekt ist daher nicht erfolgt“, schreibt die Regierung. Die übergreifende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung habe einen Kostenvergleich und einen Vergleich des monetär bewerteten verkehrlichen Nutzens der Korridorsanierung gegenüber einer konventionellen Realisierung vorgenommen.

Während der Sperrung müssen Fern- und Güterzüge Züge von Salzburg kommend über Freilassing und Mühldorf über die nicht-elektrifizierte und meist eingleisige ABS38 umgeleitet werden. Quelle: Bundestag / CM

Shell-Recharge wird moderner und zuverlässiger

Die E-Mobilitätssparte Shell Recharge des Mineralölkonzerns hat bis Ende August 2026 insgesamt 150 Schnellladepunkte an mehr als 40 Standorten in Deutschland modernisiert. Damit werden Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des öffentlichen Schnellladenetzes für Elektroautos erhöht. Bis Ende 2026 sollen mindestens weitere 50 Ladepunkte mit neuer Hardware ausgestattet werden.  

 Mit dem Austausch älterer Ladesysteme investiert Shell Recharge t in die Qualität und Zuverlässigkeit seiner Ladeinfrastruktur. Mit Letzterer haperte es mitunter sehr, wie CM an seinem Verlagssitz mehrfach leidvoll erfahren musste.  Ziel ist es, das öffentliche Laden für E-Autofahrer verlässlicher zu machen und die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität weiter zu stärken. „Die nächste Phase der Elektromobilität wird nicht allein über die Anzahl der Ladepunkte entschieden, sondern über deren Zuverlässigkeit im Alltag“, sagt Florian Glattes, Leiter Shell Mobility Deutschland, Österreich und Schweiz. „Deshalb investieren wir proaktiv in die Modernisierung unseres Ladenetzwerks. E-Autofahrer sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ladevorgänge einfach starten und zuverlässig funktionieren.“ 

Die neuen Schnellladesysteme sorgen für eine deutlich höhere technische Stabilität. An ausgewählten Standorten wird darüber hinaus auch die verfügbare Ladeleistung erhöht. Vor allem aber profitieren die Kunden von höherer Verfügbarkeit der Ladepunkte und zuverlässigeren Ladevorgängen. „Moderne Hardware ist ein wichtiger Baustein unseres EV-Angebotes“, so Glattes weiter. „Dazu gehören ebenso ein nutzerfreundlicher Ladeprozess, verschiedene Bezahlmöglichkeiten, digitale Services und ein enges Monitoring der Standorte – ebenso wie übrigens ein zielgruppengerechtes Convenience-Angebot im Shop und Shell Café.“ Shell betreibt derzeit gut 2.400 Schnellladepunkte in Deutschland und erweitert dieses Netzwerk fortlaufend – sowohl an eigenen Standorten als auch gemeinsam mit Partnern. Quelle: Shell Recharge / CM

Emirates und Lufthansa verweigern Abnahme der ersten B 777-X

Boeing bekommt Ärger mit Lufthansa und Emirates. Beide Carrier weigern sich, die allerersten, bereits vor Jahren (zwischen 2019 und 2021) von Boeing gebauten Exemplare der Boeing 777X (777-9) abzunehmen. Die Riesenjets und Nachfolger der Jumbos B 747 wurden auf Basis von Planungen aus der Vorkrisen- und Frühphase gebaut. Durch jahrelange Modifikationen während der Testphase hinken sie dem finalen Serienstandard hinterher

Wegen der jahrelangen Verzögerungen und Zertifizierungsprobleme wären diese sogenannten „Early-Build“-Maschinen bei einer Übergabe bereits rund acht Jahre alt, müssten aufwendig umgebaut werden und entsprechen nicht mehr dem aktuellen technischen Standard, betonen Emirates-Chef Sir Tim Clark und Lufthansa-Boss Carsten Spohr. Clark lehnt die ersten zehn Jets scharf ab. Die Lufthansa verhandelt über den Ausschluss dieser gealterten Versionen oder verlangt umfangreiche Nachbesserungen sowie finanzielle Nachlässe.

Emirates hat insgesamt 270 Einheiten der B 777-X-Familie bei Boeing bestellt. Damit ist die Airline aus Dubai mit Abstand der größte Kunde für diesen Flugzeugtyp. Lufthansa hat 27 in Auftrag gegeben. Die Order teilt sich in zwei Varianten auf: 20 Maschinen des Passagiermodells B 777-9 (plus Optionen für weitere 24 Jets) und sieben Jets der Frachtversion B 777-8F für die Tochtergesellschaft Lufthansa Cargo. Jetzt wollen beide Airlines  die ersten Modelle dieser vor Jahren fix und fertig produzierten Tripleseven nicht abnehmen.  

Emirates-Chef Sir Tim Clark betonte, das Design der B 777-X habe über die Jahre einfach zu viele wesentliche Änderungen erfahren, wobei unter Design nicht das optische Aussehen der Jets gemeint ist, sondern die technische Ausstattung.  

Auch Lufthansa CEO Carsten Spohr ist nicht begeistert. In einem Analysten-Gespräch am 04. August sagte Spohr, die LH führe derzeit Gespräche mi Boeing darüber, welche dieser Jets er für den kommerziellen Flugbetrieb nicht akzeptieren werde und welche vielleicht noch auf den aktuellen Stand gebracht werden können. Dazu müsse der Hersteller aber seinen finanziellen Beitrag leisten. 

Im Mai hob die erste für die Lufthansa bestimmte B 777-X mit der Seriennummer 1781 in Everett ab . Sie soll das Kennzeichen D-ABTG. Erhalten. Zwischen D-ABTA und D-ABTG liegen fünf weitere Kennungen, die auf B, C, D, E und F enden. Quelle: Emirates / Lufthansa / CM

VW: Nächste Stufe der Eskalation

Der VW-Vorstand um Oliver Blume, der den Konzern infolge nicht gerade glücklichen Managements beinahe an die Wand gefahren hat,  will sein Konzept samt Werksschließungen vom Aufsichtsrat absegnen lassen. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht, stattdessen die nächste Stufe der Eskalation.

VW steht eine turbulente Aufsichtsratssitzung am kommenden Freitag bevor: Während die IG Metall dem Management schwere Fehler vorwirft und Werksschließungen um jeden Preis verhindern will, ist ein Vorschlag des Vorstands durchgesickert, der sich liest wie der Albtraum des Betriebsrats.

Der VW-Vorstand beharrt auf der Schließung von vier Werken (die bekannten in Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm), das Aus der spanischen Volkswagentochter SEAT und weitere radikale Einschnitte. Insider gehen davon aus, dass der Aufsichtsrat die Vorschläge ablehnen wird. Der Vorstand um VW-Chef Blume will bei einer Ablehnung des rigiden Umbauplans durch den Aufsichtsrat eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Ein solcher Schritt wäre für die deutsche Industrie äußerst ungewöhnlich und zeigt, als wie dramatisch die Führung um VW-Chef Oliver Blume die Lage einstuft.  Und selbst wenn es zu einer außerordentlichen Hauptversammlung kommen sollte, könnte das Land Niedersachsen mit seiner Sperrminorität Werksschließungen verhindern. 

Das Papier zeigt jedoch, wie ernst der Vorstand die Lage einschätzt. Die anstehenden Verhandlungen über die Zukunft des Konzerns dürften entsprechend hart werden. Ganz ohne Zugeständnisse werden auch die Arbeitnehmer nicht davonkommen. Laut Insidern fürchtet der VW-Vorstand, dass Europas größter Autohersteller ab dem Jahr 2030 dauerhaft in die Verlustzone rutschen könnte. Ohne das Umbaukonzept könnte der Bestand des VW-Konzerns demnach nicht gesichert werden. Kommt es zum großen Knall, dann wären die Folgen für die Bundesrepublik massiv. Denn VW ist der größte industrielle Arbeitgeber, an dem letztlich das Schicksal der Autoindustrie hängt. Zulieferer wie Bosch, Conti und ZF lasten ihre Werke mit den Aufträgen der Wolfsburger aus. Bei einem Aus würden ganze Regionen wirtschaftlich abstürzen. Quelle: Automobilwoche / Correctiv / CM

Condor und Qantas sind jetzt Partner

Das deutsche Luftfahrtunternehmen Condor und die australische Fluggesellschaft Qantas starten eine neue Partnerschaft. Zusammen schaffen sie zusätzliche Reisemöglichkeiten zwischen Australien und Neuseeland sowie Europa und darüber hinaus. 

Im Rahmen der Zusammenarbeit können Mitglieder des Qantas Frequent Flyer Programms ihre Qantas Points ab sofort für Prämienflüge mit Condor einlösen. Neben der Zusammenarbeit im Frequent Flyer Programm umfasst die Kooperation auch eine Interline Partnerschaft, die die Streckennetze von Condor und Qantas miteinander verbindet. An wichtigen internationalen Drehkreuzen wie Bangkok, Johannesburg, Los Angeles, San Francisco, New York, Vancouver, Paris und Rom überschneiden sich die Netzwerke beider Airlines. Dadurch entstehen z.B. für Geschäftsreisende zusätzliche Reisemöglichkeiten zwischen Australien und Neuseeland sowie Europa und darüber hinaus. Auf durchgehend gebuchten Verbindungen kann das Gepäck bequem bis zum Zielflughafen durchgecheckt werden.

Condor ist jetzt Partner der Qantas. Foto: Condor

Qantas Frequent Flyer erhalten durch die Partnerschaft Zugang zu Prämienflügen im Condor Streckennetz. Condor fliegt zu mehr als 90 Zielen in Europa, im Mittelmeerraum, in Nord- und Mittelamerika sowie der Karibik. Über internationale Umsteigepunkte können Reisende aus Australien und Neuseeland das Condor Netzwerk erreichen und ihre Reise zu zahlreichen Zielen fortsetzen.

Die neue Zusammenarbeit mit Qantas ist Teil des kontinuierlichen Ausbaus des internationalen Partnernetzwerks von Condor. Seit Beginn dieses Jahres hat Condor Interline Vereinbarungen mit Etihad Airways, EVA Air, Saudia, Air Astana, Japan Airlines, Hainan Airlines, Cathay Pacific, Uzbekistan Airways und Qantas Airways geschlossen. Auch die Zusammenarbeit mit Thai Airways startet zum 01. September 2026.  

Durch die neuen Partnerschaften verknüpft Condor das eigene Streckennetz noch stärker mit wichtigen internationalen Märkten und Destinationen in Asien, Australien, Neuseeland und dem Nahen Osten. Quelle: Condor / CM