Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt (DZSF) hat die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Gewalt gegen Bahnbeschäftigte – Analyse, Vorsorge, Nachsorge“ veröffentlicht. Vom 04. Februar bis zum 19. März 2025 wurde online eine Befragung von Bahnbeschäftigten mit direktem Kundenkontakt in Deutschland durchgeführt. In die Auswertung flossen die Antworten von 2.002 Befragten ein. 42,4 % der Befragten gaben an, dass das Kontrollieren von Fahrscheinen zu ihrem Aufgabenbereich gehört.
Der Forschungsbericht liefert erstmals eine umfassende Analyse der Entstehungsbedingungen von Gewalt gegen Beschäftigte im Bahnsektor in Deutschland und zeigt praxisnahe Ansätze auf, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden wirksamer schützen können.
Die Untersuchung, welche die Kienbaum Consultants International GmbH und das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Bielefeld im Auftrag des DZSF durchgeführt haben, macht deutlich, dass Gewalt gegen Bahnbeschäftigte meist durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren entsteht. Das können konfliktträchtige Kontrollsituationen, betriebliche Belastungen wie Verspätungen oder hohes Fahrgastaufkommen, aber auch organisatorische Rahmenbedingungen sein.
Für die Studie wurden die Erfahrungen der Sicherheitsbeauftragten von 31 Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie über 2.000 Bahnbeschäftigten jeweils mit standardisierter Online-Befragung erhoben. Die Ergebnisse der Auswertung zeigen u.a., dass insbesondere Fahrausweiskontrollen ein erhöhtes Konfliktpotenzial bergen. Denn es halten sich nicht wenige meist gewaltbereite Männer ohne gültigen Fahrausweis in den Zügen auf. Die Studie verdeutlicht aber auch, dass klare Handlungsspielräume, erreichbare Unterstützungssysteme und realitätsnahe Trainings die Sicherheit der Beschäftigten stärken können.
Sinkende Hemmschwelle zu Gewalt. Viele Unternehmen berichten von einer wahrnehmbar angespannten gesellschaftlichen Atmosphäre, sinkender Hemmschwelle zur Gewalt und zunehmendem Respektverlust – insbesondere gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Raum. Wiederholt wurde betont, dass das Problem der Gewalt stärker öffentlich sichtbar gemacht und Gegenstrategien gesamtgesellschaftlich adressiert werden müssen. Die große Mehrheit der befragten Unternehmen stuft die bestehenden Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten mit Kundenkontakt als nicht ausreichend ein. Nur ein Viertel der Bahnuunternehmen bewertet sie als „eher ausreichend“ oder „ausreichend“.
Herausforderungen & Hindernisse. Neben der Bewertung einzelner Maßnahmen wurden die befragten Unternehmen auch um eine Einschätzung struktureller und organisatorischer Hürden gebeten, die einer wirksamen Gewaltprävention und -nachsorge im Weg stehen. So stellt ein Mangel an personellen Kapazitäten aus Sicht der Mehrheit ein zentrales Hindernis dar: 71,0 % bewerten diesen Aspekt als relevant, weitere 22,6 % als eher relevant. Auch finanzielle Einschränkungen zählen zu den häufig genannten Hürden. 64,5 % stufen sie als relevant ein. Wissenslücken über typische Situationen, in denen Gewalt entstehen kann, erschweren nach Einschätzung von 29,0 % die gezielte Maßnahmenplanung; weitere 25,8 % sehen dies als eher relevant. Elf Unternehmen (35,5 %) bewerten diesen Punkt hingegen als weniger bedeutsam.
Auch in den offenen Rückmeldungen wurde eine Reihe zusätzlicher Herausforderungen genannt: insbesondere fehlende Handlungsspielräume aufgrund restriktiver Verkehrsverträge, unzureichende Finanzierung durch die Aufgabenträger, eine als gering empfundene gesellschaftliche Priorisierung des Themas sowie Datenschutzbedenken – etwa im Kontext von Videoüberwachung oder Bodycams. Einzelne Unternehmen kritisierten zudem mangelndes Problembewusstsein im eigenen Betrieb oder komplexe interne Strukturen, die eine schnelle Reaktion auf Vorfälle erschweren.
Wo Handlungsbedarf oder Schutzlücken bestehen. Viele Maßnahmen sind grundsätzlich vorhanden und werden in der Praxis vor allem anlassbezogen eingesetzt – insbesondere personelle und organisatorische Vorkehrungen wie der zusätzliche Einsatz von Sicherheitspersonal oder der temporäre Verzicht auf Fahrausweiskontrollen. Technische Schutzlösungen wie Bodycams oder diskrete Hilferufsysteme sind nur punktuell etabliert. Am weitesten verbreitet und strukturell am stärksten verankert sind hingegen Schulungsformate – etwa verpflichtende Deeskalationstrainings – sowie psychosoziale Unterstützungsangebote für Beschäftigte nach Gewalterfahrungen. Die beiden letztgenannten „Schutzlösungen“ bringen i.d.R. gar nichts. Erfahrungen vieler Länder zeigen, dass nur drakonische Geld- und Freiheitsstrafen für Gewalttäter Sinn machen.
Die allermeisten Befragten (95,9 %) berichteten, dass ihr Arbeitgeber ihnen keine Bodycam zur Verfügung stelle. Rund jeder oder jede Zehnte des fahrscheinkontrollierenden Personals gab jedoch an, eine Bodycam – meist auf freiwilliger Basis – nutzen zu können [erfragt vor dem Entschluss der DB AG, jedem Mitarbeiter im Kundenkontakt eine Bodycam zur Verfügung zu stellen].
Einen Abwehrspray führten 17 % des kontrollierenden und 11 % des nicht-kontrollierenden Personals bei sich. Die meisten dieser Befragten gaben an, es regelmäßig oder immer mitzuführen. Etwas mehr als die Hälfte der Befragten verfügte über eine mobile Hilferufmöglichkeit (z. B. per Handy-App, Smartwatch oder Notfallknopf), die sie ständig bei sich tragen konnten.
Weniger als jeder oder jede zehnte Befragte im kontrollierenden Bereich hatte keinen Zugang zu einem verschließbaren Rückzugsraum. Ein generelles Alkoholkonsumverbot in den Zügen, in denen sie tätig waren, wurde von der Mehrheit
der Befragten verneint. Unter den fahrscheinkontrollierenden Befragten traf dies auf rund drei Viertel (76,4 %) zu. Die Durchsetzung eines Alkoholverbots lag deutlich häufiger im Aufgabenbereich des fahrscheinkontrollierenden Personals.
Die fahrscheinkontrollierenden Befragten wurden zusätzlich zu unternehmensseitigen Rahmenbedingungen in Kontrollsituationen befragt. Knapp ein Fünftel gab an, dass die Entscheidung, in Einzelfällen auf die Fahrscheinkontrolle zu verzichten, nicht im eigenen Ermessen liege. Die übrigen Befragten konnten dies entweder selbstbestimmt (39,3 %) oder im Rahmen klarer Vorgaben ihres Unternehmens (44,4 %) entscheiden. Quelle: Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt / CM