Tesla investiert mehr in F&E als die europäischen Autobauer

Teslas Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen deutlich schneller als der Umsatz. Im ersten Quartal 2026 erreicht die F&E-Quote mit 8,7 % einen neuen Höchstwert, nachdem sie Anfang 2023 noch bei 3,3 % lag. 

Während der Umsatz im betrachteten Zeitraum zwischen 19,3 und 28,1 Mrd. USD schwankt, wachsen die absoluten F&E-Ausgaben kontinuierlich. Von 771 Mio. US-Dollar im ersten Quartal 2023 steigen sie auf 2,371 Mrd. US-Dollar im zweiten Quartal 2026. Besonders seit 2025 zieht die Quote damit deutlich an und überschreitet mehrfach die Marke von 7 %, was auf eine strategische Verschiebung hindeutet.

Teslas F&E-Investitionen steigen stark. Grafik: Statista

So deutet der steigende Anteil der F&E-Ausgaben darauf hin, dass der Elektroauto-Pionier verstärkt in Zukunftstechnologien investiert. Neben autonom fahrenden Taxis und Batterieforschung rücken dabei auch humanoide Roboter in den Fokus. So hat Tesla  kürzlich in seinem Werk in Fremont mit der Produktion seines lang erwarteten humanoiden Roboters „Optimus“ begonnen. 

Die durchschnittliche F&E-Quote bei den großen europäischen und insbesondere deutschen Automobilherstellern liegt im Durchschnitt bei rund 6,5 % des Umsatzes. Angesichts der Transformation hin zu Elektromobilität, autonomen Fahren und Softwareplattformen gehören die deutschen Autobauer damit im weltweiten Vergleich weiterhin zu den Spitzenreitern bei der Forschungsintensität, liegen aber klar hinter Tesla.

Je nach Konzern unterscheidet sich die genaue Quote im Detail:

  • Der VW-Konzern weist traditionell die mit höchsten absoluten F&E-Ausgaben weltweit auf. Die F&E-Quote belief sich zuletzt auf 7,9 % bei Gesamtkosten von rund 21 Mrd. Euro. 
  • Die beiden Premiumhersteller BMW & Mercedes-Benz bewegen sich üblicherweise in einem Korridor von 5,5 bis knapp 7 % ihres Umsatzes, um die technologische Transformation (wie das parallele Weiterentwickeln von Elektro- und Verbrennerplattformen) zu finanzieren.  uelle: Tesla / Statista / CM

Amadeus und Nvidia kooperieren bei der Skalierung KI-gestützter Flugsuchfunktionen

Amadeus hat eine Absichtserklärung mit dem Technologieunternehmen Nvidia unterzeichnet. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Effizienz und Skalierbarkeit von KI-gestützten Flugsuchfunktionen zu verbessern.

Die beiden Unternehmen arbeiten bereits gemeinsam an technischen Bewertungen und Benchmarks auf Basis der KI-Rechenarchitekturen „Hopper“ und „Blackwell“ von Nvidia. Damit soll untersucht werden, inwieweit diese Architekturen bei der Abwicklung umfangreicher Suchanfragen im Reisebereich unterstützen können. Die neue Vereinbarung setzt diese Arbeit fort, um sicherzustellen, dass Flugsuchergebnisse auch bei der Weiterentwicklung KI-basierter Suchverfahren präzise und direkt buchbar bleiben.

Amadeus braucht Nvidia Hilfe. Foto: Nvidia

„KI eröffnet in der Reisebranche neue Möglichkeiten – von intelligenteren Suchfunktionen bis hin zum Einsatz von KI-Assistenten – und stellt gleichzeitig neue Anforderungen an die Recheninfrastruktur“, erklärte David Hogan, Nvidia VP of Enterprise für die Regionen Europa, Naher Osten und Afrika. „Unsere Zusammenarbeit mit Amadeus verbindet die beschleunigte Rechenleistung und KI-Technologie von Nvidia mit fundiertem Fachwissen aus der Reisebranche, um schnellere und effizientere Flugsuchlösungen im globalen Maßstab zu entwickeln.“

Konkret arbeiten die Unternehmen daran, die Skalierbarkeit und die Antwortzeiten bei der Flugsuche durch den Einsatz von Grafikprozessoren (GPUs) und zentralen Prozessoren (CPUs) zu optimieren. Zudem sollen Modelle entwickelt werden, die gezielt auf die spezifischen Herausforderungen der Reisebranche zugeschnitten sind. Darüber hinaus untersuchen die Partner Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bei Cloud- und Infrastrukturlösungen, um der wachsenden Nachfrage nach KI-gestützten Reiseanwendungen gerecht zu werden. Quelle: Nvidia / CM

Viele verändern ihr Mobilitätsverhalten

Rückläufige Nachfrage, harter internationaler Wettbewerb und Stellenabbau – die deutsche Automobilindustrie steht unter Druck. Nur mit digitalen Innovationen wird es aus Sicht der Deutschen einen Weg aus der Krise geben: 79 % sind überzeugt, dass die Branche ohne digitale Innovation im Wettbewerb nicht bestehen kann. 70 % halten Kooperationen mit Tech-Unternehmen für notwendig, um international mithalten zu können. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 

Zugleich wird der deutschen Automobilindustrie das Comeback zugetraut: 71 % vertrauen darauf, dass sie wieder zu alter Stärke zurückfindet. Rund die Hälfte (49 %) meint, die deutsche Automobilbranche sollte sich wieder stärker auf ihre klassischen Werte besinnen. „Die deutsche Automobilindustrie steht unter wirtschaftlichem, geopolitischem und technologischem Druck“, so Bitkom-Vizepräsidentin Dr. Tanja Rückert. „Digitale Innovationen sind ein wesentlicher Schlüssel, um im Wettbewerb zu bestehen. Ingenieurskunst und Qualität bleiben wichtige Stärken – sie müssen aber konsequent mit hochmoderner Software, KI und autonomen Technologien verbunden werden.“ 

Herausforderungen. Die Deutschen sehen eine ganze Reihe von Faktoren, die es der Branche derzeit schwermachen: 7 von 10 (69 %) sehen steigende Benzin- und Energiepreise als eine der aktuell größten Herausforderungen, dicht gefolgt von Handelskriegen mit 67 %. Einschränkungen von Verbrennungsmotoren sehen knapp über die Hälfte (56 %) als Herausforderung, die Marktdurchdringung von Elektroautos 50 %. Die Abhängigkeit von Batterielieferanten ist für 48 % eine Herausforderung, die Diskussion um autofreie Innenstädte für nur 30 %. 

Neue Wettbewerber sehen 53 % als Herausforderung für die Position der deutschen Automobilindustrie. Einen Mangel an Ingenieuren mit IT-Fachwissen nennen 38 %. Den Trend zu vernetzten und autonomen Fahrzeugen sieht lediglich ein Viertel (25 %) als Herausforderung, digitale Verkehrsangebote wie Carsharing, Mitfahrdienste oder Fahrtenvermittler sogar nur 17 %. 

Autokauf: Internetzugang schlägt Design und Marke. Wie wichtig digitale Innovationen inzwischen sind, zeigt auch der Blick auf die Kaufkriterien: Für 80 % der Deutschen ist ein Internetzugang, etwa für Entertainment oder Kommunikation, beim Autokauf wichtig. Damit liegt die Konnektivität beim Autokauf inzwischen deutlich vor klassischen Kriterien wie Design und Marke mit jeweils 56 %. 77 % legen Wert auf neue Fahrassistenzsysteme, 74 % auf die Kompatibilität des Cockpits mit dem eigenen Smartphone, 71 % auf Dienste auf Basis von Fahrzeugdaten und 66 % auf Online-Updates der Fahrzeugsoftware. Rund der Hälfte (53 %) sind Technologien für das automatisierte Fahren wichtig. 

Weiterhin ganz oben stehen aber klassische Kriterien: Sicherheit liegt mit 98 % an der Spitze, dicht gefolgt von Umwelteigenschaften wie dem Verbrauch (94 %), Komfort bzw. Bequemlichkeit (93 %) sowie dem Anschaffungspreis (92 %). Die Art des Antriebs ist 83 % wichtig, die Motorleistung 70 %. 

KI im Auto. Auch beim Einsatz Künstlicher Intelligenz zeigt sich, was die Menschen von einem modernen Auto erwarten: Besonders groß ist das Interesse an Anwendungen, die Sicherheit und Schutz erhöhen. 83 % würden es begrüßen, wenn eine KI das Fahrzeug bei einem erkannten Diebstahlversuch automatisch blockiert. 78 %  fänden gut, würde eine KI das Fahrzeug automatisch übernehmen, um Unfälle zu vermeiden. 69 % befürworten eine KI, die Fahruntüchtigkeit etwa durch Übermüdung oder Alkohol erkennt und vom Fahren abrät. Und mehr als die Hälfte (53 %) will sogar eine KI, die bei überhöhter Geschwindigkeit oder riskantem Fahrverhalten aktiv ins Auto eingreift. 

Autonomem Fahren gehört die Zukunft. 69 % gehen inzwischen davon aus, dass autonomes Fahren in Zukunft Standard sein wird. Die Nutzungsbereitschaft ist schon jetzt hoch: Nahezu 100 % können sich vorstellen, ein autonomes Verkehrsmittel zu nutzen. Besonders hoch ist die Bereitschaft bei autonomen Bussen (71 %( und U- oder S-Bahnen (69 %). Aber auch einen autonomen Privat-Pkw würden 62 % nutzen. Bei Schiffen (32 %9 ) und Flugzeugen (30 %) ist die Offenheit deutlich geringer. 

Eigene Erfahrungen mit automatisiertem Fahren bei Autos gibt es bereits, bislang jedoch vor allem auf den unteren Stufen. 47 % haben bereits Systeme auf Level 1 genutzt, 34 % teilautomatisiertes Fahren auf Level 2. Deutlich seltener sind Erfahrungen mit höheren Automatisierungsstufen: Level 3 haben bislang nur 5 %, Level 4 lediglich 2 % als Fahrer oder Beifahrer erlebt. 

Rechtliche Unsicherheiten bleiben Hürden. Noch stehen dem autonomen Fahren aus Sicht vieler Menschen aber Hürden entgegen. Die Vorbehalte richten sich dabei nicht gegen die Idee des autonomen Fahrens an sich. Vielmehr sehen 63 % unsichere rechtliche Rahmenbedingungen als Hürde, 59 % sorgen sich vor technischen Problemen und 47 % vor Hackerangriffen. Gleichzeitig werden Vorteile gesehen: 44 % erwarten einen besseren Verkehrsfluss und jeweils rund vier von zehn mehr Sicherheit für Insassen (41 %) bzw. andere Verkehrsteilnehmer (39 %). 

Auch beim politischen und gesellschaftlichen Umgang mit autonomem Fahren zeigt sich ein positives Bild: 54 %t finden, Deutschland sollte beim autonomen Fahren eine Vorreiterrolle einnehmen, was aber absolut nicht der Fall ist (Amerikaner und Chinesen sind um Lichtjahre davon geeilt) . 

Mobilität im Wandel. Der Wandel der Mobilität zeigt sich nicht nur am Interesse an neuen Technologien, sondern auch an einem heute bereits veränderten Mobilitätsverhalten. Im Vergleich zu 2024 hat dabei vor allem das Flugzeug eingebüßt: 36 % der Deutschen fliegen nach eigenen Angaben heute seltener, nur 1 % häufiger. Taxis nutzen 29 % seltener, nur 4 % häufiger. Fahrtenvermittler wie Uber oder Bolt entwickeln sich hingegen stabil. nach oben. 

Den eigenen Pkw nutzen 21 % seltener. Verloren haben auch Bus und Bahn, was angesichts des Zustroms an Bahnfahrgästen so nicht stimmen kann. Der Fernverkehr wird laut der Bitkom-Studie angeblich von 21 % seltener und 6 % häufiger genutzt, im Nahverkehr stehen 15 % mit seltenerer und 13 % mit häufigerer Nutzung gegenüber. Das Statistische Bundesamt und die Zahlen der Deutschen Bahn sprechen das genaue Gegenteil. Absolut unglaubhaft sind auch die Zahlen der Bitkom-Studie betreffend die Nutzung von Carsharing. Angeblich t nutzen es heute 11 % öfter und nur 3 % seltener. Den größten Zuwachs verzeichnet das eigene Fahrrad: 43 % nutzen es im Vergleich zu 2024 häufiger. Zu Fuß gehen 26 % häufiger und 5 % seltener. 

Als Gründe für Veränderungen des eigenen Mobilitätsverhaltens werden vor allem äußere Faktoren genannt: 61 % der Menschen, die ihr Mobilitätsverhalten geändert haben, wollen das Klima schonen. Gestiegene Energie- und Benzinpreise nennt rund die Hälfte (51 %). Unter Menschen mit rückläufiger Pkw-Nutzung nennen sogar 78 % gestiegene Benzin- und Energiepreise als Grund für ihr verändertes Mobilitätsverhalten. Weitere äußere Faktoren sind die Sorge vor Infektionskrankheiten (21 %), der Wegfall von Dienstreisen (18 %) sowie Unzuverlässigkeit im Bahnverkehr (25 %) und gestiegene Preise im ÖPNV (14 %t). 

Die Einführung des Deutschlandtickets war für 15 % ursächlich für ihr geändertes Mobilitätsverhalten, ebenso die Nutzung eines Mobilitätsbudgets (15 %). Häufigeres Homeoffice führte bei 6 % zu einer Veränderung der Mobilität. 

Trotz aller offenen Fragen und Herausforderungen überwiegt beim Blick in die Zukunft der Mobilität der Optimismus: 85 % sehen die Digitalisierung als Chance für die Mobilität. „Die Menschen sehen in der Digitalisierung vor allem die Chance, Mobilität besser zu machen – sicherer, komfortabler, effizienter und klimaschonender. Zugleich trauen sie der deutschen Autoindustrie zu, den Wandel nicht nur zu bewältigen, sondern positiv für sich zu nutzen. Jetzt kommt es darauf an, Innovationen schneller in die breite Anwendung zu bringen und daraus eine neue Stärke für den Mobilitätsstandort Deutschland zu entwickeln“, so Rückert. Quelle: Bitkom / CM

United: Das Geschäfts mit Business Travellern wächst kräftig

Die Einnahmen von Lufthansa-Partner United Airlines aus dem Geschäftsreiseverkehr im dritten Quartal 2026 stiegen im Jahresvergleich um 22 %, wobei die Erträge pro Einheit (Yields) um 15 % zulegten. Die Einnahmen aus vertraglich vereinbarten Geschäftsreisen wuchsen um 26%, Erfreuliche Zahlen, die Andrew Nocella, Chief Commercial Officer von United Airlines, im Rahmen einer Telefonkonferenz zu den Geschäftsergebnissen mitteilte. 

Höhere Flugpreise haben die Nachfrage von Geschäftsreisenden nicht gebremst. Nocella erklärte dazu: „Wir gehen davon aus, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass die Flugpreise – ebenso wie andere Reisekostenkomponenten – über viele Jahre hinweg hinter der allgemeinen Inflationsrate zurückgeblieben sind.“

Die Einnahmen aus Premium-Klassen (einschließlich „Economy Plus“) stiegen um 17 %; dies bei einer Kapazitätsausweitung von 2,5 %. Die Einnahmen aus den übrigen Klassen nahmen um 18,4 % zu, bei einer Kapazitätssteigerung von 0,5 %.

„Das Premium-Segment entwickelt sich weiterhin stark; die Auslastung in den Premium-Kabinen liegt im Jahresvergleich um etwas mehr als einen halben Prozentpunkt höher und ist gegenüber 2019 um 3,6 Prozentpunkte gestiegen“, so Nocella. Er ergänzte, dass die Auslastung im Geschäftsreisebereich im Quartal um fast einen Prozentpunkt zugenommen habe.

United Airlines meldet starkes Geschäftsreisesegment. Foto: United

Nocella berichtete zudem, dass der Bereich „Loyalty“ (Kundenbindungsprogramme) „ein weiteres starkes Quartal“ verzeichnete, mit einem Anstieg der Einnahmen um 17 % gegenüber dem Vorjahr.

Auf die Frage eines Analysten zu den kürzlich eingeführten, gestaffelten Tarifkategorien in den Premium-Klassen – die in jeder Kabinenkategorie einen „Basis“-Tarif vorsehen – antwortete Nocella: „Die Raten für Upgrades (bzw. den Wechsel in eine höhere Tarifkategorie) sind außerordentlich hoch. Die Kunden wissen genau, was sie kaufen; wir legen dies sehr transparent dar. … Es ist für uns von wirklich enormer Bedeutung – weit mehr, als vielen bewusst ist.“

Starlink-WLAN. United gab zudem bekannt, dass Starlink-WLAN in mehr als 635 Flugzeugen der Hauptflotte sowie bei United Express installiert worden ist – das entspricht fast der Hälfte der täglichen Flüge. Die Installationen sollen bis Ende 2027 vollständig abgeschlossen sein. „Während Starlink für alle unsere Kunden wichtig ist, ist es für unsere Geschäftskunden von entscheidender Bedeutung. Wir gehen davon aus, dass diese Kundengruppe im Jahr 2027 ein wesentlicher Treiber für das Umsatzwachstum und die Steigerung unseres Marktanteils sein wird“, so Nocella weiter.

Kennzahlen von United für das dritte Quartal 2026. Der Passagierumsatz von United stieg im dritten Quartal im Jahresvergleich um fast 18 % auf mehr als 16,2 Mrd. US-Dollar. Der Gesamtumsatz nahm um mehr als 17 % auf rund 17,9 Mrd. US-Dollar zu. Der Nettogewinn überstieg 1 Mrd. US-Dollar – ein Anstieg gegenüber den 949 Mio. US-Dollar, die im Vorjahreszeitraum verzeichnet wurden.

Der Passagierumsatz auf Inlandsflügen stieg im dritten Quartal im Jahresvergleich um fast 20 % auf 9,7  Mrd. US-Dollar, während der Umsatz auf internationalen Strecken um mehr als 14 % auf 6,5 Mrd. US-Dollar zunahm. Auf Europa-Strecken stieg der Passagierumsatz um mehr als 13 % auf über 3,3 Mrd. US-Dollar. Auf den Strecke von und nach Lateinamerika verzeichnete United einen Anstieg des Passagierumsatzes um 24 % auf mehr als 1,3 Mrd. US-Dollar.

Die Kapazität nahm im dritten Quartal im Jahresvergleich um 1,3 % zu. Die durchschnittlichen Treibstoffkosten beliefen sich im Quartal auf 3,90 US-Dollar pro Gallone, verglichen mit 2,43 US-Dollar im Vorjahreszeitraum. United rechnet für das vierte Quartal mit durchschnittlichen Treibstoffkosten von 4,80 US-Dollar pro Gallone. Quelle: United / CM

ÖBB vor Struktur-Reform

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Grundsatz auf ein neues Bundesbahngesetz geeinigt. Damit ist – 23 Jahre nach der letzten Neuaufstellung – der Weg für eine ÖBB Reform frei. Die Strukturreform sieht vor, die ÖBB Holding in ihrer Rolle zu stärken. Dafür soll die Holding zukünftig neben CEO und CFO einen COO (Chief Operating Officer) erhalten. Das neue Vorstandsmitglied übernimmt die Aufgabe, den Prozess „Bahn-Produktion“ konzernal zu steuern.

Gleichzeitig sollen die Absatzgesellschaften, ÖBB Personenverkehr und ÖBB Rail Cargo, stärker auf den Markt ausgerichtet werden. Die sogenannte Doppelmütterstruktur wird aufgelöst. Die Reform soll ab 2027 umgesetzt werden. Organigramm der ÖBB, vereinfachte Darstellung, im Anhang.

Die ÖBB stellt sich neu auf. Foto: ÖBB

ÖBB-CEO Andreas Matthä: „Für die ÖBB ist das ein Herbst mit einem guten Ergebnis. Mit der Reform können wir die ÖBB so aufstellen, dass wir schneller entscheiden, klarer Verantwortung übernehmen und unsere Leistungen noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausrichten. So sichern wir die Leistungsfähigkeit der Bahn und stärken ihre Rolle für die Mobilität der Zukunft.“

Dass die Anforderungen an die Bahn in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, zeigen zwei Zahlen: Auf Österreichs Schienen fahren inzwischen 98 Eisenbahnverkehrsunternehmen. Vor zehn Jahren waren es noch 63. Und 2025 waren rund 350 Mio. Fahrgäste mit der Bahn unterwegs. 2016 waren es 240 Mio. Passagiere.

PR26 modernisiert die Bahnproduktion. Parallel zur gesetzlichen Strukturreform haben die ÖBB mit der Produktionsreform „PR26“, bereits die Neuaufstellung angefangen, voranzutreiben. Sie setzt dort an, wo Bahnqualität konkret entsteht: im Zusammenspiel von Fahrplankapazitäten, Fahrzeugen, Personal, Werkstätten, Disposition und Instandhaltung. Künftig wird stärker nach Verkehrssystemen wie Tagfernverkehr, Nachtfernverkehr oder Einzelwagenverkehr geplant und gesteuert. Der operative Start von PR26 ist für den 01. Juli 2027 geplant. Quelle: ÖBB / CM

Zufriedenheitsstudie in Sachen BEV

Die aktuelle E-Auto-Zufriedenheitsstudie der Stuttgarter USCALE GmbH zeigt  welche Hersteller ihre Kunden überzeugen können und wo es noch hapert USCALE betreibt Marktforschung, die sich vollständig auf Elektromobilität spezialisiert hat. Mit dem Fokus auf die Nutzersicht im Ökosystem der Elektromobilität unterstützen USCALE alle Marktteilnehmer. Die Fokusmärkte sind DACH, Frankreich, UK, Italien, Spanien, Niederlande, Norwegen, sowie drei wichtigen Weltmärkten USA, CHINA und GCC/EMIRATE.

Die Elektromobilität verändert den gesamten Mark. Die Automotive-Branche befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Nicht nur Elektroautos müssen in weiten Teilen neu gedacht werden, sondern auch Dienste der Hersteller rund um das Auto selbst. Die Branche muss sich also möglichst schnell an die neuen Bedingungen anpassen. Auch die Energiebranchesteht vor massiven Veränderungen. Aus ihrer Sicht ergeben sich jedoch hauptsächlich Potenziale. Dagegen steht die Mineralölbranche vor der Herausforderung, den Vertrieb von Benzin und Diesel in einen Vertrieb von Strom zu überführen. 

Zu den Treibern der nun auch in Deutschland spürbaren  Veränderung hin zur E-Mobilität zählen ein neues Kundenverhalten, neue Produkte und Dienste, neue Marktteilnehmer und neue Marktstrukturen.   

Neues Kundenverhalten. Laden läuft völlig anders als Tanken. Fahrer von Verbrenner-Fahrzeugen mussten zum Tanken grundsätzlich zur Tankstelle. Dagegen haben Fahrer von Elektroautos haben viele Möglichkeiten, ihr Auto zu laden. Die Tankstelle bekommt also Konkurrenz von der heimischen Photovoltaik-Anlage, von Einzelhändlern, Arbeitgebern und der Energiewirtschaft. Sie alle bieten nun Strom. Mit dem schrittweisen Aufbau der Ladeinfrastruktur entwickeln die Nutzer also den für sie optimalen Lademix. Hierdurch entstehen neue Anforderungen an Fahrzeuge und Ladedienste. 

Neue Produkte und Dienste. Neue Bedarfe führen zu neuen Angeboten. Der Lademarkt bietet zahlreiche technische Möglichkeiten, Nutzungssituationen und Angebotsstrukturen. Nicht alle davon werden funktionieren. Produktentwickler und Produktmanager müssen testen, schnell lernen und ihre Angebote optimieren. Marketing-Experten und Vertriebler müssen sich laufend anpassen. 

4. Neue Marktteilnehmer und Marktstrukturen. Neue Bedarfe und neue Angebote ziehen neue Marktteilnehmer an, die ihre Chancen wittern und den Platzhirschen ihre Position streitig machen. Etablierte und neue Marktteilnehmer müssen Marktveränderungen schnell erfassen und ihre Position im Markt laufend überwachen. 

Die aktuelle Zufriedenheitsliste: 

  1. Xpeng liegt in nahezu allen Kategorien deutlich über dem Durchschnitt. Besonders überzeugt sind die Kunden von Ladeleistung, Lademanagement und Reichweite. Die Connect-App hat sich gegenüber dem Vorjahr massiv verbessert. Größte Schwäche bleibt die Routenplanung, auch der Verbrauch wird häufiger kritisiert als 2025.
  2. Tela kehrt auf Platz zwei zurück und überzeugt in fast allen E-spezifischen Disziplinen, allen voran bei Software, Connect-App, Routenplanung und Verbrauch. Kritisch bleibt die Ladeleistung, die mehr als jeder zweite Tesla-Fahrer bemängelt. Dazu kommt Kritik an der Akustik- und Verarbeitungsqualität, die sich aber verbessert hat. Viele weitere Verbesserungswünsche betreffen die Fahrerassistenzsysteme. 
  3. Skoda klettert auf Platz drei. Der Elroq verbessert sich gegenüber dem Enyaq in fast allen Bereichen. Handlungsbedarf sehen die Fahrer weiterhin bei Routenplanung und Softwarequalität. 
  4. Porsche überzeugt weiterhin mit hoher Ladeleistung und hoher Verarbeitungsqualität. Unterdurchschnittlich bewertet werden die Softwarequalität und die Routenplanung. 
  5. Hyundai überzeugt mit hoher Reichweite und Ladeleistung und verbessert sich in fast allen Bereichen. 
  6. BMW punktet mit Software, Connect-App, Routenplanung und Lademanagement. Die „neue Klasse“, die seit Mitte 2026 auf dem Markt ist, ist in der Studie noch nicht enthalten. 
  7. KIA punktet mit guter Reichweite und einer deutlich verbesserten Softwarequalität. Die Routenplanung bleibt ein Schwachpunkt. 
  8. Polestar überzeugt weiterhin mit Bedienkonzept, Routenplanung und Connect-App. Handlungsbedarf sehen die Kunden beim Verbrauch, bei der Softwarequalität und bei der Geräuschdämmung. 
  9. Mercedes macht dank der neuen MMA-Plattform mit CLA und GLB einen großen Sprung bei Reichweite, Verbrauch und Ladeleistung. Die Connect-App wird überdurchschnittlich gut bewertet. Die Software- und Ausführungsqualität werden jedoch häufiger kritisiert als im Vorjahr, gerade bei den neuen Modellen. 
  10. Ford profitiert vom Explorer, der den Mustang Mach-E in den meisten Disziplinen übertrifft. Beim Verbrauch hat sich die Marke gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Große Schwäche bleibt die Connect-App, auch die Ladeleistung wird kritisiert. 
  11. BYD bescheinigen seine Nutzer eine überzeugende Software, Connect-App und Routenplanung. Bei der Ladeleistung gibt es zwar Fortschritte, dennoch sehen die Fahrer hier wie auch beim Verbrauch und bei der Bedienung großen Handlungsbedarf. 
  12. VW liegt insgesamt unter dem Durchschnitt. Der ID.7 überzeugt mit besserer Reichweite, geringerem Verbrauch und höherer Ladeleistung als ID.3, ID.4 und ID.5. Software und Connect-App bleiben jedoch die großen Baustellen der Marke. 
  13. Leapmotor ist erstmals im Ranking vertreten und startet im Mittelfeld. Die Kunden loben Reichweite und Connect-App. Deutlichen Verbesserungsbedarf sehen sie bei Bedienkonzept und Routenplanung. 
  14. Renault überzeugt mit Routenplanung und Software. Die geringe Ladeleistung und Probleme mit der Connect-App belasten die Marke. 
  15. CUPRA bleibt unter dem Durchschnitt. Trotz Verbesserungen bei der Connect-App kämpft die Marke weiterhin mit Problemen bei App und Software, auch die Ladeleistung wird kritisiert. 
  16. Volvo Cars punktet mit der Google-basierten Routenplanung. Der Verbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert, bleibt aber gemeinsam mit Reichweite und Software der größte Kritikpunkt. 
  17. Smart überzeugt mit Ladeleistung, Reichweite und Lademanagement. Deutlichen Verbesserungsbedarf sehen die Fahrer bei Verbrauch, Routenplanung, Software, Bedienung und App. 
  18. Audi hat sich mit dem A6/Q6 e-tron bei Reichweite und Ladeleistung deutlich verbessert. Gleichzeitig wird die Software noch häufiger kritisiert als im Vorjahr. Auch die Connect-App und die Fahrzeugqualität bleiben deutlich hinter den Erwartungen. 
  19. MG überzeugt mit Reichweite und Ausstattung, zeigt aber deutliche Schwächen bei Software und Connect-App. 
  20. Fiat punktet weiterhin mit niedrigem Verbrauch. Große Probleme zeigen sich bei Reichweite, Lademanagement und Connect-App. 
  21. Opel bildet erneut das Schlusslicht. 92 % der Opel-Fahrer berichten von Problemen mit der Connect-App. Dazu kommen massive Schwächen bei Lademanagement, Software und Bedienung. Quelle: USCALE / CM

Der Fall „Insolventes Autohaus König“

Die Insolvenz der Autohaus-König-Gruppe kann für zahlreiche Kunden erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Besonders problematisch sind Fälle, in denen Fahrzeuge bereits vollständig bezahlt, bislang aber nicht ausgeliefert wurden. Derzeit warten mehrere tausend Verbraucher auf eine Lösung ihres Falls. Ohne Lösung droht den Herstellern ein Image-GAU. 

Die Insolvenz der Autohaus-König-Gruppe sorgt bei zahlreichen Autokäufern für erhebliche Verunsicherung. Kunden haben teilweise Anzahlungen oder sogar den vollständigen Kaufpreis geleistet, ohne ihr Fahrzeug erhalten zu haben. Betroffene müssen einen vollständigen Verlust ihres Geldes jedoch nicht ohne Weiteres hinnehmen. Neben Ansprüchen im Insolvenzverfahren kommen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen persönlich Verantwortliche sowie Rechte gegenüber finanzierenden Banken in Betracht.

Die Autohaus-König-Gruppe, einer der größten Automobilhändler Ostdeutschlands, befindet sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 01. September 2026 für die Autohaus Gotthard König GmbH mit Sitz in Berlin sowie die Autohaus König GmbH mit Sitz in Teltow jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt.

Die Unternehmensgruppe betreibt rund 80 Standorte und beschäftigt etwa 1.200 Mitarbeiter. Zum Markenportfolio gehören u.a. Renault, Dacia, Opel, Fiat, Jeep, Kia, Citroën und BYD.

Obwohl der Geschäftsbetrieb zunächst fortgeführt werden soll, ist die Situation für zahlreiche Kunden problematisch. Besonders betroffen sind Käufer, die bereits erhebliche Geldbeträge überwiesen haben, deren Fahrzeuge jedoch bislang nicht ausgeliefert wurden.

Das Unternehmen hatte zuvor erklärt, gemeinsam mit den Herstellerpartnern individuelle Lösungen für betroffene Kunden erarbeiten zu wollen. In einer Mitteilung vom 01. Oktober 2026 stellte Autohaus König konkrete Lösungsvorschläge in Aussicht.

Ob und in welchem Umfang die betroffenen Kunden tatsächlich ihre Fahrzeuge oder ihr Geld erhalten werden, bleibt jedoch offen.

Geschädigte sollten nicht ausschließlich auf eine möglicherweise zustande kommende Sanierungslösung vertrauen, sondern frühzeitig ihre individuellen Ansprüche prüfen lassen.

Besonders problematisch ist die Situation für Kunden, die ein Fahrzeug vollständig bezahlt haben, dieses jedoch noch nicht erhalten haben. Grundsätzlich verpflichtet ein wirksamer Kaufvertrag den Verkäufer gemäß § 433 Abs. 1 BGB dazu, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Kann das Autohaus diese Verpflichtung nicht erfüllen, kommen grundsätzlich Ansprüche auf Lieferung, Rücktritt und Schadensersatz in Betracht. Allerdings werden diese Rechte durch das Insolvenzrecht erheblich eingeschränkt.

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht dem Insolvenzverwalter bei beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Verträgen grundsätzlich das Wahlrecht gemäß § 103 InsO zu. Er kann entscheiden, ob er den Kaufvertrag erfüllt oder die Erfüllung ablehnt.

Entscheidet sich der Insolvenzverwalter gegen die Erfüllung, kann der Käufer seine Ansprüche wegen Nichterfüllung regelmäßig nur noch als Insolvenzforderung geltend machen. Dies bedeutet, dass der Kunde möglicherweise lediglich einen Bruchteil seines bereits gezahlten Kaufpreises zurückerhält.

Die tatsächliche Insolvenzquote hängt von der verfügbaren Insolvenzmasse und dem weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Eine verlässliche Prognose ist derzeit nicht möglich.

Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen dem vorläufigen Insolvenzverfahren und dem bereits eröffneten Verfahren. Das Wahlrecht des § 103 InsO setzt die Verfahrenseröffnung voraus. Solange diese noch nicht erfolgt ist, besteht die vertragliche Rechtslage grundsätzlich fort, wobei insolvenzrechtliche Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Kunden fragen sich verständlicherweise, ob sie angesichts der Insolvenz vom Kaufvertrag zurücktreten und die geleistete Anzahlung zurückverlangen können. Ein Rücktritt kommt insbesondere gemäß § 323 BGB in Betracht, wenn der Verkäufer eine fällige Leistung trotz angemessener Fristsetzung nicht erbringt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Fristsetzung entbehrlich.

Darüber hinaus können sich bei bestimmten Fernabsatzgeschäften oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte ergeben.

Allein die Insolvenz begründet allerdings kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.

Zu beachten ist außerdem, dass selbst ein wirksamer Rücktritt nicht zwangsläufig zur vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises führt. Besteht der Rückzahlungsanspruch lediglich gegenüber der insolventen Gesellschaft, kann dieser ebenfalls eine Insolvenzforderung darstellen. Es kommt daher entscheidend darauf an, ob zusätzliche Anspruchsgegner vorhanden sind oder besondere Sicherungsrechte bestehen.

Wem gehört das bereits bezahlte Auto? In einzelnen Fällen sollen Fahrzeuge bereits vollständig bezahlt worden sein, während die zugehörigen Fahrzeugbriefe weiterhin bei finanzierenden Banken liegen. Hierbei handelt es sich um eine rechtlich besonders interessante Konstellation.

Autohäuser finanzieren ihren Fahrzeugbestand häufig über Kreditinstitute oder Herstellerbanken. Diese können sich zur Absicherung ihrer Forderungen Eigentums- oder Sicherungsrechte an den Fahrzeugen einräumen lassen.

Wird ein solches Fahrzeug anschließend an einen Endkunden verkauft, muss geklärt werden, ob das Autohaus überhaupt in der Lage war, dem Kunden das Eigentum zu verschaffen.

Die vollständige Bezahlung eines Fahrzeugs bedeutet nicht automatisch, dass der Käufer bereits Eigentümer geworden ist. Auch die bloße Angabe einer Fahrgestellnummer oder die Ausstellung einer Rechnung reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Vereinbarungen und die Frage, ob eine wirksame dingliche Eigentumsübertragung stattgefunden hat.

Ist der Kunde bereits Eigentümer des Fahrzeugs geworden, können unter Umständen Aussonderungsansprüche gemäß § 47 InsO bestehen. In diesem Fall gehört das Fahrzeug rechtlich nicht zur Insolvenzmasse.

Bestehen hingegen vorrangige Sicherungsrechte einer finanzierenden Bank oder wurde das Eigentum noch nicht übertragen, ist die Rechtslage deutlich schwieriger.

Gerade bei vollständig bezahlten, aber nicht ausgelieferten Fahrzeugen sollte daher geprüft werden, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Eigentumsübergang vereinbart wurde und welche Rechte die beteiligten Banken geltend machen.

Autofinanzierung bei Autohaus König: Müssen Kunden ihren Kredit weiterbezahlen? Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn Kunden das nicht ausgelieferte Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben. In solchen Fällen kann das Recht der verbundenen Verträge gemäß §§ 358, 359 BGB eine wichtige Rolle spielen. Wurde der Kredit ausschließlich oder teilweise zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs abgeschlossen und bilden Kaufvertrag und Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit, handelt es sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen um verbundene Verträge.

Gemäß § 359 BGB kann ein Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch gegenüber der finanzierenden Bank geltend machen. Wird das Fahrzeug nicht geliefert, kann daher ein Recht bestehen, die weitere Darlehensrückzahlung zu verweigern.

Daneben kann ein wirksamer Widerruf unter den Voraussetzungen des § 358 BGB Auswirkungen auf den jeweils verbundenen Vertrag haben und Rückabwicklungsansprüche begründen.

Für betroffene Kunden ist dies besonders bedeutsam, weil sich ihre Rechte möglicherweise unmittelbar gegenüber einer solventen Bank durchsetzen lassen, statt lediglich auf eine Insolvenzquote angewiesen zu sein.

Allerdings ist nicht jeder Autokredit automatisch mit dem Fahrzeugkauf verbunden. Entscheidend sind insbesondere die Vertragsgestaltung und die wirtschaftliche Verknüpfung beider Geschäfte. Juristen raten deshalb davon ab, Darlehensraten ohne vorherige rechtliche Prüfung eigenmächtig einzustellen.

Was gilt für Leasingkunden des Autohaus König? Auch Leasingnehmer können von der Insolvenz betroffen sein. Dabei muss zunächst unterschieden werden, ob der Leasingvertrag bereits durchgeführt wird oder ob das vereinbarte Fahrzeug noch gar nicht übergeben wurde.

Bestehende Leasingverträge mit einer rechtlich selbstständigen Leasinggesellschaft bleiben durch die Insolvenz des vermittelnden Autohauses grundsätzlich unberührt.

Anders kann sich die Situation darstellen, wenn ein Leasingfahrzeug trotz bereits geleisteter Sonderzahlung nicht ausgeliefert wird.

Hier ist insbesondere zu prüfen, wer Vertragspartner geworden ist, wer die Sonderzahlung erhalten hat und welche Ansprüche gegenüber der Leasinggesellschaft bestehen.

Auch bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kann die Insolvenz Schwierigkeiten verursachen, etwa wenn vertragliche Rücknahme- und Abwicklungsprozesse bislang über das Autohaus organisiert wurden.

Eine pauschale Aussage, dass Leasingverträge wegen der Insolvenz beendet werden könnten oder keine Raten mehr geschuldet seien, wäre jedoch unzutreffend.

Können Kunden ihr Geld von den Verantwortlichen zurückfordern? Ein besonders wichtiger rechtlicher Ansatzpunkt ist die mögliche persönliche Haftung der Geschäftsführung. Die Insolvenz einer GmbH führt grundsätzlich dazu, dass deren Gläubiger ihre Ansprüche nur gegenüber der Gesellschaft geltend machen können. Die Geschäftsführer haften nicht automatisch persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn Verantwortliche selbst gesetzliche Pflichten verletzt oder Kunden vorsätzlich geschädigt haben.

Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung. Nach § 15a InsO sind die verantwortlichen Organmitglieder verpflichtet, bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen. Die gesetzlichen Höchstfristen betragen drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Zeiträume stellen allerdings keine uneingeschränkt verfügbaren Wartefristen dar.

Wurde die Insolvenzantragspflicht schuldhaft verletzt, können Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15a InsO entstehen.

Besonders relevant ist dies für sogenannte Neugläubiger, die erst nach dem Zeitpunkt einer pflichtwidrig unterlassenen Insolvenzantragstellung Verträge mit der Gesellschaft geschlossen und hierdurch einen Schaden erlitten haben.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. Juli 2024 (Az. II ZR 206/22) klargestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein bereits ausgeschiedener Geschäftsführer für spätere Schäden von Neugläubigern haften kann, wenn die durch seine Pflichtverletzung geschaffene Gefahrenlage fortbesteht.

Diese Rechtsprechung wurde durch das Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. II ZR 165/23) weiter bestätigt und konkretisiert.

Für betroffene Kunden von Autohaus König stellt sich deshalb insbesondere die Frage, ob die betreffenden Gesellschaften bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs oder der Entgegennahme von Anzahlungen insolvenzreif waren und ein Insolvenzantrag pflichtwidrig unterblieben ist.

Sollte sich dies nachweisen lassen, können persönliche Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die unabhängig von der Insolvenzquote verfolgt werden können. Dabei ist sorgfältig zwischen Kunden zu unterscheiden, die bereits vor einer möglichen Insolvenzverschleppung Gläubiger waren, und solchen, die erst infolge der pflichtwidrigen Fortführung Geschäftsbeziehungen eingegangen sind. Die rechtlichen Voraussetzungen und der ersatzfähige Schaden unterscheiden sich.

Schadensersatz wegen Betrugs oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Darüber hinaus kommen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Das gilt insbesondere dann, wenn sich nachweisen lässt, dass Verantwortliche weiterhin Fahrzeugkäufe abschlossen oder erhebliche Kundengelder entgegennahmen, obwohl sie bereits wussten, dass die versprochene Fahrzeuglieferung nicht erfolgen würde, und Kunden hierüber täuschten.

Auch bewusst unrichtige Angaben zur Lieferfähigkeit, zu bestehenden Finanzierungshindernissen oder zur tatsächlichen Verfügbarkeit eines Fahrzeugs können in diesem Zusammenhang rechtlich bedeutsam sein.

Freilich lässt sich aus der Insolvenz oder einer ausgebliebenen Lieferung allein weder auf einen Betrug noch auf eine persönliche Verantwortlichkeit einzelner Geschäftsführer schließen. Hierfür müssten insbesondere die konkreten Kenntnisse und Handlungen der jeweiligen Personen nachgewiesen werden. Sollten entsprechende Pflichtverletzungen feststehen, können betroffene Kunden ihren Schaden unter Umständen unmittelbar gegenüber den verantwortlichen Personen geltend machen.

Können auch Banken oder Fahrzeughersteller haften? Neben den insolventen Gesellschaften und ihren Verantwortlichen sollten gegebenenfalls weitere Beteiligte in die rechtliche Prüfung einbezogen werden. Hierzu gehören insbesondere finanzierende Banken, Leasinggesellschaften und Fahrzeughersteller.

Bei Verbraucherdarlehen können sich Rechte aus dem verbundenen Geschäft ergeben. Anders liegt die Situation grundsätzlich bei Banken, die lediglich den Fahrzeugbestand des Autohauses finanziert haben. Aus einer solchen Finanzierung oder dem Zurückhalten eines Fahrzeugbriefes folgt für sich genommen noch keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Endkunden.

Eine weitergehende Haftung kann nur bei zusätzlichen gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen in Betracht kommen.

Auch die Fahrzeughersteller haften grundsätzlich nicht automatisch für Kaufpreisrückzahlungen, die ein rechtlich selbstständiges Autohaus schuldet. Gleichwohl können direkte vertragliche Beziehungen, Herstellergarantien oder individuelle Vereinbarungen eigene Ansprüche begründen. Deshalb ist jeweils zu untersuchen, welche Unternehmen tatsächlich am Vertragsabschluss, an der Finanzierung und an der vorgesehenen Fahrzeugauslieferung beteiligt waren.

Was passiert mit Gewährleistungsansprüchen, Werkstattaufträgen und Wartungsverträgen? Von der Insolvenz sind nicht ausschließlich Käufer betroffen, deren Fahrzeuge noch nicht geliefert wurden. Auch Kunden mit laufenden Reparaturaufträgen, bereits bezahlten Wartungspaketen oder offenen Gewährleistungsansprüchen können finanzielle Nachteile erleiden.

Bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Fahrzeugkauf ist zu unterscheiden zwischen gesetzlichen Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer und gegebenenfalls bestehenden eigenständigen Herstellergarantien. Wird ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegen die insolvente Gesellschaft nicht mehr erfüllt, kann unter Umständen lediglich eine Insolvenzforderung verbleiben.

Befindet sich ein bereits im Eigentum des Kunden stehendes Fahrzeug zur Reparatur beim Autohaus, gehört es grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Allerdings können im Einzelfall berechtigte Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte wegen offener Werkstattforderungen zu berücksichtigen sein.

Bei im Voraus bezahlten Wartungsverträgen ist wiederum zu prüfen, ob Leistungen weiterhin erbracht werden oder Rückzahlungs- bzw. Schadensersatzansprüche bestehen.

Geld zurück trotz Insolvenz: Ist eine Rückbuchung möglich?. Bei bereits geleisteten Zahlungen sollte auch die verwendete Zahlungsmethode untersucht werden. Wurde der Kaufpreis beispielsweise mittels Kreditkarte bezahlt, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückbuchung über das Chargeback-Verfahren in Betracht.

Bei SEPA-Basislastschriften können ebenfalls gesetzliche Erstattungsmöglichkeiten bestehen. Für autorisierte Basislastschriften beträgt die maßgebliche Frist grundsätzlich acht Wochen ab Belastungsdatum.

Bei gewöhnlichen Banküberweisungen ist eine Rückholung dagegen deutlich schwieriger, insbesondere wenn das Geld dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben wurde.

Ob eine Zahlungsrückabwicklung zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch insolvenzrechtliche Besonderheiten sowie fortbestehende vertragliche Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden.

Strafanzeige wegen Autohaus König: Erhalten Geschädigte dadurch ihr Geld zurück? Sollten sich konkrete Hinweise auf Betrug, Untreue oder andere Straftaten ergeben, kann die Erstattung einer Strafanzeige sinnvoll sein. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann dazu beitragen, Zahlungsflüsse aufzuklären, interne Unterlagen zu sichern und die Verantwortlichkeit einzelner Personen festzustellen. Gegebenenfalls kommen außerdem strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen und eine spätere Vermögensabschöpfung zugunsten Geschädigter in Betracht.

Allerdings führt eine Strafanzeige nicht automatisch zur Rückzahlung geleisteter Anzahlungen. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, insolvenzrechtliche Forderungen und strafrechtliche Maßnahmen sollten deshalb aufeinander abgestimmt werden.

Was sollten betroffene Kunden von Autohaus König jetzt tun? Käufer, deren Fahrzeug nicht ausgeliefert wurde oder die bereits erhebliche Geldbeträge bezahlt haben, sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Empfehlenswert sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  1. Kaufvertrag und Vertragspartner prüfen: Entscheidend ist, mit welcher Gesellschaft der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und welche Vereinbarungen zur Zahlung und Auslieferung bestehen.
  2. Zahlungsnachweise sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Anzahlungsrechnungen und Zahlungsbestätigungen sollten vollständig aufbewahrt werden.
  3. Korrespondenz dokumentieren: Besonders wichtig sind Lieferzusagen, Verzögerungsmitteilungen und Erklärungen zur Verfügbarkeit des Fahrzeugs oder zum Verbleib des Fahrzeugbriefs.
  4. Finanzierungs- und Leasingverträge untersuchen: Hier können eigenständige Rechte gegenüber Banken und Leasinggesellschaften bestehen.
  5. Eigentums- und Sicherungsrechte klären: Bei bereits vollständig bezahlten Fahrzeugen sollte geprüft werden, ob Aussonderungsansprüche oder andere dingliche Rechte bestehen.
  6. Persönliche Haftungsansprüche prüfen: Insbesondere der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Zahlung kann für Ansprüche wegen einer möglichen Insolvenzverschleppung entscheidend sein.
  7. Insolvenzforderungen sichern: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten bestehende Forderungen unter Beachtung der gerichtlichen Anmeldefrist gemäß § 174 InsO beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren ist es sinnvoll, Ansprüche gegenüber dem Unternehmen bzw. der vorläufigen Insolvenzverwaltung schriftlich geltend zu machen und die weitere Vertragsabwicklung zu klären.

Vorsicht ist bei angebotenen Vertragsänderungen, neuen Zahlungsvereinbarungen oder Abwicklungsangeboten geboten. Vor einer Unterzeichnung sollte geprüft werden, ob dadurch bestehende Rechte aufgegeben oder die rechtliche Position des Kunden verschlechtert werden könnte.

Fazit: Kunden von Autohaus König sollten nicht allein auf das Insolvenzverfahren vertrauen. Eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle kann zwar notwendig sein. Sie gewährleistet jedoch keineswegs, dass der Geschädigte sein Geld vollständig zurückerhält.

Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder Betrugs sowie die Untersuchung von Ansprüchen gegenüber finanzierenden Banken.

Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt wesentlich vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, den Zahlungsmodalitäten, der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Gesellschaft sowie dem Verhalten der verantwortlichen Personen ab. Quelle: Rechtsanwälte Ritschel & Keller / CM

Personelle Änderungen bei der Flughafen Zürich AG

Die Flughafen Zürich AG schafft den neuen Geschäftsbereich ‘Buildings & Constructions’. Dieser konzentriert sich auf die Planung und Umsetzung großer Bauprojekte sowie den Betrieb und Unterhalt der Flughafeninfrastruktur. Damit will das Unternehmen den umfangreichen Investitions- und Erneuerungsbedarf der kommenden Jahre bewältigen.

Stefan Tschudin, Chief Operation Officer (COO), wird  die Flughafen Zürich AG (FZAG) Mitte 2027 im gegenseitigen Einvernehmen verlassen. Der ehemalige Linienpilot und Jurist ist seit 2007 für den Flughafen Zürich tätig und gehört seit 2017 der Geschäftsleitung an. 

Tschudin verantwortete u.a. die operative Bewältigung der Corona-Pandemie und das anschließende Wiederhochfahren des Flughafenbetriebs. Wer die Position des COO übernehmen wird, steht noch nicht fest.

Stefan Gross, seit 2016 Chief Commercial Officer (CCO), wechselt innerhalb der Flughafen Zürich Gruppe nach Indien. Am Flughafen Noida übernimmt er künftig die Funktion des Executive Chairman. Gross war bisher insbesondere für die Weiterentwicklung der Retail-, Gastronomie- und Hospitality-Angebote sowie die Digitalisierung der Customer Journey verantwortlich.

Lydia Naef, bisher Chief Real Estate Officer, übernimmt als neue Chief Commercial Officer die Verantwortung für das gesamte Non-Aviation-Geschäft. Dafür werden der bisherige Bereich Commercial und Teile des Bereichs Real Estate zusammengeführt. Zu ihren Aufgaben gehören künftig u.a. das Immobilienmanagement, die Weiterentwicklung der Destination Flughafen Zürich, die Customer Experience sowie Hospitality-, Mobilitäts- und digitale Kundenangebote.

Die Rekrutierung für die Leitung der Bereiche Aviation und Buildings & Constructions beginnt in den kommenden Wochen. Die Anzahl der Geschäftsleitungsmitglieder bleibt unverändert. Neben CEO Lukas Brosi gehören weiterhin CFO Kevin Fleck und Chief Global Business Officer Daniel Bircher der Geschäftsleitung an.  Quelle: FZAG / CM

Brenner Basistunnel wird 2034 in Betrieb genommen

Die BBT SE hat nach den entsprechenden technischen und wirtschaftlichen Bewertungen die neuen Pläne für Zeiten und Kosten genehmigt. Danach verschiebt sich die Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels auf das Jahr 2034 (ursprünglich sollte dies schon 2028 der Fall sein) und die Projektkosten erhöhen sich von 10,5 auf 11,7 Mrd. Euro.

„Der Brenner Basistunnel ist mehr als nur ein Tunnel: Er ist ein grenzüberschreitendes Bahnsystem, das höchsten Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Betrieb gerecht werden muss. Die technische Planung wurde deshalb an den heutigen Stand der Technik und die geltenden Sicherheitsanforderungen angepasst. Die dafür notwendigen zusätzlichen Bauarbeiten und die Integration der Bahntechnik bedeuten mehr Zeit und höhere Kosten. Der BBT ist ein einzigartiges Projekt, das maßgeblich dazu beitragen wird, den Straßenverkehr zu entlasten“, betonen die beiden Vorstände der BBT SE, Umberto Lebruto und Martin Gradnitzer.

Der Brennerbasistunnel (BBT) ist ein österreichisch-italienisches Gemeinschaftsprojekt zum Bau eines Eisenbahntunnels für gemischten Personen- und Güterverkehr unter dem Brenner-Pass. Der BBT ist der Eisenbahnachse Berlin-Palermoim  Skandinavisch-Mediterranen Kernkorridor des TEN-Programms de EU eingereiht. Zwischen Innsbruck und Franzensfeste misst der BBT 55 km. Gemeinsam mit einem großen Teil der bereits bestehenden unterirdischen n Umfahrung Innsbrucks würde der Brennerbasistunnel eine Länge von 64 km erreichen. Das wäre die derzeit längste unterirdische Eisenbahnverbindung der Welt. 

2034 soll der Brenner Basistunnel in den Betrieb gehen. Grafik: BBT SE

Der Personen- und Güterverkehr über die Alpen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Güterbereich werden rund 40 % des Transitaufkommens des zentralen Alpenbogens über die Brennerachse abgewickelt, und zwar zu etwa drei Vierteln massiv klima- und umweltschädlich auf der Straße. Seit langem kämpfen Anrainer für eine Entlastung von den damit verbundenen starken Emissionen. Der Bau eines Basistunnels wird von dessen Verfechtern als wichtige Voraussetzung einer Verlagerung des Transitgüterverkehrs von der Straße auf die Schiene betrachtet. In den westlichen Alpen in der Schweiz ist mit der NEAT, bestehend aus Gotthard- (Eröffnung 2016) und Ceneri-Basistunnel (Eröffnung 2020,) bereits eine leistungsfähige Verbindung auf der Schiene vorhanden. 

Die Eisenbahnstrecke von Innsbruck nah Bozen wurde von 1860 bis 1867 erbaut. Kleine Bogenradien und Steigungen bis 25 ‰ erschweren den Betrieb. Güterzüge müssen mit bis zu drei Lokomotiven bespannt werden. Auf italienischer Seite fand eine Optimierung der Bestandsstrecke statt, die Ende 2008 abgeschlossen wurde und womit die Strecke theoretisch 240 Züge pro Tag aufnehmen kann. Die Steigungen wurden dadurch aber nicht wesentlich entschärft.

Auf der neuen Brennerbahn ist eine maximale Steigung von 12 ‰ und im Basistunnel von 4 bis 7 ‰ geplant. Dadurch kann eine Lokomotive mehr als die doppelte Masse ziehen. Dank der Neubaustrecke (Basistunnel sowie neue Südzufahrt Waidbruck-Franzensfeste) soll sich die Reisezeit von Innsbruck nach Bozen von heute gut zwei Stunden auf weniger als die Hälfte reduzieren.

Am 30. April 2004 unterzeichneten die damaligen Verkehrsminister Österreichs und Italiens Hubert Gorbach und Pietro Lunardi in Wien einen Vertrag zum Bau des Tunnels. Am 30. Juni 2006 erfolgte der symbolische Spatenstich und im August 2007 begannen die Bauarbeiten für den ersten Abschnitt des Erkundungsstollens zwische Aicha und Mauls in Südtirol. Am 04. Dezember 2009 begannen in Österreich die Bauarbeiten für den ersten Abschnitt des Erkundungsstollens Innsbruck-Ahrental. Am 18. April 2011 fand in Innsbruck ein feierlicher Festakt zum Beginn der Hauptbauphase statt. Die Aktionäre der BBT SE erteilten an diesem Tag den Auftrag zum Beginn der Phase III. Auf österreichischer Seite fand der offizielle Baubeginn der Hauptröhren am 19. März 2015 statt. Am 29. November 2019 waren insgesamt 115 km von 230 km ausgebrochen, exakt 50 % der Gesamtlänge aller Tunnelbauwerke. Am 28. Juli 2026 war der Durchschlag der Haupttunnelröhren an der Staatsgrenze, womit die Röhren der österreichischen und italienischen Seite miteinander verbunden wurden. Dies erfolgte mit rund 1.400 Meter Gebirgsüberdeckung an der Geigenspitze, 1,8 km südöstlich des Brennerpasses. Am 25. August 2026 erfolgte der letzte Durchschlag der westlichen Tunnelröhre durch die TBM „Wilma“ im Bauabschnitt H53 Pfons–Brenner. Damit ist die Tunnelröhre des Haupttunnels West auf ihrer gesamten Länge hergestell. 

Der Brennerbasistunnel besteht aus zwei Haupttunnelröhren und einem Erkundungsstollen. Die eingleisigen Haupttunnelröhren weisen einen Innendurchmesser von 8,1 m auf. Alle 333 m verbinden Querstollen die beiden Röhren. Diese sogenannten Querschläge fungieren in Notfallsituationen als Fluchtweg. Das Konzept entspricht höchsten Sicherheitsstandards im Tunnelbau. Eine Besonderheit ist der 12 m unterhalb der Haupttunnelröhren mittig verlaufende Erkundungsstollen. Sein Durchmesser beträgt 5 bis 6 m. In der Bauphase dient er in erster Linie der geologischen Vorerkundung, um Kosten und Risiken zu minimieren. In der Betriebsphase wird er als Service- und Entwässerungsstollen genutzt. Vier seitliche Zufahrtstunnel verbinden die Tunnelbauwerke mit der Geländeoberfläche. 

Die Ausbruchsmenge an Gestein beim Bau des Tunnels wird auf 21,5 Mio. m³ geschätzt. Von der gesamten Ausbruchsmenge soll etwa ein Drittel wiederverwertet werden, als Schüttmaterial, Betonzuschlagstoff oder für Aufschüttungen und Rekultivierungen. Für die Endlagerung des nicht wiederverwerteten Materials sind sieben Deponien, die sich alle in der Nähe der Zufahrtstunnel befinden, geplant. 

Das Sicherheitskonzept sieht neben den Querschlägen, welche die Ost- und Weströhre miteinander verbinden, drei Nothaltestellen mit Evakuierungsmöglichkeiten über die anschließenden Zugangsstollen vor. Die Nothaltestellen liegen jeweils ca. 20 km auseinander und heißen Innsbruck, St. Jodok und Trens.

Bahntechnik. Die Tunnelstrecke soll mit ETCS Level 2 ausgerüstet werden. Personenzüge sollen mit 250 km/h, Güterzüge mit 120 km/h verkehren. 

Der Systemwechsel der Fahrdrahtspannung und Frequenz von 15 kV bei 16,7 Hz in Österreich auf 25 kV bei 50 Hz in Italien wird am Streckenscheitelpunkt bei der Staatsgrenze realisiert.  Quelle: BBT SE / CM

Mehr Sicherheitsmaßnahmen den deutschen Airports

Nach dem erneuten Sicherheitsvorfall am Flughafen Leipzig/Halle – diesmal verursacht duch zwei junge Syrer – fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die Flughafenbetreiber auf, endlich in moderne Sicherheitstechnik investieren. Die wiederholten Ereignisse an deutschen Flughäfen zeigen deutliche Defizite bei der Absicherung kritischer Infrastrukturen.

Dazu der Bundesvorsitzende der DPolG, Heiko Teggatz: „Wenn Unbefugte auf das Flughafengelände gelangen können, liegt das Problem nicht bei der Bundespolizei, sondern bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen des Betreibers. Es reicht nicht aus, Flughäfen lediglich auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestniveau zu sichern. Betreiber müssen deutlich stärker in moderne Zaunsysteme, Sensorik, intelligente Kameratechnik und automatische Alarmierungssysteme investieren.“

Die DPolG verweist darauf, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder gelungen sei, in sensible Sicherheitsbereiche deutscher Flughäfen einzudringen. „Der Schutz deutscher Airports weist erhebliche Defizite auf. Statt nach jedem Vorfall neue Diskussionen zu führen, müssen die Betreiber endlich in moderne Sicherheitstechnik investieren“, fordert Teggatz.

Als positives Beispiel nennt der DPolG-Bundesvorsitzende den Rhein-Main-Airport Frankfurt. Dort werden moderne digitale Videotechnik, intelligente Detektionslösungen und weitere Schutztechnologien bereits erfolgreich eingesetzt. An diesem Standard sollten sich auch andere deutsche Flughäfen orientieren.

Teggatz: „Deutschland bewegt sich beim physischen Schutz vieler kritischer Infrastrukturen häufig nur auf einem Mindestniveau. Andere Staaten investieren deutlich stärker in moderne Sicherheitstechnologien. Dabei stehen die technischen Möglichkeiten längst zur Verfügung.“

Die DPolG spricht sich zudem für eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an Flughafenbetreiber aus. Dort, wo nachweislich unzureichende Sicherheitsmaßnahmen bestehen oder wiederholt Sicherheitslücken festgestellt werden, müssen Bußgelder möglich sein.

Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ergänzt:

„Die Bundespolizei nimmt ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung weiterhin mit höchstem Engagement wahr. Nachhaltige Sicherheit an Flughäfen kann jedoch nur erreicht werden, wenn die notwendigen Investitionen in moderne Schutztechnik endlich umgesetzt werden. Wer kritische Infrastruktur betreibt, muss auch die finanziellen Mittel für deren Schutz bereitstellen. Sicherheit darf nicht erst dann hergestellt werden, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.“ Quelle: DPoIG / CM