Emirates will Mailand zu seinem Mini-Hub ausbauen

Emirates strebt eine Ausweitung ihrer Flugrechte in Italien an. Konkret soll die Airline aus Dubai die Erlaubnis für weitere sogenannte Fifth Freedom-Flights  von Mailand aus in Richtung Amerika beantragt haben – ein erster Vorschlag sah dabei eine Verbindung nach Lima (Peru) vor.

Dieser Flug nach Lima – bei dem Emirates eine Strecke von Dubai über Mailand nach Lima bedienen würde – ist Berichten zufolge nur der erste Schritt einer weitaus umfassenderen Expansionsstrategie, die Emirates für Italien plant.

„Flüge der fünften Freiheit“ ermöglichen es einer Fluggesellschaft, für jeden Teilabschnitt der Reise Tickets zu verkaufen. Im vorliegenden Fall könnte Emirates also Flugtickets für die Strecken Dubai–Mailand, Dubai–Lima sowie Mailand–Lima anbieten.

Emirates nutzt den Flughafen Mailand-Malpensa (MXP) bereits seit Langem für eine solche Verbindung der fünften Freiheit in Richtung New York (JFK) – ein Angebot, das allerdings nicht unumstritten ist.

Der Golfcarrier hatte 2013 die Genehmigung der italienischen Regierung für diese Route bekommen, musste sich zuvor jedoch gegen mehrere rechtliche Anfechtungen durch einheimische Fluggesellschaften und Branchenverbände durchsetzen. Dia damalige Alitalia argumentierte, dass Emirates den Wettbewerb im Land verzerren würde – mit Verweis darauf, dass die Airline vollständig im Besitz der Regierung von Dubai ist.

Letztlich setzte sich Emirates vor Gericht durch. Doch nun könnte es für Emirates schwieriger werden,  weitere Flüge der fünften Freiheit ab Mailand einzurichten. Der entscheidende Punkt ist, dass zwischen Italien und den Vereinigten Arabischen Emiraten kein umfassendes „Open-Skies“-Abkommen besteht. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften aus den beiden Ländern nicht einfach beliebige Verbindungen in das jeweils andere Land aufnehmen können – dies gilt auch für Flüge der fünften Freiheit. Stattdessen muss Emirates eine Sondergenehmigung der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC einholen, um einen Flug im Rahmen der „fünften Freiheit“ (Fifth Freedom) von oder nach Italien durchführen zu können.

Italienischen Medien zufolge steht die ENAC unter Druck durch eine wachsende Zahl in Italien ansässiger Fluggesellschaften, die sich gegen den Antrag von Emirates auf die Rechte zur Durchführung solcher Flüge – konkret nach Lima – aussprechen. Wie die italienische Zeitung „Corriere della Sera“ berichtet, hat sich die neue nationale Fluggesellschaft ITA Airways, die Teil der Lufthansa Gruppe ist,  schriftlich an die ENAC gewandt, um gegen den Antrag von Emirates zu protestieren. Auch Neos Air und Aeroitalia haben sich dieser Forderung angeschlossen und die ENAC aufgefordert, das Gesuch von Emirates abzulehnen. Eine Entscheidung wird noch im Oktober 2026 erwartet, wobei nicht davon auszugehen ist, dass Emirates die Rechte – sollten sie gewährt werden – unmittelbar nutzen würde.

Es gibt gute Gründe für die Einrichtung einer Nonstop-Verbindung zwischen Mailand und Lima. Laut „Corriere della Sera“ reisen jährlich mehr als 150.000 Passagiere von Mailand nach Lima; da es keine Direktflüge gibt, sind sie auf Zwischenstopps angewiesen, um ihr Ziel zu erreichen. Sollte Emirates die Rechte der „fünften Freiheit“ für die Strecke Mailand–Lima erhalten, ist dies laut Quellenangaben nicht das einzige Ziel: Die Fluggesellschaft erwägt, den Flughafen Mailand-Malpensa zu einem „Mini-Drehkreuz“ auszubauen, von dem aus weitere Flüge im Rahmen der „fünften Freiheit“ – etwa nach Los Angeles, São Paulo und Mexiko-Stadt – angeboten werden könnten.

Was interkontinentale Langstreckenverbindungen betrifft, ist Mailand derzeit zweifellos unterversorgt. Denn als ITA Airways neu startete, entschied sich die heutige Lufthansa-Tochter ihre Langstreckenflüge auf den Standort Rom zu konzentrieren.

Flüge im Rahmen der „fünften Freiheit“ setzen voraus, dass eine ausländische Fluggesellschaft den ersten Teil der Flugstrecke von ihrem Heimatland aus durchführt. Es gibt jedoch auch die sogenannte „siebte Freiheit“ (Seventh Freedom): Dabei kann eine ausländische Fluggesellschaft ihre Flugzeuge in einem anderen Land stationieren und von dort aus Verbindungen in ein drittes Land anbieten. Genau ein solches Modell schlug Israel Anfang des Jahres gegenüber Emirates vor, um die Fluggesellschaft zu einer Rückkehr nach Tel Aviv zu bewegen. Emirates hat jedoch bislang kein öffentliches Interesse an einer Wiederaufnahme der Flüge nach Tel Aviv gezeigt; stattdessen wird diese Nachfrage nun von der Schwestergesellschaft Flydubai bedient, die ein günstigeres Preismodell verfolgt. Indes sah sich Flydubai vor wenigen Tagen gezwungen, sämtliche Flüge nach Israel auszusetzen – dies, nachdem ein Terroranschlag durch einen der Piloten auf einem Flug nach Tel Aviv vereitelt worden war. Quelle:  Corriere della Sera / CM

BMW: Extrem hohe Abfindungspakete

Der Autobauer BMW hat im Oktober 2026 ein massives, freiwilliges Abfindungsprogramm gestartet, das in der Belegschaft auf einen so enormen Ansturm gestoßen ist, dass das interne Personalportal wegen Überlastung vorübergehend gesperrt werden musste. 

BMW will schnellstmöglich 8.000 Beschäftigte loswerden und lockt mit einer immens hohen „Turboprämie“ und „BMW-Rente“. Das Interesse ist groß. Der Konzern zahlt mitunter noch mehr als Mercedes und VW. Zum Start wollten so viele Beschäftigte wissen, was ihr Abgang dem Konzern wert ist, dass das Mitarbeiterportal kollabierte. Nun zeigen erste Fälle, wie hoch BMW den Mitarbeitenden den Abschied im Branchenvergleich vergütet bzw. versüßt

Hintergrund ist ein geplanter Abbau von weltweit rund 8.000 Stellen bis Ende 2027, der vor allem die Bereiche Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung in Deutschland betrifft – die direkte Produktion ist ausgenommen. Da der Konzern auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet, lockt er die Beschäftigten mit finanziell extrem attraktiven Angeboten. 

Laut Berichten aus Konzernkreisen und internen Dokumenten zahlt BMW im Branchenvergleich teilweise deutlich höhere Summen als Mitbewerber wie VW oder Mercedes: Die Höhe der Abfindung richtet sich nach Alter, Gehalt und Betriebszugehörigkeit. Für ältere Mitarbeiter, die sehr lange im Konzern sind, stehen Beträge von bis zu 650.000 Euro im Raum. Internen Kreisen zufolge winken manchen Beschäftigten rechnerisch rund 50.000 Euro pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. 

Wer sich besonders schnell für einen freiwilligen Aufhebungsvertrag entscheidet und zu den frühen Austrittsterminen (wie dem 31. März 2027) geht, erhält zusätzlich eine extra Prämie. Mitarbeitende, die bei ihrem Ausscheiden mindestens 55 Jahre alt sind, erhalten neben der Abfindung Privilegien wie vergünstigte Mitarbeiterkonditionen beim Autokauf oder den Erhalt von Dienstwagen

Obwohl BMW wirtschaftlich stabiler dasteht als andere deutsche Automobilhersteller, spürt der Konzern den Druck durch rückläufige Absätze vor allem auf dem chinesischen Markt. Zudem sinkt nach dem Anlauf der neuen Elektro-Modelle der „Neuen Klasse“ der unmittelbare Bedarf an klassischer Entwicklungsarbeit, während gleichzeitig immer mehr Prozesse durch Künstliche Intelligenz effizienter gestaltet werden. Kurzfristig kostet dieses „Luxusprogramm“ BMW Beträge im Milliardenbereich, langfristig will der Vorstand dadurch ab 2028 jedoch jährlich rund 1 Mrd. Euro einsparen. Quelle: BMW / CM

Akkus richtig überwintern

Das E-Bike in Garage oder Fahrradschuppen, der E-Scooter in der Garage und der elektrische Rasenmäher im Gartenhaus. Was im Sommer kein Problem darstellt, sollte bei kalten Temperaturen besser noch einmal überdacht werden – zumindest, wenn ein Akku im Gerät verbaut ist. Kälte schädigt einen intakten Akku zwar nicht automatisch, kann aber vorübergehend seine Leistung und nutzbare Kapazität reduzieren. Für eine längere Winterpause kommt es deshalb vor allem auf den richtigen Lagerort und Ladezustand an.

Entscheidend ist zunächst das richtige Klima. Experten des Mobilitätsclubs empfehlen, dass Akkus bei Temperaturen zwischen 10 und 20° C  und möglichst trocken gelagert werden sollten. Zudem sollten sie vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Dies gilt für Batterien mit Lithium-Ionen-Technologie, die in nahezu allen Fahrzeugen, Werkzeugen und Gartengeräten zum Einsatz kommen. 

Auch der richtige Ladezustand ist zu beachten. Jeder Hersteller gibt einen eigenen Wert für die richtige Lagerung an, generell sollte man aber Akkus nicht komplett voll oder leer für längere Zeit aufbewahren. Für die Winterpause ist ein mittlerer Ladezustand von etwa 40 bis 60 % empfehlenswert.

Auch wenn Akkus mit Lithium-Ionen-Technologie eine geringe Selbstentladung haben, kann es bei längeren Ruhephasen zu einer sogenannten Tiefenentladung kommen. Diese hat oft zur Folge, dass der Akku im Anschluss nicht mehr richtig aufgeladen werden kann und ersetzt werden muss. Deshalb sollte der Ladezustand während einer längeren Lagerung regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf nachgeladen werden. Zudem empfiehlt der ADAC, zusätzlich die Hinweise des jeweiligen Herstellers zur längeren Lagerung des Akkus zu beachten.

Wer E-Bike oder E-Scooter auch im Winter nutzt, sollte einen stark ausgekühlten Akku nach der Fahrt zunächst langsam auf Raumtemperatur kommen lassen. Insbesondere das Laden eines Akkus bei Temperaturen unter 0 Grad sollte vermieden werden. Quelle: ADAC / CM

DOT verschlechtert US-Fluggastrechte

Das US-Verkehrsministerium hat das Inkrafttreten einer neuen Regelung, die die Gründe für Flugverspätungen und -ausfälle neu kategorisiert. Eingeführt werden soll die neue Regelung am 01. Februar 2027..

Im „Federal Register“ heißt es: „Die neue Klassifizierung von Flugstörungen – verankert in Abschnitt 511(b) des Gesetzes zur Neugenehmigung der US-Luftfahrtbehörde FAA (FAA Reauthorization Act 2024) – umfasst 10 Gründe, die künftig nicht mehr dem Einflussbereich der Fluggesellschaften zugerechnet werden. Dies bedeutet, dass Fluggäste bei Flugausfällen oder -verspätungen möglicherweise keinen Anspruch mehr auf die Bereitstellung von Unterkünften oder Verpflegungsgutscheinen haben.

Der Branchenverband „Airlines for America“ hatte eine Verschiebung beantragt, damit die geänderten Meldepflichten erst für Flüge ab dem 01. Januar 2027 in Kraft treten. Laut der Mitteilung verschafft die Verschiebung der Behörde zusätzliche Zeit, um die technischen Richtlinien des „Bureau of Transportation Statistics“ (BTS) für die Datenübermittlung zu aktualisieren.

Zudem erhalten die betroffenen Luftfahrtunternehmen Zeit, ihre Systeme anzupassen, um eine korrekte Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten zu gewährleisten; auch das BTS selbst kann in diesem Zeitraum seine eigenen Systeme entsprechend aktualisieren.

Fluggesellschaften sind verpflichtet, dem BTS innerhalb von 15 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtsmonats Angaben zu den Gründen für Flugausfälle und -verspätungen zu übermitteln. Quelle: DOT / CM

Lyft startet Chauffeurservices für Geschäftskunden

Das US-Fahrdienstunternehmen Lyft  plant für Anfang 2027 die Einführung eines neuen globalen Netzwerks für Chauffeurdienste sowie eines dazugehörigen Buchungsportals unter einer neuen Marke.

Die neue Plattform trägt den Namen „Alcove“ und ist auf die weltweiten Chauffeurdienste von Lyft ausgerichtet. Laut Unternehmensangaben wird TBR Global Chauffeuring – ein Unternehmen, das Lyft im Oktober 2025 übernommen hat – Anfang 2027 in die Marke Alcove überführt.

Der US-Fahrdienstleister Lyft startet einen weltweiten Chauffweurservice. Foto Lyft

Zunächst steht das neue Portal nur Geschäftskunden mit festem Betreuungsstatus zur Verfügung. Ein Selbstbedienungszugang sowie eine mobile App sollen „im weiteren Verlauf des Frühjahrs“ folgen. Alcove wird seine Kunden – darunter direkte angebundene Firmenkunden sowie Travel-Management-Unternehmen – weiterhin über Service-Teams und andere Kanäle unterstützen.

Bestehende TBR-Kunden werden auch nach dem Übergang zur Marke Alcove weiterhin von denselben Teams betreut, so Lyft.  Dienstleistungen wie ein rund um die Uhr verfügbarer Support, VIP-Reisen, komplexe oder hochkarätige Fahrten, die Logistik für Großveranstaltungen sowie sicherheitssensible Transporte bleiben bestehen. Im Zuge der Weiterentwicklung von Alcove werden zudem zusätzliche Funktionen ergänzt. Quelle: Lyft / CM

JetBlue führt First Class ein

Wie die US-Airline JetBlue meldet, sind die neuen First-Class-Sitze von JetBlue ab sofort für Flüge ab  08. Dezember buchbar.

Die ersten Flüge mit „BlueFirst“-Sitzen finden auf der Strecke zwischen Boston und Fort Lauderdale (Florida) statt. Laut JetBlue sind Buchungen zudem für ausgewählte Flüge auf mehr als 30 weiteren Routen möglich – darunter Verbindungen zwischen Fort Lauderdale und dem New Yorks Flughafen LaGuardia sowie zwischen dem John F. Kennedy International Airport in New York und Liberia (Costa Rica).

JetBlue führt die First Clas ein. Foto: JetBlue

„BlueFirst“ wird in Flugzeugen eingeführt, die nicht über das „Mint“-Business-Class-Produkt der Airline verfügen – ein Angebot, das auf längeren Strecken bereitsteht.

Die Fluggesellschaft hatte bereits angekündigt, im Dezember 2024 eine First-Class-Kabine einzuführen, und im vergangenen Monat Details zu deren Ausstattung bekannt gegeben. Quelle: JetBlue / CM

Marriott zieht die Reißleine wegen Erschleichens von Rabatten

Marriott International hat für einige Großkunden eine Überprüfung von Firmenrabattcodes (Corporate Codes) bei Online-Direktbuchungen über die Website von Marriott oder die Bonvoy-App eingeführt. 

Laut Travel-Managern überprüfen einzelne Hotels nicht immer, ob Reisende, die einen Firmenrabattcode nutzen, tatsächlich bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigt sind. Dies ermöglicht es versierten bzw. „schlauen“ Reisenden, Rabatte in Anspruch zu nehmen, auf die sie eigentlich keinen Anspruch haben.

„Hotels rechnen bereits damit, dass diese irgendwie Codes nach außen dringen“, schrieb der Reddit-Nutzer u/dannyinternet auf seiner Website „GoCostGo“. Die Seite gibt nicht nur Tipps zur Nutzung von Firmenrabattcodes, sondern pflegt auch eine aktuelle Datenbank mit Codes für verschiedene Hotelketten. „Eine vollständige Unterbindung der Nutzung würde mehr Personalaufwand, langsamere Check-in-Prozesse und mehr Reibungsverluste bedeuten“, heißt es dort.

Der US-Hotelkonzern Marriott wehrt sich gegen den Missbrauch von Firmenraten. Foto: Marriott

Besonders anfällig für Missbrauch sind die dreistelligen Rabattcodes von Marriott, da sie leicht erraten werden können.

Der neue Verifizierungsprozess von Marriott – „Corporate Qualified Rate Validation“ (kurz: Corporate QRV) – verlangt von Nutzern, die einen Firmenrabattcode direkt auf der Marriott-Website oder über die Bonvoy-App anwenden möchten, die Eingabe ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse. Anschließend muss der Buchungsversuch per E-Mail bestätigt werden. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, ähnlich dem Verfahren, das man beispielsweise bei der Anmeldung für E-Mail- oder Bankkonten kennt.

Auf einer Seite im „Bonvoy“-Hilfe-Center von Marriott wird erläutert, dass die geschäftliche E-Mail-Adresse nicht zwingend mit der E-Mail-Adresse übereinstimmen muss, die für das Marriott-Bonvoy-Konto hinterlegt ist; für die Nutzung des „Corporate QRV“ (eines firmenbezogenen Verifizierungscodes) ist jedoch eine geschäftliche E-Mail-Adresse erforderlich. Zudem muss die Firmenzugehörigkeit nach der ersten Verifizierung nicht bei jeder Buchung erneut bestätigt werden.

Marriott bestätigte diesen Schritt gegenüber BTN. „Indem wir die Berechtigung vorab prüfen, möchten wir sicherstellen, dass Zimmer für unsere wichtigsten Firmenkunden, mit denen spezielle Raten vereinbart wurden, auch tatsächlich verfügbar bleiben“, erklärte ein Sprecher von Marriott.

„Ich bin ‚Lifetime Platinum‘-Mitglied und habe in den letzten 15 Jahren häufig Firmen-Codes genutzt“, schrieb ein Reddit-Nutzer in einem vor einer Woche veröffentlichten Beitrag. „Seit letzter Woche verlangt Marriott eine geschäftliche E-Mail-Adresse, an die ein Verifizierungscode gesendet wird. Damit dürfte der Spaß wohl vorbei sein.“

Wie im „Bonvoy“-Hilfe-Center angegeben, sind Reservierungen, die vor der Aktivierung des „Corporate QRV“ für ein Unternehmen getätigt wurden, von dieser Regelung nicht betroffen. Quellle: BTN / CM

Deutschland und Frankreich forcieren das Ende des Verbrenner-Aus

Deutschland und Frankreich wollen weiterhin umwelt- und klimaschädliche Verbrennerautos auf ihren Straßen zulassen. Lange hatte sich  Frankreichs Präsident Emanuel Macron dagegen gesperrt. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellte sich quer.  Schon im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission auf Druck Deutschlands vorgeschlagen, auch nach 2035 in der EU Autos mit Verbrennungsmotor neu zuzulassen – eine Abkehr vom eigentlich ausgehandelten Verbrenner-Aus.  

Frankreich hatte bisher eine Gruppe aus sieben EU-Staaten angeführt, die sich gegen eine starke Aufweichung stellen. Die sieben Staaten hatten gemeinsam die nötigen Stimmen, um eine Entscheidung zu blockieren. Mit der deutsch-französischen Einigung ist der Weg nun aber frei.Deutschland und Frankreich forcieren nun gemeinsam die Aufweichung des für 2035 geplanten faktischen Verbots für Verbrenner-Neuwagen. U.a. geht es dabei auch um den Erhalt von hunderttausenden Arbeitsplätzen, insbesondere auch von Motorenentwicklern. Letztere braucht man beim Elektroauto nicht mehr.   

Nach dem deutsch-französischen Plan soll das CO2-Reduktionsziel für Neuwagen von bisher 100 auf 90 % sinken, ohne dass weitere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich wären. Das abgeschwächte Ziel kommt den Wünschen der deutschen Automobilhersteller entgegen, die die E-Mobilität komplett verschlafen hatten und weiterhin auf Sauriertechnologie setzen, wohl wissend, dass sie den Klimazielen einen Bärendienst erweisen. Aber Geschäft geht vor Moral, bei den Politikern wie auch bei der Automobilindustrie. Beide Regierungen sprechen von einem „ehrgeizigen europäischen Dekarbonisierungspfad mit der nötigen regulatorischen Flexibilität, um unterschiedlichen Marktgegebenheiten und Technologieoffenheit Rechnung zu tragen“. 

Deutschland und Frankreich wollen zudem die von der Kommission ebenfalls vorgeschlagenen Quoten für die Elektrifizierung von Unternehmensflotten in ein unverbindliches Ziel umwandeln.Quelle: Bundesregierung / EU / CM

Auch in Zürich wird Kerosin knapp

Auch am Flughafen Zürich wird das Kerosin knapp. Dies hat das Schweizer Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) bekanntgegeben, kurz nachdem publik wurde, dass sich auch am Flughafen Frankfurt ein Kerosinmangel anbahnt. Die Unterversorgung in Zürich geht auf die massiven Ausfälle und Verspätungen im internationalen Güterverkehr zurück, insbesondere aus Deutschland. 

Aufgrund des Niedrigwasser auf dem Rhein wurden zahlreiche Güter bereits auf die ohnehin überlastete Schiene verlagert. „Die verfügbaren Kwerosin-Bestände am Flughafen Zürich reichen ohne zusätzliche Maßnahmen nicht aus, um die ausfallenden Lieferungen zu überbrücken“, heißt es in der Mtteilung des BWL. Um die Situation zu stabilisieren, hat der Bund begrenzte Bezüge aus den so genannten Pflichtlagern bewilligt: Vom 15. Oktober bis einschlißslich 01. November 2026 können bis zu 30 Mio. Liter Kerosin bezogen werden. Dies entspricht rund 6,5 % der aktuell vorhandenen Pflichtlagermeng.

Wie in Frankfurt wird auch in Zürich Flugbenzin knapp. Foto: Flughafen Züriche.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Schweizer Bund zu dieser Lösung greift. Bereits im Sommer 2022 führten Transportprobleme auf dem Rhein und im Schienennetz zu Engpässen. Im darauffolgenden Winter verschärften Streiks in französischen Raffinerien die Situation. Als Reaktion darauf gab der Bund u.a. Pflichtlagerbestände für die Versorgung des Flughafens Genf frei.

Bei der Swiss sind die Auswirkungen des Engpasses bislang nicht spürbar, alle Flüge können wie geplant durchgeführt werden. Die Betankung der Flugzeuge am Flughafen Zürich war und ist jederzeit uneingeschränkt möglich, wird en Sprecher der Swiss zitiert. Die Versorgung am Flughafen erfolgt durch sogenannte Durchsetzer, wie Socar, BP oder Shell. Diese unterliegen direkten Liefervereinbarungen mit den Fluggesellschaften.

Aufgrund eingeschränkter Pipeline-Kapazitäten und des tiefen Rheinpegels ist auch am Flughafen Frankfurt die Kerosinversorgung nicht mehr gesichert. Um dem Versorgungsengpass entgegenzuwirken, setzt die Lufthansa auf sogenanntes „Tankering“. Piloten sind dabei angewiesen, auf den Flug nach Frankfurt an ausländischen Airports mehr Kerosin als nötig zu tanken. Diese Anweisung betrifft auch die Swiss-Flüge: Von Zürich und Genf nach Frankfurt wird bis auf Weiteres so viel getankt, dass auch der Rückflug ohne Nachschub absolviert werden kann. Quelle: SWISS / CM

Barrierefreiheit im Schienenverkehr

Die Barrierefreiheit im Schienenverkehr hat Fortschritte gemacht. Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen für viele Fahrgäste. Dies ist das Fazit nach der InnoTrans 2026 in Berlin, so Klaus Honold, Bundesvorstand für barrierefreie Mobilität beim Deutschen Bahnkundenverband DBV.

Die internationale Fachmesse zeigte, dass Barrierefreiheit bei Entwicklungen im Personenschienenverkehr zunehmend berücksichtigt und mitgedacht wird. Dies etwa bei der räumlichen Gestaltung von Fahrzeugen und technischer Systeme wie Buchungs- und Informationssysteme für Fahrgäste.

„Die Entwicklung geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Auf der InnoTrans wurde sichtbar, welche technischen Möglichkeiten heute bereits bestehen. Gleichzeitig darf der Blick nicht nur auf neue und innovative Produkte gerichtet werden. Entscheidend ist, wie barrierefrei die gesamte Reisekette im Alltag tatsächlich ist“, erklärt Klaus Honold.

Für eine barrierefreie Reise reichen neue Fahrzeuge und innovative digitale Systeme allein nicht aus. Auch die Infrastruktur darum herum muss ohne unnötige Barrieren sein. Hier bestehen nach wie vor erhebliche Lücken. Erschwerte Zugänge, fehlende Rampen, defekte Aufzüge, unzureichende Fahrgastinformationen. Auch führen bundesweit unterschiedliche Bahnsteighöhen zu erheblichen Erschwernissen in der Reisekette. Dies bedeutet, dass viele Menschen nicht selbstständig ohne fremde Hilfe mit dem Zug reisen können.

Barrierefreiheit muss deshalb sowohl digital als auch analog ganzheitlich und bei Entwicklung und Planung von Anfang an mitgedacht werden. Auch persönliche Unterstützung muss erhalten bleiben, zeitnah und unkompliziert abrufbar sein, wenn technische oder bauliche Barrieren nicht zu vermeiden sind.

Zu fordern ist daher:

1. Barrierefreiheit, analog wie digital im bestehenden wie zukünftig geplanten Schienenverkehr weiter konsequent und zielgerichtet zu fördern und voranzubringen.

2. Zuverlässig funktionierende Infrastruktur, Aufzüge und Zugangshilfen, insbesondere deren regelmäßige Wartung.

3. Verständliche und durchgängige Fahrgastinformationen in Echtzeit, akustisch wie visuell sowie auch für Menschen mit kognitiven Bedarfen verständlich durch flächendeckende Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), Übergangsfristen sind im Interesse der Fahrgäste zu vermeiden.

4. Eine verlässliche, zeitnahe und unkomplizierte personelle Unterstützung für Fahrgäste bei unvermeidbaren Barrieren wie sie im Flugverkehr seit Jahren üblich ist.

5. Personal zielgerichtet und nachhaltig sensibilisieren und weiterbilden

„Die InnoTrans hat gezeigt, was technisch möglich ist. Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass diese Möglichkeiten auch im Alltag der Fahrgäste ankommen. Barrierefreiheit darf kein Zukunftsversprechen bleiben, sondern muss für immer mehr Menschen heute selbstverständlich erfahrbar sein“, so Honold abschließend.

Der Bundesvorstand für barrierefreie Mobilität vertritt beim Deutschen Bahnkundenverband (DBV)insbesondere die Interessen von Menschen mit Behinderungen und anderen mobilitätseingeschränkten Fahrgästen. Quelle: DBV / CM