Kabelbrand legt Bahnverkehr lahm

Aufgrund eines Kabelbrandes im Bereich Wien Praterstern in der Nacht auf Donnerstag, 13. August 2026 kam es zu massiven Schäden an technischen Anlagen der ÖBB. Der Schnellbahnverkehr ist deshalb seit Donnerstag auf der Wiener S-Bahn Stammstrecke sowie auf der Flughafenschnellbahn stark eingeschränkt. 

Die ÖBB arbeiten mit Hochdruck an der Behebung der enormen Schäden. Rund 20 km Kabel, die für die Versorgung des Stellwerks, die Telematik und die Oberleitungen relevant sind, müssen getauscht werden. Ab Freitag, 14.8.2026 gilt deshalb bis auf Weiteres ein Notfahrplan. 

Auf der Strecke von Wien Praterstern bis Wien Hauptbahnhof können derzeit keine Züge fahren. Das bedeutet, dass die Nahverkehrszüge von/nach Süden (Richtung Liesing) in Wien Hauptbahnhof bzw. teilweise in Wien Meidling enden bzw. starten. 

Der aktuelle Baustellenfahrplan aus dem Norden von/nach Wien ist weiterhin gültig. Sämtliche Schienenersatzverkehrsbusse fahren planmäßig. Ebenfalls weiterhin unterwegs ist der Direkt-Shuttlebus zwischen Wien Meidling und Längenfeldgasse (U4/U6). Dieser schafft eine zusätzliche Verbindung zur U4. 

Für betroffene Fahrgäste auf der Strecke der Flughafenschnellbahn wurde ein Schienenersatzverkehr zwischen Wien Mitte und Wien Geiselbergstraße eingerichtet. Die S7 kann ab Wien Geiselbergstraße zum Flughafen Wien (und weiter nach Fischamend) fahren. Der Flughafen Wien ist außerdem weiterhin mit Fernverkehrszügen über Wien Hauptbahnhof und mit dem Vienna Airport Bus erreichbar. 

Züge des CAT können derzeit nicht fahren. Deshalb gibt es einen eigenen direkten Schienenersatzverkehr für Fahrgäste des CAT zwischen Wien Mitte und Flughafen Wien. Dieser kann nur mit Tickets für den CAT genutzt werden. Quelle: ÖBB / CM

Trump schneidet ins Fleisch des US-Tourismus

Ein US-amerikanisches Visa-Bürgschaftsprogramm, das von vielen Auslländern, die in die USA einreisen möchten, die Hinterlegung von bis zu 20.000 US-Dollar verlangt, ist nun dauerhaft – und könnte ausgeweitet werden. 

Washington feiert es als Erfolg bei der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen, doch eigene Zahlen belegen einen Rückgang der Visavergabe um 83 %. Branchenvertreter warnen, eine Ausweitung könnte dem US-Tourismus einen schweren Schlag versetzen.

Die USA haben ihr umstrittenes Visa-Bürgschaftsprogramm für 50 Länder dauerhaft eingeführt. Washington behauptet, dadurch seien Visumsüberschreitungen praktisch eliminiert worden. Die US-Reisebranche sieht jedoch eine andere Zahl: einen Einbruch der ausgestellten Visa um 83 % – und befürchtet, dass die nächste Liste deutlich länger ausfallen könnte.

Die Vereinigten Staaten haben ihr experimentelles Visa-Bürgschaftssystem in eine dauerhafte Richtlinie umgewandelt, die von ansonsten qualifizierten Touristen- und Geschäftsvisumantragstellern aus 50 bestimmten Ländern die Hinterlegung einer Kaution verlangt. 10,.00, 15.000 oder 20.000 US-Dollar in bar bei der US-Regierung vor Erhalt ihrer Visa.

Nun schlägt der Vorsitzende des US-Reiseverbandes Alarm wegen der möglichen Folgen, falls Washington diese Anforderung über die bereits betroffenen Länder hinaus ausweitet.

„Es gibt bereits Gerüchte über eine Ausweitung des Programms auf weitere Länder mit Visumpflicht, möglicherweise sogar auf alle Länder mit Visumpflicht“, sagte Geoff Freeman, Präsident und CEO der US Travel Association. Freeman warnte, eine solche Ausweitung hätte „außerordentlich schädliche Auswirkungen“ auf die US-Wirtschaft und die Reisebranche. In den ersten zehn Monaten des Pilotprojekts wurde die Visumvergabe an Personen aus den betroffenen Ländern deutlich reduziert, um 83 %.

Gleichzeitig sanken die gemeldeten Fälle von Visumsüberschreitungen aus den 50 Ländern von von 45,488 im Geschäftsjahr 2024 auf weniger als 50 in den ersten zehn Monaten des Pilotprojekts. Für die Trump-Regierung belegen diese Zahlen den Erfolg der Durchsetzungsmaßnahmen. Für den Reise- und Tourismussektor werfen sie eine andere Frage auf:

Die US-Regierung verlangt bis zu 20.000 USD von ausländischen Besuchern aus Visa-pflihigen Ländern als Kaution.

Die endgültige Regelung trat am 03. August 2026 in Kraft und ersetzt das im August 2025 gestartete 12-monatige Pilotprojekt. Es gilt für Geschäftsreisende der Kategorie B-1, Touristen der Kategorie B-2 sowie für Antragsteller eines kombinierten B-1/B-2-Visums aus Ländern, die vom US-Außenministerium benannt wurden.

Die übliche Kaution beträgt voraussichtlich 15.000 US-Dollar. Ein Konsularbeamter kann sie je nach den Umständen des Antragstellers auf 10.000 US-Dollar reduzieren oder auf 20.000 US-Dollar erhöhen, wenn er der Ansicht ist, dass 15.000 US-Dollar die Einhaltung der Vorschriften nicht ausreichend gewährleisten. Die maximale Kaution soll ab 01. Oktober 2027 und anschließend alle sieben Jahre an die Inflation angepasst werden.

Welche 50 Länder sind betroffen? Die aktuelle Liste des US-Außenministeriums umfasst 50 Länder, davon 30 afrikanische: Algerien, Angola, Benin, Botswana, Burundi, Cabo Verde, Zentralafrikanische Republik, Elfenbeinküste, Dschibuti, Äthiopien, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Lesotho, Malawi, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Tansania, Togo, Tunesien, Uganda, Sambia und Simbabwe.

In Asien sind Bürger der Staaten Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Kirgisische Republik, Mongolei, Nepal, Tadschikistan und Turkmenistan betroffen. In der Karibik und Lateinamerika

Antigua und Barbuda, Kuba, Dominica, Grenada, Nicaragua und Venezuela. Im pazifischen Raum Fidschi, Papua-Neuguinea, Tonga, Tuvalu und Vanuatu sowie Georgien (Kaukasus).

Das US-Außenministerium kann die Liste fortlaufend ändern. Neue Länder können hinzugefügt werden. Die neuen Bestimmung bereitet der US-Reisebranche große Sorgen. Laut Freeman repräsentieren die derzeit 50 Länder weniger als 2 % der US-Besucher. Die unmittelbaren Auswirkungen auf den nationalen Tourismus sind daher begrenzt. Die Gefahr für die Branche liegt nicht unbedingt in der heutigen Liste.

Was genau ist die US-Visa-Bürgschaft ?Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Visumgebühr im üblichen Sinne. Vielmehr ist es eine rückzahlbare Sicherheitsleistung.

Ein Reisender beantragt regulär ein B1/B2-Visum. Erfüllt der Antragsteller die übrigen Voraussetzungen und ist er vom Programm abgedeckt, legt der Konsularbeamte die Höhe der erforderlichen Kaution fest. Die Zahlung erfolgt anschließend über das Pay.gov-System des US-Finanzministeriums.

Ein Familienmitglied, Arbeitgeber, Freund oder ein anderer Dritter kann das Geld hinterlegen, aber derjenige, der die Kaution hinterlegt, ist auch derjenige, der Anspruch auf die Rückerstattung hat.

Das Geld sollte zurückerstattet werden, sobald der Reisende die Einreisebestimmungen erfüllt und die Vereinigten Staaten fristgerecht verlässt. Die Kaution kann als verletzt gelten, wenn der Reisende die zulässige Aufenthaltsdauer überschreitet oder gegen die an seinen Status geknüpften Bedingungen verstößt. Das US-Außenministerium nennt auch Versuche, den Nicht-Einwanderer-Status zu ändern, einschließlich eines Asylantrags, als Umstände, die zu einer Prüfung auf Kautionsbruch führen können.

Es gibt noch eine weitere bedeutende Einschränkung für den Tourismus. Reisende mit Sicherheitsgarantie müssen die Einreise- und Ausreisekontrolle passieren kommerzielle Einreiseflughäfen oder CBP-Vorabfertigungsstellen. Charterflüge, allgemeine Luftfahrt, Landwege und Seehäfen können nach dem derzeitigen System nicht zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen der Bürgschaft herangezogen werden. Das kann Urlaubsreisen in mehrere Länder, Kreuzfahrten, grenzüberschreitenden Tourismus mit Beteiligung von Kanada oder Mexiko, Privatflüge und einige Geschäftsreisen erschweren.

Erfolg der Strafverfolgungsbehörden. Es gibt stichhaltige Argumente für das Programm. Das US-Außenministerium erklärt, dass das Pilotprojekt 2025/26 gezeigt habe, dass das Bürgschaftssystem operativ umsetzbar sei und die Einhaltung der Vorschriften deutlich erhöht habe. Vor dem Programm verzeichneten die nun 50 erfassten Länder im Fiskaljahr 2024 exakt 45.488 Fälle von Visumsüberschreitungen. Während der ersten zehn Monate des Pilotprojekts berichtete die Regierung über weniger als 50 Überschreitungen der Aufenthaltsdauer.

Bei einem Verstoß gegen die Kautionsauflagen können die eingezogenen Gelder dazu beitragen, bestimmte staatliche Kosten für Strafverfolgung und Inhaftierung zu decken. Darüber hinaus besteht auch ein diplomatisches Ziel. Washington argumentiert, dass die Aufnahme von Ländern in die Bondliste ausländischen Regierungen einen Anreiz bietet, die Identitätsprüfung, den Austausch von Informationen über Vorstrafen, die Dokumentensicherheit und die Überprüfung zu verbessern und ihre Bürger zu ermutigen, die US-Einwanderungsbestimmungen einzuhalten. 

Das sind echte politische Vorteile. Aber es gibt da noch eine sehr wichtige Fußnote zum Thema Tourismus.

Das US-Außenministerium räumt offen ein, dass das Programm die Tridrnachfrage verringert hat und erwartet, dass die dauerhafte Regelung die Zahl der B1/B2-Visumanträge betroffener Nationalitäten weiter reduzieren wird. Hier kollidiert die Einwanderungspolitik direkt mit der Tourismuspolitik.

Die Bezeichnung der Anleihe als „rückzahlbar“ kann ihre wirtschaftliche Wirkung verschleiern. Beispiel: 

Eine nigerianische Familie mit vier Mitgliedern, die beispielsweise pro Antragsteller 15.000 US-Dollar benötigt, könnte theoretisch mit 60.000 US-Dollar an vorübergehend gebundenen Geldern konfrontiert sein, bevor Flugkosten, Hotels, Sehenswürdigkeiten, Versicherungen, Restaurantbesuche und Einkäufe berücksichtigt werden. Selbst wenn jeder Dollar letztendlich zurückkommt, muss der Reisende das Geld zunächst besitzen oder finanzieren. Hinzu kommen Opportunitätskosten: Geld, das beim US-Finanzministerium gebunden ist, kann nicht gleichzeitig ein Unternehmen finanzieren, Anlagerenditen erzielen, Schulgebühren bezahlen oder die Reise selbst finanzieren.

Das Währungsrisiko stellt eine weitere Komplikation dar. Das US-Außenministerium weist darauf hin, dass Anleihen in US-Dollar gezahlt und zurückerstattet werden und dass derjenige, der die Anleihe stellt, das Risiko von Wechselkursschwankungen trägt. 

Warum die US-Tourismusverantwortlichen jetzt nervös sind. Der Zeitpunkt ist besonders ungünstig für die amerikanische Tourismusbranche.Freeman teilte mit, dass die Reisen aus Kanada um etwa 25 % zurückgegangen seien, während die Besucherzahlen aus Asien bei etwa der Hälfte des Niveaus von 2019 blieben. Vorläufige Daten des Nationalen Tourismusbüros der vereinigten Staaten zeigten einen Rückgang der Auslandsreisen in die Vereinigten Staaten. 4,3 % seit Jahresbeginn bis Juni 2026 einschließlich eines Rückgangs von 1,8 % im Juni trotz der FIFA-Weltmeisterschaft. 

Dies ist besonders bemerkenswert, da die eigene Prognose des Handelsministeriums für internationale Besucher einen Anstieg der gesamten internationalen Ankünfte erwartet hatte. 3,2% mehr bzw. bis zu 70,5 Mio. im Jahr 2026, wobei die Weltmeisterschaft ausdrücklich als Wachstumstreiber genannt wird.

Die Vereinigten Staaten verfolgen daher zwei potenziell widersprüchliche Ziele: Mehr internationale Besucher und deren Ausgaben anzuziehen und gleichzeitig strengere finanzielle, verfahrenstechnische und einwanderungsrechtliche Kontrollen für einige dieser Besucher einzuführen.

Die Regierung selbst hat während der Weltmeisterschaft gezeigt, dass die Kaution den Tourismuszielen schaden kann. Sie erließ die Kaution für bestimmte berechtigte WM-Reisende, darunter Inhaber von Eintrittskarten und Mitglieder der teilnehmenden Mannschaften.

Das wirtschaftliche Risiko ist derzeit relativ gering, da die derzeitigen 50 Länder nur einen kleinen Anteil der internationalen Besucherzahlen der USA ausmachen. Eine Expansion in wichtige Fernreisemärkte wäre eine völlig andere Angelegenheit. Wenn die Visabürgschaft irgendwann einmal flächendeckend auf visumpflichtige Reisende ausgeweitet würde, könnte die Maßnahme lukrative Besuchermärkte erreichen, deren Reisende bereits jetzt mit Visumanträgen, Interviews, Reisekosten und anderen Einreisekosten konfrontiert sind.

Eine rückzahlbare Kaution in Höhe von mehreren zehntausend Dollar könnte nicht nur Freizeittouristen, sondern auch Kongressteilnehmer, Geschäftsreisende, Familien, die Verwandte besuchen, medizinische Reisende, Veranstaltungsbesucher und Kleinunternehmer betreffen.

Der Tourismus reagiert besonders empfindlich auf Reibungsverluste, weil Reisende in der Regel Alternativen haben.

  • In Dubai kann ein Kongress stattfinden.
  • Ein Urlaub kann nach Thailand verlegt werden.
  • Eine Firmenbesprechung kann in Singapur stattfinden.
  • Eine Familie kann beschließen, sich dieses Jahr stattdessen in Europa zu treffen.

Die Vereinigten Staaten verlieren durch diese Entscheidung nicht nur den Visumantragsteller. Fluggesellschaften, Hotels, Kongresszentren, Restaurants, Einzelhändler, Autovermietungen, Sehenswürdigkeiten und die lokalen Steuerbehörden verlieren die Ausgaben der eigentlich erwarteten ausländischen Besucher- 

Die unbeantwortete Frage. Die größte ungeklärte Frage ist die Kausalität. Washington kann mit Sicherheit sagen, dass die Zahl der Personen mit überzogenem Aufenthaltstitel unter den betroffenen Nationalitäten stark zurückgegangen ist. Da die Visavergabe jedoch gleichzeitig um 83 % zurückging, beweist das Pilotprojekt nicht einfach, dass eine Anleihe das Verhalten einer unveränderten Reisendenpopulation verändert hat. Es zeigt auch, dass sich die Politik dramatisch zum Nachteil des aller touristischen Player der USA verändert hat.  Quelle: e-Turbo-News / CM

Korean Air und Asiana Airlines dürfen fusionieren

Der Verwaltungsrat von Korean Air und die Aktionäre von Asiana Airlines haben der Fusion der beiden Fluggesellschaften offiziell zugestimmt; dies gab Korean Air aktuell bekannt.

Mit diesen Beschlüssen wird die Fusionsvereinbarung, die von den Gremien beider Unternehmen bereits im Mai 2026 unterzeichnet worden war, formell bestätigt. Die Eintragung der Unternehmensfusion erfolgt am 17. Dezember; anschließend werden die Fluggesellschaften zu einem einzigen Unternehmen zusammengeführt.

Der Ursprung der Transaktion liegt im November 2020, als Korean Air vereinbarte, Asiana für 1,8 Billionen Südkoreanische Won (rund 1,6 Mrd. USD) zu übernehmen. Korean Air schloss den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Asiana im Dezember 2024 ab, nachdem die Europäische Union ihre Zustimmung erteilt hatte und das US-Justizministerium bis zum Ablauf der Frist keine Einwände gegen die Fusion erhoben hatte. Quelle: Korean Air / CM

Air Canada führt „Basic“-Tarife für Premium-Kabinen 

Star Alliance-Mitglied Air Canada Ende Juli ihre Premium-Kabinen um „Basic“-Optionen für Kunden erweitert. Dieser Schritt folgt auf ähnliche Maßnahmen der Joint-Venture-Partner United Airlines und Lufthansa Group.

Der kanadische Marktführer bietet nun die Tarifoptionen „Basic“, „Standard“ und „Latitude“ für seine Premium-Economy- und Business-Class-Kabinen an, jeweils mit unterschiedlichen Einschränkungen und Inklusivleistungen.

•                     Der Business-Class-Tarif „Basic“ ist nicht erstattungsfähig und berechtigt nicht zu einer Gutschrift für zukünftige Reisen. Eine Umbuchung kostet jederzeit 200 CAD; Umbuchungen am Flughafen am Reisetag sowie Standby-Optionen am Flughafen am Reisetag sind nicht zulässig.

•                     Auch der Business-Class-Tarif „Standard“ ist nicht erstattungsfähig. Die Gebühr für eine Umbuchung liegt zwischen 100 und 120 CAD. Eine Umbuchung am Flughafen am Reisetag ist kostenlos möglich, ebenso wie Standby am Flughafen am Reisetag auf ausgewählten Strecken.

•                     Der Business-Class-Tarif „Latitude“ ist die flexibelste Option und vollständig erstattungsfähig. Bei Umbuchungen fällt lediglich die Tarifdifferenz an; Umbuchungen am Flughafen am Reisetag sowie Standby-Optionen sind im Preis inbegriffen.

•                     Das Reiseerlebnis ist bei allen drei Tarifen identisch – mit Ausnahme der Kategorie „Basic“: Hier ist nur ein aufgegebenes Gepäckstück erlaubt (statt zwei bei den anderen Tarifen), und für die Sitzplatzreservierung vorab fällt eine Gebühr pro Flugstrecke an. Der Zugang zu den Maple-Leaf-Lounges ist weiterhin inbegriffen, und es gibt keine Unterschiede hinsichtlich Treueprogrammen und Prämien.

Bei den Premium-Economy-Tarifen gelten ähnliche Bedingungen, jedoch mit Ausnahme des Lounge-Zugangs. Im Tarif „Premium Economy Basic“ ist kein Lounge-Zugang enthalten. Reisende mit den Tarifen „Premium Economy Standard“ und „Latitude“ können den Zugang gegen eine Gebühr von 49 CAD (= C$) bis 94,80 C$erwerben.

Mark Galardo, Chief Commercial Officer von Air Canada: „Das Produkt ist erst seit knapp einer Woche auf dem Markt. Uns liegen bereits erste Ergebnisse unserer Joint-Venture-Partner vor. United und Lufthansa haben bereits mit der Entbündelung der Leistungen in den Premium-Kabinen begonnen. Die ersten Ergebnisse sind durchaus interessant. Es ist jedoch noch viel zu früh, um dazu bereits eine fundierte Einschätzung abzugeben.“ Gleichzeitig merkte Galardo an, dass der Umsatz im Premium-Segment im zweiten Quartal im Jahresvergleich um 11 % gestiegen sei, der Umsatz im Firmenkundengeschäft legte sogar um 19 & zu.  Air Canada rechnet damit, dass die Wachstumsraten im Firmenkundengeschäft auch von September bis zum Jahresende im zweistelligen Prozentbereich liegen werden – gleichmäßig verteilt auf die Bereiche Inlandsflüge, grenzüberschreitende Flüge (zwischen Kanada und den USA) sowie Transatlantikflüge.

Eigenkapitalinvestition in Aeroplan. Wie die Fluggesellschaft zudem meldet,  führen Blackstone und La Caisse eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 25 % am Treueprogramm Aeroplan von Air Canada an; das Investitionsvolumen beträgt 2,5 Mrd. C$), woraus sich ein Gesamtwert des Programms von 10 Mrd. C$ ergibt. Zur Investorengruppe gehören zudem PSP Investments und die British Columbia Investment Management Corp. Dank der Mehrheitsbeteiligung behält Air Canada die volle Kontrolle über Strategie, operative Abläufe und das Tagesgeschäft von Aeroplan; für Mitglieder, Partner und Mitarbeiter des Programms soll die Transaktion keine Veränderungen mit sich bringen.

Kennzahlen von Air Canada für das zweite Quartal. Air Canada meldete für das zweite Quartal Passagiereinnahmen von fast 5,6 Mrd. C$  gegenüber 5 Mrd. C$ im Vorjahreszeitraum. Der Gesamtumsatz belief sich auf knapp 6,3 C$ – ein Rekordwert für ein zweites Quartal –, verglichen mit 5,6  Mrd. C$ im zweiten Quartal des Vorjahres. Das Nettoergebnis für diesen Zeitraum wies allerdings einen Verlust von 178 Mio. C$ aus, während im Vorjahr ein Nettogewinn von 186 Mio.  C$ erzielt worden war.

Die Kapazität stieg im zweiten Quartal im Jahresvergleich um 0,3 %; dieser Wert lag um 0,2 Prozentpunkte unter dem unteren Ende der Prognose der Fluggesellschaft für das Quartal, was hauptsächlich auf wetterbedingte Störungen zurückzuführen war. Die Treibstoffkosten lagen im Quartal bei fast 1,33 C$ pro Liter, verglichen mit 88 Cent im Vorjahr.

Laut Finanzvorstand (CFO) John Di Bert konnte Air Canada im zweiten Quartal etwa 50 % des Anstiegs der Treibstoffkosten ausgleichen; für das dritte Quartal erwartet die Fluggesellschaft einen Ausgleich von mehr als 60 % und für das vierte Quartal von über 100 % dieser Kosten. Laut Di Bert erwartet Air Canada eine robuste Nachfrage im Premium- und Geschäftskundensegment, weitere Fortschritte bei der Weitergabe der Treibstoffkosten sowie eine disziplinierte Kostenkontrolle.“ Für das Gesamtjahr wird ein Kapazitätsanstieg von 2,25 bis 3,25 % gegenüber dem Vorjahr prognostiziert.  Quelle: Air Canada / CM

Mercedes-Benz feiert „140 Jahre Innovation“ gemeinsam mit IWC Schaffhausen

IWC Schaffhausen gratuliert seinem langjährigen Partner Mercedes-Benz zum 140. Jubiläum, das in diesem Jahr unter dem Motto „140 Jahre Innovation“ begangen wird. 

Seit der Erfindung des Automobils im Jahr 1886 hat Mercedes-Benz die Geschichte und Zukunft der Mobilität durch wegweisende Technologien sowie Innovationen in den Bereichen Sicherheit, Komfort und Design geprägt. Aus diesem Anlass lanciert IWC eine limitierte „Big Pilot’s Watch“, die mit dem neu entwickelten und hochinnovativen „Perpetual Calendar ProSet“ ausgestattet ist. 

Als erster ewiger Kalender von IWC, der sich über eine einzige Kronenposition sowohl vorwärts als auch rückwärts korrigieren lässt, macht er die Kalendereinstellung so einfach und intuitiv wie das Einstellen der Uhrzeit. Auf dem Gehäuseboden aus Saphirglas erinnert das erste gemeinsame Logo der Daimler-Motoren-Gesellschaft und von Benz & Cie. nicht nur an das 140-jährige Jubiläum des Automobils, sondern auch an den Zusammenschluss der beiden Pionierunternehmen im Jahr 1926.


Die Big Pilot’s Watch Perpetual Calendar ProSet „140 Years Mercedes-Benz“ (Ref. IW329603) ist auf 140 Exemplare limitiert. Foto: IWC

Seit Carl Benz vor 140 Jahren das Patent für das erste Automobil anmeldete und Gottlieb Daimler kurz darauf seine Motorkutsche baute, hat sich Mercedes-Benz der stetigen Innovation und der Entwicklung weltweit begehrter Fahrzeuge für seine Kunden verschrieben. Dieser Anspruch war der Motor für jeden technologischen Durchbruch – vom ersten Automobil der Welt im Jahr 1886 bis hin zu den heutigen intelligenten und sicheren Elektrofahrzeugen. Auf der Basis einer gemeinsamen Leidenschaft für Ingenieurskunst, Leistung und Design wurde IWC Schaffhausen im Jahr 2004 Partner von Mercedes-AMG. Seit 2013 ist der Schweizer Luxusuhrenhersteller zudem „Official Engineering Partner“ des Mercedes-AMG PETRONAS Formula 1-Teams, dem offiziellen Werksteam von Mercedes-Benz. Darüber hinaus haben die Marken bei zahlreichen weiteren Projekten zusammengearbeitet, etwa bei Uhren-Sondereditionen, die von der Designsprache der legendären G-Klasse inspiriert sind. 

Anlässlich des Jubiläums „140 Jahre Innovation“ von Mercedes-Benz – gefeiert unter dem Motto „140 Jahre. 140 Orte.“ – reisen drei neue S-Klasse-Limousinen zu 140 ausgewählten Standorten weltweit. Sie legen dabei mehr als 50.000 km über sechs Kontinente zurück und unterstreichen die Technologie, die Tradition, den Pioniergeist und die globale Präsenz der Marke. Vor diesem Hintergrund präsentiert IWC eine limitierte „Big Pilot’s Watch“ mit dem „Perpetual Calendar ProSet“. Dieser hochinnovative neue Mechanismus – eine der bedeutendsten Entwicklungen von IWC im Bereich der ewigen Kalender seit Jahrzehnten – wurde bereits Anfang des Jahres auf der „Watches and Wonders“ in Genf vorgestellt.

Chris Grainger-Herr, CEO von IWC Schaffhausen: „Seit 22 Jahren sind wir Teil der Markenwelt von Mercedes-Benz – und was als Partnerschaft begann, hat sich zu einer Freundschaft entwickelt, die auf gegenseitigem Respekt und tiefer Bewunderung für die Arbeit des jeweils anderen beruht. Unsere Zusammenarbeit gründet auf gemeinsamen Werten: der Leidenschaft für erstklassige Ingenieurskunst, kompromisslose Leistung und visionäres Design. Wir gratulieren Mercedes-Benz herzlich zu diesem Firmenjubiläum und freuen uns auf viele weitere Jahre und spannende gemeinsame Projekte.“

Mathias Geisen, Mitglied des Vorstands der Mercedes-Benz Group AG, verantwortlich für Vertrieb & Customer Experience: „Seit 1886 hat Mercedes-Benz die Zeit nicht nur gemessen, sondern Epochen geprägt. Gemeinsam mit IWC Schaffhausen feiern wir die Überzeugung, dass echter Fortschritt aus Handwerkskunst, Innovation und der Liebe zum Detail entsteht. Die limitierte ‚Big Pilot’s Watch‘ würdigt eine auf diesen Werten basierende Partnerschaft und spiegelt den beständigen Geist wider, der unsere beiden Marken vorantreibt.“

Die Big Pilot’s Watch Perpetual Calendar ProSet „140 Years Mercedes-Benz“ (Ref. IW329603) ist auf 140 Exemplare limitiert – jedes davon steht für ein Jahr bahnbrechender Innovationen in der Geschichte von Mercedes-Benz. Das gebürstete und polierte Edelstahlgehäuse mit einem Durchmesser von 42 Millimetern rahmt ein schwarzes Zifferblatt mit Appliken aus massivem Gold und vergoldeten Zeigern ein. Die Minuterie ist für eine gute Ablesbarkeit in Weiß aufgedruckt. Auf dem Saphirglasboden erinnert ein historisches Logo an diesen Meilenstein. Es wurde 1926 nach der Fusion der Daimler-Motoren-Gesellschaft (DMG) mit Benz & Cie. eingeführt und war das erste Logo von Mercedes-Benz; es vereinte den vom Benz-Emblem übernommenen Lorbeerkranz mit dem für die DMG charakteristischen Stern.

Ein neues Maß an Flexibilität und Bedienkomfort. Die Geschichte der mechanischen Kalender bei IWC begann 1985 mit der Präsentation des vom legendären Uhrmacher Kurt Klaus entwickelten ewigen Kalenders. Mit dem neuen Perpetual Calendar ProSet hat die Marke diese Komplikation – die bis heute zu den größten Herausforderungen der Uhrmacherkunst zählt – nun völlig neu konzipiert. Das neue Modul basiert vollständig auf Zahnrädern und ist durch vier Patente geschützt. Dadurch lässt sich der Kalender nun in einer einzigen Kronenposition sowohl vorwärts als auch – erstmals – rückwärts verstellen. Dieser neue Ansatz macht die Kalenderkorrektur in beide Richtungen so einfach und intuitiv wie das Einstellen der Uhrzeit. Im Gegensatz zu den meisten herkömmlichen ewigen Kalendern benötigt das ProSet-System keine zusätzlichen Drücker, keine Änderung der Kronenposition und keine komplizierten Einstellmenüs. Hinter dieser scheinbaren Einfachheit verbirgt sich eine technische Meisterleistung, die Bauteile mit filigranen und hochkomplexen Geometrien erfordert. Für deren Fertigung setzt IWC das LIGA-Verfahren ein – eine fortschrittliche Mikrostrukturierungstechnologie, die auf Lithografie und Galvanoformung basiert.

Doppelmondphase mit einer Genauigkeit von einem Tag auf 1.040 Jahre. Die Perpetual Calendar ProSet zeigt ihre Informationen auf vier Hilfszifferblättern an. Das Datum befindet sich bei 3 Uhr, der Monat bei 6 Uhr und der Wochentag bei 9 Uhr. Die Mondphasenanzeige ist bei 12 Uhr positioniert. Dank eines neu berechneten Untersetzungsgetriebes weicht die Anzeige erst nach 1.040 Jahren um einen Tag ab. Die für IWC charakteristische Double Moon®-Anzeige stellt sicher, dass der Mond sowohl für Betrachter auf der Nord- als auch auf der Südhalbkugel korrekt dargestellt wird. Die vierstellige Jahresanzeige – ein weiteres Markenzeichen der ewigen Kalender von IWC – befindet sich zwischen 7 und 8 Uhr auf dem Zifferblatt.

Angetrieben wird die Perpetual Calendar ProSet vom IWC-Manufakturkaliber 82665, das über eine Nickel-Phosphor-Hemmung und eine Silizium-Spiralfeder verfügt. Der beidseitig aufziehende Pellaton-Automatikaufzug ist mit Keramikkomponenten verstärkt und baut eine Gangreserve von 60 Stunden auf. Diese Big Pilot’s Watch ist mit einem schwarzen Kautschukarmband ausgestattet. Dank des integrierten EasX-CHANGE®-Systems lässt sich das Armband werkzeuglos gegen eine andere Variante austauschen.

Mit zwei markanten Sondereditionen würdigte IWC das gemeinsame, auf Funktionalität ausgerichtete Erbe der Big Pilot’s Watch und der legendären G-Klasse von Mercedes-Benz: die Big Pilot’s Watch AMG G 63 aus 18-karätigem Armor Gold® (Ref. IW501201) und die Big Pilot’s Watch AMG G 63 (Ref. IW506201) – die erste Uhr von IWC mit einem Gehäuse aus einem Keramik-Matrix-Verbundwerkstoff (CMC), einer Materialinnovation, die in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelt wurde.

IWC Schaffhausen. IWC Schaffhausen ist der „Engineer of Watchmaking“. Im Jahr 1868 gründete der amerikanische Uhrmacher und Ingenieur Florentine Ariosto Jones die „International Watch Company“ in Schaffhausen in der Deutschschweiz. Durch die Verbindung von erstklassiger Handwerkskunst und Kreativität mit modernster Industrietechnologie und -verfahren legte er den Grundstein für den einzigartigen, ingenieurtechnisch geprägten Ansatz von IWC in der Uhrmacherei.

Das unverwechselbare und klare Design von IWC kommt in Kollektionen zum Ausdruck, die von eleganten Dresswatches bis hin zu Luxus-Sportuhren und klassischen Sportuhren reichen. Als Pionier bei der Verwendung von Titan und Keramik ist IWC auf Hochleistungswerkstoffe wie Ceratanium® spezialisiert. Die fortschrittliche Entwicklungsabteilung XPL von IWC konzipiert Technologien, welche die Widerstandsfähigkeit mechanischer Uhren erhöhen und deren Einsatzbereich auf Umgebungen mit extremen Bedingungen – etwa in der Jet-Luftfahrt oder der bemannten Raumfahrt – ausweiten. Quelle: Mercedes-Bwenz / IWC / CM

BYD-Modelle über Octopus Electric Vehicles managen

BYD, der weltweit führende Hersteller elektrifizierter Fahrzeuge, kooperiert ab sofort mit dem Unternehmen Octopus Electric Vehicles. Per Gehaltsumwandlung sind mehrere vollelektrische Modelle von BYD über die Plattform verfügbar.

Im Rahmen der Partnerschaft können Angestellte von teilnehmenden Unternehmen Elektroauto-Modelle von BYD via Gehaltsumwandlung mieten. Auf diese Weise können sie die monatlichen Gesamtkosten für die Autonutzung um bis zu 40 % senken.

Octopus Electric Vehicles bietet dieses Modell bereits u.a. im im Vereinigten Königreich an, wo BYD und Octopus Energy bereits seit mehreren Jahren erfolgreich kooperieren. Patrick Schulz, Commercial Director und Deputy Country Manager bei BYD Deutschland: „Wir freuen uns, mit Octopus Electric Vehicles einen Partner gefunden zu haben, der erneuerbare Energien und Elektromobilität mit seinen Geschäftsideen fördert und als Partner von BYD unsere innovativen Modelle seinen Kunden zugänglich macht.“

Achim Hirsch, General Manager bei Octopus Electric Vehiclest: „Wir wollen es Unternehmen und ihren Teams so leicht wie möglich machen, auf E-Mobilität umzusteigen. Umso mehr freuen wir uns, mit BYD einen starken Partner an Bord zu haben, der unser Angebot um spannende und vielseitige Modelle bereichert.“ Info:  http://octopusev.de Quelle: BYD / CM

Drogenkonsum oder Softwarefehler schuld an plötzlichem Absacken eines A320neo?

Der Kapitän eines Airbus A320neo von Air India, der sich auf dem Flug von Phuket (Thailand) nach Delhi befand, als die Maschine letzte Woche plötzlich um 300 Fuß (ca. 90 Meter) absackte – wobei Dutzende Passagiere und Besatzungsmitglieder verletzt wurden –, ist Berichten zufolge zum zweiten Mal positiv auf illegale psychoaktive Substanzen getestet worden.

Der Flug AI-2379 befand sich am 04. August 2026 auf einer Reiseflughöhe von etwa 34.000 Fuß, als er unerwartet an Höhe verlor. Alles und jeder, der nicht angeschnallt war, wurde in die Luft geschleudert. Mehrere Passagiere und Besatzungsmitglieder erlitten Verletzungen, nachdem sie gegen die Kabinendecke des sieben Jahre alten Flugzeugs geschleudert worden waren.

Bei dem Vorfall wurden rund 20 Passagiere und vier Kabinenbesatzungsmitglieder verletzt; viele von ihnen mussten mit Kopf-, Nacken- und Wirbelsäulenverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Vorfall wird von der indischen Untersuchungsbehörde für Flugunfälle (AAIB) untersucht.

Schreckmoment und 20 Verletzte: Ein A320neo sackte urplötzlich ab… Foto: Reddit

Bei einem schweren Luftfahrtzwischenfall wie diesem gehört es zum Standardverfahren, dass sich alle beteiligten Besatzungsmitglieder einem Drogentest unterziehen. Beide Piloten absolvierten kurz nach der Landung in Delhi Schnelltests auf Drogen, wobei das Ergebnis beim Kapitän Berichten zufolge „nicht negativ“ ausfiel. Daher wurde eine weitere Laboruntersuchung durchgeführt. Nun zitierte Bloomberg Quellen, wonach dieser Folgetest ein positives Ergebnis auf illegale Drogen lieferte.

Ursprünglich wurde vermutet, dass Turbulenzen bei wolkenfreiem Himmel (Clear-Air-Turbulence) die Unfallursache waren; allerdings verbreiteten sich rasch Gerüchte im Internet, wonach ein technisches Problem oder ein Konstruktionsfehler des vom europäischen Luftfahrtriesen Airbus hergestellten Flugzeugs für den Vorfall verantwortlich gewesen sei.

Wie bei Unfällen mit Airbus-Flugzeugen üblich, unterstützt die französische Untersuchungsbehörde BEA ihre indischen Kollegen bei der Aufklärung der Umstände, die zu dem plötzlichen Höhenverlust führten.

Nach wie vor wird heftig über die Ursache des Absturzes von Air-India-Flug AI-171 nach London-Gatwick am 12. Juni 2025 diskutiert – kurz nach dem Start in Ahmedabad –, bei dem es sich um den ersten tödlichen Absturz einer Boeing 787 Dreamliner handelte. Damals kamen bis auf eine Person alle 230 Passagiere und 12 Besatzungsmitglieder an Bord ums Leben, als das Flugzeug nach einem plötzlichen Höhenverlust kurz nach dem Start in ein Gebäude am Ende der Startbahn stürzte. In einem vorläufigen Bericht gaben indische Ermittler bekannt, dass beide Kraftstoffabschalthebel innerhalb weniger Sekunden nach dem Start von der Position „RUN“ auf „CUTOFF“ gestellt worden waren. Eine der führenden Theorien zur Unfallursache besagt, dass einer der Piloten die Kraftstoffzufuhr absichtlich unterbrochen hat. Innerhalb Indiens gibt es jedoch eine wachsende Bewegung, die behauptet, die Kraftstoffabschalthebel seien fehlerhaft gewesen.

Ende letzten Jahres gab Airbus eine dringende Sicherheitswarnung für seine äußerst erfolgreiche A320-Familie (Flugzeuge mit einem Mittelgang) heraus. Anlass war die Untersuchung eines Vorfalls an Bord einer JetBlue-Maschine, bei dem das Flugzeug während des Fluges plötzlich und ohne Eingabe durch die Piloten die Flugzeugnase nach unten neigte. Ingenieure stellten danach fest, dass dieser unerwartete Befehl zur Neigung nach unten von einer fehlerhaften ELAC-Computereinheit stammte. ELAC steht für „Elevator & Aileron Computer“ (Höhen- und Querruder-Computer); das System ist darauf ausgelegt, die Steuerbefehle der Piloten zu interpretieren und anschließend die Höhen- und Querruder sanft und präzise anzusteuern.

Airbus vermutet, dass die ELAC-Einheit durch starke Sonneneinstrahlung beeinträchtigt wurde, wobei das Problem lediglich ein Software-Update namens L104 betraf. Zur Behebung des Fehlers wurden die Fluggesellschaften angewiesen, bei allen mit der Software L104 ausgestatteten Maschinen die vorherige Version wiederherzustellen. In den meisten Fällen mussten Techniker hierfür ein tragbares Dateneingabegerät (Portable Data Loader) mit der älteren Software L103 an den Cockpit-Computer der betroffenen Flugzeuge anschließen und die bewährte Software neu installieren.

Weltweit sind  rund 11.500 Flugzeuge der Airbus-A320-Reihe im kommerziellen Einsatz; die Software L104 ist bei 6.000 dieser Maschinen installiert. Quelle: Bloomberg / CM

Allsco, Betreiber des Hilton-Hotels Frankfurt Gravenbruch, ist insolvent

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Neu-Isenburg hat das Amtsgericht Offenbach am Main vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Am 23. Juli 2026 um 15.00 Uhr wurde gegen die Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Gleichzeitig ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei bestellt. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Offenbach am Main unter dem besonders hervorzuhebenden Aktenzeichen 8 IN 662/26 geführt.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits endgültig eröffnet wurde. Das Gericht prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen.

Der Betreiber des ilton-Hotels Frankfurt Gravenbruch ist insolvent. Foto: Hilton

Mitte Juli wurde berichtet, dass der US-Konzern Hilton u.a. in Gravenbruch einen Managementvertrag kündigen wolle. Hintergrund sind neue US-Sanktionen gegen den iranischen Geschäftsmann Ali Ansari und dessen Holding Smart Global Limited.  Betroffen sind das Hilton Frankfurt Gravenbruch in Neu-Isenburg sowie das Hilton Frankfurt City Centre. Laut Unternehmensunterlagen ist die in St. Kitts und Nevis ansässige Smart Global wirtschaftliche Eigentümerin beider Immobilien. Ansari soll das Unternehmen über ein Geflecht aus Scheinfirmen und Bankkonten in mehreren Ländern aufgebaut haben. Das Office of Foreign Assets Control, kurz OFAC, hatte Ansari und Smart Global Limited am 10. Juli 2026 auf die US-Sanktionsliste gesetzt.

Das US-Finanzministerium bezeichnet Ansari als einen wichtigen Finanzier des Netzwerks des iranischen Obersten Führers Mojtaba Khamenei. Nach Angaben der Behörde soll der Unternehmer mithilfe zahlreicher Briefkastengesellschaften und Bankkonten ein internationales Geflecht aus Immobilien, Unternehmen und Finanzanlagen aufgebaut haben. Smart Global Limited, eine Holdinggesellschaft mit Sitz im karibischen Inselstaat St. Kitts und Nevis, soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Über die Gesellschaft habe Ansari u.a. in Immobilien und Gewerbeobjekte in Deutschland, Luxemburg, Spanien, Großbritannien, Zypern und den Vereinigten Arabischen Emiraten investiert.

Unternehmensunterlagen zufolge ist Smart Global letztlich auch Eigentümerin des Hilton Frankfurt City Centre und des Hilton Frankfurt Gravenbruch, berichtet Bloomberg.

Gleichzeitig mit den Sanktionen erließ das OFAC eine allgemeine Genehmigung zur Abwicklung bestehender Geschäfte mit Smart Global. Die General License erlaubte nur noch bis zum 9. August 2026 Transaktionen, die für eine geordnete Beendigung laufender Geschäftsbeziehungen erforderlich sind.

Nach Informationen von Bloomberg hatte Hilton bereits einige Monate vor den neuen US-Sanktionen eine interne Prüfung eingeleitet. Dabei sollte untersucht werden, ob die Fortführung der Geschäftsbeziehungen mit den beiden deutschen Hotels Sanktionsrisiken für den Konzern mit sich bringen könnte. Auslöser war demnach eine frühere Bloomberg-Recherche, die die iranische Eigentümerstruktur der beiden Frankfurter Hotels offenlegte. Zahlungen aus dem Chamenei-Netzwerk an globale Unternehmen, darunter Hilton, gerieten anschließend ins Visier des US-Justizministeriums. Quelle: Bloomberg / CM

FlightAware verklagt Plattform Kalshi, die Wetten auf Flugausfälle anbietet 

FlightAware, die weltweit größte Website zur Flugverfolgung, verklagt die aufstrebende Prognosemarkt-Plattform Kalshi. Der Vorwurf: Kalshi nutze Daten und Markenzeichen von FlightAware, um einen neue und umstrittenen Markt zu bewerben, der es Verbrauchern ermöglicht, auf Flugausfälle zu wetten – ein Angebot, das nach Ansicht von FlightAware Fluggäste gefährdet und das „Potenzial für massive Störungen des Flugverkehrs“ birgt.

Kalshi wurde 2018 von Tarek Mansour und Luana Lopes Lara in New York gegründet und ist eine Plattform für Prognosemärkte, die es Privatpersonen ermöglicht, auf den Ausgang künftiger Ereignisse zu wetten. Das Angebot deckt eine Vielzahl von Bereichen ab, von klassischen Themen wie Sportergebnissen bis hin zu Rohstoffen, Politik und zahlreichen weiteren Gebieten, darunter seit gut vier Wochen auch die Luftfahrt.

Laut einer Klage, die FlightAware Anfang dieser Woche bei einem Bezirksgericht in New York eingereicht hat, weitete Kalshi sein Marktangebot am 14. Juli 2026 auf die zivile Luftfahrt aus – konkret auf die Frage, ob Flüge an bestimmten Flughäfen gestrichen werden.

FlightAware hat die US-Wetten-Plattform Kalshi verklagt. Foto Oliv.

FlightAware beantragt bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die Kalshi die Nutzung der Marke oder der Daten des Unternehmens untersagt, und fordert zudem, Kalshi zur Offenlegung und Herausgabe sämtlicher Gewinne zu verpflichten, die aus der unbefugten Nutzung der FlightAware-Marken erzielt wurden. Darüber hinaus verlangt FlightAware Schadenersatz in Höhe des bis zu Dreifachen des tatsächlich entstandenen Schadens sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.

So lautet beispielsweise eine der derzeit auf Kalshi laufenden Prognosefragen: „Werden am 21. Oktober 2026 mindestens 50 % der geplanten Flüge am Flughafen JFK gestrichen?“ Darauf kann man dann Geld setzen und gewinnen oder verlieren, wie das u.a. bei den bekannten Sportwetten der Fall ist,

FlightAware macht geltend, dass Kalshi vor Einreichung der Klage Logo, Name und Marke des Unternehmens FlightAware ohne dessen Zustimmung verwendet habe – und dies auch dann fortsetzte, nachdem die Flugverfolgungs-Website das Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert hatte.

In der Klageschrift heißt es: „Kalshi hat FlightAware zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass es sich bei der Ermittlung der Ergebnisse dieser Wettmärkte auf die Daten von FlightAware stützen würde. Sobald FlightAware von Kalshis unzulässigem Verhalten Kenntnis erlangte, verschickte das Unternehmen umgehend Abmahnungen.“ „Trotzdem bietet Kalshi bis heute Wetten auf annullierte Flüge an und bewirbt diese mit dem Hinweis, sie seien ‚durch FlightAware verifiziert‘ – obwohl Kalshi in eigenen Unterlagen andere Datenquellen nennt, die zur Abrechnung der Wetten herangezogen werden könnten.“

FlightAware erklärt, seine Nutzungsbedingungen hätten Kalshi bereits zuvor untersagt, die umfangreiche Datenbank und die proprietären Informationen des Unternehmens für den Betrieb seines Prognosemarktes im Luftfahrtbereich zu nutzen; dennoch habe FlightAware – nur zwei Tage nach dem Start des Marktes durch Kalshi – die Nutzungsbedingungen angepasst, um Prognosemärkte ausdrücklich als unzulässig zu deklarieren.

Das Unternehmen äußert sich besorgt nicht nur über die unbefugte Nutzung von Name und Daten durch Kalshi, sondern auch darüber, dass Verbraucher, die auf solche Prognosemärkte setzen, einen Anreiz haben könnten, das Marktergebnis zu beeinflussen.

„Die mit Prognosemärkten verbundenen Risiken haben bereits zu Vorwürfen wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens und anderen besorgniserregenden Warnsignalen geführt“, heißt es in der Klageschrift. Darin wird behauptet, ein Soldat der Army Special Forces habe geheime Informationen über die geplante Festnahme des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro genutzt, um bei Polymarket – dem Hauptkonkurrenten von Kalshi – Wetten zu platzieren, die ihm mehr als 400.000 US-Dollar einbrachten.

Die Klage deutet darauf hin, dass Verbraucher dazu verleitet werden könnten, Flugausfälle herbeizuführen, um eine Wette zu gewinnen, wodurch möglicherweise das Leben von Passagieren gefährdet würde.

Am 15. Juli 2026, nur einen Tag, nachdem Kalshi seinen Prognosemarkt für Flugausfälle gestartet hatte, reagierte FlightAware mit einer Unterlassungsaufforderung und verlangte, dass die Plattform die Nutzung ihrer Daten und ihrer Marke einstellt. Als Reaktion darauf fügte Kalshi seiner Website einen Hinweis hinzu, dass die Märkte für Flugausfälle nicht von FlightAware unterstützt würden, auch wenn das Unternehmen weiterhin auf Daten von FlightAware zurückgriff. Seit Einreichung der Klage hat Kalshi aber den Namen FlightAware von seiner Website entfernt.

Die Anwälte von FlightAware schreiben: „Die Nachricht von Kalshis geplantem Markt für Wetten auf Flugausfälle stieß auf breite öffentliche Empörung. Zahlreiche Kommentatoren im Internet wiesen auf die Sicherheitsrisiken hin, die entstehen, wenn Spekulanten und böswillige Akteure dazu animiert werden, Flugausfälle zu verursachen, um von ihren platzierten Wetten zu profitieren.“

FlightAware erklärt, durch die unbefugte Nutzung seiner Marken durch Kalshi geschädigt worden zu sein; einige Nutzer hätten angekündigt, FlightAware zu boykottieren und Konkurrenzprodukte zu verwenden, da sie fälschlicherweise von einer Partnerschaft zwischen FlightAware und Kalshi ausgingen. „Als Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit von der Sicherheit und Integrität der Luftfahrt abhängt, droht FlightAware ein unmittelbarer und irreparabler Schaden, da seine Daten und sein Name mit Verhaltensweisen in Verbindung gebracht werden, die den Flugbetrieb und die Sicherheit der Passagiere gefährden könnten“, heißt es in der Klageschrift weiter.

FlightAware beantragt bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die Kalshi die Nutzung der Marke oder der Daten des Unternehmens untersagt, und fordert zudem, Kalshi zur Offenlegung und Herausgabe sämtlicher Gewinne zu verpflichten, die aus der unbefugten Nutzung der FlightAware-Marken erzielt wurden. Darüber hinaus verlangt FlightAware Schadenersatz in Höhe des bis zu Dreifachen des tatsächlich entstandenen Schadens sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Quelle: FlightAware / CM

Bahn: Tonaufnahmen bei Bodycams wegen steigender Übergriffe

Es gibt immer mehr „kranke Hirne“ hier zu Lande, die meinen, mit Gewalt z.B. bei Fahrkartenkontrollen gegen Bahnbedienstete agieren zu müssen. Während in den USA, in Großbritannien oder auch Frankreich drakonische Strafen für die unsäglichen Angreifer die Regel sind, werden sie von deutschen Gerichten viel zu oft gehätschelt und zig Anwälte auf Steuerzahlerkosten beauftragt, di Täter zu schützen und es werden immer Gründe gesuxht, warum der „arme“ Täter unschuldig sein soll. 

 Bei einem gemeinsamen Termin mit dem neuen Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat Harmen van Zijderveld, Vorstandsvorsitzender der DB Regio AG, neue Zahlen zu Übergriffen auf Mitarbeitende der Bahn sowie Maßnahmen für mehr Sicherheit in den Zügen vorgestellt:

Bild und Ton sollen eine abschreckendere Wirkung haben… Foto: DB

Im ersten Halbjahr 2026 kam es insgesamt zu 989 Übergriffen auf Mitarbeitende der DB Regio. Darunter fallen 781 Fälle von einfacher Körperverletzung (schubsen, greifen, bespucken) sowie 185 Fälle von versuchter Körperverletzung. 22 Mitarbeitende wurden Opfer schwerer Körperverletzungen. Unvergessen bleibt der Tod von Serkan Çalar zu Beginn des Jahres.

Bundesminister Steffen Bilger: „Die reinen Zahlen, aber auch die Schilderungen der Bahn-Beschäftigten, sind erschütternd. Wir dürfen angesichts dieser gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht in Schockstarre verfallen, sondern müssen gemeinsam besonnen aber entschlossen gegensteuern. Denn Sicherheit im Zug ist kein Randthema. Sie ist eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden öffentlichen Verkehr. Umso wichtiger ist, dass die Beschäftigten der Deutschen Bahn für ihre Aufgaben bestmöglich ausgerüstet sind. Sie sind es, die täglich die Mobilität von Millionen Menschen gewährleisten. Dafür gilt ihnen mein Respekt und Dank.“

Harmen van Zijderveld, Vorstandsvorsitzender DB Regio AG: „Die Zahlen belegen, was unsere Mitarbeitenden nahezu täglich erleben: sie werden beschimpft, bespuckt, geschlagen und getreten. Das ist umso trauriger, wenn man weiß, mit welcher Leidenschaft sie ihren Beruf ausüben und leben. Wir tun daher alles, um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden bei Kontrollsituationen zu erhöhen und mit der verstärkten Personalpräsenz auch brenzlige Situation besser deeskalieren zu können. Die Tonaufzeichnung der Bodycams ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Sie unterstützt die Deeskalation, hilft aber auch enorm bei der Verfolgbarkeit von Straftaten.“ 

Im ersten Schritt wird die Tonaufzeichnung in der Region Rhein-Neckar-Pfalz ab spätestens 01. Oktober für zwei Monate getestet. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist durch den Konzerndatenschutz und die Konzernsicherheit des DB-Konzerns in den Einführungsprozess eingebunden und informiert. Aus dieser Pilotphase heraus erfolgt dann unmittelbar im zweiten Schritt die sukzessive bundesweite Umsetzung.

Die Bahn meint, sie könne (die vor allem von den Grünen aber auch der SPD und ehemaliger Bundeskanzlerin verursachte, Anmerkug des Autors) gesellschaftliche Entwicklung nicht ändern, aber dafür sorgen, dass unsere Züge Orte der Sicherheit und des Respekts im öffentlichen Raum sind – für Mitarbeitende und Fahrgäste. Dafür wurden unverzüglich umfassende Maßnahmen getroffen:

Bodycam-Ausstattung im Nah- und Fernverkehr; Pilotprojekte zu 1/1-Begleitungen, bei der Kundenbetreuer durch eine weitere Person mit Sicherheitskenntnissen begleitet werden, sowie Doppelbesetzungen im Kundenservice ;Einsatz von Prüfgruppen (6-8 Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer kontrollieren gleichzeitig einen Zug); Erweiterung der persönlichen Schutzausrüstung um stichfeste Westen für Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer und Helme für die Mobile Unterstützungsgrupp; Neben der Einführung der Möglichkeit von Tonaufzeichnungen bei Aktivierung der Bodycam und der Vernetzung von Prio-Ruf (Alarmsystem per Knopfdruck am Armband) und Bodycam wird auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geprüft. Quelle: Deutsche Bahn / CM