Der Fall „Insolventes Autohaus König“

Die Insolvenz der Autohaus-König-Gruppe kann für zahlreiche Kunden erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Besonders problematisch sind Fälle, in denen Fahrzeuge bereits vollständig bezahlt, bislang aber nicht ausgeliefert wurden. Derzeit warten mehrere tausend Verbraucher auf eine Lösung ihres Falls. Ohne Lösung droht den Herstellern ein Image-GAU. 

Die Insolvenz der Autohaus-König-Gruppe sorgt bei zahlreichen Autokäufern für erhebliche Verunsicherung. Kunden haben teilweise Anzahlungen oder sogar den vollständigen Kaufpreis geleistet, ohne ihr Fahrzeug erhalten zu haben. Betroffene müssen einen vollständigen Verlust ihres Geldes jedoch nicht ohne Weiteres hinnehmen. Neben Ansprüchen im Insolvenzverfahren kommen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen persönlich Verantwortliche sowie Rechte gegenüber finanzierenden Banken in Betracht.

Die Autohaus-König-Gruppe, einer der größten Automobilhändler Ostdeutschlands, befindet sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 01. September 2026 für die Autohaus Gotthard König GmbH mit Sitz in Berlin sowie die Autohaus König GmbH mit Sitz in Teltow jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt.

Die Unternehmensgruppe betreibt rund 80 Standorte und beschäftigt etwa 1.200 Mitarbeiter. Zum Markenportfolio gehören u.a. Renault, Dacia, Opel, Fiat, Jeep, Kia, Citroën und BYD.

Obwohl der Geschäftsbetrieb zunächst fortgeführt werden soll, ist die Situation für zahlreiche Kunden problematisch. Besonders betroffen sind Käufer, die bereits erhebliche Geldbeträge überwiesen haben, deren Fahrzeuge jedoch bislang nicht ausgeliefert wurden.

Das Unternehmen hatte zuvor erklärt, gemeinsam mit den Herstellerpartnern individuelle Lösungen für betroffene Kunden erarbeiten zu wollen. In einer Mitteilung vom 01. Oktober 2026 stellte Autohaus König konkrete Lösungsvorschläge in Aussicht.

Ob und in welchem Umfang die betroffenen Kunden tatsächlich ihre Fahrzeuge oder ihr Geld erhalten werden, bleibt jedoch offen.

Geschädigte sollten nicht ausschließlich auf eine möglicherweise zustande kommende Sanierungslösung vertrauen, sondern frühzeitig ihre individuellen Ansprüche prüfen lassen.

Besonders problematisch ist die Situation für Kunden, die ein Fahrzeug vollständig bezahlt haben, dieses jedoch noch nicht erhalten haben. Grundsätzlich verpflichtet ein wirksamer Kaufvertrag den Verkäufer gemäß § 433 Abs. 1 BGB dazu, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Kann das Autohaus diese Verpflichtung nicht erfüllen, kommen grundsätzlich Ansprüche auf Lieferung, Rücktritt und Schadensersatz in Betracht. Allerdings werden diese Rechte durch das Insolvenzrecht erheblich eingeschränkt.

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht dem Insolvenzverwalter bei beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Verträgen grundsätzlich das Wahlrecht gemäß § 103 InsO zu. Er kann entscheiden, ob er den Kaufvertrag erfüllt oder die Erfüllung ablehnt.

Entscheidet sich der Insolvenzverwalter gegen die Erfüllung, kann der Käufer seine Ansprüche wegen Nichterfüllung regelmäßig nur noch als Insolvenzforderung geltend machen. Dies bedeutet, dass der Kunde möglicherweise lediglich einen Bruchteil seines bereits gezahlten Kaufpreises zurückerhält.

Die tatsächliche Insolvenzquote hängt von der verfügbaren Insolvenzmasse und dem weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Eine verlässliche Prognose ist derzeit nicht möglich.

Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen dem vorläufigen Insolvenzverfahren und dem bereits eröffneten Verfahren. Das Wahlrecht des § 103 InsO setzt die Verfahrenseröffnung voraus. Solange diese noch nicht erfolgt ist, besteht die vertragliche Rechtslage grundsätzlich fort, wobei insolvenzrechtliche Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Kunden fragen sich verständlicherweise, ob sie angesichts der Insolvenz vom Kaufvertrag zurücktreten und die geleistete Anzahlung zurückverlangen können. Ein Rücktritt kommt insbesondere gemäß § 323 BGB in Betracht, wenn der Verkäufer eine fällige Leistung trotz angemessener Fristsetzung nicht erbringt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Fristsetzung entbehrlich.

Darüber hinaus können sich bei bestimmten Fernabsatzgeschäften oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte ergeben.

Allein die Insolvenz begründet allerdings kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.

Zu beachten ist außerdem, dass selbst ein wirksamer Rücktritt nicht zwangsläufig zur vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises führt. Besteht der Rückzahlungsanspruch lediglich gegenüber der insolventen Gesellschaft, kann dieser ebenfalls eine Insolvenzforderung darstellen. Es kommt daher entscheidend darauf an, ob zusätzliche Anspruchsgegner vorhanden sind oder besondere Sicherungsrechte bestehen.

Wem gehört das bereits bezahlte Auto? In einzelnen Fällen sollen Fahrzeuge bereits vollständig bezahlt worden sein, während die zugehörigen Fahrzeugbriefe weiterhin bei finanzierenden Banken liegen. Hierbei handelt es sich um eine rechtlich besonders interessante Konstellation.

Autohäuser finanzieren ihren Fahrzeugbestand häufig über Kreditinstitute oder Herstellerbanken. Diese können sich zur Absicherung ihrer Forderungen Eigentums- oder Sicherungsrechte an den Fahrzeugen einräumen lassen.

Wird ein solches Fahrzeug anschließend an einen Endkunden verkauft, muss geklärt werden, ob das Autohaus überhaupt in der Lage war, dem Kunden das Eigentum zu verschaffen.

Die vollständige Bezahlung eines Fahrzeugs bedeutet nicht automatisch, dass der Käufer bereits Eigentümer geworden ist. Auch die bloße Angabe einer Fahrgestellnummer oder die Ausstellung einer Rechnung reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Vereinbarungen und die Frage, ob eine wirksame dingliche Eigentumsübertragung stattgefunden hat.

Ist der Kunde bereits Eigentümer des Fahrzeugs geworden, können unter Umständen Aussonderungsansprüche gemäß § 47 InsO bestehen. In diesem Fall gehört das Fahrzeug rechtlich nicht zur Insolvenzmasse.

Bestehen hingegen vorrangige Sicherungsrechte einer finanzierenden Bank oder wurde das Eigentum noch nicht übertragen, ist die Rechtslage deutlich schwieriger.

Gerade bei vollständig bezahlten, aber nicht ausgelieferten Fahrzeugen sollte daher geprüft werden, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Eigentumsübergang vereinbart wurde und welche Rechte die beteiligten Banken geltend machen.

Autofinanzierung bei Autohaus König: Müssen Kunden ihren Kredit weiterbezahlen? Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn Kunden das nicht ausgelieferte Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben. In solchen Fällen kann das Recht der verbundenen Verträge gemäß §§ 358, 359 BGB eine wichtige Rolle spielen. Wurde der Kredit ausschließlich oder teilweise zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs abgeschlossen und bilden Kaufvertrag und Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit, handelt es sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen um verbundene Verträge.

Gemäß § 359 BGB kann ein Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch gegenüber der finanzierenden Bank geltend machen. Wird das Fahrzeug nicht geliefert, kann daher ein Recht bestehen, die weitere Darlehensrückzahlung zu verweigern.

Daneben kann ein wirksamer Widerruf unter den Voraussetzungen des § 358 BGB Auswirkungen auf den jeweils verbundenen Vertrag haben und Rückabwicklungsansprüche begründen.

Für betroffene Kunden ist dies besonders bedeutsam, weil sich ihre Rechte möglicherweise unmittelbar gegenüber einer solventen Bank durchsetzen lassen, statt lediglich auf eine Insolvenzquote angewiesen zu sein.

Allerdings ist nicht jeder Autokredit automatisch mit dem Fahrzeugkauf verbunden. Entscheidend sind insbesondere die Vertragsgestaltung und die wirtschaftliche Verknüpfung beider Geschäfte. Juristen raten deshalb davon ab, Darlehensraten ohne vorherige rechtliche Prüfung eigenmächtig einzustellen.

Was gilt für Leasingkunden des Autohaus König? Auch Leasingnehmer können von der Insolvenz betroffen sein. Dabei muss zunächst unterschieden werden, ob der Leasingvertrag bereits durchgeführt wird oder ob das vereinbarte Fahrzeug noch gar nicht übergeben wurde.

Bestehende Leasingverträge mit einer rechtlich selbstständigen Leasinggesellschaft bleiben durch die Insolvenz des vermittelnden Autohauses grundsätzlich unberührt.

Anders kann sich die Situation darstellen, wenn ein Leasingfahrzeug trotz bereits geleisteter Sonderzahlung nicht ausgeliefert wird.

Hier ist insbesondere zu prüfen, wer Vertragspartner geworden ist, wer die Sonderzahlung erhalten hat und welche Ansprüche gegenüber der Leasinggesellschaft bestehen.

Auch bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kann die Insolvenz Schwierigkeiten verursachen, etwa wenn vertragliche Rücknahme- und Abwicklungsprozesse bislang über das Autohaus organisiert wurden.

Eine pauschale Aussage, dass Leasingverträge wegen der Insolvenz beendet werden könnten oder keine Raten mehr geschuldet seien, wäre jedoch unzutreffend.

Können Kunden ihr Geld von den Verantwortlichen zurückfordern? Ein besonders wichtiger rechtlicher Ansatzpunkt ist die mögliche persönliche Haftung der Geschäftsführung. Die Insolvenz einer GmbH führt grundsätzlich dazu, dass deren Gläubiger ihre Ansprüche nur gegenüber der Gesellschaft geltend machen können. Die Geschäftsführer haften nicht automatisch persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn Verantwortliche selbst gesetzliche Pflichten verletzt oder Kunden vorsätzlich geschädigt haben.

Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung. Nach § 15a InsO sind die verantwortlichen Organmitglieder verpflichtet, bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen. Die gesetzlichen Höchstfristen betragen drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Zeiträume stellen allerdings keine uneingeschränkt verfügbaren Wartefristen dar.

Wurde die Insolvenzantragspflicht schuldhaft verletzt, können Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 15a InsO entstehen.

Besonders relevant ist dies für sogenannte Neugläubiger, die erst nach dem Zeitpunkt einer pflichtwidrig unterlassenen Insolvenzantragstellung Verträge mit der Gesellschaft geschlossen und hierdurch einen Schaden erlitten haben.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. Juli 2024 (Az. II ZR 206/22) klargestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein bereits ausgeschiedener Geschäftsführer für spätere Schäden von Neugläubigern haften kann, wenn die durch seine Pflichtverletzung geschaffene Gefahrenlage fortbesteht.

Diese Rechtsprechung wurde durch das Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. II ZR 165/23) weiter bestätigt und konkretisiert.

Für betroffene Kunden von Autohaus König stellt sich deshalb insbesondere die Frage, ob die betreffenden Gesellschaften bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs oder der Entgegennahme von Anzahlungen insolvenzreif waren und ein Insolvenzantrag pflichtwidrig unterblieben ist.

Sollte sich dies nachweisen lassen, können persönliche Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die unabhängig von der Insolvenzquote verfolgt werden können. Dabei ist sorgfältig zwischen Kunden zu unterscheiden, die bereits vor einer möglichen Insolvenzverschleppung Gläubiger waren, und solchen, die erst infolge der pflichtwidrigen Fortführung Geschäftsbeziehungen eingegangen sind. Die rechtlichen Voraussetzungen und der ersatzfähige Schaden unterscheiden sich.

Schadensersatz wegen Betrugs oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Darüber hinaus kommen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht. Das gilt insbesondere dann, wenn sich nachweisen lässt, dass Verantwortliche weiterhin Fahrzeugkäufe abschlossen oder erhebliche Kundengelder entgegennahmen, obwohl sie bereits wussten, dass die versprochene Fahrzeuglieferung nicht erfolgen würde, und Kunden hierüber täuschten.

Auch bewusst unrichtige Angaben zur Lieferfähigkeit, zu bestehenden Finanzierungshindernissen oder zur tatsächlichen Verfügbarkeit eines Fahrzeugs können in diesem Zusammenhang rechtlich bedeutsam sein.

Freilich lässt sich aus der Insolvenz oder einer ausgebliebenen Lieferung allein weder auf einen Betrug noch auf eine persönliche Verantwortlichkeit einzelner Geschäftsführer schließen. Hierfür müssten insbesondere die konkreten Kenntnisse und Handlungen der jeweiligen Personen nachgewiesen werden. Sollten entsprechende Pflichtverletzungen feststehen, können betroffene Kunden ihren Schaden unter Umständen unmittelbar gegenüber den verantwortlichen Personen geltend machen.

Können auch Banken oder Fahrzeughersteller haften? Neben den insolventen Gesellschaften und ihren Verantwortlichen sollten gegebenenfalls weitere Beteiligte in die rechtliche Prüfung einbezogen werden. Hierzu gehören insbesondere finanzierende Banken, Leasinggesellschaften und Fahrzeughersteller.

Bei Verbraucherdarlehen können sich Rechte aus dem verbundenen Geschäft ergeben. Anders liegt die Situation grundsätzlich bei Banken, die lediglich den Fahrzeugbestand des Autohauses finanziert haben. Aus einer solchen Finanzierung oder dem Zurückhalten eines Fahrzeugbriefes folgt für sich genommen noch keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Endkunden.

Eine weitergehende Haftung kann nur bei zusätzlichen gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen in Betracht kommen.

Auch die Fahrzeughersteller haften grundsätzlich nicht automatisch für Kaufpreisrückzahlungen, die ein rechtlich selbstständiges Autohaus schuldet. Gleichwohl können direkte vertragliche Beziehungen, Herstellergarantien oder individuelle Vereinbarungen eigene Ansprüche begründen. Deshalb ist jeweils zu untersuchen, welche Unternehmen tatsächlich am Vertragsabschluss, an der Finanzierung und an der vorgesehenen Fahrzeugauslieferung beteiligt waren.

Was passiert mit Gewährleistungsansprüchen, Werkstattaufträgen und Wartungsverträgen? Von der Insolvenz sind nicht ausschließlich Käufer betroffen, deren Fahrzeuge noch nicht geliefert wurden. Auch Kunden mit laufenden Reparaturaufträgen, bereits bezahlten Wartungspaketen oder offenen Gewährleistungsansprüchen können finanzielle Nachteile erleiden.

Bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Fahrzeugkauf ist zu unterscheiden zwischen gesetzlichen Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer und gegebenenfalls bestehenden eigenständigen Herstellergarantien. Wird ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegen die insolvente Gesellschaft nicht mehr erfüllt, kann unter Umständen lediglich eine Insolvenzforderung verbleiben.

Befindet sich ein bereits im Eigentum des Kunden stehendes Fahrzeug zur Reparatur beim Autohaus, gehört es grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Allerdings können im Einzelfall berechtigte Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte wegen offener Werkstattforderungen zu berücksichtigen sein.

Bei im Voraus bezahlten Wartungsverträgen ist wiederum zu prüfen, ob Leistungen weiterhin erbracht werden oder Rückzahlungs- bzw. Schadensersatzansprüche bestehen.

Geld zurück trotz Insolvenz: Ist eine Rückbuchung möglich?. Bei bereits geleisteten Zahlungen sollte auch die verwendete Zahlungsmethode untersucht werden. Wurde der Kaufpreis beispielsweise mittels Kreditkarte bezahlt, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückbuchung über das Chargeback-Verfahren in Betracht.

Bei SEPA-Basislastschriften können ebenfalls gesetzliche Erstattungsmöglichkeiten bestehen. Für autorisierte Basislastschriften beträgt die maßgebliche Frist grundsätzlich acht Wochen ab Belastungsdatum.

Bei gewöhnlichen Banküberweisungen ist eine Rückholung dagegen deutlich schwieriger, insbesondere wenn das Geld dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben wurde.

Ob eine Zahlungsrückabwicklung zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch insolvenzrechtliche Besonderheiten sowie fortbestehende vertragliche Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden.

Strafanzeige wegen Autohaus König: Erhalten Geschädigte dadurch ihr Geld zurück? Sollten sich konkrete Hinweise auf Betrug, Untreue oder andere Straftaten ergeben, kann die Erstattung einer Strafanzeige sinnvoll sein. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann dazu beitragen, Zahlungsflüsse aufzuklären, interne Unterlagen zu sichern und die Verantwortlichkeit einzelner Personen festzustellen. Gegebenenfalls kommen außerdem strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen und eine spätere Vermögensabschöpfung zugunsten Geschädigter in Betracht.

Allerdings führt eine Strafanzeige nicht automatisch zur Rückzahlung geleisteter Anzahlungen. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, insolvenzrechtliche Forderungen und strafrechtliche Maßnahmen sollten deshalb aufeinander abgestimmt werden.

Was sollten betroffene Kunden von Autohaus König jetzt tun? Käufer, deren Fahrzeug nicht ausgeliefert wurde oder die bereits erhebliche Geldbeträge bezahlt haben, sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Empfehlenswert sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  1. Kaufvertrag und Vertragspartner prüfen: Entscheidend ist, mit welcher Gesellschaft der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und welche Vereinbarungen zur Zahlung und Auslieferung bestehen.
  2. Zahlungsnachweise sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Anzahlungsrechnungen und Zahlungsbestätigungen sollten vollständig aufbewahrt werden.
  3. Korrespondenz dokumentieren: Besonders wichtig sind Lieferzusagen, Verzögerungsmitteilungen und Erklärungen zur Verfügbarkeit des Fahrzeugs oder zum Verbleib des Fahrzeugbriefs.
  4. Finanzierungs- und Leasingverträge untersuchen: Hier können eigenständige Rechte gegenüber Banken und Leasinggesellschaften bestehen.
  5. Eigentums- und Sicherungsrechte klären: Bei bereits vollständig bezahlten Fahrzeugen sollte geprüft werden, ob Aussonderungsansprüche oder andere dingliche Rechte bestehen.
  6. Persönliche Haftungsansprüche prüfen: Insbesondere der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Zahlung kann für Ansprüche wegen einer möglichen Insolvenzverschleppung entscheidend sein.
  7. Insolvenzforderungen sichern: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten bestehende Forderungen unter Beachtung der gerichtlichen Anmeldefrist gemäß § 174 InsO beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren ist es sinnvoll, Ansprüche gegenüber dem Unternehmen bzw. der vorläufigen Insolvenzverwaltung schriftlich geltend zu machen und die weitere Vertragsabwicklung zu klären.

Vorsicht ist bei angebotenen Vertragsänderungen, neuen Zahlungsvereinbarungen oder Abwicklungsangeboten geboten. Vor einer Unterzeichnung sollte geprüft werden, ob dadurch bestehende Rechte aufgegeben oder die rechtliche Position des Kunden verschlechtert werden könnte.

Fazit: Kunden von Autohaus König sollten nicht allein auf das Insolvenzverfahren vertrauen. Eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle kann zwar notwendig sein. Sie gewährleistet jedoch keineswegs, dass der Geschädigte sein Geld vollständig zurückerhält.

Von besonderer Bedeutung ist deshalb die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder Betrugs sowie die Untersuchung von Ansprüchen gegenüber finanzierenden Banken.

Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt wesentlich vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, den Zahlungsmodalitäten, der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Gesellschaft sowie dem Verhalten der verantwortlichen Personen ab. Quelle: Rechtsanwälte Ritschel & Keller / CM

Personelle Änderungen bei der Flughafen Zürich AG

Die Flughafen Zürich AG schafft den neuen Geschäftsbereich ‘Buildings & Constructions’. Dieser konzentriert sich auf die Planung und Umsetzung großer Bauprojekte sowie den Betrieb und Unterhalt der Flughafeninfrastruktur. Damit will das Unternehmen den umfangreichen Investitions- und Erneuerungsbedarf der kommenden Jahre bewältigen.

Stefan Tschudin, Chief Operation Officer (COO), wird  die Flughafen Zürich AG (FZAG) Mitte 2027 im gegenseitigen Einvernehmen verlassen. Der ehemalige Linienpilot und Jurist ist seit 2007 für den Flughafen Zürich tätig und gehört seit 2017 der Geschäftsleitung an. 

Tschudin verantwortete u.a. die operative Bewältigung der Corona-Pandemie und das anschließende Wiederhochfahren des Flughafenbetriebs. Wer die Position des COO übernehmen wird, steht noch nicht fest.

Stefan Gross, seit 2016 Chief Commercial Officer (CCO), wechselt innerhalb der Flughafen Zürich Gruppe nach Indien. Am Flughafen Noida übernimmt er künftig die Funktion des Executive Chairman. Gross war bisher insbesondere für die Weiterentwicklung der Retail-, Gastronomie- und Hospitality-Angebote sowie die Digitalisierung der Customer Journey verantwortlich.

Lydia Naef, bisher Chief Real Estate Officer, übernimmt als neue Chief Commercial Officer die Verantwortung für das gesamte Non-Aviation-Geschäft. Dafür werden der bisherige Bereich Commercial und Teile des Bereichs Real Estate zusammengeführt. Zu ihren Aufgaben gehören künftig u.a. das Immobilienmanagement, die Weiterentwicklung der Destination Flughafen Zürich, die Customer Experience sowie Hospitality-, Mobilitäts- und digitale Kundenangebote.

Die Rekrutierung für die Leitung der Bereiche Aviation und Buildings & Constructions beginnt in den kommenden Wochen. Die Anzahl der Geschäftsleitungsmitglieder bleibt unverändert. Neben CEO Lukas Brosi gehören weiterhin CFO Kevin Fleck und Chief Global Business Officer Daniel Bircher der Geschäftsleitung an.  Quelle: FZAG / CM

Brenner Basistunnel wird 2034 in Betrieb genommen

Die BBT SE hat nach den entsprechenden technischen und wirtschaftlichen Bewertungen die neuen Pläne für Zeiten und Kosten genehmigt. Danach verschiebt sich die Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels auf das Jahr 2034 (ursprünglich sollte dies schon 2028 der Fall sein) und die Projektkosten erhöhen sich von 10,5 auf 11,7 Mrd. Euro.

„Der Brenner Basistunnel ist mehr als nur ein Tunnel: Er ist ein grenzüberschreitendes Bahnsystem, das höchsten Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Betrieb gerecht werden muss. Die technische Planung wurde deshalb an den heutigen Stand der Technik und die geltenden Sicherheitsanforderungen angepasst. Die dafür notwendigen zusätzlichen Bauarbeiten und die Integration der Bahntechnik bedeuten mehr Zeit und höhere Kosten. Der BBT ist ein einzigartiges Projekt, das maßgeblich dazu beitragen wird, den Straßenverkehr zu entlasten“, betonen die beiden Vorstände der BBT SE, Umberto Lebruto und Martin Gradnitzer.

Der Brennerbasistunnel (BBT) ist ein österreichisch-italienisches Gemeinschaftsprojekt zum Bau eines Eisenbahntunnels für gemischten Personen- und Güterverkehr unter dem Brenner-Pass. Der BBT ist der Eisenbahnachse Berlin-Palermoim  Skandinavisch-Mediterranen Kernkorridor des TEN-Programms de EU eingereiht. Zwischen Innsbruck und Franzensfeste misst der BBT 55 km. Gemeinsam mit einem großen Teil der bereits bestehenden unterirdischen n Umfahrung Innsbrucks würde der Brennerbasistunnel eine Länge von 64 km erreichen. Das wäre die derzeit längste unterirdische Eisenbahnverbindung der Welt. 

2034 soll der Brenner Basistunnel in den Betrieb gehen. Grafik: BBT SE

Der Personen- und Güterverkehr über die Alpen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Güterbereich werden rund 40 % des Transitaufkommens des zentralen Alpenbogens über die Brennerachse abgewickelt, und zwar zu etwa drei Vierteln massiv klima- und umweltschädlich auf der Straße. Seit langem kämpfen Anrainer für eine Entlastung von den damit verbundenen starken Emissionen. Der Bau eines Basistunnels wird von dessen Verfechtern als wichtige Voraussetzung einer Verlagerung des Transitgüterverkehrs von der Straße auf die Schiene betrachtet. In den westlichen Alpen in der Schweiz ist mit der NEAT, bestehend aus Gotthard- (Eröffnung 2016) und Ceneri-Basistunnel (Eröffnung 2020,) bereits eine leistungsfähige Verbindung auf der Schiene vorhanden. 

Die Eisenbahnstrecke von Innsbruck nah Bozen wurde von 1860 bis 1867 erbaut. Kleine Bogenradien und Steigungen bis 25 ‰ erschweren den Betrieb. Güterzüge müssen mit bis zu drei Lokomotiven bespannt werden. Auf italienischer Seite fand eine Optimierung der Bestandsstrecke statt, die Ende 2008 abgeschlossen wurde und womit die Strecke theoretisch 240 Züge pro Tag aufnehmen kann. Die Steigungen wurden dadurch aber nicht wesentlich entschärft.

Auf der neuen Brennerbahn ist eine maximale Steigung von 12 ‰ und im Basistunnel von 4 bis 7 ‰ geplant. Dadurch kann eine Lokomotive mehr als die doppelte Masse ziehen. Dank der Neubaustrecke (Basistunnel sowie neue Südzufahrt Waidbruck-Franzensfeste) soll sich die Reisezeit von Innsbruck nach Bozen von heute gut zwei Stunden auf weniger als die Hälfte reduzieren.

Am 30. April 2004 unterzeichneten die damaligen Verkehrsminister Österreichs und Italiens Hubert Gorbach und Pietro Lunardi in Wien einen Vertrag zum Bau des Tunnels. Am 30. Juni 2006 erfolgte der symbolische Spatenstich und im August 2007 begannen die Bauarbeiten für den ersten Abschnitt des Erkundungsstollens zwische Aicha und Mauls in Südtirol. Am 04. Dezember 2009 begannen in Österreich die Bauarbeiten für den ersten Abschnitt des Erkundungsstollens Innsbruck-Ahrental. Am 18. April 2011 fand in Innsbruck ein feierlicher Festakt zum Beginn der Hauptbauphase statt. Die Aktionäre der BBT SE erteilten an diesem Tag den Auftrag zum Beginn der Phase III. Auf österreichischer Seite fand der offizielle Baubeginn der Hauptröhren am 19. März 2015 statt. Am 29. November 2019 waren insgesamt 115 km von 230 km ausgebrochen, exakt 50 % der Gesamtlänge aller Tunnelbauwerke. Am 28. Juli 2026 war der Durchschlag der Haupttunnelröhren an der Staatsgrenze, womit die Röhren der österreichischen und italienischen Seite miteinander verbunden wurden. Dies erfolgte mit rund 1.400 Meter Gebirgsüberdeckung an der Geigenspitze, 1,8 km südöstlich des Brennerpasses. Am 25. August 2026 erfolgte der letzte Durchschlag der westlichen Tunnelröhre durch die TBM „Wilma“ im Bauabschnitt H53 Pfons–Brenner. Damit ist die Tunnelröhre des Haupttunnels West auf ihrer gesamten Länge hergestell. 

Der Brennerbasistunnel besteht aus zwei Haupttunnelröhren und einem Erkundungsstollen. Die eingleisigen Haupttunnelröhren weisen einen Innendurchmesser von 8,1 m auf. Alle 333 m verbinden Querstollen die beiden Röhren. Diese sogenannten Querschläge fungieren in Notfallsituationen als Fluchtweg. Das Konzept entspricht höchsten Sicherheitsstandards im Tunnelbau. Eine Besonderheit ist der 12 m unterhalb der Haupttunnelröhren mittig verlaufende Erkundungsstollen. Sein Durchmesser beträgt 5 bis 6 m. In der Bauphase dient er in erster Linie der geologischen Vorerkundung, um Kosten und Risiken zu minimieren. In der Betriebsphase wird er als Service- und Entwässerungsstollen genutzt. Vier seitliche Zufahrtstunnel verbinden die Tunnelbauwerke mit der Geländeoberfläche. 

Die Ausbruchsmenge an Gestein beim Bau des Tunnels wird auf 21,5 Mio. m³ geschätzt. Von der gesamten Ausbruchsmenge soll etwa ein Drittel wiederverwertet werden, als Schüttmaterial, Betonzuschlagstoff oder für Aufschüttungen und Rekultivierungen. Für die Endlagerung des nicht wiederverwerteten Materials sind sieben Deponien, die sich alle in der Nähe der Zufahrtstunnel befinden, geplant. 

Das Sicherheitskonzept sieht neben den Querschlägen, welche die Ost- und Weströhre miteinander verbinden, drei Nothaltestellen mit Evakuierungsmöglichkeiten über die anschließenden Zugangsstollen vor. Die Nothaltestellen liegen jeweils ca. 20 km auseinander und heißen Innsbruck, St. Jodok und Trens.

Bahntechnik. Die Tunnelstrecke soll mit ETCS Level 2 ausgerüstet werden. Personenzüge sollen mit 250 km/h, Güterzüge mit 120 km/h verkehren. 

Der Systemwechsel der Fahrdrahtspannung und Frequenz von 15 kV bei 16,7 Hz in Österreich auf 25 kV bei 50 Hz in Italien wird am Streckenscheitelpunkt bei der Staatsgrenze realisiert.  Quelle: BBT SE / CM

Mehr Sicherheitsmaßnahmen den deutschen Airports

Nach dem erneuten Sicherheitsvorfall am Flughafen Leipzig/Halle – diesmal verursacht duch zwei junge Syrer – fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die Flughafenbetreiber auf, endlich in moderne Sicherheitstechnik investieren. Die wiederholten Ereignisse an deutschen Flughäfen zeigen deutliche Defizite bei der Absicherung kritischer Infrastrukturen.

Dazu der Bundesvorsitzende der DPolG, Heiko Teggatz: „Wenn Unbefugte auf das Flughafengelände gelangen können, liegt das Problem nicht bei der Bundespolizei, sondern bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen des Betreibers. Es reicht nicht aus, Flughäfen lediglich auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestniveau zu sichern. Betreiber müssen deutlich stärker in moderne Zaunsysteme, Sensorik, intelligente Kameratechnik und automatische Alarmierungssysteme investieren.“

Die DPolG verweist darauf, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder gelungen sei, in sensible Sicherheitsbereiche deutscher Flughäfen einzudringen. „Der Schutz deutscher Airports weist erhebliche Defizite auf. Statt nach jedem Vorfall neue Diskussionen zu führen, müssen die Betreiber endlich in moderne Sicherheitstechnik investieren“, fordert Teggatz.

Als positives Beispiel nennt der DPolG-Bundesvorsitzende den Rhein-Main-Airport Frankfurt. Dort werden moderne digitale Videotechnik, intelligente Detektionslösungen und weitere Schutztechnologien bereits erfolgreich eingesetzt. An diesem Standard sollten sich auch andere deutsche Flughäfen orientieren.

Teggatz: „Deutschland bewegt sich beim physischen Schutz vieler kritischer Infrastrukturen häufig nur auf einem Mindestniveau. Andere Staaten investieren deutlich stärker in moderne Sicherheitstechnologien. Dabei stehen die technischen Möglichkeiten längst zur Verfügung.“

Die DPolG spricht sich zudem für eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an Flughafenbetreiber aus. Dort, wo nachweislich unzureichende Sicherheitsmaßnahmen bestehen oder wiederholt Sicherheitslücken festgestellt werden, müssen Bußgelder möglich sein.

Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ergänzt:

„Die Bundespolizei nimmt ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung weiterhin mit höchstem Engagement wahr. Nachhaltige Sicherheit an Flughäfen kann jedoch nur erreicht werden, wenn die notwendigen Investitionen in moderne Schutztechnik endlich umgesetzt werden. Wer kritische Infrastruktur betreibt, muss auch die finanziellen Mittel für deren Schutz bereitstellen. Sicherheit darf nicht erst dann hergestellt werden, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.“ Quelle: DPoIG / CM

Polens neuer Netzplan für den Schienen-Fernverkehr

Im Dezember führt PKP Intercity eine neue Organisation der Fernverbindungen ein. Die Züge werden auf festen, nummerierten Strecken in regelmäßigen Abständen verkehren. Die neue Struktur fügt sich in die Vorgaben des Horizontalen Fahrplans ( (Horyzontalny Rozkład Jazdy, HRJ) ein, der in den kommenden Jahren die Grundlage für die Planung des Bahnangebots bilden soll. Die Liniennummern und das Streckennetz, die PKP Intercity am 13. Dezember einführt, knüpfen an die  geplante Inbetriebnahme der Hochgeschwindigkeitsstrecke von Warszawa über Łódź nach Wrocław (Breslau) und Poznań (früheres Posen).

HRJ ist ein langfristiges Konzept zur Entwicklung des Personenverkehrs auf der Schiene. Sein Ziel ist die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes, das den Fernverkehr mit dem Regional- und Nahverkehr verbindet. Das Projekt zeigt auf, wo neue oder häufigere Verbindungen benötigt werden, wie diese koordiniert werden sollten und welche Infrastrukturinvestitionen deren Inbetriebnahme ermöglichen.

So soll das neue Schienenfernverkehrsnetz in Polen aussehen. Grafik: PKP

„Züge auf festen Strecken werden in regelmäßigen Abständen und zu leicht zu merkenden Zeiten verkehren, z. B. genau stündlich oder alle zwei Stunden. Ein solcher zyklischer Fahrplan macht die Reiseplanung intuitiv, und der Fahrgast muss nicht jedes Mal komplizierte Tabellen überprüfen und sich die Abfahrtszeiten auswendig lernen. Wenn er den Zug verpasst, weiß er, wann der nächste kommt“, sagt Piotr Rachwalski, Port Polska, Vorstandsmitglied für den Bereich Eisenbahn bei der Gesellschaft Centralny Port Komunikacyjny (CPK).

HRJ sieht die Koordinierung von drei Kategorien von Fernverbindungen vor: Express-, Schnell- und ergänzende Schnellzüge. Ziel ist es, nicht nur das Reisen zwischen den größten Ballungsräumen zu optimieren, sondern auch den Einwohnern mittlerer und kleinerer Städte den Zugang zum Fernverkehr zu erleichtern. Letztendlich sollen die Einwohner jedes Landkreises von diesem Angebot profitieren können – entweder direkt oder dank bequemer Umstiege von Regionalzügen und Bussen.

Mit dem Symbol „Ex“ sind die Expressverbindungen EIP und EIC gekennzeichnet, deren Züge vor allem in den größten Städten halten. Auf der Strecke Ex03 von Kraków über Warszawa in die Dreistadt (Trójmiasto) verkehren die Züge stündlich. Die Linien Ex01 von Warszawa über Poznań nach Berlin und Ex02 von Warszawa über Opole nach Wrocław bieten Verbindungen im Zweistundentakt. Auf den Strecken Ex11 von Warszawa über Poznań nach Szczecin und Ex04 von Katowice über Warszawa in die Dreistadt verkehren die Züge hingegen alle vier Stunden. Auf der Karte sind alle diese Strecken rot markiert.

Mit dem Buchstaben P sind die von IC- und TLK-Zügen bedienten Strecken mit einem regulären Halteschema gekennzeichnet. Die Bezeichnung Px bezieht sich hingegen auf IC-Verbindungen mit einer begrenzten Anzahl von Haltestellen, die eine schnellere Fahrt zwischen ausgewählten Städten ermöglichen. In beiden Fällen sind letztendlich Fahrten im Vier-Stunden-Takt vorgesehen, mit den angegebenen Ausnahmen.

Dort, wo sich die Strecken mehrerer Linien überschneiden, verkehren die Züge häufiger. So sorgt beispielsweise zwischen Warszawa und der Dreistadt die Verbindung von vier Linien – Ex03, Ex04, P12 und P92 – dafür, dass etwa drei Viertel des Tages alle 30 Minuten ein Zug abfährt.

Reisen mit Umstieg werden durch die Abstimmung der Fahrpläne an den wichtigsten Bahnhöfen erleichtert, darunter in Warszawa, Poznań, Wrocław, Katowice, Kraków, Rzeszów, der Dreistadt, Olsztyn, Szczecin, Iława, Bydgoszcz und Toruń. Bei Verbindungen in die Ukraine werden Chełm und Przemyśl eine wichtige Rolle spielen.

Eine Schlüsselrolle in diesem System wird die „Y“-Linie spielen, die Warszawa über den neuen Flughafen und Łódź mit Wrocław sowie Poznań verbinden soll. HRJ sieht die Koordinierung der Hochgeschwindigkeitsverbindungen mit den Zügen vor, die auf dem bestehenden Schienennetz verkehren. Außerdem ist die Einführung von AeroExpress-Zügen zwischen Warschau, dem neuen Flughafen und Łódź vorgesehen.

Zum ersten Mal wurde das Fernverkehrsnetz von PKP Intercity in Form eines Schemas dargestellt, das den U-Bahn- und Nahverkehrskarten ähnelt. So lassen sich die Streckenverläufe der einzelnen Linien sowie die Umsteigepunkte schnell erkennen.

Auf der Karte werden drei Arten von Markierungen verwendet. Linien mit normaler Strichstärke stellen die Strecken der regulären Verbindungen dar. Dünne Linien kennzeichnen Abschnitte, die im Laufe des Tages von einzelnen Zügen bedient werden und über die man weitere Ortschaften erreichen kann. Gestrichelte Linien weisen hingegen auf Abschnitte hin, auf denen Züge nur zu bestimmten Zeiten, z. B. saisonal, verkehren.

Das Schema zeigt den grundlegenden Aufbau der wiederkehrenden Verbindungen und berücksichtigt daher keine Züge, die außerhalb dieses Systems verkehren. Zur besseren Übersichtlichkeit sind darin die Namen der Städte und Ortschaften angegeben, ohne dass die einzelnen Bahnhöfe im Einzelnen aufgeführt werden. Quelle:n: Lokreport / Port Polska, / PKP Intercity/ CM

Lufthansa verabschiedet letzten Airbus A340-600 

Mit der Landung von Flug LH419 von Washington Dulles International Airport (IAD) nach Frankfurt(Main (FRA) wurde der Abschiedsflug in der Nacht vom 18. auf 19. Oktober 2026 durchgeführt. Nach acht Stunden und fünf Minuten landete das Flugzeug mit der Kennung D-AIHW mit 267 Passagieren und 15 Crewmitgliedern an Bord pünktlich am Frankfurter Flughafen. Danach stellte Lufthansa den Airbus A340-600 nach 23 Jahren kommerziellen Betriebs außer Dienst.

An Bord gab es langanhaltenden Applaus. Viele der Gäste hatten sich eigens ein Ticket gekauft, um an diesem besonderen Flug teilzunehmen. Alle Passagiere erhielten ein eigens erstelltes Abschiedsbüchlein als Geschenk. Kapitän des letzten Fluges war Francesco Sciortino, Mitglied des Bereichsvorstands Lufthansa Airlines und Hubmanager Frankfurt, der die A340-600 selbst seit vielen Jahren fliegt.

Mit dem Vierstrahler wurden in 23 Jahren mehr als 40 Mio. Gäste sicher quer über den Globus geflogen. Am 25. November 2003 übernahm Lufthansa ihr erstes Exemplar der A340-600 — die D-AIHB, die 2004 auf den Namen „Bremerhaven“ getauft wurde. Mit 75,30 Metern war die A340-600 damals das längste Verkehrsflugzeug der Welt. Insgesamt betrieb die Lufthansa 24 Flugzeuge dieses Typs. Erste Ziele im Lufthansa Streckennetz waren Buenos Aires und Santiago de Chile.

Die LH A340-600 ist seit 19. Oktober 2026 Geschichte. Foto Lufthansa

In den folgenden zwei Jahrzehnten schrieb die A340-600 bei Lufthansa Geschichte: Sie flog u.a. für die Klimaforschung im Rahmen des CARIBIC-Projekts und brachte die deutsche Fußballnationalmannschaft zur erfolgreichen Weltmeisterschaft nach Brasilien. Im März 2022 kehrte sie als erstes Flugzeug nach dem pandemiebedingten Grounding nach Washington D.C. zurück.

Die Außerdienststellung der A340-600 ist Teil der größten Flottenmodernisierung in der Geschichte von Lufthansa.Neben der A340-600 fliegen auch der Airbus A340-300, der Airbus A330-200 und die Boeing 747-400 bis 2027 in den Ruhestand. In den letzten Jahren galten die A340 nicht gerade als besonders wirtschaftlich. Insbesondere ihr Treibstoffkonsum ging so richtig ins Geld.

An ihre Stelle treten hochmoderne Airbus A350-1000 und Boeing 777-9. Diese Flugzeuge sind leiser und verbrauchen laut Herstellerangaben 30 % weniger Kerosin und stoßen entsprechend weniger Emissionen aus. 18 Boeing 787-9 sind bereits im Einsatz, weitere 11 Jets dieses Typs werden bis 2027 ausgeliefert. 

Bis 2028 werden voraussichtlich 70 % der Langstreckenflotte von Lufthansa aus Flugzeugen der nächsten Generation bestehen – ein wichtiger Hebel für mehr Effizienz und Komfort. Weniger Typenvielfalt bedeutet zugleich weniger Komplexität in der Wartung, Planung und Schulung und damit eine wirtschaftlich tragfähigere Basis für die Zukunft.

Werdegang des A340. Der Airbus A340 ist ein vierstrahliges Großraumflugzeug von Airbus. Der Erstflug fand am 25. Oktober 1991 in der Version A340-300 statt. Der Tiefdecker war das erste Verkehrsflugzeug von Airbus mit vier Triebwerken und das erste zivile Großraumflugzeug weltweit mit digitaler Fly-by-Wire-Steuerung. Der Die Endmontage der A340 fand in Toulouse auf einer gemeinsamen Taktstraße zusammen mit der A330 statt. Bis Mai 2013 wurden alle 377 bestellten Flugzeuge dieses Typs ausgeliefert, von denen Ende August 2025 noch 187 im Dienst waren. Am 10. November 2011 gab Airbus bekannt, die Produktion der vierstrahligen A340 einzustellen. Nachfolgemodrll ist der effizientere zweistrahlige A350. 

Mit dem A 340 umging man, wie bei der ebenfalls vierstrahligen B 747die ETOPS-Einschränkungen. Das gab den Fluggesellschaften neben der Treibstoffersparnis ein Argument zur Beruhigung ggf. besorgter Passagiere. Noch in den späten 1990er-Jahren wurde mit diesen Argumenten geworben, als die mit zwei Triebwerken auf den Markt kommende Boeing 777 der A340 Konkurrenz machte.

Als in den 1990er-Jahren und insbesondere ab 2001 de Ölpreis immer mehr zu steigen begann und gleichzeitig die ETOPS-Regelungen für die im gleichen Marktsegment operierenden, zweistrahligen Boeing 777 immer großzügiger wurden, trat der größte Vorteil des Vierstrahlers, an keine Beschränkungen gebunden zu sein, immer mehr in den Hintergrund und die Nachteile des Konzepts wurden immer deutlicher: Vier Triebwerke benötigen mehr Kontrollsysteme, verursachen mehr Gewicht, höhere Wartungskosten und verbrauchen mehr Kerosin. Seinerzeit gewann Airbus-Konkurrent Boeing immer mehr Aufträge für die Tripleseven, während Airbus die A340 seltener verkaufen konnte: 2005 verkaufte das Unternehmen beispielsweise nur 15 Jets, während Boeing im selben Zeitraum 154 Bestellungen für die B 777 erhielt. Airbus reagierte schließlich darauf sowie auf die neuen Boeing Dreamliner mit der Entwicklung des zweistrahligen Langstreckenflugzeugs A350.

Airbus erhielt insgesamt 377 Aufträge (375 Auslieferungen). Davon waren 246 A340-200/300, die alle ausgeliefert wurden, und 131 A340 der Versionen -500 und -600, von denen bis 30. November 2011 129 Exemplare an die Kunden übergeben wurden. Die letzte A340-600 wurde am 04. August 2010 an Iberia ausgeliefert.

Der A340-600 war bis zum Erstflug der B 757-8 das längste Passagierflugzeug der Welt. Mit 75,30 Metern ist das Flugzeug über zwei Meter länger als der A 380 (dem Flugzeug mit der größten Passagierkapazität). Sie hat eine Reichweite von 13.900 km und kann dabei bis zu 380 Passagiere in drei Klassen oder bis zu 419 in zwei Klassen befördern. 

Als Triebwerke werden vier 249 kN starke Rolls Royce Trent-500-Turbofans verwendet. Wegen der hohen Startmasse ist das zusätzliche Fahrwerk in der Mitte des Rumpfes (Center Gear) bei der A340-500 und -600 zweiachsig.

Bei einigen Konfigurationen der Familie A330/A340 können Passagiere das Unterdeck betreten: Airbus bietet als Option zur Steigerung der Sitzplatzanzahl die sogenannten Lower Deck Facilities an. In dieser Konfiguration wird eine Fläche des Frachtraums, etwa auf Höhe des Flügels, durch Wände abgetrennt und durch einen Treppenaufgang mit dem Passagierraum verbunden und so Raum für die sanitären Anlagen des Hauptdecks geschaffen. Je nach Konfiguration können somit vier bis sechs zusätzliche Reihen verbaut werden. Im Falle des A340-600 weisen alle Flugzeuge dieses Typs der Lufthansa diese besondere Konfiguration auf. Quelle: Lufthansa / CM

Innovationsstärkste Automobilhersteller im Bereich der BEV

Die Serien-Innovationen des ersten Halbjahres 2026 setzen bei der E-Mobilität vor allem bei den zentralen Kundenkriterien Reichweite, Ladeleistung und Verbrauch sowie beim Elektro-Ökosystem (V2H, V2G) an. So heißt es beim CAM Electromobility Report 2026.

Mercedes punktet u.a. mit hohen Reichweiten seiner Modelle in verschiedenen Segmenten (EQS, VLE) und ermöglicht bidirektionale Ladefunktionen (Vehicle-to-Grid, Vehicle-to-Home), ähnlich wie BMW. BYD ist mit Flash-Charging Vorreiter beim Schnellladen und erreicht mit dem Denza Z9 GT eine Ladeleistung von bis zu 1.500 kW über einen einzigen Ladeanschluss. Die europäische Version lädt in rund neun Minuten von 10 auf 97 %, selbst bei minus 30°C. Auch Geely erreicht mit dem Lynk & Co 10+ dank optimiertem Ultra-Schnellladen bis zu 2 km Reichweite pro Sekunde und lädt in weniger als neun Minuten von 10 auf 97 %. 

Beim Verbrauch punktet hingegen der VW ID.3 Neo. Ein neuer APP350-Elektromotor, ein effizienterer Antriebsstrang und ein intelligentes Thermomanagement steigern die Reichweite der 79-kWh-Batterie auf segmentbeste 629 km (WLTP) bei einem Verbrauch ab 14,3 kWh/100 km.

Hierzu Studienleiter Stefan Bratzel: „Die Innovationsführerschaft in der Elektromobilität wird weiterhin maßgeblich von chinesischen und deutschen Herstellern geprägt. Besonders bemerkenswert ist die Aufholbewegung von Mercedes-Benz, während Geely und BYD über einen längeren Zeitraum eine hohe Innovationsstärke zeigen. Tesla dagegen verliert im Innovationswettbewerb an Boden. Entscheidend ist inzwischen nicht mehr allein, wer Elektroautos anbietet, sondern wer bei Reichweite, Ladeleistung, Effizienz und Kosten die überzeugendsten Gesamtpakete auf den Markt bringt. Die chinesischen Hersteller zeigen dabei zunehmend, dass sie ihre technologische Stärke auch in Marktanteile übersetzen können, inzwischen auch in Deutschland. Eine Verdopplung ihrer E-Auto-Neuzulassungen ist ein deutliches Warnsignal für die etablierten deutschen Hersteller.“

Innovativste BEB-Hersteller. Grafik: CAM

Globaler BEV-Absatz im Vergleich der Automobilhersteller. Zwischen der Elektro-Innovationsstärke und dem weltweiten Absatz ist ein Zusammenhang erkennbar, wenn auch nicht durchgängig. Die chinesischen Hersteller BYD, Geely und SAIC sowie Tesla und die Volkswagen Group zählen zu den absatzstärksten Elektroautobauern weltweit.

BYD bleibt mit 867.000 verkauften E-Autos der weltweit absatzstärkste Hersteller, verliert gegenüber dem Vorjahreszeitraum jedoch rund 15 %. Gründe sind u.a. das Auslaufen staatlicher Förderungen und der intensive Preiswettbewerb in China. Tesla rückt mit 838.000 Einheiten (+16 %) dicht an BYD heran. Mit Geely (571.000) und SAIC (540.000) stellen chinesische Konzerne dennoch drei der fünf größten BEV-Hersteller weltweit. Die Volkswagen Group komplettiert mit 438.000 Einheiten (−6 %) die Top-5.

Kräftig zulegen können vor allem Toyota (+135 %), Nio (+68 %), Hyundai (+60 %) und die Mercedes-Benz Group (+49 %). Bei Mercedes-Benz, dem Spitzenreiter der Halbjahres-Innovationsstärke, geht der Innovationsschub damit auch mit deutlich steigenden Verkäufen einher. Deutliche Rückgänge verzeichnen dagegen Xiaopeng (−23 %), Ford (−32 %) und Honda (−38 %.

Absatz BEV global. Grafik: CAM

Deutschland: E-Auto-Markt wächst kräftig. In der Bundesrepublik gewinnt die Elektromobilität deutlich an Fahrt. Von Januar bis September 2026 wurden 604.144 batterieelektrische Pkw neu zugelassen, ein Plus von 58,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der BEV-Anteil an allen Neuzulassungen steigt damit von 18,1 auf 27,2 %. Die Volkswagen Group bleibt mit 207.586 E-Autos (+22,5 %) klarer Marktführer, wächst jedoch deutlich langsamer als der Gesamtmarkt. Ihr Anteil am deutschen BEV-Markt sinkt von rund 44 auf 34,4 %. Die Kernmarke Volkswagen stagniert mit 76.024 Einheiten auf Vorjahresniveau, das Wachstum kommt vor allem von Škoda (+62 %) und Audi (+40,7 %).

Deutlich dynamischer entwickeln sich die Wettbewerber. Die chinesischen Hersteller verdoppeln ihre BEV-Neuzulassungen auf 69.327 Einheiten (+100,1 %) und steigern ihren Marktanteil von rund 9 auf 11,5 %. Bemerkenswert ist vor allem Leapmotor, das mit 15.128 Einheiten (+295 %) inzwischen fast so viele E-Autos absetzt wie BYD (16.355 Einheiten). Auch Stellantis (+103 % auf 56.407 Einheiten) und die Mercedes-Benz Group (+91 % auf 44.081 Einheiten) wachsen weit überdurchschnittlich. Mercedes-Benz, Spitzenreiter der Innovationsstärke im ersten Halbjahr, steigert seinen Anteil am BEV-Markt von 6,0 auf 7,3 %. BMW legt mit 63.819 Einheiten (+41,6 %) ebenfalls zu, verliert aber leicht an Marktanteil (10,6 nach 11,8 %). Den stärksten Zuwachs verzeichnen die US-Marken mit 64.819 Einheiten (+129,5 %), getragen vor allem von Tesla (+202 %) . Quelle: CAM Electromobility Report 2026 / CM

Kontaktlose Grenzkontrollen an britischen Airports

An 13 britischen Flughäfen wird die Einreise künftig dank biometrischer Technologie ohne Pass-Scan möglich.

Das Vereinigte Königreich hat mit der Einführung kontaktloser Grenzkontrollen an 13 internationalen Flughäfen begonnen. Den Anfang macht der East Midlands Airport. Der Flughafen East Midlands ist ein ziviler Flughafen in der Grafschaft Leicestershire und liegt rund 70 km nordöstlich von Birmingham. Im näheren Umkreis befinden sich die Städte Derby, Nottingham und Leicester.  Zum Einsatz kommen die sogenannten Seamless Gates des Technologieanbieters Amadeus.

Die neue Technologie ermöglicht es berechtigten Reisenden, die Grenzkontrolle ohne das bisher erforderliche Scannen des Reisepasses zu passieren. Sobald sich eine Person dem eGate nähert, wird ein Foto aufgenommen und mit bereits verifizierten Einreise-, Reise- und Passdaten abgeglichen. Sind alle Prüfungen erfolgreich, öffnet sich das Gate automatisch.

Seamless Gates von Amadeus ©Amadeus

Nur wenn zusätzliche Kontrollen erforderlich sind, müssen Reisende ihren Pass auf das Lesegerät legen oder sich an die britische Grenzschutzbehörde UK Border Force wenden. Die kontaktlose Grenzkontrolle steht zunächst nur britischen Staatsangehörigen zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sollen auch Reisende aus anderen Ländern das Verfahren nutzen können.

Die Umstellung erfolgt schrittweise und soll bis Anfang 2027 abgeschlossen sein. Die Amadeus Seamless Gates sind künftig an folgenden 13 Flughäfen verfügbar: Birmingham, Bristol, Cardiff, East Midlands, Edinburgh, London-Gatwick, Glasgow, London-Heathrow, London-City, London-Luton, Manchester, Newcastle und Stansted.

Grundlage für die Einführung ist ein langfristiger Vertrag zwischen Amadeus, dem britischen Innenministerium und der UK Border Force.

Mit der neuen Technologie sollen die Abfertigungsprozesse beschleunigt, die Kapazitäten erhöht und gleichzeitig die Sicherheitsstandards aufrechterhalten werden. Bereits seit Sommer 2026 dürfen zudem Kinder ab acht Jahren die automatisierten Grenzkontrollen nutzen. Quelle: UK Civil Aviation Authority (CAA) / CM

Verbrennerautos in Flotten werden immer unrentabler

In den deutschen Fuhrparks sind bei den Verbrennerautos, zumeist Diesel, die Betriebskosten seit Janar 2026 um mehr als ein Viertel gestiegen. Wichtigster Treiber sind die Kraftstoffpreise. Und die werden angesichts des Klimawandels weiter kräftig klettern. 

Laut ADAC lagen eie reinen Betriebskosten z.B. bei einem VW Golf im Januar bei 172 Euro, so waren es im September schon 235 Euro. Fahrer eines Audi A6 brauchen jetzt 64 Euro mehr in Monat als noch im Januar. Vergleichbare Elektroautos fahren um ein Vielfaches günstiger. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 44 EuroCent pro Kilowattstunde fährt z.B. ein ID.3 um 50 % günstiger als ein Golf TDI. Mittlerweile schneidet selbst der supersparsame Skoda Octavia Diesel bei der Betrachtung der Gesamtkosten nicht mehr besser ab als ein Tesla Model 3, das beim Listenpreis viel teurer als der Octavia ist. 

In den meisten Unternehmen bekommen Mobilitätsmanager inzwischen große Sorgenfaltenangesichts des weiter steigenden Kostendrucks bei den Verbrennermodellen. Daher entscheiden sich immer mehr Fuhrparkverantwortliche bei der Ersatz- bzw. Neubeschaffung für ein Elektroauto. Heute beträgt der BEV-Anteil im bundesdeutschen Flottenmarkt bei mehr als 30 %. Auch interessant: Wegen der ebenfalls steigenden Leasingraten erhöhen Flottenchefs die Haltedauer der Geschäftswagen: Sie beträgt aktuell schon 4,94 Jahre.

 Und sehr zum Bedauern der zumeist deutschen Autobauer weichen die Flottenverantwortlichen auf niedrigere Fahrzeugsegmente aus, die preislich und verbrauchsmäßig eher zu verkraften sind. So sank seit 2020 der Anteil von Mitteklasse-Dienstwagen von 27,4 auf 25,1 %. Der Anteil von Höheren Segmenten (Obere Mitteklasse, Oberklasse) sank sogar von 14,5 % auf 11,9 %. Gleichzeitig legten Fahrzeuge der Kompaktklasse von 25 % auf 29,5 % zu. Quelle: Dataforce / CM

Europa forciert Protektionismus bei der Automobil-Branche

Deutschland regt sich immer auf, wenn es um Protektionismus geht. Die Branche der Automobilindustrie aber lernt en Protektionismus lieben. 

Die deutschen Autobauer, Zulieferer und erst recht der VDA gestehen sich ein, dass staatliche Beschränkungen die Wirtschaft stärker wachsen lassen als das freie Spiel der Marktkräfte. Noch vor einigen Monaten tönten Verband und Hersteller ganz anders. Da qurde über Donald Trump und Elon Musk in übelster Weise hergezogen,  weil die doch tatsächlichen politischen Schutz für die US-Wirtschaft durchgesetzt hatten. Nun wird in Deutschland damit argumentiert, dass wir jetzt in einer Welt leben, in der Handel, Geopolitik und Konflikte die gesamte deutsche und europäische Automobilindustrie in eine komplexere Situation gebracht haben. Auf gut deutsche: Die Chinesen nerven mit ihren Automobilen, die en europäischen technisch ebenbürtig, teils sogar überlegen und dafür auch noch günstiger zu haben sind. 

Wichtige EU-Gesetzesvorhaben sollen noch 2026 abgeschlossen werden: Die CO2-RegelnTsamt Beseitigung des Verbrenner-Aus 20und der Industrial Accelerator Act. Letzterer soll Wertschöpfungsvorgaben für Produkte „Made in Europe“ definieren. Dabei geht es um den Schutz gegen die chinesische Konkurrenz. Deutschland und Frankreich ollen definitiv den Handelskonflikt mit Peking. Die chinesischen Hersteller reagieren mit der Realisierung eigenen Automobilwerke in Europa. Zudem erklärte sich Peking bereit, die Flut an Exporten nach Europa von wirklich fantastischen chinesischen PHEV auf 350.000 Einheiten pro Jahr zu begrenzen. Sollte China umgekehrt den Zugang der Europäer zu notwendigen Rohstoffen für die Produktion von Batterien begrenzen, dann sieht es für die europäischen Autobauer zappenduster aus. Quelle: CM